Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Carmignac Grande Europe A | A0DKM6 | LU0099161993 |
Carmignac Commodities | 914233 | LU0164455502 |
Carmignac Global Bond | A0M9A0 | LU0336083497 |
Carmignac Emerging Discovery | A0M9A1 | LU0336083810 |
Carmignac Capital Plus A EUR acc | A0M9A2 | LU0336084032 |
Carmignac Emerging Patrimoine A | A1H7X0 | LU0592698954 |
Carmignac Emerging Patrimoine E | A1H7X1 | LU0592699093 |
Carmignac Grande Europe D EUR inc | A1J2SC | LU0807689152 |
Carmignac Capital Plus A CHF acc | A1J2R1 | LU0807689665 |
Carmignac Emerging Patrimoine A CHF acc | A1J2R7 | LU0807690838 |
Carmignac Emerging Patrimoine D EUR | A1J2KK | LU0807690911 |
Carmignac Capital Plus A EUR Ydis | A1W94Z | LU0992631050 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
CARMIGNAC PORTFOLIO
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND
16. November 2015
Sehr geehrter Aktionär,
die Mitglieder des Verwaltungsrats (der „Rat“) von CARMIGNAC PORTFOLIO, einer nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg gegründeten Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (die „Gesellschaft“), die Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (die „OGA“) unterliegt, setzen Sie im Folgenden von den Änderungen in Kenntnis, die an dem bisherigen Verkaufsprospekt der Gesellschaft vom Mai 2015 vorgenommen wurden:
EINFÜGUNG EINES NEUEN KAPITELS ÜBER „CONTINGENT CONVERTIBLE“-ANLEIHEN:
Der Rat hat beschlossen, den Verkaufsprospekt dahingehend zu ändern, dass den verschiedenen Teilfonds die Anlage in „Contingent Convertible“-Anleihen ermöglicht wird. Zu diesem Zweck wird ein neuer Absatz 25. II wie folgt hinzugefügt:
„Contingent Convertible“-Anleihen („CoCos”-Anleihen): CoCos sind komplexe, regulierte Schuldtitel, die unterschiedlich strukturiert sein können. Sie bieten wegen ihrer besonderen Strukturierung und ihrer Position in der Kapitalstruktur des Emittenten oftmals höhere Renditen als herkömmliche Anleihen. Sie werden von Bankinstituten unter behördlicher Aufsicht begeben. Sie verbinden:
1. Die Eigenschaften von Anleihen
a. Es handelt sich um nachrangige Schuldtitel.
b. Die Zahlung der Zinsen kann nach Ermessen oder abhängig von einem im Emissionsvertrag vereinbarten objektiven externen Kriterium ausgesetzt werden.
2. Die Eigenschaften von Aktien, weil es sich um wandelbare hybride Anlageinstrumente handelt.
a. Die Umwandlung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.
b. Das auslösende Kriterium für die Umwandlung wird mit dem Ziel festgelegt, das Kapital der Bankinstitute zu schützen.
Diese Art von Anlageinstrument ist mit folgenden Risiken behaftet:
? Risiko in Verbindung mit der Auslösungsschwelle: Jedes Instrument weist eigene besondere Merkmale auf. Das Umtauschrisiko kann beispielsweise in Abhängigkeit von der Differenz zwischen der Kernkapitalquote des Emittenten und einer bei der Emission festgelegten Schwelle schwanken.
Das Eintreten des auslösenden Ereignisses kann zu einer Umwandlung in Aktien oder sogar zu einem zeitweiligen oder endgültigen, teilweisen oder vollständigen Erlöschen der Forderung führen.
? Risiko des Kuponverlusts: Bei gewissen Arten von CoCos erfolgt die Kuponzahlung nach Ermessen und kann vom Emittenten jederzeit und auf unbestimmte Dauer eingestellt werden.
? Risiko der Inversion der Kapitalstruktur: Im Gegensatz zur herkömmlichen Kapitalhierarchie können Anleger in CoCos unter Umständen höhere Verluste erleiden als Aktionäre. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Auslösungsschwelle hoch angesetzt ist.
