Das Investment: 15 % Fondssteuer kurz vor der Einführung – Mischfonds-Anleger können aufatmen

sjb_werbung_das_investment_300_200Die neue Steuer auf Fondsebene wird konkret: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute einen „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“ veröffentlicht. „Wir wollen damit nicht die Kleinanleger bestrafen“, stellte ein BMF-Sprecher auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com klar.

Das Ziel des von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Ministeriums sei, das bisher sehr verworrene System der Fondsbesteuerung zu vereinfachen. „Das ist ein zentraler Systemwechsel“, erklärt BMF-Sprecher Dr. Jürg Weißgerber.

„Außerdem sollen Steuerschlupflöcher geschlossen werden.“ Bisher kann die Dividendenbesteuerung über Investmentfonds und in der Direktanlage umgangen werden.

Als weitere Gründe für ihr heute vorgelegtes Investmentsteuerreformgesetz führt das Finanzministerium auf seiner Internetseite an, dass EU-rechtliche Risiken ausgeräumt werden sollen. Ebenso werde der Kontrollaufwand der Verwaltung in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich verringert.

15 Prozent auf Dividendenerträge

Dem BMF-„Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“ zufolge fallen künftig beispielsweise 15 Prozent auf Erträge aus deutschen Aktien an. In gleicher Höhe sollen neben Dividenden auch Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien besteuert werden.

Das bedeutet eine zusätzliche steuerliche Belastung, denn derzeit findet eine Besteuerung nur beim Anleger statt. Auf der Fondsebene selbst fallen bislang keine Steuern an. Zum Ausgleich für die steuerliche Vorab-Belastung des Fonds sollen Ausschüttungen und Verkaufsgewinne aber teilweise freigestellt werden.

„BMF hat deutlich nachgebessert“

„Deutlich nachgebessert“ hätten die BMF-Beamten damt ihre Pläne gegenüber dem zur Jahresmitte veröffentlichten Diskussionsentwurf, kommentiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI in einer aktuellen Stellungnahme. „Der Referentenentwurf ist ein deutlicher Fortschritt.“

Denn durch höhere Teilfreistellungen werde es für viele Privatanleger keine Steuererhöhungen geben. Konkret erhöht wurden die Teilfreistellungen für Privatanleger bei Aktienfonds von 20 auf 30 Prozent.

Und für offene Immobilienfonds steigt der Satz von 40 auf 60 Prozent, bei Fonds mit Investitionsschwerpunkt im Ausland sogar von 60 auf 80 Prozent. Neu sind Teilfreistellungen für Privatanleger von 15 Prozent bei Mischfonds, die fortlaufend mindestens 25 Prozent ihres Wertes in Aktien anlegen.

„Änderungsbedarf in der Praxis“

Dennoch sieht der BVI noch Änderungsbedarf in der praktischen Umsetzung: „Bei dem Erstattungsverfahren für die begünstigten Anleger ist dringend eine einfachere Lösung erforderlich. Das vorgesehene Zusammenspiel zwischen KVGs, Anleger, Finanzamt und depotführenden Stellen ist zu kompliziert und nicht praktikabel.“

Die Fondsbranche geht durch den erhöhten Verwaltungsaufwand von zusätzlichen Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe alleine bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) aus.

Ausnahmen bei Riester und Rürup

Ausnahmen bei der Besteuerung auf Fondsebene sind für Produkte vorgesehen, die für Altersvorsorgeverträgen eingesetzt werden. „Für die Kunden der Riester- und Rürup-Verträge geschieht das alles im Hintergrund“, erklärt BMF-Sprecher Weißgerber. Die Anleger müssten sich dabei um nichts kümmern.

Von: Christian Hilmes

Quelle: DAS INVESTMENT.

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