Liquidation von Fonds der Credit Suisse

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Credit Suisse hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 25. Juli 2016 liquidiert werden.
Das bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.

Fondsname WKN ISIN
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (Euro) A 357839 LU0175163376
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (Euro) B 357840 LU0175163459
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (USD) A 357861 LU0175164184
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (USD) B 357863 LU0175164267

Fondsanteile können über die FFB nicht mehr gekauft und bis zum 18. Juli 2016 zurückgegeben werden.
Liquidationserlöse schreiben wir der jeweiligen Referenzbankverbindung unserer Kunden gut.
Kunden, die zum Zeitpunkt der Auflösung ein FFB FondsdepotPlus besitzen, erhalten die Gutschrift des Liquidationserlöses auf ihrem Abwicklungskonto.
Kunden, die Pläne und/oder Bestände in diesen Fonds haben, informieren wir sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihrer Pläne.


Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Mitteilung an die Anteilinhaber des CS Investment Funds 14
1. Die Anteilinhaber des CS Investment Funds 14 – Credit Suisse (Lux) Inflation Linked EUR Bond Fund (für die Zwecke dieses Punkts der «Subfonds») werden hiermit informiert, dass der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft eine Reihe von Corporate Actions beschlossen hat, die letztendlich die Liquidation des Subfonds zur Folge haben. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In einem ersten Schritt wird der Subfonds in einen Feeder-Fonds umgewandelt und legt daher über eine Zeichnung mittels Sacheinlage von mindestens 85% seines Gesamtvermögens in den Credit Suisse (Lux) Global Inflation Linked Bond Fund an, einen Subfonds der CS Investment Funds 1 (der «Zielfonds»).
In einem zweiten Schritt wird der Subfonds unmittelbar nach Abschluss des ersten Schritts durch Sachausschüttung liquidiert. Infolge dieser Liquidation erhalten die Anteilinhaber des Subfonds Aktien des Zielfonds und werden damit zu Aktionären des Zielfonds.
Eine detaillierte Darstellung dieser Anpassungen findet sich nachstehend:
1. Anpassung des Anlageziels und der Anlagepolitik des Subfonds
Der Verwaltungsrat des Fonds hat beschlossen, das Anlageziel und die Anlagepolitik des Subfonds zu überarbeiten. Infolge dieser Änderungen verfolgt der Subfonds in Zukunft eine Master-Feeder-Strategie, indem er mindestens 85% seines Gesamtvermögens in den Zielfonds investiert.
Der Zielfonds ist ein Subfonds von CS Investment Funds 1, einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in der rechtlichen Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d’investissement à capital variable, SICAV), der Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt. Der Fonds und CS Investment Funds 1 werden beide von Credit Suisse Fund Management S.A. verwaltet; sie haben Credit Suisse (Luxembourg) S.A. zur Depotbank und Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. zur Zentralen Verwaltungsstelle ernannt.
Das geänderte Anlageziel und die Anlagegrundsätze des Subfonds und das Anlageziel und die Anlagegrundsätze des Zielfonds lauten wie folgt:
Anlageziel und Anlagepolitik des Subfonds
Das Ziel dieses Subfonds ist die Erwirtschaftung eines regelmäßigen inflationsgeschützten Ertrags in EUR (Referenzwährung).
Um sein Anlageziel zu erreichen, verfolgt der Subfonds eine Master-Feeder-Strategie. Mindestens 85% des Gesamtvermögens des Subfonds werden in den Credit Suisse (Lux) Global Inflation Linked Bond Fund, einen Subfonds der CS Investment Funds 1 (der «Zielfonds»), investiert.
CS Investment Funds 1 ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in der rechtlichen Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d’investissement à capital variable, SICAV), der Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt. Er hat die Credit Suisse Fund Management S.A. zur Verwaltungsgesellschaft ernannt.
Der Subfonds kann bis zu 15% seines Gesamtnettovermögens in flüssigen Mitteln in Form von Sicht- und Festgeldern bei erstklassigen Finanzinstituten und Geldmarktanlagen ohne Wertpapiercharakter, deren Laufzeit zwölf Monate nicht übersteigt, in allen konvertierbaren Währungen halten.
Der Subfonds hat dasselbe Anlageziel wie der Zielfonds.
Anlagegrundsätze des Zielfonds
Der Zielfonds hat dasselbe Anlageziel wie der Subfonds.
