HVB hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 15. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
Rolling Protect 2 (SI) DJ EURO STOXX 50 (R) | A0Q7ZR | HVB Opti Select Balance – R | A1JFKK |
Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ hat über die FFB bereits stattgefunde. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 02. Dezember 2014 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds Rolling Protect 2SI DJ EURO STOXX 50® und des Fonds HVB Opti Select Balance Rolling Protect 2SI DJ EURO STOXX 50® ISIN: LU0381443836 WKN: A0Q7ZR HVB Opti Select Balance – AK R ISIN: LU0595601401 WKN: A1JFKK Hiermit werden die Anteilinhaber beider Fonds darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des „Rolling Protect 2SI DJ EURO STOXX 50®“ (der „Fonds“ oder der „zu verschmelzende Fonds“), die Structured Invest S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft”), beschlossen hat, den Fonds in Übereinstimmung mit Artikel 20 des Verwaltungsreglements des Fonds mit dem Fonds „HVB Opti Select Balance“ (der „aufnehmende Fonds“) mit Wirkung zum 15. Dezember 2014 zu verschmelzen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und im Interesse der Anleger hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, den zu verschmelzenden Fonds mit dem aufnehmenden Fonds, wie unten beschrieben, zu verschmelzen.
Die Structured Invest S.A. fungiert als Verwaltungsgesellschaft des zu verschmelzenden und des aufnehmenden Fonds. Sie ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank AG, München die sowohl als Initiator des zu verschmelzenden Fonds als auch des aufnehmenden Fonds fungiert.
Der zu verschmelzende Fonds wurde gemäß Teil 1 des luxemburgischen Gesetzes vom 20. Dezember 2002 in der Form von „Fonds Commun de Placement“ gegründet, der aufnehmende Fonds gemäß Teil 1 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010, dem auch der zu verschmelzende Fonds nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 nunmehr unterliegt.
Zu verschmelzender Fonds: Aufnehmender Fonds: Rolling Protect 2SI DJ EURO STOXX 50® HVB Opti Select Balance – AK R ISIN: LU0381443836; WKN: A0Q7ZR ISIN: LU0595601401; WKN: A1JFKK Als Folge der Verschmelzung treten die folgenden Änderungen für die Anteilinhaber in Kraft: Erklärung, ob vor Wirksamwerden der Verschmelzung eine Neuordnung des Portfolios des zu verschmelzenden Fonds vorgenommen werden wird: Per 15. Dezember 2014 wird das gesamte Portfolio des zu verschmelzenden Fonds verkauft und die daraus resultierenden Barmittel in den aufnehmenden Fonds übertragen. Vor Wirksamwerden der Verschmelzung erfolgt keine Neuordnung des Portfolios.
Erwartete Auswirkungen der Verschmelzung auf das Portfolio des aufnehmenden Fonds und ob vor oder nach Verschmelzung eine Neuordnung des Portfolios des aufnehmenden Fonds vorgenommen werden wird: Die Verschmelzung wird sich auf das Portfolio des aufnehmenden Fonds nicht auswirken. Das Portfolio wird wie bisher in der regelbasierten Strategie investiert.
Annahmefristen für Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge: Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge innerhalb des aufnehmenden Fonds müssen bei der Sammelstelle (im Namen der Verwaltungsgesellschaft, von den Vertretern (sofern beteiligt) oder direkt von den Zeichnern) zu einem Zeitpunkt vor 17:00 Uhr Luxemburger Ortszeit am betreffenden Vortag des Bewertungstags eingehen. Zahlungen sind bei Zeichnungen innerhalb von vier (4) Geschäftstagen nach Eingang des Zeichnungsantrags zu leisten. Zahlungen sind bei Rücknahmen innerhalb von vier (4) Geschäftstagen nach dem jeweiligen Bewertungstag zu leisten.
Nettoinventarwert Der Nettoinventarwert des aufnehmenden Fonds HVB Opti Select Balance wird an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg, München, London und New York mit Ausnahme des 24. und 31.
