FondsVerschmelzung von AXA Fonds

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  AXA hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 12. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
AXA L Fund Equity Immo Europe Eur Capitalisation LU0056279234 AXA WF – Framlington Europe Real Estate Securities A (thes.) LU0216734045
AXA L Fund Equity Immo Europe Eur Distribution LU0056279408 AXA WF – Framlington Europe Real Estate Securities A (auss.) LU0216734805

Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ hat über die FFB bereits stattgefunden. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 02. Dezember 2014 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

AXA Luxembourg Fund Société d’Investissement à Capital Variable 33, Rue de Gasperich L-5826 Hesperange Großherzogtum Luxemburg RCS Luxembourg B. 27.255 AXA World Funds Société d’Investissement à Capital Variable 49, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg RCS Luxembourg B. 63.116 Luxemburg, den 4. November 2014 Gegenstand: Fusion durch Absorption des OGAW AXA Luxembourg Fund durch den OGAW AXA World Funds Sehr geehrte Damen und Herren, Die Verwaltungsräte von AXA Luxembourg Fonds und AXA World Funds informieren Sie hiermit über ihre geplante Fusion des AXA Luxembourg Fonds mit dem AXA World Funds (die „Fusion“) gemäß den Bestimmungen in Kapitel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (nachstehend das „Gesetz“).

Dieser Brief übermittelt Ihnen Details zum Ablauf der geplanten Fusion und die sich für Sie als Aktionäre daraus ergebenden Auswirkungen.

Die verwendeten Begriffe, die in diesem Brief nicht definiert sind, wurden bereits explizit im entsprechenden Verkaufsprospekt erklärt..

1. Die Fusionsverfahren Der Fusionsplan sieht eine Zuweisung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Teilfonds des AXA Luxembourg Fund in bestimmte Teilfonds von AXA World Funds wie folgt vor: AXA Luxembourg Fund (absorbierte Teilfonds) AXA World Funds (absorbierende Teilfonds) AXA Luxembourg Fund – Bonds Europe absorbiert durch AXA World Funds – Euro Bonds AXA Luxembourg Fund – Equity Europe absorbiert durch AXA World Funds – Framlington Europe AXA Luxembourg Fund – Equity Immo Europe absorbiert durch AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities AXA Luxembourg Fund – Global Assets Neutral absorbiert durch AXA World Funds – Global Optimal Income Gemäß Artikel 66 (4), dritter und vierter Absatz des Gesetzes, wird das Inkrafttreten der geplanten Fusion von der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre von AXA Luxembourg Fund (der „AHV“) beschlossen, welche am 30. Oktober 2014 und falls das Quorum nicht erreicht wird, dann am 4. Dezember 2014 am Sitz von BGL BNP Paribas, 50, Avenue J. F. Kennedy, L-2951 Luxemburg stattfindet. Die Fusion wird durch notarielle Urkunde festgestellt. AXA Luxemburg Fund wird zu diesem GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 2 Zeitpunkt als Folge der Fusion ohne Liquidation aufgelöst. Eine Einberufungsmitteilung und ein Vollmachtsformular für diese AHV sind diesem Brief für die Aktionäre des AXA Luxemburg Fund beigelegt.

Bezüglich der AXA World Funds wurde die Wirksamkeit der Fusion durch dessen Verwaltungsrat für das Datum des Inkrafttretens bestimmt, welches von der AHV des AXA Luxembourg Fund beschlossen wird.

Die geplante Fusion entspricht den Kriterien, die in Abschnitt 1 Punkt 20 a) des Gesetzes beschrieben werden. Diese sehen vor, dass das gesamte Vermögen (Aktiva und Passiva) eines absorbierten Teilfonds (nachfolgend ein „absorbierter Teilfonds“ und gemeinsam die „absorbierten Teilfonds“) auf einen anderen absorbierenden Teilfonds (nachfolgend ein „absorbierender Teilfonds“ und zusammen die „absorbierenden Teilfonds“) übertragen wird.

Für die Fusion wurde am 7. Oktober 2014 die erforderliche vorherige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) in Luxemburg eingeholt.

2. Kontext und Begründung der Fusion AXA Luxemburg Fund wird seit mehreren Jahren mit bedeutenden Rücknahmen konfrontiert und die Vermögenswerte seiner Teilfonds sind im Laufe der Zeit gesunken. Zudem möchte die AXA-Gruppe das Angebot an Fonds für seine Kunden straffen und eine optimale Verwaltung der Vermögenswerte von ausreichender Größe gewährleisten, um Skaleneffekte und eine erwartete Hausse der Erträge zu erzielen.

Durch Zusammenführung in den Teilfonds der SICAV AXA World Funds, einer Anlagegesellschaft, die größere Vermögenswerte verwaltet als AXA Luxembourg Fund, wird den Anlegern der absorbierten Teilfonds eine bessere Verwaltung mit einer breiteren Palette an Anlagemöglichkeiten angeboten, von denen sie eine kommerzielle Nachhaltigkeit ihrer in Luxemburg verwalteten Vermögenswerte erwarten dürfen. Daraus folgt, dass die Fusion im Interesse einer effizienten Verwaltung der anvertrauten Vermögenswerte sowie im Interesse der Anleger ist.

3. Vergleich zwischen dem absorbierten Teilfonds und dem absorbierenden Teilfonds Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem absorbierenden Teilfonds und dem absorbierten Teilfonds sind nachstehend aufgeführt. Eine vollständige Beschreibung der jeweiligen Eigenschaften einzelner Teilfonds entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt des AXA Luxembourg Fund und des AXA World Funds sowie den „wesentlichen Anlegerinformationen“ („Key Investor Information Document“, nachfolgend „KIID“) für jeden absorbierenden Teilfonds.

a. Anlagerichtlinien und -ziele – Verwalter – Referenzwährung Die Anlageziele und -richtlinien der absorbierenden Teilfonds und absorbierten Teilfonds unterscheiden sich wie folgt: Fusion des Teilfonds AXA Luxembourg Fund Bonds Europe in AXA World Funds Euro Bonds AXA Luxembourg Fund Bonds Europe Das Ziel des Teilfonds ist es, Ertrags- und Kapitalwachstum durch Anlagen in fest oder variabel verzinsliche ‚Investment Grade‘-Anleihen zu kombinieren.

