Verschmelzung von UBS Fonds

FFB Logo
FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Die UBS Fund Management (Luxembourg) S.A. hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 16. September 2015 fusionieren. Das bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
UBS (Lux) Equity Fund FCP – Asia (USD) LU0067411347 UBS (Lux) Equity SICAV – Asian Smaller Companies (USD) LU0746413003

Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde von der FFB im Auftrag der KVG bereits eingestellt. Anteile des „abgebenden Fonds“ können noch bis zum 3. September 2015 über die FFB zurückzugeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir hierfür einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für Ihre Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

UBS Fund Management (Luxembourg) S.A.
Geschäftssitz der Société Anonyme: 33A, Avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B 154210
(die „Verwaltungsgesellschaft“)
Mitteilung an die Anteilinhaber des UBS (Lux) Equity Fund – Asia Opportunity (USD) und an die Aktionäre des UBS (Lux) Equity SICAV – Asian Smaller Companies (USD) (gemeinsam die „Anteilinhaber“)
Die Verwaltungsgesellschaft des UBS (Lux) Equity Fund, einem „Fonds Commun de Placement (FCP)“, und der UBS (Lux) Equity SICAV, einer „Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV)“, möchte Sie von der Entscheidung in Kenntnis setzen, den Subfonds UBS (Lux) Equity Fund – Asia Opportunity (USD) (der „übertragende Subfonds“) mit Wirkung vom 16. September 2015 (das „Datum des Inkrafttretens“) mit dem Subfonds UBS (Lux) Equity SICAV – Asian Smaller Companies (USD) (der „übernehmende Subfonds“) (beide gemeinsam als die „Subfonds“ bezeichnet) zu verschmelzen (die „Verschmelzung“).
Da das Nettovermögen des übertragenden Subfonds auf ein Niveau gefallen ist, auf dem eine wirtschaftlich vertretbare Verwaltung des Subfonds nicht mehr möglich ist, und aufgrund der Tatsache, dass beide Subfonds von demselben Portfoliomanager verwaltet werden, ist es nach Ansicht des Verwaltungsrates der Verwaltungsgesellschaft und des Verwaltungsrates des übernehmenden Subfonds im besten Interesse der Anteilinhaber, den übertragenden Subfonds gemäß Artikel 12 des Verwaltungsreglements des übertragenden Subfonds bzw. gemäß Artikel 25.2 der Satzung der UBS (Lux) Equity SICAV mit dem übernehmendem Subfonds zu verschmelzen.
Zum Datum des Inkrafttretens werden die Anteile des übertragenden Subfonds, die mit dem übernehmenden Subfonds verschmolzen werden, in jeder Hinsicht die gleichen Rechte haben wie die vom übernehmenden Subfonds ausgegebenen Aktien.
Die Verschmelzung wird auf der Grundlage des Nettoinventarwerts je Anteil/Aktie zum 15. September 2015 (das „Referenzdatum“) erfolgen. Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Subfonds dem übernehmenden Subfonds zugerechnet. Die Zahl der dadurch auszugebenden neuen Aktien wird am Datum des Inkrafttretens auf Basis des Umtauschverhältnisses entsprechend dem Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden Subfonds am Referenzdatum im Vergleich zu entweder (i) dem Erstausgabepreis der entsprechenden übernehmenden Aktienklasse des übernehmenden Subfonds – sofern diese Aktienklasse vor dem Referenzdatum noch nicht ausgegeben wurde – oder (ii) dem Nettoinventarwert je Aktie der übernehmenden Aktienklasse des übernehmenden Subfonds am Referenzdatum berechnet. Die Verschmelzung bringt für die Anteilinhaber folgende Änderungen mit sich: Da vor dem Datum des Inkrafttretens unter Umständen ein beträchtlicher Teil seines Vermögens verkauft und in liquide Mittel investiert wird, kann die Verschmelzung die Zusammensetzung des Portfolios des übertragenden Subfonds wesentlich beeinflussen. Etwaige Anpassungen des Portfolios werden vor dem Datum des Inkrafttretens vorgenommen. Wie jede andere Verschmelzung birgt auch die vorliegende Verschmelzung aufgrund der Neustrukturierung des Portfolios des übertragenden Subfonds ein potenzielles Risiko der Performanceverwässerung. Außerdem bleiben die Merkmale des Subfonds wie die Handelshäufigkeit und die Referenzwährung des Subfonds unverändert. Die Risikokategorie des übernehmenden Subfonds entspricht dem Risiko- und Ertragsprofil („SRRI“) des übertragenden Subfonds.
Die maximale pauschale Verwaltungsgebühr des übernehmenden Subfonds ist geringer als die maximale pauschale Verwaltungsgebühr des übertragenden Subfonds. Die laufenden Gebühren des übernehmenden Subfonds sind geringer als die laufenden Gebühren des übertragenden Subfonds. Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und -auslagen (mit Ausnahme eventueller Transaktionskosten für den übertragenden Subfonds) in Verbindung mit dieser Verschmelzung werden von der UBS AG getragen und haben weder Auswirkungen auf den übertragenden noch auf den übernehmenden Subfonds.
Für Anteilinhaber des übertragenden und Aktionäre des übernehmenden Subfonds, die der Verschmelzung nicht zustimmen, ist die Rücknahme ihrer Anteile/Aktien kostenlos bis zum 7. September 2015 (Cut-off-Zeitpunkt: 13.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr MEZ) möglich. Der übertragende Subfonds wird anschließend für Rücknahmen geschlossen. Ab sofort ist für den übertragenden Subfonds eine Abweichung von dessen Anlagepolitik zulässig, soweit dies für die Anpassung des zugehörigen Portfolios an die Anlagepolitik des übernehmenden Subfonds erforderlich ist.
Die Verschmelzung tritt am 16. September 2015 in Kraft und gilt als bindend für alle Anteilinhaber/Aktionäre, die keine Rücknahme ihrer Anteile/Aktien beantragt haben.
Anteile des übertragenden Subfonds wurden bis zum 5. August 2015 (Cut-off-Zeitpunkt 13.00 Uhr MEZ) ausgegeben. Am Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung werden die Anteilinhaber des übertragenden Subfonds in das Aktionärsregister des übernehmenden Subfonds eingetragen. Mit der Eintragung in das Aktionärsregister werden sie die gleichen Aktionärsrechte haben wie die bisherigen Aktionäre des übernehmenden Subfonds, so z. B. das Recht, Aktien des übernehmenden Subfonds zurückzukaufen, zurückzugeben oder umzutauschen.
PricewaterhouseCoopers, Société cooperative, 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg, wurde mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, in dem die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a bis c Klausel 1 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) vorgesehenen Bedingungen zum Zwecke dieser Verschmelzung überprüft werden.
Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern rechtzeitig vor der Verschmelzung auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird PricewaterhouseCoopers mit der Überprüfung des tatsächlichen Umtauschverhältnisses beauftragt, das am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses festgelegt wird, so wie dies in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c Klausel 2 des Gesetzes von 2010 vorgesehen ist. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Anteilinhabern des übertragenden Subfonds nahegelegt, die KII für den übernehmenden Subfonds zu lesen, die online unter www.ubs.com/funds verfügbar sind. Anteilinhaber, die weiterführende Informationen wünschen, können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Anleger für ihre Beteiligungen an Investmentfonds möglicherweise steuerpflichtig sind. Bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland:
UBS Deutschland AG, Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main Luxemburg, den 6. August 2015 | Die Verwaltungsgesellschaft
Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert