UBAM SICAV hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 27. November 2015 fusionieren.
Die Anteile der „abgebenden Fonds“ gehen damit in den „aufnehmenden Fonds“ auf. Das jeweilige Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
UBAM – EQUITY BRIC+ APD USD | LU0306286088 | UBAM – Global Emerging Equity APD USD | LU1315146206 |
UBAM – EQUITY BRIC+ APC USD | LU0306285940 | UBAM – Global Emerging Equity APC USD | LU1315146032 |
Anteile der „abgebenden“ Fonds können über die FFB nicht mehr gekauft werden. Verkaufsaufträge können noch bis zum 23. November 2015 eingereicht werden.
Bei den Fondszusammenlegungen verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden“ Fonds werden automatisch auf die „aufnehmenden“ Fonds umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Sollen zur Abdeckung der ursprünglichen Anlageziele andere Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzungen für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen haben. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
UBAM
SICAV
287-289 route d’Arlon, L-1150 LUXEMBURG
Handelsregister Luxemburg Nr. B 35.412
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MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DER UBAM – EQUITY BRIC + und UBAM – GLOBAL
EMERGING EQUITY
Luxemburg, den 27. Oktober 2015
Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,
der Verwaltungsrat von UBAM SICAV informiert Sie über die Entscheidung, die per Umlaufbeschluss am 27. Oktober 2015 getroffen wurde, d. h.:
Der Teilfonds UBAM – EQUITY BRIC + wird am 27. November 2015 mit dem Teilfonds UBAM – GLOBAL EMERGING EQUITY der UBAM SICAV zusammengelegt, wobei Letzterer gemäß der Art der Zusammenlegung, die in Artikel 1 Punkt 20 a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 beschrieben wird, Ersteren aufnimmt.
Diese Zusammenlegung geschieht vor dem Hintergrund begrenzten Wachstums und des Volumens der verwalteten Vermögenswerte des Teilfonds UBAM – EQUITY BRIC +, die eine effiziente Verwaltung des Teilfonds im besten Interesse der Anleger erschwert, insbesondere unter Berücksichtigung des Multi- Management-Arrangements mit vier Anlageverwaltern.
Der aufnehmende Teilfonds bietet den Anteilinhabern des UBAM – EQUITY BRIC + ein höchst diversifiziertes Anlageuniversum.
Die Zusammenlegung tritt am 26. November 2015 Mitternacht in Kraft.
Die Anlagepolitik und die Ziele des aufnehmenden und des aufgenommenen Teilfonds unterscheiden sich wie folgt:
UBAM – EQUITY BRIC+
Das Nettovermögen dieses Teilfonds wird in erster Linie in Aktien und gleichartige übertragbare Wertpapiere angelegt, sowie zusätzlich auf Grundlage von Nebengeschäften in Optionsscheine auf übertragbare Wertpapiere, Wandelanleihen oder Rentenpapiere mit Optionsscheinen auf übertragbare Wertpapiere, Rentenpapiere und andere Schuldtitel sowie Geldmarktinstrumente, die vornehmlich von Unternehmen ausgegeben werden, (i) deren eingetragener Sitz sich in Brasilien, Russland, Indien oder China befindet oder (ii) die einen überwiegenden Teil ihrer Geschäfte in Brasilien, Russland, Indien oder China tätigen oder (iii) die als Holdinggesellschaften überwiegende Beteiligungen an Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Brasilien, Russland, Indien oder China halten oder (iv) die an qualifizierten Börsen geregelter Märkte notiert sind oder (v) vornehmlich in Brasilien, Russland, Indien oder China agieren oder (vi) eine Mehrheit ihres Einkommens, ihrer Gewinne, ihrer Aktiva, ihrer Produktionsaktivitäten oder andere kommerzielle Interessen in Brasilien, Russland, Indien oder China (Volksrepublik China, Hongkong, Macao und Taiwan) haben.
Dieser Teilfonds kann direkt oder indirekt bis zu 30 % seines Nettovermögens, das dem ‘chinesischen Vermögen des Teilfonds zuzurechnen ist, in chinesische A-Aktien (über P-Notes) investieren. Daher können die Anteile dieses Teilfonds weder direkt noch indirekt im Auftrag von oder zugunsten von chinesischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Volksrepublik China oder einem in der Volksrepublik China aufgebauten oder gegründeten Unternehmen/Partnerunternehmen angeboten, verkauft oder zugestellt werden.
Dieser Teilfonds wird auf Multi-Management-Basis verwaltet, wie im Kapitel „MULTI-MANAGEMENT“ dargelegt.
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Der Nettoinventarwert wird in USD angegeben.
