Caiac hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 05. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
solutioninvest fonds | A1JJSE | HSFC Global Chance | A1J2D0 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 19. November. 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
HSFC Global Chance
(ISIN: LI0141146808)
solutioninvest fonds
(ISIN: LI0123394814)
Trend Dynamic Portfolio Fund – Class P
(ISIN: LI0190020730)
Mitteilung an die Anteilsinhaber
Der HSFC Global Chance wurde am 26. Juni 2012 als rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere des offenen Typs in der Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft nach dem Recht des Fürstentum Liechtenstein gegründet.
Der Trend Dynamic Portfolio Fund wurde am 4. Dezember 2009 als rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere des offenen Typs in der Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft nach dem Recht des Fürstentum Liechtenstein gegründet.
Der solutioninvest fonds wurde am 7. April 2011 als rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapiere des offenen Typs in der Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft nach dem Recht des Fürstentum Liechtenstein gegründet.
Mit Beschluss vom 30. September 2014 hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, dass auf den OGAW HSFC Global Chance die OGAWs solutioninvest fonds und Trend Dynamic Portfolio Fund – Class P verschmolzen werden.
Der Anteilshandel wird beginnend am 24. November 2014 bis einschliesslich den 05. Dezember 2014 ausgesetzt, um eine effiziente Durchführung der Verschmelzung zu ermöglichen.
Die Verschmelzung der vorbezeichneten Fonds erfolgt sodann per 05. Dezember 2014.
Die FMA Liechtenstein hat mit Schreiben vom 03. Oktober 2014 die vorgenannte Verschmelzung und folgende Änderung im Prospekt/Treuhandvertrag des HSFC Global Chance genehmigt, welche per 05. Dezember 2014 in Kraft treten:
Verschmelzung
• Beteiligte Fonds
Die Beteiligten OGAW sind der HSFC Global Chance (ISIN: LI0141146808) als „übernehmender Fonds“ und der solutioninvest fonds (ISIN: LI0123394814) als „übertragender Fonds“ und der Trend Dynamic Portfolio Fund (ISIN:
LI0190020730) als „übertragender Fonds“.
• Angaben zur Art der Verschmelzung
Auf den HSFC Global Chance wird der solutioninvest fonds und der Trend Dynamic Portfolio Fund verschmolzen. Es handelt sich um eine Verschmelzung durch Aufnahme. Die Nettovermögenswerte der übertragenden OGAWs werden auf den übernehmenden OGAW übertragen. Im Anschluss erlischt der solutioninvest fonds und der Trend Dynamic Portfolio Fund mit Wirksamkeit der Verschmelzung.
• Hintergrund und Beweggründe der Verschmelzung Hintergrund der Entscheidung sind kosten-, markt- und portfoliostrategische Überlegungen, die dem Wandel der ökonomischen Rahmenbedingungen und Bedürfnissen Rechnung tragen. Mit der Zusammenführung der OGAWs wird ein effizienteres und dadurch kostenreduzierendes Umfeld geschaffen, welches Entwicklungen einzelner Märkte oder Branchen noch besser abdecken soll. Im Einzelnen wird der fusionierte Fonds die bisherige Strukturierung optimieren und soll über ein breiteres Anlagespektrum verfügen.
Zudem ist der Anspruch, den Kunden und Investoren auch künftig die am besten geeigneten Produkte anzubieten und die grösstmögliche Kontinuität zu wahren.
Vorteile und Gründe der Anpassung
• Bessere Abdeckung einzelner Märkte und Branchen
• Weniger Doppelungen im Fondsangebot
• Eine vergleichsweise niedriger Kostenbelastung
• Auswirkungen auf die Anleger
Die Anleger des solutioninvest fonds und die Anleger des Trend Dynamic Portfolio Fund werden nach der Verschmelzung Anleger des HSFC Global Chance.
potenziellen Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger:
Die Zusammenführung ermöglicht es, auf der Basis eines für Anleger der OGAWs ausgewogenen Chance- /Risikoverhältnisses eine breitere Diversifizierung zu erreichen.
