Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der AXA

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
AXA IM FIIS – US Short Duration High Yield B
(thes.) EUR
A0D81G LU0211118483
AXA IM FIIS – US Short Duration High Yield B
(auss.) EUR
A0ETTP LU0224434703
AXA IM FIIS – US Short Duration High Yield F
thes. EUR hedg.
A0MP9B LU0292585626
AXA IM FIIS – US Short Duration High Yield F
auss. EUR hedg.
A0MP9C LU0292586350
AXA IM FIIS – US Short Duration High Yield F
(thes.) USD
A0MP9D LU0292585030
AXA IM FIIS-Europe Short Duration High Yield
F (thes.) EUR
A1JDMK LU0658026603

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.


Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

AXA FUNDS MANAGEMENT S.A.
(die „Gesellschaft“)
Eingetragener Geschäftssitz: 49, avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Handelsregister: Luxemburg, B-32.223
In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft des
AXA IM Fixed Income Investment Strategies
ein Investmentfonds
(der „Fonds“)
01. April 2016
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.

FALLS SIE UNSICHER SIND, HOLEN SIE BITTE PROFESSIONELLEN RAT EIN.
Sehr geehrte Anteilseigner,
wir freuen uns, Sie darüber informieren zu dürfen, dass der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des Fonds (der „Verwaltungsrat“) entschieden hat, eine Reihe von Änderungen im Prospekt und/oder in den Vorschriften für die Verwaltung des Fonds einzuführen, mit denen es möglich sein wird, Ihre Interessen effizienter zu vertreten.
I. – Status US-Person
II. – Anlagebeschränkungen
III. – Auflistung der Anteile
IV. – Gebühren und Unkosten
V. – Aktualisierung der Informationen im Abschnitt „Laufzeit, Auflösung und Verschmelzung des Fonds oder eines Teilfonds“
VI. – Dauerhafte Kapitaluntergrenze für Redex-Anteilklassen der AXA IM Fixed Income Investment Strategies – US Corporate Bonds Teilfonds
VII. – Aktualisierung von Informationen
I. – Status US-Person
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den US-Person-Status zu aktualisieren und anschließend die Einleitung des Prospekts sowie die Abschnitte „Glossar“, „Zeichnungen von Anteilen“ und „Besteuerung in Luxemburg“ zu ändern. Der Verwaltungsrat beschließt des Weiteren, die Vorschriften für die Verwaltung des Fonds dementsprechend zu ändern.
II. – Anlagebeschränkungen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Punkt C (6) des Abschnitts „Anlagebeschränkungen“ zu ändern, um zu ermöglichen, dass übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, in die der Fonds bis zu 100 % des auf die Teilfonds entfallenden Nettovermögens investieren kann, auch von einem Mitgliedsstaat der Gruppe der Zwanzig (G20), Singapur, Hongkong- ausgegeben oder garantiert werden können.
Zusätzlich wird die obige genannte Formulierung in den Vorschriften für die Verwaltung des Fonds durch die Passage
. „oder einem anderen Nichtmitgliedsstaat, der von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist und in den Verkaufsunterlagen der Fondsanteile aufgeführt ist, ausgegeben oder garantiert werden können-.“ ergänzt.
III. – Auflistung der Anteile
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird dem Abschnitt „Anteile“ des Prospekts ein neuer Absatz hinzugefügt, um bestimmte Anteilklassen aufzulisten und zu präzisieren, wo man Informationen über Anteilklassen, die an der Luxemburger Börse oder an anderen Börsen notiert sind, erhält.
IV. – Gebühren und Unkosten
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Art, nach der Gebühren, angemessene Auslagen und Spesen der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, der Zahlstelle und der Verwaltungs- und Registrierstelle aus dem Fondsvermögen bezahlt werden, geändert. Es wird zudem beschlossen, dass der Verwaltungsgesellschaft künftig einen Pauschalbetrag („Erhobene Servicegebühr“) gezahlt wird, die solche Gebühren, Auslagen und Unkosten abdeckt.
Folglich hat der Verwaltungsrat entschieden, dass (i) der Jahresgesamtbetrag dieser Unkosten, der von der Verwaltungsgesellschaft auf jede Anteilklasse erhoben wird, auf einen Höchstwert von 1 % des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilklasse (der „Höchstwert“) festgelegt wird und dass (ii) die Höhe der tatsächlich Erhobenen Servicegebühr auch unterhalb des Höchstwerts festgelegt werden darf, mit verschiedenen tatsächlichen Sätzen der Erhobenen Servicegebühr in den verschiedenen Anteilklassen.
Die Erhobene Servicegebühr wird so festgelegt, dass die Verwaltungsgesellschaft den Mehrbetrag der tatsächlichen Aufwände für jede Erhobene Servicegebühr der jeweiligen Anteilklassen trägt. Im Gegenzug ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, jeden beliebigen Betrag einer Erhobenen Servicegebühr zu behalten, der für die jeweiligen Anteilklassen erhoben wurde und der die tatsächlichen Aufwände der jeweiligen Anteilklassen überschreitet.
In Fällen, in denen Aufwände direkt vom Fonds aus dessen Erträgen oder direkt von der vom Fonds erhaltenen Erhobenen Servicegebühr gezahlt werden, wird der vom Fonds geschuldete Betrag der Erhobenen Servicegebühr dementsprechend reduziert.
Im Gegenzug zur Erhobenen Servicegebühr muss die Verwaltungsgesellschaft dann im Namen des Fonds verschiedene Serviceleistungen anbieten und/oder beschaffen und sämtliche Unkosten tragen (einschließlich sämtliche angemessene Spesen), die im Tagesgeschäft und bei der Verwaltung der Anteilklassen, wie im Prospekt aufgeführt, anfallen.
Mittels eines Beschlusses des Verwaltungsrats kann der Verwaltungsrat (i) die Höhe der tatsächlich Erhobenen Servicegebühr ändern und (ii) zu jedem Zeitpunkt und nach vorheriger Benachrichtigung der jeweiligen Anteilseigner den Höchstwert der auf alle Anteilklassen anzuwendenden Erhobenen Servicegebühr ändern.
Der Verwaltungsrat weist die Anteilseigner darauf hin, dass die Einführung und Kontrolle eines solchen neuen Systems zur Gebührenzahlung eine Erhöhung der Verwaltungsgebühr nach sich zieht.
Die oben genannte Änderung wird zum 1. Mai 2016 wirksam.
Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit diesen Änderungen, können bis zum 1. Mai 2016 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
V. – Aktualisierung der Informationen im Abschnitt „Laufzeit, Auflösung und Verschmelzung des Fonds oder eines Teilfonds“
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die vorgenannten Abschnitte gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu aktualisieren.
VI. – Dauerhafte Kapitaluntergrenze für Redex-Anteilklassen der AXA IM Fixed Income Investment Strategies – US Corporate Teilfonds
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats soll systematisch berücksichtigt werden, dass bei den Teilfonds in der Anteilklasse Redex das Ziel der Anlagestrategie nicht wirklich erreicht werden kann, wenn das Kapital der Anteilklasse Redex unter die dauerhafte Kapitaluntergrenze fällt und der Verwaltungsrat deshalb dazu berechtigt ist, die Anteilklasse zu schließen.
VII. – Aktualisierung von Informationen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die folgenden Informationen zu aktualisieren:
? die Funktion eines Verwaltungsratsmitglieds der Verwaltungsgesellschaft;
? die Rechtsform der Depotbank, der Zahlstelle und der Verwaltungs- und Registrierstelle;
? die Adresse der Rechtsberater des Fonds;
? die im Glossar aufgeführten Begriffsbestimmungen;
? die Angaben zur Verwaltungsgesellschaft;
? den Namen bestimmter Vereinbarungen;
? den Steuerstatus;
? Tippfehler und Editionsprobleme.
* * *
Der Prospekt und die Verwaltungsregelungen, die die in diesem Schreiben erwähnten Änderungen berücksichtigen, sind am eingetragenen Geschäftssitz der AXA Funds Management S.A. und durch Kontaktaufnahme online unter www.axa-im-international.com erhältlich.
Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der Deutschen Informationsstellen J.P. Morgan AG, Junghofstraße 14, D-60311 Frankfurt am Main kostenlos und in Papierform erhältlich.
Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle Erste Bank der österreichischen Sparkassen Graben 21, A-1010 Wien, während der normalen Geschäftszeiten kostenlos in Papierform erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Reinhard
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft des Fonds

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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