Das Investment: Investmentfonds-Portfolios: Privatanleger erhalten Insider-Informationen

sjb_werbung_das_investment_300_200Tiefe Einblicke in die Zusammensetzung ihrer Portfolios müssen Deutschlands Fondsgesellschaften künftig zeitnah allen ihrer Investoren gewähren. Zuvor steht den Anbietern und Beratern aber eine groß angelegte Informationskampagne ins Haus, um die Kunden über ihre neuen Rechte aufzuklären.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fordert von den hierzulande tätigen Investmentgesellschaften eine „faire Behandlung von Publikumsfondsanlegern“. Bislang nämlich erhalten nur institutionelle Investoren die jeweils aktuelle Aufstellung aller Einzeltitel der Fonds, in die sie anlegen.

Somit werden zum Beispiel Manager von Banken und Versicherungen viel detaillierter und früher informiert als Privatanleger, denen trotz expliziter Nachfrage oftmals erst zeitlich verzögert die zehn Top Holdings offengelegt werden. Das sei „nicht hinnehmbar“, schreibt Anahita Sahavi per E-Mail an den deutschen Fondsverband BVI.

Fondsgesellschaften müssen Anleger aufklären

Die Leiterin des Grundsatzreferats Investmentaufsicht bei der Bafin geht in ihrem Schreiben vom 16. Februar auf ein Angebot des BVI ein, wonach die Mitgliedsunternehmen auf ihren Internetseiten neue Infoportale einrichten. Dafür gewährt sie den Gesellschaften die vom BVI eingeforderte Bearbeitungszeit von 13 Monaten.

Mitte März 2017 sollen dementsprechend die Datensammlungen der Fonds online verfügbar sein. Bis dahin müssen die Anbieter jeden einzelnen Privatanleger über die neue Informationsquelle informieren. Dafür seien die Gesellschaften verantwortlich, bestätigte eine Sprecherin der Finanzaufsichtsbehörde gegenüber DAS INVESTMENT.com.

Aufsichtsbehörde befürchtet Datenmissbrauch

Um die neuen Infoportale auch nutzen zu können, müssen alle Kunden ein persönliches Passwort für den geschützten Bereich der Anbieter-Website erhalten. Denn bei einem unbeschränkten Zugang sei ein „Missbrauch der Daten zum Beispiel durch so genannte Datenvendoren“ zu befürchten.

Um das zu vermeiden, müssten die Anbieter „geeignete Vorkehrungen schaffen, dass die Daten nur von solchen Personen abgerufen werden könnten, die tatsächlich Anleger des betreffenden Publikumsfonds“ sind. Als weitere Schutzmechanismen komme sogar die Abgabe einer strafbewehrten Vertraulichkeitserklärung infrage.

BVI will Informationsvorsprung für Institutionelle

Nicht angenommen hat die Bafin-Referatsleiterin dagegen den BVI-Vorschlag, allen Anlegern „auf vormonatlicher Basis pauschal die Einzelpositionen des Fonds“ zu nennen und daneben den Versicherern und Banken auch weiterhin „individuelle Daten“ zu liefern.

Das sei „leider nicht zielführend“, so Sahavi weiter. Sie kritisiert, es bliebe bei der Umsetzung dieses Vorschlags „bei der unfairen Behandlung der Anleger, wenn weiterhin ein Teil der Anleger Informationen erhält, die dem anderen nicht zur Verfügung gestellt werden“.

Von: Christian Hilmes

Quelle: DAS INVESTMENT.

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