Verschmelzung von Amundi Fonds

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  Amundi Funds hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 12. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
AMUNDI OBLIG HAUT RENDEMENT FR0010181990 AMUNDI FUNDS BOND EURO HIGH YIELD LU0119110723

Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft.
Bestehende Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Verschmelzung informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Amundi Funds
Société d’investissement à capital variable
Sitz: 5, Allée Scheffer
L-2520 Luxembourg
R.C.S. de Luxembourg B-68.806
Luxemburg, den 16. Oktober 2014
Sehr geehrter Anteilseigner,
Der Verwaltungsrat von Amundi Funds (nachfolgend die „Gesellschaft“) hat beschlossen, die Zusammenlegung durch Aufnahme des Investmentfonds „Amundi Oblig Haut Rendement“ (PC-Klasse: FR0010181990; IC- Klasse: FR0010166181), der unter französischem Recht errichtet wurde und als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß Richtlinie 2009/65/EG anerkannt ist, (der „übernommene Fonds”) mit dem Teilfonds „Bond Euro High Yield” (AE (C): LU0119110723; IE (C): LU0119109980) der Gesellschaft (der „übernehmende Teilfonds”) vorzunehmen.
Die Verwaltungsgesellschaft des übernommenen Fonds und der Verwaltungsrat der Gesellschaft sind in der Tat der Ansicht, dass es im Interesse sowohl der Anteilseigner des übernommenen Fonds als auch der Anteilseigner des übernehmenden Fonds ist, die französische und luxemburgische Bandbreite an Amundi-Investmentfonds, die ein ähnliches Anlageziel und eine ähnliche Anlagepolitik verfolgen, zu rationalisieren, so dass größere Verwaltungseffizienz und Größenvorteile erzielt werden können.
I. Bedingungen der grenzüberschreitenden Zusammenlegung Gemäß Artikel 30 der Satzung der Gesellschaft ist der Verwaltungsrat befugt, über eine solche Zusammenlegung und über das Datum des Inkrafttretens einer solchen Zusammenlegung („Datum des Inkrafttretens”) zu entscheiden.
Als Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung ist der 12. Dezember 2014 vorgesehen. An diesem Datum überträgt der übernommene Fonds all seine Vermögenswerte und all seine Verbindlichkeiten an den übernehmenden Teilfonds, ohne im Gegenzug zur Ausgabe von registrierten „AE (C)“- oder „IE (C)“-Anteilen ohne Nennwert (die „neuen Anteile“) des übernehmenden Teilfonds an die Anteilseigner des übernommenen Fonds in Liquidation zu gehen, wie in folgender Tabelle aufgeführt wird: Die Anzahl der den Anteilseignern des übernommenen Fonds zugewiesenen neuen Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses zwischen den jeweiligen Nettoinventarwerten pro Stück/Anteil des übernommenen Fonds und des übernehmenden Teilfonds vom 11. Dezember 2014 bestimmt.

Die Anteilseigner des übernehmenden Fonds werden darauf hingewiesen, dass alle Merkmale des übernehmenden Fonds nach dem Datum des Inkrafttretens unverändert bleiben und dass sich diese Zusammenlegung nicht materiell auf die Anteilseigner des übernehmenden Fonds auswirkt. Im Einzelnen:
– gibt es keine signifikanten Unterschiede im Hinblick auf Kosten, das erwartete Ergebnis, die Behandlung von anfallenden Erträgen, die regelmäßige Berichterstattung und Leistung;
– gibt es keine signifikanten Unterschiede im Hinblick auf Zeichnungs-, Rücknahme- und Umwandlungsvorkehrungen;
– wird die Zusammenlegung durch die Übertragung liquider Mittel, Wertpapiere und Instrumente erreicht werden, ohne eine Neugewichtung vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung in Betracht zu ziehen, da die Bestände des übernommenen und des übernehmenden Fonds recht ähnlich sind;
– sollte diese Zusammenlegung nicht die Verwaltung des Portfolios des übernehmenden Fonds beeinträchtigen;
– werden schließlich die Kosten der Zusammenlegung vollumfänglich von der Verwaltungsgesellschaft, Amundi Luxembourg S.A., über die Verwaltungsgebühr getragen.
Anteilseignern des übernehmenden Teilfonds,die eine solche Zusammenlegung nicht befürworten, wird die Möglichkeit zur kostenfreien Rückgabe ihrer Anteile auf der Grundlage des letzten Nettoinventarwertes der Anteile gegeben, wie es im Prospekt von Amundi Fundds festgelegt ist. Dieses Angebot gilt bis 14.00 Uhr (Luxemburger Zeit) am 10. Dezember 2014.
II. Gegenüberstellung von übernommenem und übernehmendem Teilfonds Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Unterschiede zwischen dem übernommenen Fonds und dem übernehmenden Teilfonds:

III. Dokumentation
Die folgenden Dokumente stehen den Anteilseignern kostenlos beim Geschäftssitz der Gesellschaft zur Verfügung:
? der gemeinsame Entwurf der Bedingungen der Zusammenlegung;
? die letzten Fassungen des Prospekts von AMUNDI OBLIG HAUT RENDEMENT und AMUNDI FUNDS;
? die letzten Fassungen der Wesentlichen Anlegerinformationen von AMUNDI OBLIG HAUT RENDEMENT und von AMUNDI FUNDS BOND EURO HIGH YIELD;
? die letzten geprüften Abschlüsse und Halbjahresberichte (sofern ein solcher danach veröffentlicht worden ist) von AMUNDI OBLIG HAUT RENDEMENT und AMUNDI
FUNDS;
? der/die Bericht(e) über die Zusammenlegung, der/die von dem/den unabhängigen Wirtschaftsprüfer(n) erstellt wurde(n), die von der Verwaltungsgesellschaft von AMUNDI OBLIG HAUT RENDEMENT und/oder der Gesellschaft ernannt wurde(n); ? die Bescheinigung bezüglich der Zusammenlegung, die von jeder Wertpapierverwahrstelle sowohl von AMUNDI OBLIG HAUT RENDEMENT als auch der Gesellschaft gemäß Artikel 70 des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 erstellt wurde.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Teilfonds infolge der Zusammenlegung nicht überarbeitet werden oder davon betroffen sind.
Den Anteilseignern wird ebenfalls geraten, ihre Steuerberater im Hinblick auf mögliche steuerliche Folgen aus der Zusammenlegung zu Rate zu ziehen.
Der aktuelle Verkaufsprospekt der Gesellschaft, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht sind auf Anfrage kostenlos bei der deutschen Informations- und Zahlstelle Marcard, Stein & Co. AG, Ballindamm 36, 20095 Hamburg in Papierform erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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