Es sind keine negativen nachteiligen wirtschaftlichen Folgen aus der Fusion der Fonds zu erwarten. wesentlicher Unterschiede in Bezug auf Anlagepolitik und – strategie.
In den OGAWs befinden sich liquide und kotierte Werttitel, die objektiv und zum Marktwert bewertet sind. Insofern werden keine Kursverluste durch die Verschmelzung im „neuen“ Fonds erwartet.
In der Anlagestrategie gibt es grösstenteils keine Anpassung. Die Asset-Allokation kann vielmehr aufgrund des höheren Nettofondsvermögens hinsichtlich einzelner Anlagen und/oder Märkte optimiert werden.
Die Anlagestrategie des HSFC Global Chance lautet per 05. Dezember 2014 wie folgt:
Mindestens 51% des Fondsvermögens muss aus Wertpapieren bestehen. Ein jederzeitiger Wechsel von Anlageschwerpunkten, z.B. in Aktien oder in Schuldtitel wie Anleihen, Performance-linked Bonds oder strukturierte Finanzinstrumente ist möglich. Bis zu maximal 10% des Fondsvermögens dürfen in Zielfonds unterschiedlicher Branchen, Länder und Sektoren sowie in Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben angelegt werden. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten auf Währungen weltweit. Die Anlageentscheidungen werden auf Basis von aktuellen Kapitalmarkteinschätzungen getroffen.
Damit erhält der Fonds die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Vermögensverwalters in Zielfondsanteile (OGAW und/oder OGA, in Summe max. 10%) oder in Wertpapiere zu investieren.
Je nach Einschätzung der Marktlage und um die Investoren vor grösseren Kursverlusten zu schützen, können vorübergehend auch bis zu 100% des Fondsvermögens in flüssigen Mitteln, Festgeldern oder Geldmarktinstrumenten gehalten werden.
Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsportfolios nicht überschreiten. Dabei darf das Gesamtrisiko 200% des Netto-Fondsvermögens nicht überschreiben.
Die Anlagestrategie des solutioninvest fonds lautet derzeit wie folgt:
Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens muss aus Wertpapieren bestehen. Ein jederzeitiger Wechsel von Anlageschwerpunkten, z.B. in Aktien oder in Schuldtitel wie Anleihen, Performance-linked Bonds oder strukturierte Finanzinstrumente ist möglich. Bis zu maximal 10% des Fondsvermögens dürfen in Zielfonds unterschiedlicher Branchen, Länder und Sektoren sowie in Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben angelegt werden. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten auf Währungen weltweit. Die Anlageentscheidungen werden auf Basis von aktuellen Kapitalmarkteinschätzungen getroffen.
Damit erhält der Fonds die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Vermögensverwalters in Zielfondsanteile (max. 10%) oder in Wertpapiere zu investieren.
Je nach Einschätzung der Marktlage und um die Investoren vor grösseren Kursverlusten zu schützen, können vorübergehend auch bis zu 100% des Fondsvermögens in flüssigen Mitteln, Festgeldern oder Geldmarktinstrumenten gehalten werden.
Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsportfolios nicht überschreiten. Dabei darf das Gesamtrisiko 200% des Netto-Fondsvermögens nicht überschreiben.
Die Anlagestrategie des Trend Dynamic Portfolio Funds lautet derzeit wie folgt:
Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens muss aus Wertpapieren bestehen. Ein jederzeitiger Wechsel von Anlageschwerpunkten, z.B. in Aktien oder in Schuldtitel wie Anleihen, Performance-linked Bonds oder strukturierte Finanzinstrumente ist möglich. Bis zu maximal 10% des Fondsvermögens dürfen in Zielfonds unterschiedlicher Branchen, Länder und Sektoren sowie in Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben angelegt werden. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten auf Währungen weltweit. Die Anlageentscheidungen werden auf Basis von aktuellen Kapitalmarkteinschätzungen getroffen.
Damit erhält der Fonds die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Vermögensverwalters in Zielfondsanteile (max. 10%) oder in Wertpapiere zu investieren.
