Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat der Finanzminister die Besteuerung von Investmentfonds ab 2018 neu regelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Wegfall der bisher garantierten Steuerfreiheit auf Kursgewinne von Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden.
Unabhängig vom Kaufdatum werden per 31. Dezember 2017 alle Fondsanteile, die vor 2009 angeschafft wurden, fiktiv veräußert und zum 01. Januar 2018 wiederangeschafft. Die bis dahin erwirtschafteten Kursgewinne werden somit steuerfreivereinnahmt. Ab dem 1. Januar 2018 entstehende Gewinne werden dann bei Realisierung, wie alle seit 2009 getätigten Investments, mit der Abgeltungssteuerbelastet. Unabhängig davon wann der Titel erworben wurde.
Treffen will der Finanzminister damit die sogenannten Millionärsfonds, die vor Einführung der Abgeltungssteuer zuhauf gegründet wurden. Denn als Ausgleich für die rückwirkende Streichung der Steuerfreiheit wird Anlegern ein Freibetrag von100.000 Euro für anfallende Gewinne auf Altbestände ab 2018 gewährt.
Kleinanleger bleiben somit weitestgehend von der Neuregelung verschont. Eine Altanlage von 250.000 Euro wäre bei unterstellten Kursgewinnen von fünf Prozent im Jahr immerhin für weitere acht Jahre von der Abgeltungssteuer befreit. Bei einer Summe von einer Million verbleiben bei dieser Betrachtung nur noch zwei Jahre Schonfrist.
Die Abneigung vieler Anleger, Steuern auf Kapitalerträge abzuführen, gewährte in der Vergangenheit vielen suboptimal gemanagten oder teuren Fonds einen gewissen Bestandsschutz. Nach dem Motto: „Lieber wenig Rendite, aber dafür steuerfrei“ hielten Investoren standhaft an der getätigten, vermeintlich steuerfreien Investition fest. Dies macht künftig keinen Sinn mehr, sodass sich ein kritischer Blick auf die schlummernden Altbestände lohnen kann.
Ralph Rickassel ist Vermögensberater bei der PMP Vermögensmanagement in Düsseldorf, eine Niederlassung der Donner & Reuschel Lux S.A.
Quelle: Das Investment