? Risiko der Nichtausübung der Kündigungsoption des Emittenten: CoCos können als Instrumente ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass die Anleger ihr Kapital nicht zu den bei der Emission festgelegten optionalen Rückzahlungsterminen zurückerhalten können.
Gesellschaftssitz: 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Handelsregister Luxemburg Nr. B 70.409 2
? Risiko in Verbindung mit der Komplexität des Instruments: Das Instrument ist verhältnismäßig neu.
Seine Entwicklung in Stressphasen und bei der Annäherung an die Umwandlungsschwellen ist gegebenenfalls kaum vorhersehbar.
? Bewertungsrisiko: Die attraktive Rendite derartiger Instrumente darf nicht die alleinige Grundlage für die Bewertung und die Anlageentscheidung sein, sondern ist als Prämie für ihre Komplexität und Risiken aufzufassen.
In allen Anlagerichtlinien für jeden Teilfonds ist der vorgesehene maximale Prozentsatz für derartige Instrumente anzugeben, wenn eine Anlage in „Contingent Convertible“-Anleihen beabsichtigt ist.
EINFÜGUNG EINER OBERGRENZE FÜR „CONTINGENT CONVERTIBLE“-ANLEIHEN IN JEDEM TEILFONDS:
Der Rat hat beschlossen, folgenden Teilfonds die Anlage eines Teils ihres Nettovermögens in „Contingent Convertible“-Anleihen zu ermöglichen, wobei folgende Obergrenzen gelten:
Zu diesem Zweck wird in den Sonderteilen jedes Teilfonds Folgendes angegeben:
„Contingent Convertible“-Anleihen („CoCo“-Anleihen):
Der Teilfonds kann bis zu 10% (der Prozentsatz wird anhand der vorstehenden Tabelle angepasst) seines Nettovermögens in derartigen Instrumenten anlegen und damit den besonderen Risiken in Verbindung mit CoCo-Anleihen gemäß Punkt 25. II des allgemeinen Teils des vorliegenden Verkaufsprospekts ausgesetzt sein.
EINFÜGUNG EINES NEUEN PUNKTS „III“ IN KAPITEL 25 ÜBER DISTRESSED SECURITIES / DEFAULT SECURITIES:
Der Rat hat beschlossen, den Verkaufsprospekt dahingehend zu ändern, dass den verschiedenen Teilfonds die Anlage in „Distressed Securities“ und „Default Securities“ ermöglicht wird. Zu diesem Zweck wird ein neuer Absatz 25. III wie folgt hinzugefügt:
Als „Distressed Securities“ gelten: Schuldtitel von Unternehmen in Umstrukturierung oder Zahlungsverzug, deren Kreditmarge mindestens 10% (absolut) höher ist als der risikofreie Zinssatz (der für die Emissionswährung geltende Zinssatz) und deren Rating (von mindestens einer großen Ratingagentur) unter CCC- liegt.
Folgende Teilfonds sind befugt, in derartigen Instrumenten anzulegen:
1. „Kreditrisiko“:
Dieses Risiko ist besonders hoch bei notleidenden („distressed“) Krediten, d.h. Schuldverschreibungen von Unternehmen in Umstrukturierung oder Zahlungsverzug. Die Wahrscheinlichkeit, das Anlagekapital zurückzuerhalten, ist daher sehr gering.
2. „Liquiditätsrisiko:“
Dieses Risiko ist besonders hoch bei notleidenden („distressed“) Krediten, d.h. Schuldverschreibungen von Unternehmen in Umstrukturierung oder Zahlungsverzug. Die Wahrscheinlichkeit, sie kurz- oder mittelfristig weiterverkaufen zu können, ist daher sehr gering.
Zu diesem Zweck wird in den Sonderteilen jedes Teilfonds Folgendes angegeben:
Distressed Securities:
Der Teilfonds kann bis zu 5% (der Prozentsatz wird anhand der vorstehenden Tabelle angepasst) seines
Nettovermögens in derartigen Instrumenten anlegen und damit den besonderen Risiken in Verbindung mit erartigen Instrumenten gemäß Punkt 25. III des allgemeinen Teils des vorliegenden Verkaufsprospekts ausgesetzt sein.
