Wird die Abgeltungssteuer bald abgeschafft? Was kommt danach? Werden Kleinsparer ihre Gewinne tatsächlich mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent versteuern müssen? Wenn es um Freibeträge geht, gehen die Meinungen der von DAS INVESTMENT.com befragten Steuerexperten weit auseinander. Hier die Antworten zu Frage 8: Freibeträge.
Frage: Welche Freibeträge wären bei der Einkommenssteuer auf Kapitalerträge, die nach der Abgeltungssteuer kommt, denkbar?
Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner
Ich denke, auch diese werden sich nicht ändern. Eventuell muss aus Gleichheitsgesichtspunkten die derzeitige Nichtabzugsfähigkeit von Werbungskosten auf Kapitalerträge wieder abgeschafft werden.
Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner
Hier könnte ich mir eine deutlich höhere Entlastung als bisher vorstellen, gerade auch um bei kleinen und sogar mittleren Sparern damit zu werben, das sich für sie trotz der formalen Verschärfung weder am Erklärungsaufwand noch an der Gesamtbelastung etwas ändert.
Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
Der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro für Zusammenveranlagte wurde bei Einführung der Abgeltungsteuer als Zusammenfassung von Sparer-Freibetrag und einem Werbungskosten-Pauschbetrag geschaffen. Für den Fiskus stellt sich der Pauschbetrag ohne die Möglichkeit darüberhinausgehende Werbungskosten geltend zu machen häufig als vorteilhaft dar. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass eine entsprechende Pauschbetragsregelung bleibt.
Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown
Die Wiedereinführung von Freibeträgen wäre eine haushaltspolitische Frage, die derzeit nicht prognostizierbar ist.
Von: Svetlana Kerschner
Quelle: DAS INVESTMENT.