Verschmelzung von Fonds der Allianz Global Investors

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AGI hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 25. September 2015 fusionieren.
Das bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Allianz PIMCO Geldmarktfonds A (EUR) DE0008471442 Allianz PIMCO Geldmarktfonds Spezial A (EUR) DE0008476276

Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB bereits eingestellt.
Anteile des „abgebenden Fonds“ können bis zum 10. September 2015 über die FFB zurückzugeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir hierfür einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für Ihre Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über
die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Sehr geehrte Anteilinhaberin,
Sehr geehrter Anteilinhaber,
Sie halten Anteile an dem OGAW-Sondervermögen Allianz Geldmarktfonds („Allianz Geldmarktfonds“) in Ihrem Wertpapierdepot.
Die Verwaltungsgesellschaft des „Allianz Geldmarktfonds“, Allianz Global Investors GmbH, hat beschlossen, den „Allianz Geldmarktfonds“ am 25.09.2015 (dem „Verschmelzungsstichtag“) auf das OGAW- Sondervermögen Allianz Geldmarktfonds Spezial („Allianz Geldmarktfonds Spezial“) zu verschmelzen, das ebenfalls durch Allianz Global Investors GmbH verwaltet wird.
Information zur Verschmelzung des „Allianz Geldmarktfonds“ auf den „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ mit Wirkung zum 25.09.2015 gemäß § 186 KAGB
Die Anteilklasse des Allianz Geldmarktfonds wird nach folgendem Schema auf die entsprechende Anteilklasse des Allianz Geldmarktfonds Spezial verschmolzen:

Warum erfolgt die Fondsverschmelzung?
Das Ziel dieser Konsolidierung besteht darin, das Produktangebot innerhalb der gleichen Produktstrategie zu straffen. Die Fonds „Allianz Geldmarktfonds“ und „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ partizipieren vorwiegend an dem Eurogeldmarkt. Durch die Verschmelzung der Vermögenswerte des „Allianz Geldmarktfonds“ als untergehender Fonds mit denen des aufnehmenden Fonds „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ möchte man ein größeres Fondsvolumen generieren und die Anlagestrategie im aufnehmenden Fonds, dem „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ konzentrieren. Folglich kann die Strategie mit einem größeren Anlagevolumen umgesetzt werden. Dies ermöglicht es, Marktchancen noch umfassender und flexibler zu verfolgen, und dient damit dem Interesse der Anteilinhaber. Der zu verschmelzende Fonds „Allianz Geldmarktfonds“ ist in Bezug auf sein Chance-Risiko-Profil und sein Anlageziel sehr ähnlich im Vergleich zum Fonds „Allianz Geldmarktfonds Spezial“.

Gesetzliche Verkaufsunterlagen
Diesem Schreiben ist das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ des Fonds „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ beigefügt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen zu den Anlagemöglichkeiten und dem Risikoprofil des Fonds. Daher sollten Sie den Inhalt der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ aufmerksam lesen. Der Jahresbericht des „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ ist vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres des „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ verfügbar. Der Halbjahresbericht steht zwei Monate nach Ablauf des Geschäftshalbjahres des „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ zur Verfügung.
Die genannten Unterlagen sowie die Verkaufsprospekte der jeweiligen Fonds erhalten Sie bei Ihrem Berater oder können von Ihnen am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Informationsstellen in jedem Rechtsgebiet, in dem die Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen bzw. kostenlos angefragt werden. Außerdem stehen diese Unterlagen im Internet unter www.allianzglobalinvestors.de bzw. www.allianzgi-regulatory.eu für Sie bereit.
Die Fondsverschmelzung wird von einem Abschlussprüfer überprüft. Den genehmigten Verschmelzungsbericht stellen wir Ihnen gerne auf Rückfrage kostenfrei zur Verfügung. Er ist rund vier Monate nach dem Verschmelzungsstichtag verfügbar.
Änderungen im Portfolio des Fonds „Allianz Geldmarktfonds“ im Zuge der Fondsverschmelzung
Im Hinblick auf die Fondsverschmelzung weisen wir darauf hin, dass keine Anpassung des Portfolios vom „Allianz Geldmarktfonds“ erforderlich ist.
Kauf weiterer Anteile des Fonds „Allianz Geldmarktfonds“.
Die Ausgabe neuer Anteile am „Allianz Geldmarktfonds“ wird am 31.07.2015 eingestellt. Somit werden letztmalig Kaufaufträge, die am 30.07.2015 bis 14.00 Uhr (MEZ) bei uns eingegangen sind, zum Anteilpreis vom 30.07.2015 ausgeführt.
Verkauf von Anteilen des Fonds „Allianz Geldmarktfonds“
Die Rückgabe von Anteilen des Fonds „Allianz Geldmarktfonds“ ist bis zum 17.09.2015 bis 14.00 Uhr (MEZ) – wie gewohnt kostenfrei – möglich. Verkaufsaufträge werden letztmalig mit dem Preis vom 17.09.2015 abgerechnet.
Ab dem 18.09.2015 wird die Anteilrücknahme eingestellt.
Ablauf der Fondsverschmelzung
Nach dem Verschmelzungsstichtag werden Ihrem Wertpapierdepot automatisch und kostenfrei, d.h. ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlags, Anteile des Fonds “ Allianz Geldmarktfonds Spezial“ im Gegenwert ihrer bisherigen Anlage im „Allianz Geldmarktfonds“ gutgeschrieben.

Hierzu wird der Wert Ihres Anteilbestands am „Allianz Geldmarktfonds“ durch den Anteilpreis des „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ geteilt. Das Ergebnis ist Ihr neuer Anteilbestand am „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ der anschließend Ihrem Wertpapierdepot gutgeschrieben wird. Berechnungsgrundlage ist der am Verschmelzungstag ermittelte jeweilige Anteilpreis der beiden Fonds.
Am Verschmelzungsstichtag wird der „Allianz Geldmarktfonds“ etwaige Erträge des laufenden Geschäftsjahres thesaurieren.
Ihnen entstehen keine Kosten im Zusammenhang mit der Fondsverschmelzung.
Steuerneutrale Fondsverschmelzung
Der Erwerb von Anteilen des Fonds „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ im Zuge der Fondsverschmelzung des „Allianz Geldmarktfonds“ gilt aus steuerlicher Sicht grundsätzlich nicht als Neuerwerb. Dies bedeutet, dass bei einem späteren Verkauf der Anteile am „Allianz Geldmarktfonds Spezial“ der Preis und Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs der Anteile am „Allianz Geldmarktfonds“ für die Ermittlung einer etwaigen Steuerpflicht von Erträgen maßgebend sind. Wenn Sie weitere steuerrechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Fondsverschmelzung für Sie persönlich haben, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Mit freundlichen Grüßen
Allianz Global Investors GmbH

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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