EINFÜGUNG EINES NEUEN KAPITELS 26 ZUR FESTLEGUNG DES EINSATZES DERIVATIVER INSTRUMENTE BEI DER VERWALTUNG DER TEILFONDS:
Der Rat hat beschlossen, den Verkaufsprospekt dahingehend zu ändern, dass den Anlegern ausführlicher erklärt wird, wie der Einsatz von Derivaten und Performance-Treibern zu den wesentlichen Anlagepolitiken beiträgt. Es wurden elf verschiedene Arten von Beiträgen angegeben. Derivate werden zur Umsetzung der grundsätzlichen Anlagepolitik jedes Teilfonds eingesetzt:
1. Aktienderivate:
Aktienderivatkontrakte werden für den Kauf und den Verkauf verwendet, um das globale Portfolioexposure an den Aktienmärkten wie auch die Allokation zwischen den einzelnen Branchen, Ländern oder geografischen Regionen anzupassen. Aktienderivatkontrakte können zur Absicherung oder zum Eingehen eines Engagements in einem Unternehmen verwendet werden.
2. Währungsderivate:
Währungsderivatkontrakte werden zur Anpassung der Devisenallokation eines Portfolios (Steuerung des Währungsrisikos) verwendet, indem das Portfolio damit ein Engagement in einer Währung eingeht oder das Engagement des Portfolios abgesichert wird, oder sie werden in allgemeinerer Weise zur Verwaltung der Barbestände eingesetzt.
3. Zinsderivate:
Zinsderivatkontrakte werden für den Kauf und den Verkauf verwendet, um das globale Portfolioexposure an den Zinsmärkten wie auch die Allokation zwischen den einzelnen Abschnitten der Zinskurve, Ländern oder geografischen Regionen anzupassen.
4. Kreditderivate:
Kreditderivatkontrakte werden für den Kauf und den Verkauf verwendet, um das globale Portfolioexposure an Teilfonds Möglichkeit der Anlage Obergrenze
GLOBAL BOND ja 5%
CAPITAL PLUS ja 4%
EMERGING PATRIMOINE ja 5%
PATRIMOINE ja 5%
SECURITE ja 4%
CAPITAL CUBE ja 5%
Gesellschaftssitz: 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Handelsregister Luxemburg Nr. B 70.409 4
den Kreditmärkten wie auch die Allokation zwischen den einzelnen Branchen, Ländern oder geografischen Regionen anzupassen. Kreditderivatkontrakte können auch eingesetzt werden, um sich gegen das Ausfallrisiko eines Emittenten abzusichern oder um sich im Rahmen einer Strategie dem Kreditrisiko eines Emittenten auszusetzen.
5. Volatilitätsderivate:
Volatilitätsderivatkontrakte werden für den Kauf und den Verkauf verwendet, um das Portfolioexposure in Volatilität oder Marktvarianz wie auch die Allokation zwischen den einzelnen Anlageklassen, Ländern oder geografischen Regionen anzupassen.
6. Rohstoffderivate:
Rohstoffderivatkontrakte werden, soweit zulässig, für den Kauf und den Verkauf verwendet, um das globale Portfolioexposure an den Rohstoffmärkten wie auch die Allokation zwischen den einzelnen Rohstoffen anzupassen.
7. „Long/Short“- und „Short only“-Aktienstrategien:
Aktienderivatkontrakte ermöglichen die Umsetzung von sogenannten „Relative Value“-Strategien, bei denen man eine Kauf- und Verkaufsposition auf den Aktienmärkten einnimmt, und direktionalen „Short only“- Strategien, bei denen man nur die Verkaufsposition einnimmt. Mit diesen Strategien können die Wertunterschiede zwischen Emittenten, Branchen, Ländern und geografischen Regionen genutzt werden.