Dezember eines jeden Jahres („Bewertungstag“) berechnet. Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem Banken in Luxemburg, München, London und New York für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Die zugrunde liegenden Vermögenswerte werden an dem betreffenden Bewertungstag zu am Bewertungszeitpunkt letztverfügbaren Preisen bewertet.
Vergütungsstruktur Zu verschmelzender Fonds Rolling Protect 2SI DJ EURO STOXX 50® Einmalige Kosten vor und nach der Anlage Ausgabeaufschlag Rücknahmeabschlag 4,00 % 0,00 % Dabei handelt es sich um die Höchstbeträge, die von Ihrer Anlage abgezogen werden Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden Laufende Kosten 0,88 % Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat derzeit keine Aufnehmender Fonds HVB Opti Select Balance – AK R Einmalige Kosten vor und nach der Anlage Ausgabeaufschlag Rücknahmeabschlag 5,00 % 0,00 % Dabei handelt es sich um die Höchstbeträge, die von Ihrer Anlage abgezogen werden Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden Laufende Kosten 1,47 % Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat Die an die Wertentwicklung des Fonds gebundenen Gebühren betragen 15% des erzielten Nettowertzuwachses. Im letzten Geschäftsjahr waren dies 0,45%.
Anlageziel und Anlagepolitik des HVB Opti Select Balance Das Anlageziel des Fonds ist es mittels eines optimierten Portfolios einen nachhaltigen, mittel- bis langfristigen Kapitalzuwachs zu erzielen.
Der Fonds partizipiert an der Wertentwicklung der Opti Select Balance-Strategie. Die Opti Select Balance- Strategie ist gekennzeichnet durch ein optimiertes Portfolio aus verschiedenen Anlageklassen, das in einem ausgewogenen Verhältnis in Indizes, börsengehandelte Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds, ETFs) und Delta 1-Zertifikate auf Rohstoffe (sog. Exchange Traded Commodities, ETCs) sowie nichtbörsengehandelten Indexfonds und andere Delta 1-Zertifikate der Anlageklassen Aktien, Immobilienaktiengesellschaften, Renten, Rohstoffe (ohne Agrarrohstoffe und Lebendvieh) und Geldmarktinvestments investiert. Eine direkte Investition in Rohstoffe erfolgt zu keinem Zeitpunkt. Die Anlageklasse Renten umfasst Anlageinstrumente, die sowohl Longals auch Short-Positionen auf einzelne Basiswerte der Anlageklasse Renten abbilden können.
In der Regel monatlich wird nach festen Vorgaben eine Portfoliooptimierung durchgeführt, bei der die jeweilige Gewichtung der Anlageinstrumente so bestimmt wird, dass unter Berücksichtigung des angestrebten Risikomaßes, gemessen an den Wertschwankungen des Investmentportfolios und der zulässigen Verteilungsobergrenzen die erwartete Rendite des Investmentportfolios gesteigert wird. Zur Realisierung des Anlageziels investiert der Fonds in ein Anlageportfolio, dessen Wertentwicklung gegen die Wertentwicklung der Anlagestrategie getauscht wird (sog. Swaps). Detailliertere Informationen zur Anlagepolitik enthält der Verkaufsprospekt des aufnehmenden Fonds.
Weitere Charakteristika des aufnehmenden Fondsabweichend von der des zu verschmelzenden Fonds: Performanceabhängige Gebühr zugunsten des Strategie Managers Der Strategiemanager erhält für das Management der Strategie eine erfolgsabhängige Gebühr (“Performance Fee”) i. H. v. 15 % des Betrags, um den der Nettoinventarwert (NAV) des Fonds (vor Performance Fee und unter Berücksichtigung etwaiger Dividenden und Kapitalmaßnahmen) den Hurdle Index zum Kalenderquartalsende übersteigt, multipliziert mit den umlaufenden Anteilen.