Der Verwalter wird sich bemühen, die Ziele des Teilfonds zu erreichen, indem er in ein diversifiziertes Portfolio aus Staatsanleihen, Anleihen von Unternehmen oder öffentlichen und supranationalen Institutionen in ABS-Tranchen (Asset Backed Securities) oder CDO (Collateralized Debt Obligations) oder in OGA-Anteile investiert, die ihrerseits in die oben genannten Instrumente investieren. Die Anlagen in ABS und CDO stellen zusammen niemals mehr als 20 % des Nettovermögens des Teilfonds dar.

Diese Investitionen erfolgen in Euro oder in einer der Standardwährungen.

GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 3 Für eine effiziente Verwaltung kann sich der Teilfonds solchen Vermögenswerte durch den Einsatz von Derivaten innerhalb der Grenzen aussetzen, die im Verkaufsprospekt in der Rubrik „Anlagebeschränkungen“ festgelegt sind.

Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro.

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Verwaltung des Portfolios dieses Teilfonds an AXA Investment Managers Paris S.A. delegiert.

AXA World Funds Euro Bonds Anlageziel: Das Ziel des Teilfonds ist es, Ertrags- und Kapitalwachstum durch Anlagen in fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere zu kombinieren. Der Teilfonds eignet sich vor allem für Anleger, die ein hauptsächlich in Euro ausgedrücktes Ertrags- und Kapitalwachstum anstreben.

Anlagerichtlinie: Der Investment Manager ist bestrebt, die Ziele des Teilfonds durch Investitionen in ein diversifiziertes Portfolio zu erreichen, welches aus marktfähigen ‚Investment Grade‘-Schuldtiteln besteht, die vor allem in Euro lauten und von Regierungen, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen emittiert werden.

Der Teilfonds kann jedoch jederzeit mindestens zwei Drittel seines Vermögens in Wertpapiere in Euro investieren, welche von Regierungen, Unternehmen oder öffentlichen Institutionen ausgestellt wurden.

Der Anteil der Vermögenswerte des Teilfonds, der auf einem bestimmten Markt investiert werden kann, unterliegt keinen Einschränkungen.

Der Teilfonds investiert nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in Anteile von OGAW und/oder anderen OGA.

Für eine effiziente Verwaltung kann sich der Teilfonds solchen Vermögenswerte durch den Einsatz von Derivaten innerhalb der Grenzen aussetzen, die im Verkaufsprospekt in der Rubrik „Anlagebeschränkungen“ festgelegt sind.

Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro.

Rückgriff auf Derivate: Um seine Verwaltungsziele zu erreichen, kann der Teilfonds sich auch am Markt für Kreditderivate beteiligen, indem er zum Beispiel Credit Default Swaps („CDS“) zum Verkauf oder Kauf einer Sicherheit abschließt.

Die CDS sind bilaterale Finanzkontrakte, bei denen eine Gegenpartei (der Sicherungsnehmer) eine regelmäßige Gebühr im Austausch gegen eine Zahlung des Sicherungsgebers bei Eintritt eines Kreditereignisses zahlt, welches den Emittent der Referenz betrifft. Der Sicherungsnehmer erwirbt das Recht, bei Eintritt eines Kreditereignisses entweder eine bestimmte Anleihe oder sonstige Anleihen des Referenzschuldners zum Nennwert zu verkaufen oder die Differenz zwischen Nennwert und Marktpreis der betreffenden Referenzanleihe(n) (oder anderer vorab vereinbarter Referenz- oder Ausübungspreise) zu erhalten. Ein Kreditereignis kann die Form von Konkurs, Insolvenz, Zwangsverwaltung, einer bedeutenden Umschuldung oder der Unfähigkeit annehmen, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Die „International Swaps and Derivatives Association“ (ISDA) hat im Rahmen seines „ISDA Master Agreement” eine genormte Dokumentation für diese Derivatkontrakte erstellt. Der Teilfonds kann auf Kreditderivate zurückgreifen, um das spezifische Kreditrisiko einiger Emittenten in seinem Portfolio abzudecken, indem er eine Absicherung erwirbt. Sofern es in seinem ausschließlichen Interesse liegt, kann der Teilfonds zudem über Kreditderivate eine Sicherung erwerben, ohne die zugrunde liegenden Vermögenswerte zu halten. Sofern es in seinem ausschließlichen Interesse liegt, kann der Teilfonds eine Absicherung über Kreditderivate auch verkaufen, um ein bestimmtes Kreditrisiko zu erreichen. Der Teilfonds darf sich nicht an Geschäften mit frei gehandelten Kreditderivaten (OTC) beteiligen, wenn die GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 4 Gegenpartei ein Kreditinstitut erster Ordnung ist, das sich auf diese Art von Geschäften spezialisiert hat, und, wenn dies der Fall, dann nur unter Einhaltung der im ISDA Master Agreement festgelegten Normen.

Die Exposition des Teilfonds in diese Art von Instrumenten darf 100 % seines Nettovermögens nicht überschreiten. Zudem darf das maximale Engagement in CDS zu anderen als Sicherungszwecken 20 % seines Nettovermögens nicht überschreiten.

Der Teilfonds kann Index-Transaktionen auf CDS mit oder ohne Rebalancing des zugrunde liegenden Index zeichnen. Im Falle einer Neugewichtung des zugrunde liegenden Index werden die Kosten unerheblich sein. Der zugrunde liegende Index dieser Index-Transaktionen zu CDS kann ein Element enthalten, das unter außergewöhnlichen Marktbedingungen alleine einen Anteil von über 20 % bis maximal 35 % darstellt, vor allem wenn beispielsweise der Referenzindex auf einem geregelten Markt oder auf einem bestimmten Geldmarkt konzentriert ist und wenn ein Emittent dieses Referenzindex auf seinem Referenzmarkt weitgehend vorherrschend ist.