Je nach Einschätzung der Marktlage und um die Investoren vor grösseren Kursverlusten zu schützen, können vorübergehend auch bis zu 100% des Fondsvermögens in flüssigen Mitteln, Festgeldern oder Geldmarktinstrumenten gehalten werden.
Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsportfolios nicht überschreiten. Dabei darf das Gesamtrisiko 200% des Netto-Fondsvermögens nicht überschreiben.
Die Anlagestrategie des Trend Dynamic Portfolio Funds, solutioninvest funds und HSFC Global Chance sind wortlautgleich bzw. identisch und werden vor der Verschmelzung nicht neugeordnet bzw. drastisch verändert.
Eine Neuordnung des Portfolios ist aufgrund der wortlautgleichen bzw. nahezu identischen Anlagestrategien nicht notwendig und wird auch im Zuge der Verschmelzung nicht erfolgen.
Die Kosten der Verschmelzung
Aus der Fusion resultierend sind keine negativen nachteiligen wirtschaftlichen Folgen zulasten der Anleger und des HSFC Global Chance zu erwarten, da die Kosten der Verschmelzung nicht zulasten des Fonds gehen.
Das erwartete Ergebnis der Verschmelzung
Durch die Verschmelzung ist ein Anstieg des Fondsvolumens auf über 4 Millionen EUR zu erwarten. Der HSFC Global
Chance wird überdies eine bessere Abdeckung einzelner Märkte und Branchen ausweisen, eine Doppelungen im
Fondsangebot wird reduziert und vor allem liegt eine vergleichsweise niedriger Kostenbelastung zulasten des
Fondsvermögens vor.
Die periodischen Berichte
Der nächsten Geschäftsbericht des HSFC Global Chance wird per 31. Dezember 2014 erstellt. Der nächste
Halbjahresbericht wird per 30. Juni 2015 erstellt. Das Ende des Geschäftsjahres ist der 31. Dezember.
Per 30. Juni 2014 wurde für den solutioninvest fonds ein Geschäftsbericht und für den Trend Dynamic Portfolio Fund
ein Halbjahresbericht erstellt.
Die Geschäftsjahre der beteiligten Fonds haben vor der Verschmelzung folgenden Abschlusszeitpunkt:
solutioninvest fonds 30. Juni
Trend Dynamic Portfolio Fund Class P 31. Dezember
HSFC Global Chance 31. Dezember
Das Ende des Geschäftsjahres des HSFC Global Chance wird im Zuge der Verschmelzung und Änderung des Prospektes / Treuhandvertrag nicht geändert, sodass für die Anteilsinhaber nach der Verschmelzung folgendes Geschäftsjahresende gilt:
HSFC Global Chance 31. Dezember
Zur Gewährleistung der Steuertransparenz werden nicht testierte Geschäftsberichte per 05. Dezember 2014 erstellt werden, welche auf Verlangen kostenlos von der Verwaltungsgesellschaft bezogen werden können.
Eine etwaige Verwässerung der Leistung Eine Verwässerung der Leistung ist nicht zu erwarten.
Steuerliche Behandlung der Anleger im Zuge der Verschmelzung Die Anleger werden hiermit darauf hingewiesen, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie in Ihren Herkunftsländern im Zuge der Verschmelzung einen steuerlichen Nachteil erleiden könnten.
Die Steuertransparenz für die Fonds solutioninvest fonds und Trend Dynamic Portfolio Fund wird nach der Verschmelzung gewährleistet sein.
Die Steuertransparenz und steuerliche Weissrechnung für den HSFC Global Chance wird auch nach der Verschmelzung erfolgen, sodass keine steuerlichen Nachteile für alle Anleger zu erwarten sind.
• Gebühren und die Struktur der beteiligten OGAWs
Die Gebühren und die Struktur der beteiligten OGAWs weisen folgende Unterschiede auf Sämtliche Gebühren zulasten des Fonds werden im Rahmen der jeder NAV Berechnung pro rata temporis abgegrenzt.
• Weitergehende Information für gegenwärtige Anleger Den Anlegern der Fonds wird i. S. des Art. 45 Abs. 1 Satz 1 lit. b UCITSG die Möglichkeit gegeben, wenn sie dieser Strukturmassnahme und/oder Änderung des Prospektes/Trauhandvertrag nicht zustimmen, ab Veröffentlichung (welche mindestens 45 Tagen vor der Aussetzung des Anteilshandels erfolgt, Art. 47 Abs. 1 Buchst. a UCITSG) ihre Anteile zu den im Prospekt/Treuhandvertrag genannten Bedingungen zurückzugeben.
Weitere Kosten entstehen den Anlegern durch die Rückgabe der Anteile nicht.
Das Recht der Anleger nach der Verschmelzung ihre neuen Anteile am HSFC Global Chance zu den im Prospekt genannt Voraussetzungen zurückzugeben, wird durch die Verschmelzung nicht beeinflusst.
Grundsätzlich handelt es sich bei den drei Fonds aufgrund der Anlagepolitik und der (historischen) Veränderungen der Anlageklassenallokation um sog. Total Return Funds gemäss CESR/10-673, d.h. zur Berechnung des SRRI wird die Portfolioallokation zum Berechnungszeitpunkt herangezogen.
solutioninvest fonds
Trend Dynamic Portfolio Fund
Class P
HSFC Global Chance
Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger1 maximale Ausgabekommission 5% zugunsten Vertrieb 6.5% zugunsten Vertrieb 5% zugunsten Vertrieb maximale Rücknahmekommission Keine keine Keine maximale Konversionsgebühr – keine –
Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds2
maximale Verwaltungskommission
/ Anlageentscheide und
Vertriebsvergütung
max. 1.90% p.a.
2.40% p.a.
zzgl. CHF 12‘000.-
1.50% p.a.
oder Minimum 12‘000.- CHF p.a.
Performance-Fee
Hurdle Rate
High Watermark
20% p.a.
Nein
Ja
20% p.a.
Nein
Ja
10% p.a. (zukünftig 20%)
Nein
Ja
maximale Administrationsgebühr
(inklusive Risikomanagement)
0.25% p.a. oder
Minimum CHF 40’000.-
0.30% p.a.
oder Minimum CHF 30’000.-
0.20% p.a. oder
Minimum 25’000.- CHF p.a.
maximale Verwahrstellengebühr
0.15 % p.a. oder
Minimum CHF 10’000.-
0.15 % p.a. oder
Minimum CHF 20’000.-
0.15 % p.a. oder
Minimum 10’000.- CHF p.a.
Abschluss Rechnungsjahr 30. Juni 31. Dezember 31. Dezember Bewertungstag Wöchentlich (Dienstag) Wöchentlich (Dienstag) Wöchentlich (Freitag) Die abweichende Risikoklasse beim solutioninvest fonds beruht auf einer Überprüfung der Vermögensklassenallokation per 30. Juni 2014, welche im Rahmen des Erstellungsprozess des Geschäftsberichts vorzunehmen war.
Aufgrund des Derivateeinsatzes und der folglich stark veränderten asymmetrischen Risikoverteilung wurde zu diesem Stichtag eine Risikoklasse beim solutioninvest fonds festgestellt. Im Übrigen ist die derzeitige Risikoklassifizierung 3.
Die Performance Fee sämtlicher beteiligter Fonds wird im Rahmen der NAV Berechnung berechnet und sofern einschlägig abgegrenzt, sodass eine Vermischung ausgeschlossen ist und eine faire Behandlung der Anleger gewährleistet ist.
Die beteiligten Fonds sind thesaurierend, sodass im Zeitpunkt der Verschmelzung keine aufgelaufenen Erträge auszuschütten sind und allenfalls übertragen werden, sodass bzgl. möglicher aufgelaufener Erträge keine Nachteile für die Anleger ersichtlich sind.
Der Anteilshandel wird beginnend am 24. November 2014 bis einschliesslich den 05. Dezember 2014 ausgesetzt, um eine effiziente Durchführung der Verschmelzung zu ermöglichen.
Der Anteilshandel für sämtliche beteiligte Fonds ist daher nur bis 23. November 2014 um 24.00 Uhr möglich. Zeichnung oder Rücknahmen vor der Verschmelzung sind daher nur berücksichtungsfähig, sofern diese bis 23. November 2014 um 24.00 Uhr vorliegend sind. Andernfalls werden die Zeichnung oder Rücknahmen nach der Verschmelzung zum nächsten NAV des HSFC Global Chance abgerechnet.
