Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
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PowerShares EQQQ Nasdaq-100 UCITS ETF | 801498 | IE0032077012 |
PowerShares FTSE RAFI US 1000 UCITS ETF | A0M2EA | IE00B23D8S39 |
PowerShares Global Buyback Achievers UCITS ETF | A114UD | IE00BLSNMW37 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Außerordentliche Hauptversammlung, 24. Juni 2016
Sehr geehrte Anteilinhaberin,
sehr geehrter Anteilinhaber,
mit diesem Rundschreiben wenden wir uns an Sie als Anteilinhaber an der PowerShares Global Funds Ireland plc, einer in Irland domizilierten offenen Investmentgesellschaft mit variablem Kapital in Form eines Umbrella Fonds mit getrennter Haftung der einzelnen Fonds.
Wir möchten Sie über die geplante Änderung der Satzung der PowerShares Global Funds Ireland plc und die damit einhergehende Abstimmung im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung (im folgenden AHV) der Anteilinhaber am 24. Juni 2016 um 11:00 Uhr (Ortszeit Dublin) an der Adresse: 2, Grand Canal Square, 6. Etage, Dublin 2, Irland informieren.
Bitte beachten Sie, dass nur registrierte Anteilinhaber stimmberechtigt sind. Falls Sie über einen Makler, Händler oder sonstigen Finanzmittler in die Gesellschaft investiert haben, wenden Sie sich bitte an diese zur Bestätigung Ihres Stimmrechtes.
Gegenstand der AHV wird ein Sonderbeschluss zur Änderung von Artikel 13 Absatz (i) der Satzung sein. Artikel 13 Absatz (i) soll wie folgt neugefasst werden:
13. Vermögensbewertung
(i) Anleihen, Schuldscheine, Schuldverschreibungen, Einlagezertifikate, Bankakzepte, Warenwechsel und ähnliche Vermögenswerte werden auf der Grundlage ihres Briefkurses oder, sofern ein solcher nicht vorliegt, ihres Geldkurses bewertet, der zum Ende des Bewertungsstichtages an dem Markt, an dem sie gehandelt werden bzw. zum Handel zugelassen sind, festgestellt wurde (wobei der maßgebliche Markt stets derjenige ist, an dem die entsprechenden Papiere gehandelt werden oder – sofern sie an mehr als einem Markt gehandelt werden – nach Einschätzung des Verwaltungsrates vorwiegend notiert oder gehandelt werden), jeweils zuzüglich der seit dem Tag ihres Erwerbs aufgelaufenen Zinsen. Unbeschadet des Vorstehenden können Anleihen für bestimmte Fonds, und sofern dies im Verkaufsprospekt entsprechend angegeben ist, anhand des Schlussmittelkurses bewertet werden, der von für diesen Zweck vom Verwaltungsrat zugelassenen Kursanbietern bereitgestellt wird, zuzüglich jeglicher darauf angefallener Zinsen seit dem Tag, an dem diese Papiere gekauft wurden.
Die vorgeschlagene Änderung soll Änderungen an der Bewertungsmethode der Gesellschaft für bestimmte Teilfonds der Gesellschaft ermöglichen, so dass von diesen Teilfonds gehaltene Instrumente anhand ermittelter Mittelkurse bewertet werden können, sofern dies im Verkaufsprospekt der Gesellschaft entsprechend vorgesehen ist. Diese Änderung der Bewertungsmethode der Gesellschaft wird vorgenommen, um die Art und Weise, wie die Rentenfonds der Gesellschaft bewertet werden sollten, besser abzubilden.
Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Beschlüsse im besten Interesse der Gesellschaft und der Anteilinhaber sind, und empfiehlt Ihnen daher, zugunsten dieses Beschlusses abzustimmen.
Anteilinhaber werden ferner auf Folgendes hingewiesen: Für den Fall, dass in der AHV keine Beschlussfähigkeit hergestellt werden kann, wird die Versammlung auf einen noch festzulegenden Zeitpunkt vertagt.
Diese Änderung ist auch in einem allgemeineren Rundschreiben in Anhang I dargelegt, das am 1. Juni 2016 an die Anteilinhaber der PowerShares Global Funds Ireland plc verschickt wird.
Falls Sie Zweifel oder Fragen hinsichtlich der zu unternehmenden Schritte haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Makler, Bankberater, Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder einen sonstigen fachkundigen Berater.
Mit freundlichen Grüßen
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Invesco Global Asset Management DAC