Das Gesamtvermögen des Zielfonds wird zu mindestens zwei Dritteln weltweit in inflationsindexierten Schuldtiteln, Anleihen (einschließlich festverzinslicher Anleihen, inflationsgeschützter Anleihen, Zero Bonds, gedeckter Schuldverschreibungen, Staatsanleihen und gemischtwirtschaftlicher Anleihen), Notes (einschließlich Floating-Rate-Notes),
ähnlichen fest- oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschließlich auf Diskontbasis begebener Wertpapiere) von mittlerer und hoher Qualität (Rating gemäß Standard & Poor’s mindestens «BBB–» bzw. «Baa3» nach Moody’s) oder Schuldtiteln, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft eine ähnliche Schuldnerqualität aufweisen, angelegt.
Darüber hinaus kann der Zielfonds bis zu 20% seines Nettovermögens in Asset-Backed-Securities (ABS) und Mortgage-Backed-Securities (MBS) anlegen.
Zum Zwecke einer breiteren Schuldnerdiversifikation, einer größeren Flexibilität bei der Duration-Steuerung sowie der Absicherung von Inflationsrisiken in Märkten ohne inflationsgebundene Schuldtitel kann der Inflationsschutz synthetisch konstruiert werden.
Ein synthetisch konstruierter Inflationsschutz wird erreicht, indem das Inflationsrisiko durch den Einsatz von Inflationsswaps mit erstklassigen Finanzinstituten, die sich auf diese Art von Geschäften spezialisiert haben, abgesichert wird. Aus der Kombination zwischen einer nominalen Anleihe und einem Inflationsswap entsteht ein synthetisch inflationsindexierter Schuldtitel. Inflationsswaps schützen den Anleger in der gleichen Weise gegen das Inflationsrisiko wie inflationsindexierte Schuldtitel, nämlich indem die erwartete Inflationsrate durch die tatsächliche Inflationsrate ersetzt wird.
Solche Transaktionen werden in der Währung abgeschlossen, auf welche die abzusichernden Vermögenswerte lauten, es sei denn, es gibt ungenügende Absicherungsinstrumente in dieser Währung oder diese sind kostenungünstig. In diesem Fall kann der Zielfonds ebenfalls Absicherungsinstrumente in anderen Währungen einsetzen, falls voraussichtlich diese Währungen und diejenigen der abzusichernden Vermögenswerte ähnlichen Schwankungen ausgesetzt sind.
Die Anteile des Subfonds werden in die nachstehenden Aktienklassen des Zielfonds investiert
Dieser Zielfonds eignet sich für Anleger, die eine kostengünstige Basisanlage in Obligationen anstreben und sich vor Inflationsrisiken schützen möchten. Dabei überlassen die Anleger die aufwändige Titelauswahl und -überwachung qualifizierten Fachleuten. Der Zielfonds eignet sich gut zur Portfoliodiversifikation.
Hinweis an die Anteilinhaber: Die angegebene Verwaltungsgebühr und die laufenden Kosten des Subfonds entsprechen der Situation vor der Zeichnung durch Sacheinlage. Solange die Master-Feeder-Struktur besteht, wird auf Ebene des Subfonds keine Verwaltungsgebühr zusätzlich zur im Zielfonds erhobenen Verwaltungsgebühr erhoben. Außerdem erhebt weder der Subfonds noch der Zielfonds eine Performance Fee.
PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg wurde vom Fonds als unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Gutachtens über die Sachzeichnung und die Anzahl der gegen diese Sachzeichnung ausgegebenen Anteile beauftragt.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier oder CSSF (Luxemburger Finanzaufsicht) hat die Anlage des Subfonds in den Zielfonds genehmigt.
Die Änderungen des Prospekts treten am 25. Juli 2016 in Kraft. Ab diesem Datum legt der Subfonds nahezu ausschließlich in Aktien des Zielfonds an.
Anteilinhaber, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile am Subfonds bis zum 20. Juli 2016 kostenlos zurückgeben.
2. Liquidation durch Sachausschüttung des CS Investment Funds 14 – Credit Suisse (Lux) Inflation Linked EUR Bond Fund
Das Liquidationsverfahren für den Subfonds beginnt am 25. Juli 2016.
Ab dem Datum dieser Mitteilung, d. h. am 20. Juni 2016, werden nach 15:00 Uhr MEZ keine weiteren Zeichnungsanträge für den Subfonds mehr angenommen.
