Verschmelzung von UBS Fonds

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Die UBS Fund Management (Luxembourg) S.A. hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 22. September 2015 fusionieren. Das bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
UBS (Lux) Equity Fund – Small &
Mid Caps Japan (JPY) P – acc
LU0049845281 UBS (Lux) Equity Fund –
Japan (JPY) P – acc
LU0098994485

Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird von der FFB am 9. September 2015 eingestellt. Die Ausgabe von Anteilen wurde von der FFB im Auftrag der KVG bereits eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir hierfür einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für Ihre Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

UBS Fund Management (Luxembourg) S.A.
Société Anonyme
Geschäftssitz: 33A, Avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B 154210
(die „Verwaltungsgesellschaft“)
Mitteilung an die Anteilinhaber von UBS (Lux) Equity Fund – Small & Mid Caps Japan (JPY) und UBS (Lux) Equity Fund – Japan (JPY) (im Nachfolgenden als „Anteilinhaber“ bezeichnet) Die Verwaltungsgesellschaft von UBS (Lux) Equity Fund (der „Fonds“) möchte Sie von der Entscheidung in Kenntnis setzen, den Subfonds UBS (Lux) Equity Fund – Small & Mid Caps Japan (JPY) (der „übertragende Subfonds“) mit Wirkung vom 22. September 2015 (das „Datum des Inkrafttretens“) mit dem Subfonds UBS (Lux) Equity Fund – Japan (JPY) (der „übernehmende Subfonds“) (beide gemeinsam als die „Subfonds“ bezeichnet) zu verschmelzen (die „Verschmelzung“).
Da die Nettovermögenswerte des übertragenden Subfonds auf ein Niveau gefallen sind, auf dem eine wirtschaftlich vertretbare Verwaltung des übertragenden Subfonds nicht mehr möglich ist, und aufgrund der Tatsache, dass beide Subfonds von demselben Portfoliomanager verwaltet werden, ist es nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft im besten Interesse der Anteilinhaber, den übertragenden Subfonds gemäß Artikel 12.2 des Verwaltungsreglements des Fonds mit dem übernehmenden Subfonds zu verschmelzen.
Zum Datum des Inkrafttretens werden die Anteile des übertragenden Subfonds, die mit dem übernehmenden Subfonds verschmolzen werden, in jeder Hinsicht die gleichen Rechte haben wie die vom übernehmenden Subfonds ausgegebenen Anteile.
Die Verschmelzung wird auf der Grundlage des Nettoinventarwerts je Anteil zum 22. September 2015, Cut-off-Zeitpunkt 13.00 Uhr MEZ (das „Referenzdatum“), erfolgen. Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Subfonds dem übernehmenden Subfonds zugerechnet. Die Zahl der dadurch auszugebenden neuen Anteile wird am Datum des Inkrafttretens auf Basis des Umtauschverhältnisses entsprechend dem Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden Subfonds am Referenzdatum im Vergleich zu entweder (i) dem Erstausgabepreis der entsprechenden übernehmenden Anteilklasse des übernehmenden Subfonds – sofern diese Anteilklasse vor dem Referenzdatum noch nicht ausgegeben wurde – oder (ii) dem Nettoinventarwert je Anteil der übernehmenden Anteilklasse des übernehmenden Subfonds am Referenzdatum berechnet.

Da vor dem Datum des Inkrafttretens unter Umständen ein beträchtlicher Teil seines Vermögens verkauft und in liquide Mittel investiert wird, kann die Verschmelzung die Zusammensetzung des Portfolios des übertragenden Subfonds wesentlich beeinflussen. Etwaige Anpassungen des Portfolios werden vor dem Datum des Inkrafttretens vorgenommen. Wie jede andere Verschmelzung birgt auch die vorliegende Verschmelzung aufgrund der Neustrukturierung des Portfolios des übertragenden Subfonds ein potenzielles Risiko der Performanceverwässerung.
Außerdem bleiben die Merkmale des Subfonds wie die Handelshäufigkeit und die Referenzwährung des Subfonds unverändert. Die Risikokategorie des übernehmenden Subfonds entspricht dem Risiko- und Ertragsprofil („SRRI“) des übertragenden Subfonds. Die maximale pauschale Verwaltungsgebühr des übernehmenden Subfonds ist geringer als die maximale pauschale Verwaltungsgebühr des übertragenden Subfonds. Die laufenden Gebühren des übernehmenden Subfonds sind geringer als die laufenden Gebühren des übertragenden Subfonds. Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und -auslagen (mit Ausnahme eventueller Transaktionskosten für den übertragenden Subfonds) in Verbindung mit dieser Verschmelzung werden von der UBS AG getragen und haben weder Auswirkungen auf den übertragenden noch auf den übernehmenden Subfonds.
Für Anteilinhaber des übertragenden und des übernehmenden Subfonds, die der Verschmelzung nicht zustimmen, ist die Rücknahme ihrer Anteile kostenlos bis zum Cut-off- Zeitpunkt um 13.00 Uhr MEZ am 14. September 2015 möglich. Der übertragende Subfonds wird anschließend für Rücknahmen geschlossen. Ab sofort ist für den übertragenden Subfonds eine Abweichung von dessen Anlagepolitik zulässig, soweit dies für die Anpassung des zugehörigen Portfolios an die Anlagepolitik des übernehmenden Subfonds erforderlich ist. Die Verschmelzung tritt am 22. September 2015 in Kraft und ist bindend für alle Anteilinhaber, die keine Rücknahme ihrer Anteile beantragt haben.
Anteile des übertragenden Subfonds wurden bis zum Donnerstag, 13. August 2015 (Cut-off-Zeitpunkt 13.00 Uhr MEZ) ausgegeben. Am Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung werden die Anteilinhaber des übertragenden Subfonds in das Register der Anteilinhaber des übernehmenden Subfonds eingetragen und sind darüber hinaus in der Lage, ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Subfonds auszuüben, so z. B. das Recht, den Rückkauf, die Rücknahme oder den Umtausch von Anteilen des übernehmenden Subfonds zu beantragen.
PricewaterhouseCoopers, Société cooperative, 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg, wurde mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, in dem die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a bis c Klausel 1 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) vorgesehenen Bedingungen zum Zwecke dieser Verschmelzung überprüft werden.
Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern rechtzeitig vor der Verschmelzung auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird PricewaterhouseCoopers mit der Überprüfung des tatsächlichen Umtauschverhältnisses beauftragt, das am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses festgelegt wird, so wie dies in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c Klausel 2 des Gesetzes von 2010 vorgesehen ist. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Anteilinhabern des übertragenden Subfonds nahegelegt, die KII für den übernehmenden Subfonds zu lesen, die online unter www.ubs.com/funds verfügbar sind. Anteilinhaber, die weiterführende Informationen wünschen, können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Anleger hinsichtlich ihrer Beteiligungen an Investmentfonds möglicherweise steuerpflichtig sind. Bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland:
UBS Deutschland AG, Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main
Luxemburg, den 14. August 2015 | Die Verwaltungsgesellschaft
Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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