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Verwaltung des Portfolios dieses Teilfonds an AXA Investment Managers Paris S.A. delegiert.

Fusion des Teilfonds AXA Luxembourg Fund Equity Europe in AXA World Funds Framlington Europe AXA Luxembourg Fund Equity Europe Der Teilfonds „Equity Europe“ investiert in erster Linie in Aktien europäischer Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung aus allen Wirtschaftsbereichen. Um bei gewahrtem Kapital eine höhere Rendite zu erreichen, kann der Teilfonds zudem in Wandelanleihen und zusätzlich in Wertpapiere mit Optionsscheinen oder in Optionsscheine investieren.

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Verwaltung des Portfolios dieses Teilfonds seit dem 8. April 2003 an AXA Rosenberg Investment Management Limited delegiert.

Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro.

AXA World Funds Framlington Europe Anlageziel: Das Ziel des Teilfonds ist ein langfristiges Kapitalwachstum.

Der Teilfonds eignet sich vor allem für Anleger, die ein in Euro gemessenes langfristiges Kapitalwachstum anstreben, ausgehend von einem aktiv verwalteten Portfolio aus börsennotierten Aktien, aktienähnlichen Wertpapieren sowie derivativen Instrumenten.

Anlagerichtlinie: Der Investment Manager ist bestrebt, die Ziele des Fonds durch Investitionen in Unternehmen mit großer, mittlerer und kleiner Kapitalisierung zu erreichen, welche ihren Sitz im geografischen Europa haben.

Das Portfolio wird beständig zu mindestens 75 % in Aktien, zu Aktien gleichwertige Wertpapiere, Anlagezertifikate und kooperative Anlagezertifikate investiert, die von Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum ausgegeben wurden (d. h. Wertpapiere oder Ansprüche für französische Aktiensparpläne (PEA) und zu weniger als 25 % in ausländische Unternehmen ohne Sitz in diesem Raum.

Der Teilfonds investiert weniger als 25 % seines Vermögens in Geldmarktinstrumente und nicht mehr als 10 % in Wandelanleihen und konventionelle Schuldtitel.

Diese Strategie kombiniert einen „Bottom-Up“-Ansatz mit einem thematischen Ansatz.

Der Anteil der Vermögenswerte, in welche der Teilfonds auf einem bestimmten Markt investieren und/oder exponiert werden kann, unterliegt keinen Einschränkungen.

GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 5 Der Teilfonds investiert nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in Anteile von OGAW oder anderen OGA.

Zum Zwecke einer effizienten Portfolioverwaltung kann der Teilfonds auf Derivate innerhalb der Grenzen zurückgreifen, die im Prospekt unter der Rubrik „Anlagebeschränkungen“ festgelegt sind.

Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro.

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Verwaltung des Portfolios dieses Teilfonds an AXA Investment Managers Paris S.A. delegiert.

Fusion des Teilfonds AXA Luxembourg Fund Equity Immo Europe in AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities AXA Luxembourg Fund Equity Immo Europe Das Ziel des Teilfonds ist ein langfristiges Kapitalwachstum.

Der Investment Manager ist bestrebt, die Ziele des Teilfonds durch Anlagen vorwiegend in Wertpapiere börsennotierter Unternehmen zu erreichen, welche in der Immobilienbranche tätig sind.

Diese Strategie kombiniert einen „Bottom-up“-Ansatz mit einer strengen Auswahl von Wertpapieren mit – in geringerem Maße – einer „Top-down“-Analyse, die auf der geografischen Verteilung der Vermögenswerte basiert. Das Portfolio des Teilfonds wird in börsennotierte Aktien der Immobilienbranche investiert, die in erster Linie an Börsen und geregelten Märkten in Europa gehandelt werden. Diese Wertpapiere können die Form von Immobilienzertifikaten, Aktien, Wandelanleihen oder Wertpapieren anderer Organismen für gemeinsame Anlagen annehmen. Zudem kann der Teilfonds vorübergehend in Schatzanweisungen und in Anleihen investieren.

Für eine effiziente Verwaltung kann sich der Teilfonds diesen Unternehmen durch den Einsatz von Derivaten innerhalb der Grenzen aussetzen, die im Verkaufsprospekt in der Rubrik „Anlagebeschränkungen“ festgelegt sind.

Der Teilfonds wird nicht direkt in Immobilien investieren.

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Verwaltung des Portfolios an AXA INVESTMENT MANAGERS PARIS S.A. delegiert.

Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro.

AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities Anlageziel: Das Ziel des Teilfonds ist ein langfristiges Kapitalwachstum. Der Teilfonds eignet sich vor allem für Anleger, die ein in Euro gemessenes langfristiges Kapitalwachstum anstreben, ausgehend von einem aktiv verwalteten Portfolio aus börsennotierten Aktien, aktienähnlichen Wertpapieren sowie derivativen Instrumenten auf solche Wertpapiere.

Anlagerichtlinie: Der Teilfonds versucht, seine Ziele zu erreichen, indem er permanent mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilfonds in marktfähige Wertpapiere anlegt, die von auf dem Immobilienmarkt aktiven Unternehmen ausgegeben werden, die ihren Sitz in Europa haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität durchführen.

Diese Strategie kombiniert einen „Bottom-up“-Ansatz mit einer strengen Auswahl von Wertpapieren mit – in geringerem Maße – einer „Top-down“-Analyse, die auf der geografischen Verteilung der Vermögenswerte basiert.

GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 6 Das Portfolio des Teilfonds wird in börsennotierte Aktien der Immobilienbranche investiert, die in erster Linie an geregelten Märkten der Mitgliedstaaten gehandelt werden. Der Teilfonds kann ergänzend auf Märkten außerhalb der EU investieren.

Ungeachtet der im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ des Prospekts festgelegten Grenzen darf der Fonds nicht mehr als 5 % seines Vermögens in OGAW und/oder andere OGA investieren.

Für eine effiziente Verwaltung kann sich der Teilfonds diesen Unternehmen durch den Einsatz von Derivaten innerhalb der Grenzen aussetzen, die im Verkaufsprospekt in der Rubrik „Anlagebeschränkungen“ festgelegt sind.

Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro.

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Verwaltung des Portfolios dieses Teilfonds an AXA INVESTMENT MANAGERS PARIS S.A. delegiert.

Fusion des Teilfonds AXA Luxembourg Fund Global Assets Neutral in AXA World Funds – Global Optimal Income AXA Luxembourg Fund Global Assets Neutral Das Ziel des Teilfonds ist es, einen Kapitalzuwachs und mittelfristige Erträge durch Investitionen in ein diversifiziertes Portfolio aus Aktien, Anleihen, Geldmarktinstrumenten, OGAW-Anteilen und zusätzlich aus Geldmitteln sicherzustellen.

Die Anlagepolitik des Teilfonds zielt darauf ab, den Anlegern ein allgemein neutrales Risiko-/ Ertragsprofil zu bieten.

Der Investment Manager ist bestrebt, die Ziele des Teilfonds durch Investitionen vorwiegend in Wertpapiere aller Art und in jeder beliebigen Währung zu erreichen, vor allem Aktien und Wandel- oder andere Anleihen, ABS-Tranchen (Asset Backed Securities) oder CDO (Collateralized Debt Obligations) sowie in OGA-Anteile, welche in die oben genannten Instrumente investieren, und das auf verschiedenen internationalen Märkten. Die Anlagen in ABS und CDO stellen zusammen niemals mehr als 20 % des Nettovermögens des Teilfonds dar.

Ergänzend kann der Teilfonds Geldmarktinstrumente in jeder beliebigen Währung halten.

Für eine effiziente Verwaltung kann sich der Teilfonds solchen Vermögenswerte durch den Einsatz von Derivaten innerhalb der Grenzen aussetzen, die im Verkaufsprospekt in der Rubrik „Anlagebeschränkungen“ festgelegt sind.

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Verwaltung des Portfolios dieses Teilfonds an AXA Investment Managers Paris S.A. delegiert, welche den Aktienbereich seit dem 10. April 2003 an AXA Rosenberg Investment Management Limited subdelegiert hat, welche wiederum auf die Dienste von AXA Rosenberg Investment Management LLC, AXA Rosenberg Investment Management Ltd (Tokyo) und AXA Rosenberg Investment Management Asia Pacific Ltd (Singapur) zurückgreift.

Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro.

AXA World Funds – Global Optimal Income Anlageziel: Der Teilfonds strebt ein langfristiges Kapitalwachstum mit regelmäßigen Erträgen an. Der Teilfonds eignet sich vor allem für Anleger, die ein Kapitalwachstum und regelmäßige Erträge in Euro anstreben. Die Dividendenrendite wird als zweitrangig angesehen.

Anlagerichtlinie: Der Investment Manager bemüht sich, die Ziele des Teilfonds durch Investitionen in eine Reihe von Aktien (auch in Aktien mit erhöhter Dividende) und/oder in von Regierungen und Unternehmen mit GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 7 hauptsächlichem Sitz oder Handel in einem OECD-Land ausgegebene Schuldtitel zu erzielen. Er darf jedoch bis zu 20 % der Vermögenswerte des Teilfonds in Wertpapiere investieren, welche von Regierungen oder Unternehmen mit einem Sitz an anderen Orten der OECD ausgestellt wurden.

Der Teilfonds investiert maximal 10 % seines Nettovermögens in Anteile von OGAW oder anderen OGA, unter denen Hedgefonds einer gleichwertigen Kontrolle unterliegen.

Zu Anlagezwecken oder für eine effiziente Portfolioverwaltung kann dieser Teilfonds sich diesen Vermögenswerte mithilfe von Derivaten aussetzen, einschließlich befristete Devisenkontrakte in Fremdwährungen, mit Rohstoffindexen verbundene Derivate, Terminkontrakte auf Aktienindexe, Aktienoptionen, Terminkontrakte auf Anleihen, Terminkontrakte auf Zinsen, Anleiheoptionen, Zinsoptionen, Zinsswaps und Inflations-Swaps, Credit Default Swaps einfacher Bezeichnung und Körbe, Credit Default Swaps auf Indizes und Swaps auf allgemeine Ertragsindizes, die frei und/oder auf reglementierten Märkten gehandelt werden könnten, innerhalb der im Prospekt unter der Rubrik „Anlagebeschränkungen“ festgelegten Grenzen.

Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro.

Rückgriff auf Derivate: Um seine Anlageziele zu erreichen, kann der Teilfonds eine Vielzahl von derivativen Finanzinstrumenten zeichnen wie z. B.: – Gesamtertrag-Swaps (TRS vom englischen „Total Return Swap“): Der Teilfonds kann TRS oder andere derivative Finanzinstrumente mit ähnlichen Eigenschaften zeichnen. TRS sind bilaterale Finanzkontrakte, deren Zweck ein Austausch bestimmter regelmäßiger Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum ist. Ein Teil realisiert die Zahlungen auf Basis des Gesamtertrags eines zugrunde liegenden Werts (wie beispielsweise einem Referenzindikator). Die andere Partei führt regelmäßig Zahlungen zu festen oder variablen Zinssätzen durch. Die von beiden Parteien vorgenommenen Zahlungen werden auf Basis des gleichen Nennwerts berechnet, und diese Transaktionen werden in bar beglichen.

Der Fonds kann Transaktionen mit dem Ziel durchführen, einer Gegenpartei den Gesamtertrag aus einer Vielzahl von Vermögenswerten oder Körben von Vermögenswerten zu übertragen oder von dieser Gegenpartei zu erhalten, die aus Aktien, Indizes, Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Wandelanleihen, Immobilien und ausgewählte Volatilitätsindizes bestehen, im Austausch gegen den Gesamtertrag aus Zinszahlungen.