Grundsätzlich ist der Anteilshandel des solutioninvest fonds bis jeden Bewertungstag, welcher Dienstags ist, um 12.00 Uhr möglich.
Grundsätzlich ist der Anteilshandel des Trend Dynamic Portfolio Fund bis jeden Bewertungstag, welcher Dienstags ist, bis spätestens 16.00h (MEZ) möglich.
Grundsätzlich ist der Anteilshandel des HSFC Global Chance bis zum Vortag des Bewertungstages um spätestens 16.00h (MEZ) möglich. Im Unterschied zu den übertragenden Fonds ist der Bewertungstag jeweils der Freitag.
Eine aktuelle Version des KIIDs des HSFC Global Chance ist auf der Homepage des LAFV abrufbar. Das KIID des HSFC Global Chance ändert sich im Zuge Verschmelzung bzgl. der daran enthaltenen Anlagepolitik / -ziel.
Die Änderung entspricht der unten dargestellten Änderung des Prospektes/Treuhandvertrages des HSFC Global
Chance.
• Zusätzliche Informationen für gegenwärtige Anleger
Die Anleger des Trend Dynamic Portfolio Funds, solutioninvest funds und HSFC Global Chance können zusätzliche Informationen, die Bestätigungen der Verwahrstellen, zusätzliche Informationen zur Anteilsrückgabe, Informationen über eine Umwandlung der Anteile und zusätzliche Informationen für die Rechtswahrnehmung können kostenlos von der Verwaltungsgesellschaft bezogen werden.
• Information für neue Anleger
Die Verwahrstelle der übertragenden Fonds und des übernehmendes Fonds übermitteln möglichen neuen Anleger die Informationen nach Art. 65 UCITSV, welche insbesondere dieser Mitteilung zu entnehmen sind.
• Bericht über die Verschmelzung
Die Anleger können einen Bericht der Verwahrstellen oder des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung und weitere Informationen kostenlos von der Verwaltungsgesellschaft beziehen.
Änderungen der konstituierenden Dokumente:
• Streichung des Anlageberaters im Rahmen der tabellarischen Aufstellung der Organisation des OGAWs
• Aufnahme der Angabe zur Führung des Anteilsregisters durch die Volksbank AG
• Anpassung des Namens der Revision des OGAW in der tabellarischen Aufstellung der Organisation des OGAWs:
ReviTrust AG -> ReviTrust Grant Thornton AG
• Streichung des Anlageberaters (Punkt 5.4) im Prospekt (Teil I, Punkt 5.4)
• Anpassung des Namens der Revision des OGAW im Prospekt (Teil I, Punkt 5.5; zuvor Teil I, Punkt 5.6)
ReviTrust AG -> ReviTrust Grant Thornton AG
• In Punkt 7.3.9 des Prospektes und Art. 29 des Treuhandvertrages wird zur Einrichtung der Zielfondsfähigkeit des OGAWs ein Absatz eingefügt:
Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen.
• Streichung eines Absatzes (Prospekt, Punkt 7.3.10 bzw. Treuhandvertrag, Art. 29 Nr. 10): Die Anlagen in Anteilen von einem mit einem OGAW vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen dürfen insgesamt 30% des Fondsvermögens nicht übersteigen.
• Der Text in Punkt 7.5.6 des Prospektes wird aufgrund der Einrichtung bzw. Gewährleistung der Zielfondsfähigkeit wie folgt geändert.
Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren.
Ein OGAW darf gemäss seiner speziellen Anlagepolitik sein Vermögen in anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anlagegrenzen gemäss Ziffer 7.3 sind zu beachten, wobei der OGAW keinesfalls mehr als 49% seines Fondsvermögens in die vorgenannten OGAW investieren darf. Der OGAW weist demnach keine Dachfondsstruktur auf.
Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der indirekten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden.
Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft des OGAW oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des OGAW durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Verwaltungsgesellschaft des OGAW noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den oder von dem OGAW Gebühren berechnen.
• In Punkt 9.3 des Prospektes und Art. 6 des Treuhandvertrages werden Absätze bzgl. der Berechnung des NAVs im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage bzw. Jahreswechsel eingefügt:
Durch die Häufung von Bankfeiertagen zwischen dem 22. Dezember und dem 7. Januar jeden Jahres kann es zu Verzerrungen bei den Bewertungspreisen der Zielinvestments des Fonds kommen. Dies ist bedingt durch fehlende Liquidität (geringe Handelsvolumen) und unterschiedliche Öffnungszeiten der internationalen Börsenhandelsplätze. Es ist im Vorfeld nicht abschätzbar, ob ausreichende Preisqualität vorliegen wird und somit das Anteilsgeschäft des Fonds fair abgewickelt werden kann. Eine weitere Schwierigkeit stellt die verständliche und nachvollziehbare Kommunikation des Annahmeschlusses für Anteilsgeschäfte an die Anleger dar, da der entsprechende NAV (Net Asset Value, Nettoinventarwert pro Anteil) erst mehrere Tage später berechnet und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen somit nur zeitlich verzögert verarbeitet werden kann.
Die Verwaltungsgesellschaft hat daher die Möglichkeit bei Fonds mit täglichem oder wöchentlichem NAVBewertungsintervall zwischen dem 22. Dezember und dem 7. Januar jeden Jahres die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen sowie die Berechnung des Nettoinventarwertes abweichend von den üblich geltenden Bewertungstagen zu regeln. Hierbei kann die Verwaltungsgesellschaft die Verschiebung oder das Ausfallenlassen einzelner Bewertungstage beschliessen. Zusätzlich kann die Verwaltungsgesellschaft beschliessen, dass zum NAV per 31. Dezember (Jahresabschlusspreis) Anteilsgeschäft zulässig ist.
Die Verwaltungsgesellschaft informiert die Anleger im Publikationsorgan des Fonds oder durch direkte Information spätestens bis zum 30. November jeden Jahres über die Modalitäten des Anteilsgeschäfts und die NAVBewertung an den jeweils bevorstehenden Werktagen und dem jeweiligen Jahreswechsel.
• In Punkt 9.7 des Prospektes und Art. 12 des Treuhandvertrages wird ein Absatz bzgl. der Möglichkeit der Sistierung eingefügt:
Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Berechnung des Nettoinventarwertes auszusetzen (Sistierung des Fonds), sofern das gesetzlich vorgeschriebene Mindestnettovermögen unterschritten wird, oder sofern ein im Verhältnis zu den Kosten des Fonds ungenügendes Nettovermögen vorliegt. Zeichnungen und Rücknahmen welche durch die Sistierung nicht abgerechnet werden konnten, werden für den nächsten offiziell publizierten NAV vorgemerkt und mit diesem ausgeführt.
• In Punkt 12.2 Unterpunkt B des Prospektes und Art. 30 Unterpunkt B wird ein Absatz betreffend der Möglichkeit des Erlass von Kosten bzw. zur Übernahme von Kosten durch Dritte zur Reduktion der TER eingfügt:
Gewisse Kosten und Gebühren können dem Fonds, vor allem in der Anfangsphase des Fonds, erlassen werden, bzw. extern bezahlt werden. Dies mit dem Ziel hohe Kostenbelastungen des Fonds im Verhältnis zum Nettovermögen in der Aufbauphase zu mildern. Dies kann dazu führen, dass die ausgewiesene TER (Total Expense Ratio) nicht auf derselben Grundlage berechnet wird wie zukünftige TERs. Entsprechende Offenlegung und Erklärungen sowie die gültige Höhe der Auslagen des OGAW / der Anteilsklasse werden im Halb- und Jahresbericht aufgeführt.
Die Anteilsinhaber werden mittels Mitteilung an die Anteilsinhaber über die Inanspruchnahme und Verzicht dieser Möglichkeit informiert.
• In Punkt 12.2 Unterpunkt B des Prospektes und Art. 30 Unterpunkt B wird in der Auflistung des ordentlichen Aufwands das Wort „Werbung“ durch „Marketing“ ersetzt sowie der Absatz Laufende Gebühren (Total Expense Ratio) wie folgt geändert:
Das Total der laufenden Gebühren wird nach allgemeinen Grundsätzen berechnet. Die TER des OGAW wird in jedem Halbjahres- und Jahresbericht angegeben, sowie bei Publikation der Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li ausgewiesen.
Das Total der laufenden Gebühren vor einer allfälligen Performance Fee und vor allfälligen ausserordentlichen Dispositionsgebühren darf für den OGAW bzw. Anteilsklasse in keinem Fall 5% p.a. überschreiten.
• In Punkt 14.2 des Prospektes und Art. 18 des Treuhandvertrages wird ein Absatz bzgl. der Möglichkeit der Sachauslage zum Abschluss der Liquidation eingefügt:
Die Liquidation kann auch durch eine Sachauslage abgeschlossen werden. In diesem Fall haben die Anleger 30 Tage Zeit, nach Publikation der Ankündigung der Sachauslage, dieser zu widersprechen. Andernfalls gilt die Sachauslage als genehmigt.
• Die Stammdaten in Anhang A werden wie folgt geändert
HSFC Global Chance
Valoren-Nummer 14114680
ISIN-Nummer LI0141146808
Als UCITS – Zielfonds geeignet NeinJa
Dauer des OGAW Uneingeschränkt
Kotierung Nein
Rechnungswährung des OGAW EUR
Mindestanlage 1 Anteil
Erstausgabepreis EUR 100.- Erstzeichnungstag 1. Juli 2013 Liberierung (erster Valuta-Tag) 1. Juli 2013 Bewertungstag3 (T) Freitag Bewertungsintervall Wöchentlich Ausgabe- und Rücknahmetag4 Jeder Bewertungstag Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag (T+2) Zwei Bankgeschäftstage nach Berechnung des Nettoinventarwertes/NAV Annahmeschluss Anteilsgeschäft (T-1) Vortag des Bewertungstages um spätestens 16.00h (MEZ) Stückelung Keine Zwei Dezimalstellen Verbriefung Buchmässig / keine Ausgabe von Zertifikaten 3 Fällt Falls der Bewertungstag auf einen Bankfeiertag in Liechtenstein fällt, wird dennoch zum offiziellenBewertungstag mit den letztverfügbaren Kursen bewertet. auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag in Liechtenstein verlegt 4 Wenn der Bewertungstag und der 31. Dezember in dieselbe Kalenderwoche fallen, wird nur der NAV zum 31. Dezember berechnet. Dieser Bewertungstag ist massgebend für den Geschäftsbericht des Fonds. Abschluss Rechnungsjahr Jeweils zum 31. Dezember Ende des ersten Geschäftsjahres 31. Dezember 2013 Erfolgsverwendung Thesaurierend Kosten zulasten der Anleger HSFC Global Chance Max. Ausgabeaufschlag 5% zugunsten Vertrieb Rücknahmeabschlag Keine Kosten zulasten des Fondsvermögens5 6 7 8
Max.Risikomanagement und Administrationsvergütung (exkl. Anlageentscheide und Vertriebsvergütung)
0.20% p.a.
oder Minimum zzgl. Maximum 25’000.- CHF p.a.
Max.Anlageentscheide und
Vertriebsvergütung
1.850% p.a.
oder Minimum 12‘000.- CHF p.a.
Anlageberatervergütung Ist in der „Anlageentscheide und Vertriebsvergütung“ inkludiert Vertriebsstellenvergütung Ist in der „Anlageentscheide und Vertriebsvergütung“ inkludiert Performance-Fee 210%
High Watermark Ja
Max. Verwahrstellengebühr 0.15 % p.a.
oder Minimum 10’000.- CHF p.a.
• Der Absatz bzgl. des Anlageberaters in den Punkt C des Anhangs A wird wie folgt geändert:
Die Verwaltungsgesellschaft hat die Heyden & Steindl GmbHkeinen Anlageberater beauftragt.Sie im Hinblick auf die Anlageentscheide zu beraten.