Der Hurdle Index ist definiert als ein täglich rollierendes Investment mit einer Verzinsung in Höhe des EONIA (Euro OverNight Index Average) Zinssatzes. Der Startwert dieses Investments ist zu Beginn eines Kalenderquartals immer der höhere Wert aus (1) dem NAV des vorhergehenden Kalenderquartalsendes und (2) dem NAV zum Zeitpunkt der letztmaligen Realisierung einer Performance Fee (sog. „High-Water-Mark-Prinzip“).
Im ersten Kalenderquartal entspricht die High-Water-Mark dem Erstanteilwert des Fonds. Ein in einem Kalenderquartal nicht erreichter Hurdle Index wird nicht in die darauffolgenden Kalenderquartale vorgetragen.
Die Performance Fee wird auf Basis des aktuellen Nettoinventarwertes (vor Performance Fee und unter Berücksichtigung etwaiger Dividenden und Kapitalmaßnahmen) bewertungstäglich berechnet, im Nettoinventarwert abgegrenzt und zum jeweiligen Kalenderquartalsende zurückgestellt, sofern eine Performance Fee am Kalenderquartalsende anfällt. Die Auszahlung der zurückgestellten Performance Fee erfolgt zugunsten des Strategie Managers an den jeweiligen Reset-Tagen des Performance Swaps.
Liegt der Nettoinventarwert am Ende der Berechnungsperiode unter dem Hurdle Index, wird keine Performance Fee aus dem Sondervermögen entnommen.
Die Performance Fee wird auf Ebene des Fonds und nicht auf Investorenebene berechnet.
Bei Anteilsrückgaben der Sammelstelle an den Fonds innerhalb eines Kalenderquartals wird die Performance Fee für die zu-rückgegebenen Anteile, soweit positiv, berechnet, zurückgestellt und an den jeweiligen Reset- Tagen des Performance Swaps ausbezahlt.
Bei Anteilszeichnungen der Sammelstelle an den Fonds inner-halb eines Kalenderquartals wird die gegebenenfalls errechnete und abgegrenzte Performance Fee pro Anteil multipliziert mit den zugeflossenen Anteilen und dem Fonds als positiver Korrekturposten angerechnet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Performance Fee im Fonds im Falle einer Erhöhung der umlaufenden Anteile nicht ansteigt. Am jeweiligen Kalenderquartalsende werden die Rückstellungen und Korrekturposten auf null zurückgesetzt, unabhängig davon, ob eine Performance Fee zurückgestellt bzw. ausgezahlt wurde oder nicht.
Die Anteilinhaber des zu verschmelzenden Fonds Rolling Protect 2SI DJ EURO STOXX 50® tragen eine eventuell anfallende Performance-Fee im aufnehmenden Fonds HVB Opti Select Balance erst ab der Fondsverschmelzung am 15. Dezember 2014 mit. Eine vor diesem Zeitpunkt angefallene Performance-Fee im aufnehmenden Fonds ist zum Verschmelzungsdatum bereits im Nettoinventarwert des HVB Opti Select Balance berücksichtigt, da die Performance-Fee bewertungstäglich berechnet und auch bewertungstäglich im Nettoinventarwert abgegrenzt wird.
Vergleich der Risikoeinstufungen der an der Verschmelzung beteiligten Fonds Der zu verschmelzende Fonds partizipiert an der Kursentwicklung des Aktienindex EuroStoxx 50 und ist hier Kursschwankungen ausgesetzt. Die maximale Auszahlung zum Ende der Rollperiode ist auf EUR 145,- beschränkt und es besteht ein Kapitalschutz von EUR 100,- zum Ende der jeweiligen Rollperiode. Aufgrund des aktuellen Fondspreisniveaus wird der Fonds daher in die Risikoklasse 6 eingestuft. Die Strategie des aufnehmenden Fonds investiert in verschiedene Wertpapiere und Derivate. Aufgrund der relativ starken Wertschwankungen dieser Anlagen wird der Fonds in die Risikoklasse 4 eingestuft.
Im Vergleich der beiden Risiko- und Ertragsindikatoren der beiden an der Verschmelzung beteiligten Fonds besitzt der aufnehmende Fonds eine niedrigere Risikoklasseneinstufung als der zu verschmelzende Fonds.