Der Fonds kann diese Verträge mit jedem qualifizierten Finanzinstitut abschließen, welches vom Anlageverwalter gemäß der Auftragsrichtlinie ausgewählt wird, die auf seiner Website veröffentlicht ist: -Credit Default Swaps („CDS“) zum Verkauf oder Kauf einer Sicherheit. Die CDS sind bilaterale Finanzkontrakte, bei denen eine Gegenpartei (der Sicherungsnehmer) eine regelmäßige Gebühr im Austausch gegen eine Zahlung des Sicherungsgebers bei Eintritt eines Kreditereignisses zahlt, welches den Emittent der Referenz betrifft. Der Sicherungsnehmer erwirbt das Recht, bei Eintritt eines Kreditereignisses entweder eine bestimmte Anleihe oder sonstige Anleihen des Referenzschuldners zum Nennwert zu verkaufen oder die Differenz zwischen Nennwert und Marktpreis der betreffenden Referenzanleihe(n) (oder anderer vorab vereinbarter Referenz- oder Ausübungspreise) zu erhalten. Ein Kreditereignis kann die Form von Konkurs, Insolvenz, Zwangsverwaltung, einer bedeutenden Umschuldung oder der Unfähigkeit annehmen, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Der Teilfonds kann auf Kreditderivate zurückgreifen, um das spezifische Kreditrisiko einiger Emittenten in seinem Portfolio abzudecken, indem er eine Absicherung erwirbt. Sofern es in seinem ausschließlichen Interesse liegt, kann der Teilfonds zudem über Kreditderivate eine Sicherung erwerben, ohne die zugrunde liegenden Vermögenswerte zu halten. Sofern es in seinem ausschließlichen Interesse liegt, kann der Teilfonds eine Absicherung über Kreditderivate auch verkaufen, um ein bestimmtes Kreditrisiko zu erreichen.

Die „International Swaps and Derivatives Association“ (ISDA) hat im Rahmen seines „ISDA Master Agreement” eine genormte Dokumentation für diese Derivatkontrakte erstellt. Der Teilfonds darf sich nicht an Geschäften mit frei gehandelten Derivaten (OTC) beteiligen, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut erster Ordnung ist, das sich auf diese Art von Geschäften spezialisiert hat, und, wenn dies der Fall, dann nur unter Einhaltung der im ISDA Master Agreement festgelegten Normen.

GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 8 Die Wahl zwischen den verschiedenen Arten von Instrumenten wird auf Faktoren wie zum Beispiel Liquidität, Kosten, Effizienz, Geschwindigkeit der Transaktionen, Größe, Laufzeit der Anlage usw.

basieren.

Der Teilfonds kann Index-TRS mit oder ohne Rebalancing des zugrunde liegenden Index zeichnen.

Im Falle einer Neugewichtung des zugrunde liegenden Index werden die Kosten unerheblich sein.

Der zugrunde liegende Index dieser CDS kann ein Element enthalten, das unter außergewöhnlichen Marktbedingungen alleine einen Anteil von über 20 % bis maximal 35 % darstellt, vor allem wenn beispielsweise der Referenzindex auf einem geregelten Markt oder auf einem bestimmten Geldmarkt konzentriert ist und wenn ein Emittent dieses Referenzindex auf seinem Referenzmarkt weitgehend vorherrschend ist.

Der Teilfonds kann auch Wertpapierdarlehen betreiben oder Verträge zu Anlage- und/oder Absicherungszwecken zurückkaufen.

Um das Anlageziel des Teilfonds zu erreichen, versucht der Anlageverwalter, das Marktrisiko des Teilfonds zu verwalten, indem er den maximalen Verlust ex ante des Teilfonds im Rahmen einer Berechnung des Value at Risk (VaR) auf 5,25 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds unter normalen Marktbedingungen begrenzt. Der Value at Risk (VaR) ist der Prozentsatz des Nettoinventarwerts, den ein Portfolio über einen bestimmten Zeitraum bei einem bestimmten Vertrauensgrad verlieren kann.

Der vom Anlageverwalter verwendete „Value at Risk“ hat einen Anlagehorizont von fünf Arbeitstagen und einen Vertrauensgrad von 95 %. Das bedeutet, dass eine 5-%-ige Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verlust des Teilfonds im Laufe dieser fünf (5) Geschäftstage 5,25 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds unter normalen Marktbedingungen übersteigt.

Ein Value at Risk von 5,25 % mit einem Horizont von 5 Werktagen und einem Vertrauensgrad von 95 % entspricht einem Risikowert von 14,85 % mit einem Horizont von 20 Werktagen und einem Vertrauensgrad von 99 % bei angenommener normaler Verteilung des Value at Risk.

Zudem erwartet der Anlageverwalter, dass die Verschuldung des Teilfonds bezogen auf die Summe des nominellen Ansatzes zwischen 0 und 2 betragen wird.

Wir weisen die Anleger des Teilfonds jedoch auf die Tatsache hin, dass die tatsächliche Verschuldung des Teilfonds je nach Marktbedingungen zeitweise höher oder niedriger als die erwartete und oben festgelegte Verschuldung sein kann.

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Verwaltung des Portfolios dieses Teilfonds an AXA Investment Managers Paris S.A. delegiert.

a. Berechnung des globalen Risikos Die Berechnung des globalen Risikos erfolgt über den Commitment Ansatz für alle aufnehmenden Fonds, sowie die untergehenden Fonds mit der Ausnahme des AXA World Funds – Global Optimal Income Unterfonds, für den ein Value-at-Risk Ansatz erfolgt (wobei der entsprechende untergehende Unterfonds, AXA Luxembourg Fund – Global Assets Neutral, einen Commitment Ansatz nutzt).

b. Erfolgsabhängige Gebühr Keiner der absorbierenden und absorbierten Teilfonds wendet eine erfolgsabhängige Gebühr an.

GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 9 c. Laufende Kosten Die laufenden Kosten basieren auf den Ausgaben, die im Zeitraum von 12 Monaten bis zum 31.

Dezember 2013 entstanden sind, mit Ausnahme der eventuellen erfolgsabhängigen Gebühren und Transaktionsgebühren. Die laufenden Kosten des absorbierenden Teilfonds und des absorbierten Teilfonds unterscheiden sich wie folgt: Es ist zu beachten, dass die Kosten für Finanzverwaltung, Verwaltung und Depotbank der absorbierenden Teilfonds und der absorbierten Teilfonds auf die folgenden Höchstbeträge begrenzt wird: * Die zentrale Verwaltungsstelle erhält zudem feste Beträge für die Ausübung ihrer Funktionen als Domizilstelle und Zahlstelle.