UBAM – GLOBAL EMERGING EQUITY
Das Nettovermögen dieses Teilfonds wird in erster Linie in Aktien und gleichartige übertragbare Wertpapiere angelegt, sowie zusätzlich auf Grundlage von Nebengeschäften in Optionsscheine auf übertragbare Wertpapiere, Wandelanleihen oder Rentenpapiere mit Optionsscheinen auf übertragbare Wertpapiere, Rentenpapiere und andere Schuldtitel sowie Geldmarktinstrumente, die vornehmlich von Unternehmen ausgegeben werden, (i) deren eingetragener Sitz sich in Schwellenländern befindet oder (ii) die einen überwiegenden Teil ihrer Geschäfte in Schwellenländern tätigen oder (iii) die als Holdinggesellschaften überwiegende Beteiligungen an Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Schwellenländern halten oder (iv) die an qualifizierten Börsen geregelter Märkte notiert sind oder (v) vornehmlich in Schwellenländern agieren oder (vi) eine Mehrheit ihres Einkommens, ihrer Gewinne, ihrer Aktiva, ihrer Produktionsaktivitäten oder andere kommerzielle Interessen in Schwellenländern haben, wie auf Seite 4 dieses Verkaufsprospekts definiert. Dazu zählen unter anderem folgende Länder: Mexiko, Hongkong, Singapur, Türkei, Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Israel, Südafrika, Chile, Slowakei, Griechenland, Brasilien, die Philippinen, Argentinien, Thailand, Südkorea, Kolumbien, Taiwan, Indonesien, Indien, China, Rumänien, Saudi-Arabien, Ukraine, Malaysia, Kroatien und Russland.
Bezüglich Anlagen in China Equity kann der Teilfonds über Shanghai-Hong Kong Stock Connect bis zu 25 % in chinesische A-Aktien investieren.
Der Nettoinventarwert wird in USD angegeben.
Die Verwaltungsgebühren werden wie folgt unterschieden:
Anteilsklasse ISIN-Code Verwaltungs-gebühr Aktuelle Anteilsklasse ISIN-Code Neue Verwaltungs- gebühr
UBAM – EQUITY BRIC+ APC USD LU0306285940 1,75 % UBAM – Global Emerging Equity APC USD TBD 1,25 %
UBAM – EQUITY BRIC+ IPC USD LU0306286161 1,25 % UBAM – Global Emerging Equity IPC USD TBD 0.80%
UBAM – EQUITY BRIC+ RPC USD LU0306286328 2.55% UBAM – Global Emerging Equity RPC USD TBD 2,00 %
UBAM – EQUITY BRIC+ APC EUR LU0573558169 1,75 % UBAM – Global Emerging Equity APC EUR TBD 1,25 %
UBAM – EQUITY BRIC+ IPC EUR LU0573558326 1,25 % UBAM – Global Emerging Equity IPC EUR TBD 0,80 %
UBAM – EQUITY BRIC+ APC CHF LU0573558672 1,75 % UBAM – Global Emerging Equity APC CHF TBD 1,25 %
UBAM – EQUITY BRIC+ APD USD LU0306286088 1,75 % UBAM – Global Emerging Equity APD USD TBD 1,25 %
Die aktuelle Erfolgsgebühr für den Teilfonds UBAM – Equity BRIC + beträgt 15 % oberhalb einer 10%-
Performance, während die Erfolgsgebühr für den Teilfonds UBAM – Global Emerging Equity bei 20 % oberhalb des Vergleichsindex MSCI Emerging Market TR liegt.
Die anderen Gebühren, die für den aufnehmenden Teilfonds berechnet werden, sind mit denen für den aufgenommenen Teilfonds identisch.
Ab dieser Benachrichtigung und bis zur Umsetzung der Zusammenlegungsentscheidung (i) werden keine Anteile des UBAM – EQUITY BRIC + ausgegeben und (ii) es wird mit der Rücknahme der Anteile fortgefahren. Diese Rücknahmen erfolgen ohne Berechnung einer Rücknahmegebühr. Die Kosten für die Zusammenlegung werden berechnet und vom letzten Nettoinventarwert abgezogen, damit das Umtauschverhältnis für den UBAM – EQUITY BRIC + ermittelt werden kann.
Alle Anteilinhaber der Teilfonds, die von der Zusammenlegung betroffen sind, erhalten einen Monat lang ab dem Datum dieser Mitteilung die Gelegenheit, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile zu beantragen.
Anteilinhabern des Teilfonds UBAM – EQUITY BRIC +, die die Rücknahme ihrer Anteile während dieses Zeitraums nicht beantragt haben, werden Anteile des Teilfonds UBAM – GLOBAL EMERGING EQUITY zugewiesen, die denselben Typ und dieselben Eigenschaften (Währung, Marktkapitalisierung, Ausschüttung) aufweisen wie die Anteile, die sie im UBAM – EQUITY BRIC + hielten.
Die Berechnung des Umtauschverhältnisses wird am 27. November 2015 vorgenommen, indem der Nettoinventarwert (NIW) je Anteil des aufgenommenen Teilfonds zum 26 November 2015 durch den NIW der entsprechenden Anteilsklasse des aufnehmenden Teilfonds zum 26. November 2015 dividiert wird. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses wird von den
Abschlussprüfern von UBAM kontrolliert.
Der Verwaltungsrat der UBAM SICAV