Die Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass der jeweilige Risiko- und Ertragsindikator aus historischen Daten berechnet wird. Die Risiko- und Ertragsindikatoren erlauben keine verlässlichen Aussagen über das zukünftige Risikoprofil des aufnehmenden Fonds. Die Einstufung des aufnehmenden Fonds kann sich in Zukunft ändern. Eine Einstufung eines Fonds in die niedrigste Kategorie bedeutet keine vollkommen sichere Investition.
Ertragsverwendung der an der Verschmelzung beteiligten Fonds Die Ertragsverwendung erfolgt thesaurierend bei beiden an der Verschmelzung beteiligten Fonds.
Besondere Rechte der Anteilinhaber des Rolling Protect 2SI DJ EURO STOXX 50® • Den Anteilinhabern des zu verschmelzenden Fonds wird bis einschließlich zum 05. Dezember 2014 die Möglichkeit zur gebührenfreien Rückgabe ihrer Anteile eingeräumt, sollten diese mit der Verschmelzung nicht einverstanden sein.
- • Die Anteilinhaber des zu verschmelzenden Fonds können ab dem 15. Dezember 2014 ihre Rechte als Anteilinhaber des aufnehmenden Fonds wahrnehmen.
- • Für die Anteilinhaber des zu verschmelzenden Fonds ist eine Kopie des Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprisies agréé) bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei erhältlich.
- • Die Wesentlichen Informationen für den Anleger (KIID) des aufnehmenden Fonds sind unter www.structuredinvest.lu kostenfrei erhältlich und werden den Anlegern des zu verschmelzenden Fonds über ihre Verwahrstellen übermittelt, die Anleger werden aufgefordert diese aufmerksam zu lesen.
Die Anteilinhaber des Rolling Protect 2SI DJ EURO STOXX 50® werden zudem darüber informiert, dass: • Ab dem 05. November 2014 keine Zeichnungsanträge für den zu verschmelzenden Fonds akzeptiert werden; • das Umtauschverhältnis zu den Anteilwerten vom 15. Dezember 2014 ermittelt wird und nach diesem Datum auf www.structuredinvest.lu mitgeteilt wird; • aufgelaufenen Erträge des zu verschmelzenden Fonds fließen dem aufnehmendem Fonds zu • sämtliche Kosten und Ausgaben, die durch die Verschmelzung hervorgerufen werden, von der Verwaltungsgesellschaft getragen werden; • der zu verschmelzende Fonds nach der Verschmelzung geschlossen und von der offiziellen Liste für Organismen für gemeinsame Anlagen gestrichen wird.
Besondere Rechte der Anteilinhaber des HVB Opti Select Balance: • Den Anteilinhabern des aufnehmenden Fonds wird bis einschließlich zum 05. Dezember 2014 die Möglichkeit zur gebührenfreien Rückgabe ihrer Anteile eingeräumt, sollten diese mit der Verschmelzung nicht einverstanden sein.
- • Für die Anteilinhaber des zu verschmelzenden und des aufnehmenden Fonds ist eine Kopie des Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprisies agréé) bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei erhältlich.
- • Die Wesentlichen Informationen für den Anleger des aufnehmenden Fonds sind unter www.structuredinvest.lu kostenfrei erhältlich und werden den Anlegern des zu verschmelzenden Fonds über ihre Verwahrstellen übermittelt.
Die Anteilinhaber des HVB Opti Select Balance werden zudem darüber informiert, dass: • am 15. Dezember 2014 für den aufnehmenden Fonds keine Zeichnungs- oder Umtauschanträge und keine Rücknahmeanträge akzeptiert werden, um eine effiziente Durchführung der Verschmelzung zu ermöglichen; • aufgelaufenen Erträge des aufnehmenden Fonds vorgetragen werden; • sämtliche Kosten und Ausgaben, die durch die Verschmelzung hervorgerufen werden, von der Verwaltungsgesellschaft getragen werden Luxemburg, im November 2014 Für den Verwaltungsrat der Structured Invest S.A.