Monega hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. Januar 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
50Plus Ruhestandsplan | A0X9SF | SpardaOptiAnlage Ausgewogen EA | A0NGFH |
Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 20. Januar 2015 stattfinden. Die letzte Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 20. Januar 2015 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
An die Anleger der Sondervermögen: _ Sparda Maxxima (ISIN: DE000A0NGFC3) _ 50Plus Ruhestandsplan (ISIN: DE000A0X9SF9) _ SpardaOptiAnlage Ausgewogen (Anteilklasse EA: ISIN DE000A0NGFH2 Anteilklasse T: ISIN DE000A0MS783) Sehr geehrte Damen und Herren, die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, die o.a. gemischten Publikums-Sondervermögen _ „Sparda Maxxima“ _ „50Plus Ruhestandsplan auf das ebenfalls als gemischtes Publikums-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „SpardaOptiAnlage Ausgewogen“ zu verschmelzen. Bitte entnehmen Sie hierzu detaillierte Informationen der Verschmelzungsinformation (s.
Anlage).
Sicherlich werden Sie Fragen zu dieser Verschmelzung haben. Dann zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen! Zur Beantwortung steht Ihnen gern Ihr/e Berater/in der Sparda-Bank Südwest eG, Sparda-Bank West eG und LAUREUS AG PRIVAT FINANZ sowie der Monega KAG unter den folgenden Rufnummern zur Verfügung: Sparda-Bank Südwest eG Sparda-Bank West eG LAUREUS AG PRIVAT FINANZ Monega KAG mbH Telefon 06131 / 63 63 63 0211 / 99 33 99 33 0211 16098-0 0221 / 39095 – 0 E-Mail info@sparda-sw.de info@sparda-west.de info@laureus-ag.de info@monega.de Mit freundlichem Gruß, Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Die Geschäftsführung Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln An die Anleger der Sondervermögen: Sparda Maxxima (ISIN: DE000A0NGFC3) und 50Plus Ruhestandsplan (ISIN: DE000A0X9SF9) sowie SpardaOptiAnlage Ausgewogen (Anteilklasse EA: ISIN DE000A0NGFH2 Anteilklasse T: ISIN DE000A0MS783) Sehr geehrte Damen und Herren, die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, die gemischten Publikums- Sondervermögen „Sparda Maxxima“ und „50Plus Ruhestandsplan“ (nachfolgend jeweils „abgebendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als gemischtes Publikums- Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „SpardaOptiAnlage Ausgewogen“ („aufnehmendes Sondervermögen“) zu verschmelzen.
Verwahrstelle der drei Sondervermögen ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf.
Die Verschmelzung der Sondervermögen wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem 22.10.2014 genehmigt.
Seite 2 von 7 Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzungen ist eine Steigerung des Anlagevolumens, um eine kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erreichen. Zugleich wird durch die Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgrößenvorteile die angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert.
Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der abgebenden Sondervermögen auf das aufnehmende Sondervermögen. Alle drei Sondervermögen sind als gemischte Sondervermögen gem. KAGB ausgestaltet. Durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Sondervermögen soll das abgebende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden („Verschmelzung durch Aufnahme“ gem. § 1 Absatz 19 Nr. 37a KAGB).
Den Anteilinhabern des jeweils abgebenden Sondervermögens werden Anteile an der ausschüttenden Anteilklasse („SpardaOptiAnlage Ausgewogen EA“ ISIN DE000A0NGFH2) des aufnehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben.
Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des abgebenden und aufnehmenden Sondervermögens Die Anteile des abgebenden Sondervermögens werden automatisch und für die Anleger kostenfrei in Anteile am aufnehmenden Sondervermögen umgetauscht. Das Umtauschverhältnis wird so berechnet, dass der Wert der neuen Anteile genau dem Wert der bisherigen Anteile entspricht. Durch die Verschmelzung wird sich die Anzahl der Anteile ändern, der individuelle Wert des Depots des einzelnen Anlegers bleibt hiervon unberührt.