• Ein Absatz bzgl. der Führung des Anteilsregisters wird in der Ausweisung der Organisation und in den Punkt D des Anhangs A wie folgt eingefügt:
Das Anteilsregister wird durch die Verwahrstelle, die Volksbank AG, Feldkircherstrasse 2, FL-9494 Schaan, geführt.
• Das Anlageziel und Anlagepolitik lautet sodann wie folgt.
Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Mindestens 51% des Fondsvermögens muss aus Wertpapieren bestehen. Ein jederzeitiger Wechsel von Anlageschwerpunkten, z.B. in Aktien oder in Schuldtitel wie Anleihen, Performance-linked Bonds oder strukturierte Finanzinstrumente ist möglich. Bis zu maximal 10% des Fondsvermögens dürfen in Zielfonds unterschiedlicher Branchen, Länder und Sektoren sowie in Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben angelegt werden. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten auf Währungen weltweit. Die Anlageentscheidungen werden auf Basis von aktuellen Kapitalmarkteinschätzungen getroffen.
Damit erhält der Fonds die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Vermögensverwalters in Zielfondsanteile (OGAW und/oder OGA, in Summe max. 10%) oder in Wertpapiere zu investieren.
5 Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Jahresbericht ausgewiesen.
6 Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle in Ausübung ihrer Funktionen entstanden sind. Die Details finden sich im Prospekt in den Ziffern 11 (Steuervorschriften) und 12.2 (Kosten und Gebühren zulasten des OGAW).
7 Im Falle der Auflösung des OGAW kann die Verwaltungsgesellschaft eine Liquidationsgebühr in Höhe von max. CHF 10‘000.- zu ihren Gunsten erheben.
8 Siehe 12.2 B bzw. Art. 30 Laufende Gebühren, B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren Je nach Einschätzung der Marktlage und um die Investoren vor grösseren Kursverlusten zu schützen, können vorübergehend auch bis zu 100% des Fondsvermögens in flüssigen Mitteln, Festgeldern oder Geldmarktinstrumenten gehalten werden.
Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsportfolios nicht überschreiten. Dabei darf das Gesamtrisiko 210% des Netto-Fondsvermögens nicht überschreiben.
• Das Profil des typischen Anlegers lautet sodann:
Der Fonds eignet sich sowohl für institutionelle als auch private Anleger, die bereit sind für Renditechancen auch Risiken einzugehen.
• Aufgrund der Erhöhung der Performance Fee von 10% auf 20% wird diese Änderung in Punkt I (vormals Punkt H) des Anhang A genannt. Überdies wird eine aktualisierte Tabelle bzgl. der Performance Fee eingefügt:
Aussetzung des Anteilshandels:
Der Anteilshandel für die vorbezeichneten Fonds wird beginnend am 24. November 2014 bis einschliesslich 05. Dezember 2014 ausgesetzt.
Rechtswirkung der Änderungen
Der Anteilshandel wird beginnend am 24. November 2014 bis einschliesslich den 05. Dezember 2014 ausgesetzt.
Die Änderungen des Prospekts/Treuhandvertrag treten per 05. Dezember 2014 in Kraft.
Die Verschmelzung der vorbezeichneten Fonds erfolgt per 05. Dezember 2014.
Den Anlegern der Fonds wird i. S. des Art. 45 Abs. 1 Satz 1 lit. b UCITSG die Möglichkeit gegeben, wenn sie dieser Strukturmassnahme und/oder Änderung des Prospektes/Trauhandvertrag nicht zustimmen, ab Veröffentlichung (welche mindestens 45 Tagen vor der Aussetzung des Anteilshandels erfolgt, Art. 47 Abs. 1 Buchst. a UCITSG) ihre Anteile zu den im Prospekt/Treuhandvertrag genannten Bedingungen bis zum 23. November 2014, 24.00 Uhr zurückzugeben.
Weitere Kosten entstehen den Anlegern durch die Rückgabe der Anteile nicht.
Dem Anleger werden keine direkten Kosten bei der Verschmelzung entstehen.
Bendern, 06. Oktober 2014
CAIAC Fund Management AG
Verwaltungsgesellschaft