Laufende Kosten (für den Zeitraum von 12 Monaten bis zum 31.12.2013) AXA Luxembourg Fund – Bonds Europe 0,96 % AXA World Funds – Euro Bonds 0,96 % AXA Luxembourg Fund – Equity Europe 1,49 % AXA World Funds – Framlington Europe 1,65 % AXA Luxembourg Fund – Equity Immo Europe 1,71 % AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities 1,66 % AXA Luxembourg Fund – Global Assets Neutral 1,32 % AXA World Funds – Global Optimal Income 1,47 % Gebühren für die Finanzverwaltung Jährliche Verwaltungsgebühren Jährliche Gebühren der Depotbank AXA Luxembourg Fund – Bonds Europe 0,70% 0,6 %* 0,03% AXA World Funds – Euro Bonds BX Maximal 0,80 % Maximal 0,075 % Maximal 0,025 % AXA Luxembourg Fund – Equity Europe 1,20% 0,6 %* 0,03% AXA World Funds – Framlington Europe A Maximal 1,50 % Maximal 0,075 % Maximal 0,020 % AXA Luxembourg Fund – Equity Immo Europe 1,20% 0,6 %* 0,03% AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities A Maximal 1,50 % Maximal 0,075 % Maximal 0,030 % AXA Luxembourg Fund – Global Assets Neutral 1,00% 0,6 %* 0,03% AXA World Funds – Global Optimal Income BX Maximal 1,25 % Maximal 0,075 % Maximal 0,030 % GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 10 d. Zeichnungs-, Rückkauf- und Umtauschsgebühren Die Zeichnungs-, Rückkauf- und Umtauschgebühren unterscheiden sich zwischen absorbierenden und absorbierten Teilfonds wie folgt: Zeichnungsgebühren Rücknahme -gebühren Umtauschgebühren AXA Luxembourg Fund – Bonds Europe Maximal 3 % – – AXA World Funds – Euro Bonds Maximal 3 % – – (*) AXA Luxembourg Fund – Equity Europe Maximal 3 % – – AXA World Funds – Framlington Europe Maximal 5,50 % – – (*) AXA Luxembourg Fund – Equity Immo Europe Maximal 3 % – – AXA World Funds – Framlington Europe Europe Real Estate Securities Maximal 5,50 % – – (*) AXA Luxembourg Fund – Global Assets Neutral Maximal 3 % – – AXA World Funds – Global Optimal Income Maximal 5,50 % – – (*) (*) Sollte ein Aktionär in den letzten 12 Monaten bereits 4 Konversionen durchgeführt haben, so kann ihm eine Gebühr bis maximal 1 % des Nettoinventarwerts der konvertierten Anteile für jede zusätzliche Umtausch auferlegt werden, die im Laufe dieser 12 Monate durchgeführt wird. Sollte ein Aktionär in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Investition in den ursprünglichen Teilfonds seine Anteile in Anteile eines Teilfonds mit einem höheren Eingangspreis konvertieren, so muss er der Gesellschaft die Differenz zwischen den Eingangspreisen begleichen.

e. Berechnung des Nettoinventarwerts und Cut-Off-Zeit Der Nettoinventarwert des absorbierten Teilfonds wird an jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg auf Grundlage des letzten bekannten Schlusskurses am Tag vor dem Bewertungstag berechnet, mit Ausnahme der Finanzinstrumente, die an einer asiatischen Börse gehandelt oder börsennotiert sind, für welche die am Bewertungstag letzten bekannten Kurse berücksichtigt werden. Die Anträge auf Zeichnung, Umtausch und Rücknahme müssen am Geschäftstag vor dem Bewertungstag vor 11 Uhr (Ortszeit Luxemburg) eingehen. Der Gegenwert der für eine Rücknahme vorgelegten Anteile wird innerhalb von 4 Geschäftstagen nach dem Berechnungstag des für die Erstattung geltenden Nettoinventarwerts bezahlt.

Der Nettoinventarwert der absorbierenden Teilfonds wird wiederum täglich auf Basis des Schlusskurses des Geschäftstags vor dem Bewertungstag errechnet. Die Anträge auf Zeichnung, Umtausch und Rücknahme müssen am Geschäftstag vor dem Bewertungstag vor 15.00 Uhr MEZ (Ortszeit Luxemburg) eingehen, mit Ausnahme des Teilfonds AXA World Funds – Global Optimal Income, für welchen Anträge auf Zeichnung, Umtausch und Rücknahme zwei Geschäftstage vor dem Bewertungstag vor 15.00 Uhr MEZ (Ortszeit Luxemburg) eingehen müssen. Der Preis für eine Zeichnung/Rücknahme wird innerhalb von 3 Geschäftstagen nach dem Berechnungstag des für die Zeichnung / Rücknahme geltenden Nettoinventarwerts bezahlt.

GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 11 f. Dienstleister – Zugelassener Wirtschaftsprüfer Depotbank, Verwaltungsstelle und Transferstelle Zugelassener Wirtschaftsprüfer AXA Luxembourg Fund BNP Paribas Securities Services, Niederlassung Luxemburg 33, Rue de Gasperich L-5826 Hesperange Deloitte Audit Sàrl 560, rue de Neudorf L-2220 Luxemburg AXA World Funds State Street Bank Luxembourg S.A.

49, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg PricewaterhouseCoopers Sàrl 400, Route d’Esch L-1471 Luxemburg g. Risiko- und Performanceprofil Risiko- und Performanceprofil (auf einer Skala von 1 bis 7) AXA Luxembourg Fund – Bonds Europe 3 AXA World Funds – Euro Bonds 3 AXA Luxembourg Fund – Equity Europe 6 AXA World Funds – Framlington Europe 6 AXA Luxembourg Fund – Equity Immo Europe 6 AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities 6 AXA Luxembourg Fund – Global Assets Neutral 4 AXA World Funds – Global Optimal Income 5 4. Geplantes Eintreten der Fusion Es wird erwartet, dass die Höhe der verwalteten Vermögenswerte der absorbierenden Teilfonds nach der Fusion ein effizienteres Management dieser Werte ermöglichen wird.

In dem Maße, wie die Anlagerrichtlinien und -beschränkungen der absorbierten Teilfonds und der absorbierenden Teilfonds sehr ähnlich sind, können die Vermögenswerte, aus denen die absorbierten Teilfonds bestehen, global integriert werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass mehrere Vermögenswerte der absorbierten Teilfonds vor dem Datum des Inkrafttretens der Fusion von den Verwaltern realisiert werden, falls bestimmte Vermögenswerte mit der Anlagerichtlinie der absorbierenden Teilfonds nicht vereinbar sind.

Die Übernahme der absorbierten Teilfonds durch die absorbierenden Teilfonds wird keine Auswirkungen auf Anlagerichtlinie und -strategie der absorbierenden Teilfonds haben, die unverändert bleiben wird.

Die Fusion wird keine bedeutende Auswirkung auf die Portfoliozusammensetzung der absorbierenden Teilfonds haben, selbst wenn die Verwalter der absorbierenden Teilfonds nach dem Datum des GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 12 Inkrafttretens eine Neugewichtung des Portfolios der absorbierenden Teilfonds vornehmen. Der Verwaltungsrat des AXA World Funds hat hinsichtlich der Wertentwicklung der absorbierenden Fonds im Zusammenhang mit der Fusion keine Verwässerungsrisiko festgestellt.

5. Berechnungsmethode des Umtauschverhältnisses 5.1. Für die Teilfonds AXA Luxembourg Fund – Equity Europe und AXA Luxembourg Fund – Equity Immo Europe erfolgt die Berechnung des Umtauschverhältnisses zwischen den absorbierenden Teilfonds und den absorbierten Teilfonds mit Wirkung zum 12. Dezember 2014, indem der am 12.

Dezember 2014 berechnete Nettoinventarwert (der „NIW“) pro Anteil der absorbierten Teilfonds durch den zum gleichen Datum berechneten NIW pro entsprechendem Anteil des absorbierenden Teilfonds geteilt wird. Die Sach- und Bareinlagen in den absorbierenden Teilfonds und die Berechnungen des Umtauschverhältnisses der Anteile werden von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer von AXA Luxemburg Fund gemäß den Bestimmungen des Artikels 71 des Gesetzes kontrolliert.

Der mit den vorstehend genannten Kontrollen beauftragte Rechnungsprüfer ist Deloitte Audit Sàrl, 560 Rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg.

So wird die Anzahl der Aktien, die in den absorbierenden Teilfonds zugewiesen werden (und die entsprechenden Anteilklasse, welche unter Punkt 8 aufgeführt ist) gemäß der folgenden Formel ermittelt: B x C x D A = ————— E Dabei gilt: A: steht für die Anzahl der Aktien, die im absorbierenden Teilfonds zuzuweisen sind, sowie die entsprechenden Anteilklasse, welche unter Punkt 9 aufgeführt ist.

B: steht für die Anzahl der Aktien, die in der anfänglichen Anteilsklasse des absorbierten Teilfonds zu konvertieren sind, wie unter Punkt 9 aufgeführt.

C: steht für den Nettoinventarwert zum Berechnungsdatum des Umtauschverhältnisses der Anteile, die in der anfänglichen Anteilsklasse des absorbierten Teilfonds zu konvertieren sind, wie unter Punkt 9 aufgeführt.

D: ist der am Tag der Transaktion gültige Wechselkurs zwischen den Währungen der beiden Anteilsklassen der absorbierten Teilfonds und der absorbierenden Teilfonds, wie unter Punkt 9 aufgeführt. Da es die gleiche Währung ist, lautet diese Zahl 1.

E: steht für den am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses der Anteile geltenden Nettoinventarwert, der den Anteilen im absorbierenden Teilfonds zuzuordnen ist.

Das Umtauschverhältnis wird auf fünf Dezimalstellen gerundet und die Bruchteile der in den absorbierenden Teilfonds zuzuweisenden Aktien werden auf 3 Dezimalstellen gerundet.

5.2. Für die Teilfonds AXA Luxembourg Fund – Bonds Europe und AXA Luxembourg Fund – Global Assets Neutral erfolgt der Umtausch der Anteile mit Wirkung zum 12. Dezember 2014, sofern eine neue Anteilsklasse in den absorbierenden Teilfonds erstellt werden, so dass die Anteile 1 zu 1 umgetauscht werden und der erste NIW pro Anteil des absorbierenden Teilfonds dem der Anteilsklasse des absorbierten Teilfonds zum oben genannten Zeitpunkt entspricht. Die Anteilseigner dieser beiden absorbierten Teilfonds erhalten daher die gleiche Anzahl von Anteilen und Bruchteilen von Anteilen der neuen Anteilsklasse des absorbierenden Teilfonds wie sie im absorbierten Teilfonds gehalten haben.

Dabei wird die Anzahl der zuzuweisenden Bruchteile von Anteilen des absorbierenden Teilfonds auf drei Dezimalstellen gerundet.

GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 13 6. Geplantes Datum des Inkrafttretens der Fusion Vorbehaltlich diesbezüglicher Entscheidung der AHV werden die absorbierten Teilfonds mit Wirkung zum 12. Dezember 2014 um 12h (das „Datum des Inkrafttretens“) mit den absorbierenden Teilfonds zusammengeführt.

7. Kosten Die aufgrund der Fusion entstandenen Gebühren (ausgenommen Transaktions- und Desinvestitionsgebühren) Kosten werden vom Geschäftsleiter von AXA Luxembourg Fund und seiner Verwaltungsgesellschaft bzw. der AXA Bank Europe S.A. und AXA Funds Management S.A. getragen 8. Regelmäßige Berichte Das Geschäftsjahr des AXA Luxembourg Fund beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30. September des folgenden Jahres, während das Geschäftsjahr des AXA World Fund am 1. Januar eines jeden Jahres beginnt und am 31. Dezember desselben Jahres endet.