Die MONEGA geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung auf das aufnehmende Sondervermögen keine Auswirkungen auf das Portfolio, die Anlageziele, die Anlagestrategie sowie die Wertentwicklung hat. Es ist jedoch beabsichtigt, nach Wirksamwerden der Verschmelzung eine geringfügige Neuordnung des Portfolios im Sinne einer Anpassung der Vermögensgegenstände und Quoten an das aufnehmende Sondervermögen vorzunehmen.
Seite 3 von 7 Die Merkmale Anlagepolitik, Anlageziele und Profil des typischen Anlegers der beteiligten Sondervermögen stimmt in den wesentlichen Punkten überein.
Der aufnehmende Fonds „SpardaOptiAnlage Ausgewogen“ ist ein Multi Asset Fonds und hat keinen Anlageschwerpunkt. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z.
B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel der Anlagepolitik sind gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse in jedem Marktumfeld.
Die Anlage in den Fonds ist für Anleger geeignet, die bereits gewisse Erfahrungen mit Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anleger sollte einen mittelfristigen Anlagehorizont haben.
Der abgebende Fonds „Sparda Maxxima“ ist ein Multi Asset Fonds und hat keinen Anlageschwerpunkt. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel der Anlagepolitik sind gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse in jedem Marktumfeld.
Die Anlage in den Fonds ist für Anleger geeignet, die bereits gewisse Erfahrungen mit Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anleger sollte einen mittelfristigen Anlagehorizont haben.
Der abgebende Fonds „50Plus Ruhestandsplan“ ist ein Multi Asset Fonds mit Schwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren. Hierzu investiert der Fonds zu mindestens 51 Prozent des Wertes des Sondervermögens in festverzinsliche Wertpapiere und/oder Investmentvermögen, die ihrerseits überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Seite 4 von 7 Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel der Anlagepolitik sind gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse in jedem Marktumfeld.
Die Anlage in den Fonds ist für Anleger geeignet, die bereits gewisse Erfahrungen mit Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anleger sollte einen mittelfristigen Anlagehorizont haben.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Fondsdaten der beteiligten Sondervermögen: Sparda Maxxima (ISIN: DE000A0NGFC3) SpardaOptiAnlage Ausgewogen (Anteilklasse EA DE000A0NGFH2) 50Plus Ruhestandsplan (ISIN: DE000A0X9SF9) Rendite-Risiko- Indikator (SRRI) 3 3 3 Ausgabeaufschlag 2% (effektiv) 3% (maximal) 2% (effektiv) 3% (maximal) 4% (effektiv) 5% (maximal) Rücknahmeabschlag 0% 0% 0% Verwaltungsvergütung 1,35% (effektiv) 1,5% (maximal) 1,35% (effektiv) 1,5% (maximal) 1,4% (effektiv) 1,5% (maximal) Erfolgsabhängige Vergütung 20% des Ertrages über EONIA zzgl. 0,75% 10% des Ertrages über EZB-Leitzins zzgl. 2% 10% des Ertrages über 3,5% Depotbankvergütung 0,10% (effektiv) 0,15% (maximal) 0,05% (effektiv) 0,15% (maximal) 0,05% (effektiv) 0,15% (maximal) Geschäftsjahr 01.10.
30.11.
(Rumpfgeschäftsjahr 2014) 01.07.
30.06. 01.02.
31.01.
Fondswährung EUR EUR EUR Erläuterung erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee): Für alle beteiligten Sondervermögen werden Performance Fees erhoben. Diese sind alle nach demselben Muster ausgestaltet. Für das aufnehmende Sondervermögen wird die Performance Fee nachstehend beispielhaft erläutert: Für das aufnehmende Sondervermögen wird zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung/Performance Fee erhoben. Diese liegt bei 10% der Mehrrendite des Sondervermögens über dem EZB-Leitzins + 2% unter Berücksichtigung einer Seite 5 von 7 HighWaterMark. Das aufnehmende Sondervermögen muss also eine Rendite von mehr als 2% über der Entwicklung des EZB-Leitzinses erwirtschaften, bevor aus der weiteren positiven Wertentwicklung des Sondervermögens die Performance Fee in Höhe von 10% des Mehrertrages fällig wird. Zudem müssen etwaige Negativrenditen aus vorherigen Jahren immer erst aufgeholt werden, bevor eine Performance Fee anfällt.