8. „Fixed Income Arbitrage“- und „Short only“-Zinsstrategien:
Zinsderivatkontrakte ermöglichen die Umsetzung von sogenannten „Relative Value“-Strategien, bei denen man eine Kauf- und Verkaufsposition auf den Zinsmärkten einnimmt, und direktionalen „Short only“- Strategien, bei denen man nur die Verkaufsposition einnimmt. Mit diesen Strategien können die Wertunterschiede zwischen den verschiedenen Abschnitten der Zinskurve, Ländern und geografischen Regionen genutzt werden.
9. „Long/Short“- und „Short only“-Währungsstrategien:
Währungsderivatkontrakte ermöglichen die Umsetzung von sogenannten „Relative Value“-Strategien, bei denen man eine Kauf- und Verkaufsposition auf den Devisenmärkten einnimmt, und direktionalen „Short only“-Strategien, bei denen man nur die Verkaufsposition einnimmt. Diese Strategien ermöglichen es, Wertunterschiede zwischen den verschiedenen Währungen zu nutzen.
10. „Long/Short“- und „Short only“-Kreditstrategien:
Kreditderivatkontrakte ermöglichen die Umsetzung von sogenannten „Relative Value“-Strategien, bei denen man eine Kauf- und Verkaufsposition auf den Kreditmärkten einnimmt, und direktionalen „Short only“- Strategien, bei denen man nur die Verkaufsposition einnimmt. Mit diesen Strategien können die Wertunterschiede zwischen Emittenten, Branchen, Ländern und geografischen Regionen genutzt werden.
11. Dividendenderivate:
Dividendenderivatkontrakte werden für den Kauf und Verkauf verwendet, um das Dividendenrisiko zu steuern oder sich dagegen abzusichern. Unter Dividendenrisiko versteht man das Risiko, dass die Dividende einer Aktie oder eines Aktienindizes hinter den Erwartungen des Marktes zurückbleibt.
HINZUFÜGUNG NEUER BASISWERTEN FÜR DERIVATE:
Der Rat hat beschlossen, dass die folgenden Teilfonds in bestimmten komplexen Derivaten anlegen können, die sich beispielsweise auf die Volatilität und die Varianz beziehen:
1) CARMIGNAC PORTFOLIO GRANDE EUROPE
Gesellschaftssitz: 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Handelsregister Luxemburg Nr. B 70.409 5
2) CARMIGNAC PORTFOLIO COMMODITIES
3) CARMIGNAC PORTFOLIO EMERGING DISCOVERY
4) CARMIGNAC PORTFOLIO GLOBAL BOND
5) CARMIGNAC PORTFOLIO CAPITAL PLUS
6) CARMIGNAC PORTFOLIO EMERGING PATRIMOINE
7) CARMIGNAC PORTFOLIO EMERGENTS
8) CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-ENTREPRENEURS
9) CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-PATRIMOINE
10) CARMIGNAC PORTFOLIO INVESTISSEMENT
11) CARMIGNAC PORTFOLIO PATRIMOINE
12) CARMIGNAC PORTFOLIO INVESTISSEMENT LATITUDE
13) CARMIGNAC PORTFOLIO CHINA
Der Absatz über Derivate erhält folgenden Wortlaut (dieser allgemeine Absatz wird im Folgenden an den betreffenden Sonderteil der Teilfonds entsprechend ihrer Anlagepolitik angepasst; die Basiswerte und die zuvor für die anderen Derivate festgelegten Kennziffern werden beibehalten):
„Um das Anlageziel zu erreichen, kann der Teilfonds folgende Derivate einsetzen:
1. Art der Märkte: Der Fondsmanager investiert in Terminkontrakte, die an geregelten, organisierten oder OTC-Märkten der Eurozone und anderer Länder gehandelt werden.
2. Risiken, bezüglich derer der Fondsmanager eingreifen möchte (direkt oder durch den Einsatz von Indizes):
– Währungen
– Zinsen
– Anleihen
– Aktien (alle Arten von Marktkapitalisierungen)
– ETF
– Dividenden
– Volatilität, Varianz (zusammen bis höchstens 10% des Nettovermögens)
– Indizes: Auf sämtliche genannten Anlageklassen (in Bezug auf Volatilität und Varianz dürfen Derivate insgesamt 10% des Nettovermögens nicht überschreiten) und auf Rohstoffe (wobei die Grenzen je nach Teilfonds schwanken, jedoch höchstens 20% des Nettovermögens betragen).
