Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
TRENDCONCEPT FUND Multi Asset Allocator B | A0F5L7 | LU0227566055 |
Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L – 5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 31 093
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES
TRENDCONCEPT FUND MULTI ASSET ALLOCATOR
MIT DEN ANTEILKLASSEN
ANTEILKLASSE B (ISIN/LU0227566055)
ANTEILKLASSE C I (ISIN/LU0283774288)
ANTEILKLASSE C II (ISIN/LU0283774445)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens TRENDCONCEPT FUND Multi Asset Allocator folgende Änderungen beschlossen:
1. Die Publikation von Mitteilungen an die Anteilinhaber in Printmedien wird eingestellt. Etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber werden zukünftig ausschließlich auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.haig.lu) veröffentlicht. In gesetzlich vorgeschriebenen Fällen werden die Anleger darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Anforderungen informiert.
2. Die Verwaltungsvergütung beträgt mindestens 2.000.- EUR pro Monat je Anteilklasse. Die Verwaltungsgesellschaft kann ganz oder teilweise auf die Erhebung der Vergütung verzichten.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 in Kraft.
Anteilinhaber, die mit der o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 30. September 2014 zu beantragen.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Munsbach, im September 2014
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A