Das Investment: AFW Marktstudie: Alternative Investmentfonds: Vermittler brauchen Argumentationshilfen

sjb_werbung_das_investment_300_200Finanzanlagevermittler beklagen das mangelnde Angebot an vertriebsfähigen geschlossenen Finanzanlagen. Dass sie sich von der Vermittlung dieser lange Zeit unregulierten Produktsparte abwenden, hat laut dem AfW-Vermittlerbarometer aber auch noch andere Gründe.

Für 41 Prozent der vom AfW befragten Vermittler mit einer entsprechenden Erlaubnis gibt es nicht ausreichend viele vermittelbare Angebote bei den geschlossenen Sachinvestments. Eine fast genauso große Gruppe von 40 Prozent hält das Angebot hingegen für ausreichend. Rund 13 Prozent können die Lage nicht beurteilen, und sechs Prozent haben nicht geantwortet. Von den rund 1.000 befragten Vermittlern besitzen rund 57 Prozent die Erlaubnis zum 34f. Davon halten 96 Prozent die Kategorie 1 (offene Investmentvermögen), 52 Prozent die Kategorie 2 (geschlossene Investmentvermögen) und 34 Prozent die Kategorie 3 (Vermögensanlagen).

Somit vermitteln laut Umfrage nur mehr 22 Prozent der Vermittler Geschlossene Sachinvestments. Von den 34f-Lizenzinhabern sind es 62 Prozent. Das bedeutet: 38 Prozent könnten die Angebote vermitteln, tun dies aber derzeit nicht. Als Gründe führten diejenigen an erster Stelle an, ihre Kunden hätten vor der Regulierung schlechte Erfahrungen mit Produkten dieser Art gemacht (42 Prozent). Gut ein Drittel führte eine ganze Reihe sonstiger Gründe auf, dazu gehören etwa „zu wenig guter Produkte am Markt“, „intransparent“, „Teufelszeug“. Und 21 Prozent halten die Sachwertanlagen als rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv.

„Bei vielen Vermittlern ist noch nicht angekommen, dass sich mit den Änderungen durch das Kapitalanlagegesetzbuch, das KAGB, extrem viel zum Positiven getan hat, im Sinne von Transparenz und Sicherheit bei den Produkten. Hier gilt es vor allem durch die Produktgeber, weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben“, meint AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth.

Interessanterweise scheinen die Provisionen keine Rolle zu spielen, so Wirth. Zumindest sei kein Vermittler bereit, das zuzugeben: Kein Befragter mit passender Lizenz bejahte die Aussage, aufgrund zu niedriger Provisionen nicht zu vermitteln.

Was müsste passieren, damit 34f- Vermittler wieder mehr Vertriebsaktivität in diesem Bereich entfalten? Bei dieser Frage gab es viele Einzelmeinungen. Zusammengefasst wünschen sich Vermittler mehr Argumentationshilfen über die Änderungen des KAGB, mehr Know-how über die (Weich-)Kosten, mehr Wissen über die Haftungssituation und über die Beratungsdokumentation.

Eine wichtige Rolle spielt die Plausibilitätsprüfung, die vom Vermittler selbst vorzunehmen ist, und für die er auch haftet. Würde diese Vorgabe entfallen, könnten sich etliche Vermittler wieder mehr für die geschlossenen Sachwertanlagen erwärmen. Falls die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Plausibilität der Produkte verbindlich garantieren würde, geben 41 Prozent der Lizenzinhaber nach §34f Nr.2 an, sie würden diese Produkte dann auch wieder verstärkt vermitteln. Ein Drittel würde sie vermitteln wie bisher. Weitere neun Prozent würden dann erst in die Vermittlung einsteigen. Für 15 Prozent würde sich nichts ändern, sie blieben bei ihrer ablehnenden Haltung.

Leider sei eine Plausibilitätsprüfung seitens der BaFin in weiter Ferne. Zwar wäre die Staatshaftungsproblematik über eine Versicherungslösung zu klären, aber grundsätzlich wolle und könne die BaFin das derzeit nicht leisten.

Quelle: DAS INVESTMENT.

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