9. Auswirkungen auf Sie und die Rechte der Aktionäre Nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung an die Anleger per Einschreiben und bis zur Umsetzung der Fusionsentscheidung werden (i) keine Anteile der absorbierten Teilfonds mehr ausgegeben, kann (ii) AXA Luxembourg Fund aber die Rücknahme der Anteile der absorbierten Teilfonds fortsetzen. Diese Rücknahmen erfolgen ohne Rücknahmegebühr. Die Gründungskosten des AXA Luxembourg Fund sind vollständig abgeschrieben worden.

Alle Anteilseigner der absorbierten Teilfonds haben die Möglichkeit, bis zum 5. Dezember 2014 um 11.00 Uhr MEZ (Ortszeit Luxemburg) die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile anzufordern.

Für den AXA World Funds werden gebührenfreie Rücknahmeanträge bis 15:00 Uhr MEZ (Ortszeit Luxemburg) am 5. Dezember 2014 angenommen werden.

Wird die geplante Fusion von der AHV beschlossen, so wird den Aktionäre der absorbierten Teilfonds, die in den oben genannten Fristen keinen Antrag auf Rücknahme ihrer Anteile gestellt haben, zum Datum des Inkrafttretens Anteile der entsprechenden absorbierenden Teilfonds zugewiesen, mit den gleichen Eigenschaften (Währung, Kapitalisierung / Ausschüttung) wie die Anteile, die sie in den absorbierten Teilfonds gehalten haben, gemäß der folgenden Korrespondenztabelle: GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 14 Klassen (Absorbierte Teilfonds) Klassen (Absorbierende Teilfonds) AXA Luxembourg Fund – Bonds Europe Thesaurierung EUR AXA WF Euro Bonds BX Thesaurierung EUR AXA Luxembourg Fund – Bonds Europe Ausschüttung EUR AXA WF Euro Bonds BX Ausschüttung EUR AXA Luxembourg Fund – Equity Europe Thesaurierung EUR AXA WF Framlington Europe A Thesaurierung EUR AXA Luxembourg Fund – Equity Europe Ausschüttung EUR AXA WF Framlington Europe A Ausschüttung EUR AXA Luxembourg Fund – Equity Immo Europe Thesaurierung EUR AXA WF Framlington Europe Real Estate Securities A Thesaurierung EUR AXA Luxembourg Fund – Equity Immo Europe Ausschüttung EUR AXA WF Framlington Europe Real Estate Securities A Ausschüttung EUR EUR AXA Luxembourg Fund – Global Assets Neutral Thesaurierung EUR AXA WF Global Optimal Income BX Thesaurierung EUR AXA Luxembourg Fund – Global Assets Neutral Ausschüttung EUR AXA WF Global Optimal Income BX Ausschüttung EUR Bitte beachten Sie, dass für AXA Luxembourg Fund keine Anzeige zur Zulassung zum Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland erstattet wurde und Anteile dieses Fonds dürfen an Anleger im Geltungsbereich des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches NICHT vertrieben werden. Der Fonds ist daher für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland NICHT verfügbar.

Bestellungen für die absorbierten Teilfonds, die während der Sperrfrist für die Transaktionen eingehen, werden zurückgewiesen. Die Auftraggeber werden gebeten, diese Bestellungen nach dem Fusionsdatum bei AXA World Funds wieder einzureichen.

Alle akkumulierten Erträge auf die Anteilsklassen der absorbierten Teilfonds zum Tag der Fusion werden in die Berechnung des letzten Nettoinventarwerts je Anteil einbezogen. Ein solcher akkumulierter Ertrag wird nach der Fusion für die Anteilsklassen der absorbierenden Teilfonds kontinuierlich im Nettoinventarwert pro Anteil verbucht.

Alle zusätzlichen Schulden, die nach der Berechnung des Umtauschverhältnisses bis zum Datum des Inkrafttretens auflaufen, werden von den absorbierenden Teilfonds getragen.

Zum Datum des Inkrafttretens der Fusion wird AXA Luxembourg Fund aufhören zu existieren, und alle Aktien im Umlauf werden annulliert.

10. Steuerliche Auswirkungen der Fusion Die Fusion unterliegt keiner Besteuerung in Luxemburg.

Die Anleger könnten am Ort ihres Steuersitzes oder in anderen Rechtssystemen, in denen sie Steuern zahlen, möglicherweise einer Besteuerung unterworfen sein. Die steuerlichen Folgen der Fusion können entsprechend den Gesetzen und Vorschriften des Landes ihres Wohnsitzes, ihrer Staatsbürgerschaft, ihres Geschäftssitzes oder Gründungsortes variieren. Anleger, die sich über eine mögliche Steuerpflicht aufgrund der Fusion unsicher sind, werden gebeten, ihren Steuerberater zu konsultieren.

11. Verfügbare Informationen Im Anhang finden Sie das KIID der absorbierenden Teilfonds. Wir empfehlen dringend, dieses Schreiben zur Kenntnis zu nehmen.

GEDI:3124762v10 GEDI:3124762v14 15 Der Prospekt, die KIID sowie die letzten regelmäßige Berichte von AXA World Funds sind für alle von der Fusion betroffenen Anleger am Geschäftssitz von AXA World Funds, 49, Avenue J.F. Kennedy, L- 1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg sowie auf der Website www.axa-im-international.com kostenlos verfügbar. Eine Kopie des Berichts des zugelassenen Rechnungsprüfers zu den Transaktionen der Fusion steht Ihnen am Sitz des AXA Luxemburg Fund und des AXA World Funds zur Verfügung.

Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der Deutschen Informationsstellen AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Im MediaPark 8a, D- 50670 Köln und Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &Co. KGaA, Unter Sachsenhausen 4, D-50667 Köln kostenlos und in Papierform erhältlich.

Für ergänzende Informationen oder Fragen rund um den Ablauf der Fusion wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Kundenberater.

mit freundlichen Grüßen ________________________________________________ Der Verwaltungsrat von AXA Luxembourg Fund ______________________________________________________ Der Verwaltungsrat von AXA World Funds

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Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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