Die ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 12. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile der „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das jeweilige Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
ESPA SELECT RESERVE A | A0EQ98 | ESPA RESERVE EURO PLUS A | 971092 |
ESPA SELECT RESERVE T | A0MTTD | ESPA RESERVE EURO PLUS T | 502648 |
Bei den Fondszusammenlegungen werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf die „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
ESPA RESERVE EURO PLUS:
am 12.12.2014, (Fusionsstichtag) wird der Fonds ESPA SELECT RESERVE (untergehender Fonds) mit dem ESPA RESERVE EURO PLUS (übernehmender Fonds) verschmolzen.
Die Änderungen wie folgt:
• Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte werden ausgeschlossen
• Div. Aktualisierungen aufgrund des Musters Über die Verschmelzung wurden die Anteilinhaber gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.
Der Prospekt einschließlich der Fondsbestimmungen des genannten Fonds liegt bei uns, Habsburgergasse 1a, bei der Erste Group Bank AG, beide 1010 Wien, sowie bei HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf zur Einsicht auf.