Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode abschaffen. Stattdessen sollen Kapitalerträge der progressiven Einkommensteuer unterworfen werden. Die Abgeltungssteuer begünstige Kapitalerträge gegenüber dem Arbeitseinkommen und trage zur Steuerflucht bei, so die Begründung.
Abgeltungssteuer sei unfair und begünstige die Steuerflucht. Mit diesem Argument stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, die 25-Prozent-Steuer abzuschaffen und Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne stattdessen der progressiven Einkommensteuer zu unterwerfen.
Abgeltungssteuer verfassungswidrig
Die Privilegierung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen durch die Abgeltungsteuer sei verfassungswidrig, argumentieren die Grünen-Politiker. Die Ungleichbehandlung mit einem Steuersatzunterschied von bis zu 20 Prozentpunkten verstoße gegen jegliches Gerechtigkeitsempfinden. „Angestellte Arbeitnehmerinnen, Ärzte, Steuerberaterinnen und Handwerker werden progressiv besteuert und zahlen oberhalb von rund 53.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 42 Prozent Steuersatz, während Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe, etwa Zinsen, seit Einführung der Abgeltungsteuer mit nur 25 Prozent besteuert werden“, schreiben sie.
Außerdem führt die günstige Besteuerung von Fremdkapital gegenüber Eigenkapital nach Auffassung der Antragsteller zu höherer Fremdfinanzierung und unerwünschten Steuergestaltungen.
Anonymität der Abgeltungssteuer begünstigt Steuerflucht
Das zweite Argument ist die Steuerflucht, die laut den Grünen-Politikern durch anonyme Abführung der Abgeltungssteuer begünstigt wird. „Der Wegfall der Erklärungspflicht für Kapitaleinkünfte in Verbindung mit der Anonymität der Abgeltungsteuer führt dazu, dass den Finanzämtern und Steuerfahndern wichtige Informationen und Indizien zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung fehlen“.
Zudem sei der Vorsatz, mit der günstigen Steuer die Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern, mittlerweile hinfällig, so die Politiker. Schließlich unterzeichneten im Oktober vergangenen Jahres 51 Länder, darunter auch die Schweiz, ein internationales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Mittlerweile nehmen über 90 Staaten an dem Informationsaustausch teil.
Im Einzelnen fordern die Grünen in ihrem Antrag, dass:
sämtliche Kapitaleinkünfte, wie etwa Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne der progressiven Einkommensteuer zu unterwerfen sind
sämtliche Kapitaleinkünfte wieder im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind
Spekulationsfristen für Veräußerungsgewinne nicht mehr gewährt werden
das Teil- bzw. Halbeinkünfteverfahren wieder für sämtliche Dividenden und Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften gilt
die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht mehr abgeltend wirkt. Sondern wie vor der Einführung der Abgeltungsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer bleibt und im Rahmen der Veranlagung angerechnet wird
Banken wieder verpflichtet werden, Jahres- und Steuerbescheinigungen auszustellen
Werbungskosten wieder voll abzugsfähig sind und der Sparer-Pauschbetrag in einen Sparer-Freibetrag umgewandelt wird.
Von: Svetlana Kerschner
Quelle: DAS INVESTMENT.