3. Art der eingesetzten Derivate: Bei den vom Fondsmanager eingesetzten Derivaten handelt es sich um Optionen (einfach, Barrier, binär), fixe Terminkontrakte (Futures/Forwards), Swaps (darunter Performance-Swaps) und CFD (contracts for difference), denen einer oder mehrere Basiswerte zugrunde liegen.“
4. Art der Eingriffe:
– Absicherung,
– Exposure und
– Arbitrage
Dieser Absatz wird auf jeden Sonderteil abgestimmt, wobei die zuvor im Verkaufsprospekt festgelegten Beschränkungen zum Einsatz der verschiedenen Arten von Derivaten beibehalten werden.
PRÄZISIERUNG DES BEITRAGS DER DERIVATE ZUR ANLAGEPOLITIK:
Der Rat hat beschlossen, zu jedem Teilfonds einen neuen Absatz hinzuzufügen, in dem die „hauptsächlich“
von den Fondsmanagern eingesetzten Derivate erläutert werden. Die Liste der eingesetzten Derivate und ihre Rangordnung werden auf die jeweilige Anlagepolitik abgestimmt. Diese Präzisierung stellt keinerlei Änderung der aktuellen Anlagepolitik oder des Portfoliomanagements dar, sondern dient ausschließlich der Transparenz.
Gesellschaftssitz: 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Handelsregister Luxemburg Nr. B 70.409 6 Das folgende Beispiel zeigt den Beitrag der Derivate zum Carmignac Portfolio Patrimoine. Der betreffende Absatz wird für jeden Teilfonds angepasst. Die Anleger werden gebeten, die Liste der Derivate für den sie betreffenden Teilfonds im Sonderteil des Verkaufsprospekts zur Kenntnis zu nehmen.
Der Einsatz von Derivaten ist ein integraler Bestandteil der Anlagepolitik des Teilfonds. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung des Anlageziels. Die folgende Tabelle zeigt die Beiträge der Derivate zur Wertentwicklung des Teilfonds in absteigender Reihenfolge (vom bedeutendsten zum unbedeutendsten):
* Kapitel 26 des allgemeinen Teils enthält genaue Angaben über den Einsatz dieser Derivate/Performance- Treiber durch den Fondsmanager.
** Weitere Informationen über diese Instrumente finden Sie im Abschnitt „Derivate“ des jeweiligen Teilfonds.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch diejenigen Derivate, die diesen Angaben zufolge am wenigsten eingesetzt werden, in erheblichem Umfang zur Verwirklichung des Anlageziels beitragen können, wenn es die Marktbedingungen erfordern und soweit dies die Grenzen der derzeitigen Anlagepolitik nicht überschreitet und die Interessen der Anleger gewahrt bleiben. Die Fondsmanager greifen auf diese Instrumente zurück, um den Teilfonds effizient im Interesse der Anleger zu verwalten.
ÄNDERUNG DERMETHODE ZUR RISIKOBEWERTUNG:
Der Rat hat auf der Grundlage der ihm vorgestellten „Risikoprofile“ beschlossen, dass die folgenden Teilfonds nach dem Ansatz des relativen VaR (Value at Risk) bewertet werden:
CARMIGNAC PORTFOLIO GRANDE EUROPE
CARMIGNAC PORTFOLIO COMMODITIES
CARMIGNAC PORTFOLIO EMERGING DISCOVERY
CARMIGNAC PORTFOLIO EMERGENTS
CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-ENTREPRENEURS
CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-PATRIMOINE
CARMIGNAC PORTFOLIO CHINA
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der VaR (Value at Risk) derzeit das beste Mittel ist, um die Investitionen der Teilfonds zu überwachen.