Gleichwohl können Anteile noch bis zum 20. Juli 2016 gebührenfrei zurückgegeben werden. Innerhalb des Subfonds wird eine Rückstellung für alle offenen Forderungen und Forderungen, die im Zusammenhang mit der genannten Liquidation künftig geltend gemacht werden, vorgenommen.
PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg wurde von dem Fonds als unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Gutachtens über die aufgrund der Liquidierung des Subfonds aufzuhebenden Anteile des Subfonds beauftragt worden.
Der Nettoliquidationserlös des Subfonds wird als Sachleistung an die Anteilinhaber ausgeschüttet. Die Ausschüttung erfolgt am 25. Juli 2016.
Nach Abschluss der Liquidation werden die Rechnungslegung und die Geschäftsbücher des Subfonds bei der Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. für fünf Jahre archiviert.
Sämtliche Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der unter Punkt 1) und 2) dargestellten Änderungen gehen zulasten der Credit Suisse Fund Management S.A., ausgenommen der Gebühr des Abschlussprüfers, die dem Subfonds in Rechnung gestellt wird.
Die Änderungen unter Punkt 1) und 2) oben haben zur Folge, dass den Anteilinhabern des Subfonds Aktien des Zielfonds zugewiesen werden; damit sind sie zum 25. Juli 2016 Aktionäre des Zielfonds mit entsprechender Stimmberechtigung. Die Anteilinhaber sollten die sich hieraus ergebenden Unterschiede in den laufenden Kosten (gemäß obiger Tabelle) zur Kenntnis nehmen. Anteilinhaber sollten sich selbst über die möglichen steuerlichen Konsequenzen in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltes informieren.
Zudem werden die Anteilinhaber darauf hingewiesen, dass die ihnen nach der Liquidation durch Sachausschüttung zugeteilte Anzahl Aktien des Zielfonds nicht zwingend mit ihrer früheren Anzahl Anteile am Subfonds übereinstimmt. Sie hängt vielmehr von der Anzahl der Aktien ab, die der Subfonds bei seiner Liquidation am Zielfonds hielt. Nach Abschluss der Liquidation berechtigen die Anteile des Subfonds die Anteilinhaber nicht länger zu Rechten am Subfonds oder der Gesellschaft.
Nach der oben dargestellten Liquidation durch Sachausschüttung wird der Subfonds «CS Investment Funds 14 – Credit Suisse (Lux) Inflation Linked EUR Bond Fund» nicht mehr existieren.
2. Die Anteilinhaber des CS Investment Funds 14 – Credit Suisse (Lux) Inflation Linked USD Bond Fund (für die Zwecke dieses Punkts der «Subfonds») werden hiermit informiert, dass der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft eine Reihe von Corporate Actions beschlossen hat, die letztendlich die Liquidation des Subfonds zur Folge haben. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In einem ersten Schritt wird der Subfonds in einen Feeder-Fonds umgewandelt und legt daher über eine Zeichnung mittels Sacheinlage von mindestens 85% seines Gesamtvermögens in den Credit Suisse (Lux) Global Inflation Linked Bond Fund an, einen Subfonds der CS Investment Funds 1 (der «Zielfonds»).
In einem zweiten Schritt wird der Subfonds unmittelbar nach Abschluss des ersten Schritts durch Sachausschüttung liquidiert. Infolge dieser Liquidation erhalten die Anteilinhaber des Subfonds Aktien des Zielfonds und werden damit zu Aktionären des Zielfonds.
Eine detaillierte Darstellung dieser Anpassungen findet sich nachstehend:
1. Anpassung des Anlageziels und der Anlagepolitik des Subfonds
Der Verwaltungsrat des Fonds hat beschlossen, das Anlageziel und die Anlagepolitik des Subfonds zu überarbeiten. Infolge dieser Änderungen verfolgt der Subfonds in Zukunft eine Master-Feeder-Strategie, indem er mindestens 85% seines Gesamtvermögens in den Zielfonds investiert.
Der Zielfonds ist ein Subfonds von CS Investment Funds 1, einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in der rechtlichen Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d’investissement à capital variable, SICAV), der Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt. Der Fonds und CS Investment Funds 1 werden beide von Credit Suisse Fund Management S.A. verwaltet; sie haben Credit Suisse (Luxembourg) S.A. zur Depotbank und Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. zur Zentralen Verwaltungsstelle ernannt.
Das geänderte Anlageziel und die Anlagegrundsätze des Subfonds und das Anlageziel und die Anlagegrundsätze des Zielfonds lauten wie folgt:
Anlageziel und Anlagepolitik des Subfonds
Das Ziel dieses Subfonds ist die Erwirtschaftung eines regelmäßigen inflationsgeschützten Ertrags in USD (Referenzwährung).
