Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
LOYS Global L/S P | A1JRB8 | LU0720541993 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger,
welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 31.093
Mitteilung an die Anleger des folgenden Teilfonds
LOYS FCP – LOYS Global L/S
(Anteilklasse EUR P: WKN: A1JRB8 / ISIN: LU0720541993)
(Anteilklasse EUR I: WKN: A1JRB9 / ISIN: LU0720542298)
Hiermit werden die Anteilinhaber des oben genannten Teilfonds des Fonds „LOYS FCP“ („Fonds“), einem Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“), der von der Alceda Fund Management S.A. verwaltet wird, informiert, dass der Fonds mit Wirkung zum 1. Januar 2016 auf die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., mit Sitz 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach („aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“) übertragen wird. Das zurzeit gültige Verwaltungsreglement, letztmals veröffentlicht am 25. Januar 2013 im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations, wird durch das neue Verwaltungsreglement, welches mit Datum vom 1. Januar 2016 in Kraft tritt, ersetzt
Nachfolgend werden die Anleger auf die weiteren Änderungen hingewiesen, die mit der Migration der Fonds einhergehen und mit Wirkung zum 01. Januar 2016 in Kraft treten.
1) Im Zuge der Migration des Fonds werden die Dienstleister wie folgt geändert:
2) Im Rahmen der Migration wird die Annahmezeit für Zeichnungen und Rücknahmen des Fonds auf jeweils 16:00 Uhr Vortag angepasst.
3) Im Zuge der Migration wird die Stückelung der Anteile dahingehend angepasst, dass Anteile künftig bis auf drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass den Anlegern mit Wirksamwerden der Migration ein Spitzenausgleich gutgeschrieben werden.
4) Die jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis, der Verkaufsprospekt sowie die Key Investor Documents des Fonds werden ab dem 01. Januar 2016 auf der Internetseite der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft (www.haig.lu) veröffentlicht. Ebendort werden künftig grundsätzlich auch die Mitteilungen an die Anleger geschaltet (soweit gesetzlich möglich).
5) Die Anlagepolitik der beiden Teilfonds wird im Rahmen der Migration wie folgt präzisiert:
6) Im folgenden werden die Anleger über die angepassten Gebühren des Teilfonds informiert:
Sämtliche vom Teilfondsvermögen abhängigen Gebühren werden ab dem 01. Januar 2016 auf Basis des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt.
Eine zum Migrationszeitpunkt eventuell aufgelaufene Performance Fee wird zum Migrationszeitpunkt ausgezahlt.
Im Zuge der Migration wird die Zahlung des Ausgabeaufschlages / der Rücknahmeprovision dahingehend angepasst, dass die vorgenannte Vergütung künftig an den jeweiligen Vermittler gezahlt werden kann. Eine Anpassung der Höhe der Gebühren findet nicht statt.
Die Vergütung des Fondsmanagers bleibt unverändert im Rahmen der Migration.
Die mit der Migration verbundenen Kosten werden dem Fondsvermögen in Rechnung gestellt.
Der Wirtschaftsprüfer des Fonds PriceWaterhouseCoopers (PwC), Société Coopérative Réviseurs d´entreprise, 2, rue Gerhard Mercator, L-1014 Luxembourg wird die jeweiligen Anteilwerte vom 30. Dezember 2015 im Zuge der Migration prüfen.
Im Zuge der Migration des Fonds ist die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen während des Zeitraums vom 23. Dezember 2015 ab 17:00 Uhr bis einschließlich zum 31. Dezember 2015 für die Fonds nicht möglich. Alle Anteilscheingeschäfte, die am 23. Dezember 2015 nach 17:00 Uhr bis zum 31. Dezember 2015 (24:00 Uhr) bei der derzeitigen Register- und Transferstelle eingehen, werden seitens dieser abgelehnt.
Zeichnungen und Rücknahmen, die am 23. Dezember 2015 bis 17:00 Uhr eingehen, werden von der abgebenden Register – und Transferstelle mit Schlusstag 28. Dezember 2015 abgerechnet.
Anleger, die mit o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 23. Dezember 2015 (17:00 Uhr) bei den im Verkaufsprospekt genannten Stellen zu beantragen.
Die Änderungen sind im Verkaufsprospekt, Stand: 01. Januar 2016 widergespiegelt. Dieser Verkaufsprospekt sowie die aktualisierten wesentlichen Informationen für den Anleger sind am Sitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Vertriebs- und Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im November 2015