Im Zuge der Verschmelzung des Sparda Maxxima wird bei diesem Sondervermögen ein Rumpfgeschäftsjahr eingeführt. Dies bedeutet, dass das am 01.10.2014 beginnende Geschäftsjahr entsprechend bereits am 30.11.2014 zum Verschmelzungsstichtag endet.
Diese Maßnahme dient der Erleichterung der buchhalterischen Abbildung der Verschmelzung und der Vereinfachung im Hinblick auf die Prüfung der Verschmelzung durch die Wirtschaftsprüfer.
Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im aufnehmenden Sondervermögen auswirkt.
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens werden im Hinblick auf die Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu Beginn des dem Übertragungsstichtags folgendem Tag beim aufnehmenden Sondervermögen angesetzt.
Die Verschmelzung beider Sondervermögen erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Zu beachten ist allerdings, dass die nicht bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des abgebenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags als zugeflossen gelten (§ 14 Abs. 5 Satz 1 InvStG). Als ausschüttungsgleiche Erträge sind auch die nicht bereits zu versteuernden angewachsenen Erträge des abgebenden Sondervermögens zu behandeln (§ 14 Abs. 5 Satz 3 InvStG).
Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-, Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von dem abgebenden noch von dem aufnehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die Gesellschaft. Im Zuge der Verschmelzung der Sondervermögen werden derzeit – neben den oben genannten bereits bestehenden Unterschieden – keine Kostenänderungen erwartet.
Seite 6 von 7 Rechte der Anleger Bis zu den nachfolgenden Stichtagen sind die Anleger der abgebenden Sondervermögen und des aufnehmenden Sondervermögens berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen: „Sparda Maxxima“: bis zum 23.11.2014, „50Plus Ruhestandsplan“: bis zum 23.01.2015.
Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.
Alternativ zur Rückgabe können die Anleger der Sondervermögen „Sparda Maxxima“ und „SpardaOptiAnlage Ausgewogen“ bis zu den vorgenannten Stichtagen ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögen „DEVK Vermögensverwaltung Classic“ (ISIN DE000A0X9SC6) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der Monega Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Für das Sondervermögen „50Plus Ruhestandsplan“ besteht im Rahmen der Produktpalette der Monega leider kein vergleichbares Sondervermögen, daher kann für dieses Sondervermögen kein Umtauschangebot gemacht werden.
Die Ausgabe von Anteilen des jeweils abgebenden Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH endet ebenfalls mit den vorgenannten Stichtagen.
Die Verschmelzung erfolgt für den „Sparda Maxxima“ zum Ablauf des 30.11.2014, für den „50Plus Ruhestandsplan“ zum Ablauf des 31.01.2015.
Anleger des abgebenden Sondervermögens, die ihre Anteile nicht zurückgeben oder umtauschen, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des aufnehmenden Sondervermögens. Anleger des aufnehmenden Sondervermögens, die ihre Anteile nicht zurückgeben, bleiben unverändert Anleger des aufnehmenden Sondervermögens und können ihre Anteile weiterhin bewertungstäglich zurückgeben.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Sondervermögens wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur Verfügung gestellt.
Seite 7 von 7 Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte des abgebenden und des aufnehmenden Sondervermögens werden Ihnen auf Anfrage von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf der Internetseite unter http://www.monega.de abrufbar.
Die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des aufnehmenden Sondervermögens finden Sie anliegend.
Köln, im Oktober 2014 Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Die Geschäftsführung