EINFÜGUNG EINES ERKLÄRENDEN ABSCHNITTS ÜBER DIE HEBELWIRKUNG FÜR ALLE NACH DEM VAR ÜBERWACHTEN TEILFONDS:
Der Rat hat beschlossen, den Anlegern ausführlichere Angaben über die Methoden zur Berechnung der Gesellschaftssitz: 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Handelsregister Luxemburg Nr. B 70.409 7 Hebeleffekte in allen nach dem VaR (Value at Risk) überwachten Teilfonds zu liefern. Daher wird Folgendes hinzugefügt:
„Stärkerer Hebeleffekt: Dieser entsteht im Allgemeinen durch die Zunahme der Positionen, durch die jedoch die Risiken des Portfolios ausgeglichen werden können, oder durch Rückgriff auf Optionen, die weit „aus dem Geld“ sind. So können beispielsweise neue Positionen, die zum Ausgleich bestehender Positionen eingegangen werden, dazu führen, dass sich der Brutto-Nominalbetrag der laufenden Kontrakte erhöht und es zu einem bedeutenden Hebeleffekt kommt, der nicht mit dem tatsächlichen Risiko des Portfolios in Zusammenhang steht.
In jedem Falle erfolgt ihr Einsatz entsprechend dem Anlageziel und Risikoprofil des Portfolios.“
EINFÜGUNG EINER PRÄZISIERUNG DER „RELATIVE-VALUE“-STRATEGIE ZUR PERFORMANCE-STEIGERUNG IN
DEN VERKAUFSPROSPEKT:
Der Rat hat beschlossen, anzugeben, dass die folgenden Teilfonds sogenannte „Relative Value“-Strategien als Performance-Treiber verwenden:
1) CARMIGNAC PORTFOLIO GRANDE EUROPE
2) CARMIGNAC PORTFOLIO COMMODITIES
3) CARMIGNAC PORTFOLIO EMERGING DISCOVERY
4) CARMIGNAC PORTFOLIO GLOBAL BOND
5) CARMIGNAC PORTFOLIO CAPITAL PLUS
6) CARMIGNAC PORTFOLIO EMERGING PATRIMOINE
7) CARMIGNAC PORTFOLIO EMERGENTS
8) CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-ENTREPRENEURS
9) CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-PATRIMOINE
10) CARMIGNAC PORTFOLIO INVESTISSEMENT
11) CARMIGNAC PORTFOLIO PATRIMOINE
12) CARMIGNAC PORTFOLIO INVESTISSEMENT LATITUDE
13) CARMIGNAC PORTFOLIO CHINA
Ein erklärender Absatz in Bezug auf den „Relative Value“-Ansatz wird folglich für diese Teilfonds eingefügt.
Der Absatz hat folgenden Wortlaut (der jeweils auf die zugelassenen Basiswerte und die Anlagestrategie der einzelnen Teilfonds abgestimmt wird):
„Der Teilfonds wendet als Performance-Treiber die sogenannten „Relative Value“-Strategien an, um den „relative Value“ zwischen verschiedenen Instrumenten gewinnbringend zu nutzen. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Strategien:
– „Long/Short Equity“: Diese Strategie bietet gleichzeitig ein Exposure als Käufer und Verkäufer an den Aktienmärkten.
– „Fixed Income Arbitrage“: Diese Strategie bietet ein Exposure als Anleihenehmer und Emittent in verschiedenen geographischen Regionen, verschiedenen Segmenten der Zinskurve und/oder in Bezug auf verschiedene Zinsmarktinstrumente.
– „Long Short Credit“: Diese Strategie bietet gleichzeitig ein Exposure als Käufer und Verkäufer in den verschiedenen Segmenten des Anleihemarktes.