Um sein Anlageziel zu erreichen, verfolgt der Subfonds eine Master-Feeder-Strategie. Mindestens 85% des Gesamtvermögens des Subfonds werden in den Credit Suisse (Lux) Global Inflation Linked Bond Fund, einen Subfonds der CS Investment Funds 1 (der «Zielfonds»), investiert.
CS Investment Funds 1 ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in der rechtlichen Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d’investissement à capital variable, SICAV), der Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt. Er hat die Credit Suisse Fund Management S.A. zur Verwaltungsgesellschaft ernannt.
Der Subfonds kann bis zu 15% seines Gesamtnettovermögens in flüssigen Mitteln in Form von Sicht- und Festgeldern bei erstklassigen Finanzinstituten und Geldmarktanlagen ohne Wertpapiercharakter, deren Laufzeit zwölf Monate nicht übersteigt, in allen konvertierbaren Währungen halten.
Der Subfonds hat dasselbe Anlageziel wie der Zielfonds.
Anlagegrundsätze des Zielfonds
Der Zielfonds hat dasselbe Anlageziel wie der Subfonds.
Das Gesamtvermögen des Zielfonds wird zu mindestens zwei Dritteln weltweit in inflationsindexierten Schuldtiteln, Anleihen (einschließlich festverzinslicher Anleihen, inflationsgeschützter Anleihen, Zero Bonds, gedeckter Schuldverschreibungen, Staatsanleihen und gemischtwirtschaftlicher Anleihen), Notes (einschließlich Floating-Rate-Notes), ähnlichen fest- oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschließlich auf Diskontbasis begebener Wertpapiere) von mittlerer und hoher Qualität (Rating gemäß Standard & Poor’s mindestens «BBB–» bzw. «Baa3» nach Moody’s) oder Schuldtiteln, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft eine ähnliche Schuldnerqualität aufweisen, angelegt.
Darüber hinaus kann der Zielfonds bis zu 20% seines Nettovermögens in Asset-Backed-Securities (ABS) und Mortgage-Backed-Securities (MBS) anlegen.
Zum Zwecke einer breiteren Schuldnerdiversifikation, einer größeren Flexibilität bei der Duration-Steuerung sowie der Absicherung von Inflationsrisiken in Märkten ohne inflationsgebundene Schuldtitel kann der Inflationsschutz synthetisch konstruiert werden.
Ein synthetisch konstruierter Inflationsschutz wird erreicht, indem das Inflationsrisiko durch den Einsatz von Inflationsswaps mit erstklassigen Finanzinstituten, die sich auf diese Art von Geschäften spezialisiert haben, abgesichert wird. Aus der Kombination zwischen einer nominalen Anleihe und einem Inflationsswap entsteht ein synthetisch inflationsindexierter Schuldtitel. Inflationsswaps schützen den Anleger in der gleichen Weise gegen das Inflationsrisiko wie inflationsindexierte Schuldtitel, nämlich indem die erwartete Inflationsrate durch die tatsächliche Inflationsrate ersetzt wird.
Solche Transaktionen werden in der Währung abgeschlossen, auf welche die abzusichernden Vermögenswerte lauten, es sei denn, es gibt ungenügende Absicherungsinstrumente in dieser Währung oder diese sind kostenungünstig. In diesem Fall kann der Zielfonds ebenfalls Absicherungsinstrumente in anderen Währungen einsetzen, falls voraussichtlich diese Währungen und diejenigen der abzusichernden Vermögenswerte ähnlichen Schwankungen ausgesetzt sind.

Dieser Zielfonds eignet sich für Anleger, die eine kostengünstige Basisanlage in Obligationen anstreben und sich vor Inflationsrisiken schützen möchten. Dabei überlassen die Anleger die aufwändige Titelauswahl und -überwachung qualifizierten Fachleuten. Der Zielfonds eignet sich gut zur Portfoliodiversifikation.
Hinweis an die Anteilinhaber: Die angegebene Verwaltungsgebühr und die laufenden Kosten des Subfonds entsprechen der Situation vor der Zeichnung durch Sacheinlage. Solange die Master-Feeder-Struktur besteht, wird auf Ebene des Subfonds keine Verwaltungsgebühr zusätzlich zur im Zielfonds erhobenen Verwaltungsgebühr erhoben. Außerdem erhebt weder der Subfonds noch der Zielfonds eine Performance Fee.
PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg wurde vom Fonds als unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Gutachtens über die Sachzeichnung und die Anzahl der gegen diese Sachzeichnung ausgegebenen Anteile beauftragt.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier oder CSSF (Luxemburger Finanzaufsicht) hat die Anlage des Subfonds in den Zielfonds genehmigt.
Die Änderungen des Prospekts treten am 25. Juli 2016 in Kraft. Ab diesem Datum legt der Subfonds nahezu ausschließlich in Aktien des Zielfonds an.
Anteilinhaber, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile am Subfonds bis zum 20. Juli 2016 kostenlos zurückgeben.
2. Liquidation durch Sachausschüttung des CS Investment Funds 14 – Credit Suisse (Lux) Inflation Linked USD Bond Fund Das Liquidationsverfahren für den Subfonds beginnt am 25. Juli 2016.
Ab dem Datum dieser Mitteilung, d. h. am 20. Juni 2016, werden nach 15:00 Uhr MEZ keine weiteren Zeichnungsanträge für den Subfonds mehr angenommen.
Gleichwohl können Anteile noch bis zum 20. Juli 2016 gebührenfrei zurückgegeben werden. Innerhalb des Subfonds wird eine Rückstellung für alle offenen Forderungen und Forderungen, die im Zusammenhang mit der genannten Liquidation künftig geltend gemacht werden, vorgenommen.
PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg wurde von dem Fonds als unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Gutachtens über die aufgrund der Liquidierung des Subfonds aufzuhebenden Anteile des Subfonds beauftragt worden.
Der Nettoliquidationserlös des Subfonds wird als Sachleistung an die Anteilinhaber ausgeschüttet. Die Ausschüttung erfolgt am 25. Juli 2016.
Nach Abschluss der Liquidation werden die Rechnungslegung und die Geschäftsbücher des Subfonds bei der Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. für fünf Jahre archiviert.
Sämtliche Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der unter Punkt 1) und 2) dargestellten Änderungen gehen zulasten der Credit Suisse Fund Management S.A., ausgenommen der Gebühr des Abschlussprüfers, die dem Subfonds in Rechnung gestellt wird.
Die Änderungen unter Punkt 1) und 2) oben haben zur Folge, dass den Anteilinhabern des Subfonds Aktien des Zielfonds zugewiesen werden; damit sind sie zum 25. Juli 2016 Aktionäre des Zielfonds mit entsprechender Stimmberechtigung. Die Anteilinhaber sollten die sich hieraus ergebenden Unterschiede in den laufenden Kosten (gemäß obiger Tabelle) zur Kenntnis nehmen. Anteilinhaber sollten sich selbst über die möglichen steuerlichen Konsequenzen in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltes informieren.
Zudem werden die Anteilinhaber darauf hingewiesen, dass die ihnen nach der Liquidation durch Sachausschüttung zugeteilte Anzahl Aktien des Zielfonds nicht zwingend mit ihrer früheren Anzahl Anteile am Subfonds übereinstimmt. Sie hängt vielmehr von der Anzahl der Aktien ab, die der Subfonds bei seiner Liquidation am Zielfonds hielt. Nach Abschluss der Liquidation berechtigen die Anteile des Subfonds die Anteilinhaber nicht länger zu Rechten am Subfonds oder der Gesellschaft.
Nach der oben dargestellten Liquidation durch Sachausschüttung wird der Subfonds «CS Investment Funds 14 – Credit Suisse (Lux) Inflation Linked USD Bond Fund» nicht mehr existieren.
Hinweis an die Anteilinhaber: Nach Inkrafttreten der oben aufgeführten Anpassungen können der neue Prospekt des Fonds, die letzten Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Satzung gemäß den Bestimmungen des Prospekts am eingetragenen Sitz der Gesellschaft bezogen werden. Die Dokumente sind auch unter www.credit-suisse.com erhältlich.
Zudem können der Verkaufsprospekt der Zielfonds, die maßgeblichen Wesentlichen Anlegerinformationen (KIIDs), die letzten Jahres- und Halbjahresberichte und die Satzung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Prospekts bei der Verwaltungsgesellschaft bezogen werden. Die Dokumente sind auch unter www.credit-suisse.com erhältlich.
Luxemburg, 20. Juni 2016
Der Verwaltungsrat
Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Deutschland:
Die oben aufgeführten Dokumente können ebenfalls kostenlos bei den deutschen Informationsstellen Deutsche Bank AG (Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main) und Credit

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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