Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
TOP TREND OP A | A1J9EA | DE000A1J9EA7 |
TOP TREND OP T | A1J9EB | DE000A1J9EB5 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die folgende Änderung wird für den Fonds TOP TREND OP mit Wirkung zum 15. September 2014 vorgenommen:
Der folgende Text im Verkaufsprospekt zur Ertragsverwendung wird gestrichen:
“Bei TOP TREND OP A werden unabhängig von den Erträgen und der Wertentwicklung jeweils mindestens 2,5% des am Geschäftsjahresende festgestellten Nettoinventarwertes ausgeschüttet. Die Ausschüttungen erfolgen im Falle zu geringer Erträge bzw. einer zu geringen oder negativen Wertentwicklung der Anteilklasse aus der Substanz.”
Der bisherige Text im Verkaufsprospekt zur Ertragsverwendung wird durch folgenden Text ersetzt:
„Bei der Anteilklasse TOP TREND OP A werden grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – jedes Jahr innerhalb von drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres an die Anleger ausgeschüttet. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden.
Ausschüttbare Erträge können zur Ausschüttung in späteren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Summe der vorgetragenen Erträge 15% des jeweiligen Wertes des Fonds zum Ende des Geschäftsjahres nicht übersteigt. Erträge aus Rumpfgeschäftsjahren können vollständig vorgetragen werden.“
Den Anlegern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH und den benannten Zahlstellen erhältlich.
Bis zum 27. Oktober 2014 können die Anleger des o.g. Fonds ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH