Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Deka-ZielGarant 2018-2021 | DK091Y | LU0287948607 |
Deka-ZielGarant 2022-2025 | DK091Z | LU0287948946 |
Deka-ZielGarant 2026-2029 | DK0910 | LU0287949084 |
Deka ZielGarant 2034-2037 | DK0912 | LU0287949837 |
Deka ZielGarant 2038-2041 Inhaber-Anteile o.N. | DK0913 | LU0287949910 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Wichtige Mitteilung über Änderungen für Anleger der nachstehenden Investmentfonds
Sehr geehrte Anleger,
zum 15. August 2016 tritt bei den Teilfonds des Umbrella-Fonds Deka-ZielGarant der Deka International S.A. eine Änderung der Anlagegrenzen in Kraft.
Änderung der Anlagegrenzen für Anleger der Investmentfonds:
Deka-ZielGarant 2014–2017 (LU0287948359)
Deka-ZielGarant 2018–2021 (LU0287948607)
Deka-ZielGarant 2022–2025 (LU0287948946)
Deka-ZielGarant 2026–2029 (LU0287949084)
Deka-ZielGarant 2030–2033 (LU0287949324)
Deka-ZielGarant 2034–2037 (LU0287949837)
Deka-ZielGarant 2038–2041 (LU0287949910)
Deka-ZielGarant 2042–2045 (LU0287950256)
Deka-ZielGarant 2046–2049 (LU0287950413)
Deka-ZielGarant 2050–2053 (LU0287950686)
Die Anlagegrenzen der vorstehenden Investmentfonds sind bisher derart ausgestaltet, dass Wertpapiere und Geldmarktinstrumente eines einzigen öffentlichen Emittenten maximal 35 % des jeweiligen Fondsvermögens ausmachen dürfen. Diese Anlagegrenze gilt künftig nicht mehr für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Emittenten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien und Niederlande. In Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten kann künftig eine Anlage von mehr als 35 % des jeweiligen Fondsvermögens erfolgen.
Durch eine Aufhebung dieser Anlagegrenzen soll die Flexibilität des Fondsmanagements bei der Auswahl der Anlagen erhöht werden. Dies erleichtert eine zielgerichtete Reaktion auf unterschiedliche Marktsituationen.
Eine Veränderung des Anlageziels oder der Grundkonzeption der Investmentfonds ist hiermit nicht verbunden.
Sollten Sie mit den vorgesehenen Anpassungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Anteile grundsätzlich jederzeit kostenfrei zurückgeben. Bitte berücksichtigen Sie jedoch auch, dass dies, etwa im Rahmen Vermögenswirksamer Leistungen oder von Riesterverträgen, ohne schädliche Wirkung auf den Rahmenvertrag nicht möglich ist. Wenn Sie die Anteilrückgabe in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse oder Landesbank.
Die Änderungen können dem im Verkaufsprospekt des Investmentfonds angegebenen Informationsmedium entnommen werden. Gerne ist auch unser Service-Team von montags bis freitags, jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr, unter (0 69) 71 47 – 6 52 für Sie da. Informationen zu unseren Produkten und Serviceleistungen finden Sie auf unserer Internet-Seite www.deka.de. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Deka International S.A.
Die Geschäftsführung