– „Long/Short Devises“: Diese Strategie ermöglicht das Eingehen eines Exposure in Bezug auf die relative Entwicklung von zwei oder mehreren Währungen. “
Die Strategie „Long Short Credit“ kann nicht auf die folgenden Teilfonds angewandt werden:
– Carmignac Portfolio Emergents
– Carmignac Portfolio Emerging Discovery
– Carmignac Portfolio Euro-Entrepreneurs
– Carmignac Portfolio Euro-Patrimoine
– Carmignac Portfolio Investissement
– Carmignac Portfolio Investissement Latitude
EINFÜGUNG EINER PRÄZISIERUNG BEZÜGLICH DES EINSATZES VON CFD DURCH DEN FONDSMANAGER:
Der Rat hat beschlossen, die Anlagepolitik bestimmter Teilfonds wie folgt zu präzisieren:
Gesellschaftssitz: 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Handelsregister Luxemburg Nr. B 70.409 8 „Der Fondsmanager kann auch Verkaufspositionen auf für das Portfolio zugelassene Basiswerte eingehen.
Diese Positionen werden mittels Terminkontrakten, darunter CFD (contracts for difference), eingegangen.“
Diese Präzisierung stellt keinerlei Änderung des aktuellen Anlageprozesses dar und wird bei folgenden Teilfonds eingefügt:
1) CARMIGNAC PORTFOLIO GRANDE EUROPE
2) CARMIGNAC PORTFOLIO COMMODITIES
3) CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-ENTREPRENEURS
4) CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-PATRIMOINE
5) CARMIGNAC PORTFOLIO INVESTISSEMENT
6) CARMIGNAC PORTFOLIO PATRIMOINE
STREICHUNG DER PFLICHT, EIN DURCHSCHNITTLICHES RATING VON MINDESTENS „INVESTMENT GRADE“ DES ANLEIHEBESTANDS VON „AKTIEN“-TEILFONDS ZU BEACHTEN:
Der Rat hat beschlossen, die Pflicht, ein durchschnittliches Rating des Anleihenbestands zu beachten, aufzuheben, um den Fondsmanagern der folgenden Teilfonds eine bessere Verwaltung der Allokation der Anleihenkomponente zu ermöglichen:
1) CARMIGNAC PORTFOLIO GRANDE EUROPE
2) CARMIGNAC PORTFOLIO COMMODITIES
3) CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-ENTREPRENEURS
4) CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-PATRIMOINE
Aufgrund dieser Änderung werden folgende Anpassungen vorgenommen:
1. Im allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts: „4.BESCHREIBUNG DER RISIKEN”, „f) Risiken in Verbindung mit der Anlage in Kreditderivaten“ Im Verkaufsprospekt wird von nun an auf die Sonderteile verwiesen, in denen angegeben sein muss, ob die Beschränkung für den Teilfonds gilt, und 2. bei den Teilfonds CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-ENTREPRENEURS und CARMIGNAC PORTFOLIO EURO-PATRIMOINE wirkt sich diese Änderung dahingehend aus, dass der folgende Abschnitt der Sonderteile gestrichen wird:
„Das durchschnittliche Rating des vom Teilfonds über OGAW oder unmittelbar gehaltenen Anleihebestands liegt bei mindestens einer der großen Ratingagenturen bei „Investment Grade“ oder höher.“
Der Rat hat beschlossen, bei allen übrigen Teilfonds den folgenden Satz hinzuzufügen (außer wenn diese oder eine vergleichbare Präzisierung bereits vorhanden ist):
„Das durchschnittliche Rating des vom Teilfonds über OGAW oder unmittelbar gehaltenen Anleihebestands liegt bei mindestens einer der großen Ratingagenturen bei „Investment Grade“ oder höher.“
ES WIRD BESCHLOSSEN, den Höchstanlagebetrag in High-Yield-Anleihen durch Hinzufügung des folgenden Absatzes bei bestimmten Teilfonds anzugeben: „Der Teilfonds darf bis zu 10% des Nettovermögens in Anleihen investieren, deren Rating unterhalb von „Investment Grade“ liegt.“
Bei den betroffenen Teilfonds handelt es sich um:
1) CARMIGNAC PORTFOLIO GRANDE EUROPE
2) CARMIGNAC PORTFOLIO COMMODITIES
ÄNDERUNG DER NAMENSGEBUNG DER EHEMALIGEN AKTIENKLASSEN „MDIS“ IN „INCOME“
Der Rat hat die Änderung der Namensgebun