Verschmelzung von Schroders Fonds

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Schroders hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 30. September 2015 fusioniert werden.
Dies bedeutet, dass die Anteile der „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das jeweilige Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
SISF Global Small Cap Energy EUR A LU0507598497 SISF Global Energy EUR A LU0374901568
SISF Global Small Cap Energy GBP A LU0507599115 Schroder ISF Global Energy GBP LU0355356758

Die Rückgabe von Anteilen der „abgebenden Fonds“ ist über die FFB bis zum 24. September 2015 möglich. Die Ausgabe von Anteilen der „abgebenden Fonds“ wird von der FFB am 17. September 2015 eingestellt.
Bei den Fondszusammenlegungen werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden auf die „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir hierfür einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzungen für Ihre Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen haben. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Die Bestandskunden der aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

24. August 2015
Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,
Schroder International Selection Fund – Global Energy
Zusammenlegung mit dem Schroder International Selection Fund – Global Small Cap Energy Mit diesem Schreiben möchten wir Sie, wie gemäß luxemburgischem Gesetz erforderlich, darüber informieren, dass der Schroder International Selection Fund – Global Energy (der aufnehmende Fonds) am 30. September 2015 (das Datum des Inkrafttretens) mit dem Schroder International Selection Fund – Global Small Cap Energy (der zusammenzulegende Fonds) zusammengelegt wird (die Zusammenlegung). Der aufnehmende Fonds wird nach der Zusammenlegung weiter bestehen. Der Handel im aufnehmenden Fonds wird durch die Zusammenlegung nicht unterbrochen.
Die Zusammenlegung wurde am 10. August 2015 von der Commission de Surveillance du Secteur Financier genehmigt.
Wir sind davon überzeugt, dass der aufnehmende Fonds den Anteilsinhabern des zusammenzulegenden Fonds Zugang zu potenziellem Kapitalzuwachs bei reduziertem Risikoprofil und niedrigeren Kosten bieten wird.
Folgen für das Anlageportfolio und die Wertentwicklung des aufnehmenden Fonds
Wir erwarten infolge der Zusammenlegung keine wesentlichen Auswirkungen auf das Anlageportfolio oder die Wertentwicklung des aufnehmenden Fonds. Vor der Zusammenlegung veräußert der zusammenzulegende Fonds etwaige Vermögenswerte, die nicht zum Anlageportfolio des aufnehmenden Fonds passen oder aufgrund von Anlagebeschränkungen nicht gehalten werden können. Der aufnehmende Fonds wird auch weiterhin gemäß seinem derzeitigen Anlageziel und seiner derzeitigen Anlagepolitik verwaltet. Das Anlageportfolio des aufnehmenden Fonds muss weder vor noch nach der Zusammenlegung neu gewichtet werden.
Aufwendungen und Kosten der Zusammenlegung
Die durch die Zusammenlegung entstehenden Kosten werden einschließlich rechtlicher, prüfungsbezogener und aufsichtsrechtlicher Gebühren von Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A., der Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft (die Verwaltungsgesellschaft), getragen. Der zusammenzulegende Fonds trägt die marktbezogenen Transaktionskosten für die etwaige Veräußerung von Anlagen, die nicht in das Anlageportfolio des aufnehmenden Fonds passen.
Umtauschverhältnis, Behandlung von aufgelaufenen Erträgen und Auswirkungen der Zusammenlegung
Zum Datum des Inkrafttretens werden die Nettovermögenswerte des zusammenzulegenden Fonds an den aufnehmenden Fonds übertragen. Die Anteilsinhaber des zusammenzulegenden Fonds erhalten für die von ihnen gehaltenen Anteile jeder Klasse des zusammenzulegenden Fonds eine deren Wert entsprechende Anzahl von Anteilen der entsprechenden Klasse des aufnehmenden Fonds, die auf Grundlage des Nettoinventarwerts je Anteil des zusammenzulegenden Fonds und des aufnehmenden Fonds zum Datum des Inkrafttretens berechnet wird.
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Bei der Berechnung des abschließenden Nettoinventarwerts je Anteil des zusammenzulegenden Fonds werden sämtliche bis zum Zeitpunkt der Zusammenlegung aufgelaufenen Erträge, die den Anteilen des zusammenzulegenden Fonds zuzurechnen sind, berücksichtigt. Nach der Zusammenlegung werden diese aufgelaufenen Erträge im Nettoinventarwert je Anteil des aufnehmenden Fonds berücksichtigt.
Rücknahme- bzw. Umtauschrechte der Anteilsinhaber
Wenn Sie als Anteilsinhaber des aufnehmenden Fonds Ihre Anteile nach der Zusammenlegung nicht weiter halten möchten, können Sie Ihre Anteile bis zum 30. September 2015 (einschließlich) zurückgeben oder in einen anderen Fonds von Schroder umtauschen lassen.
Wir werden Ihre Rückgabe- bzw. Umtauschanweisungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Verkaufsprospekts der Gesellschaft kostenlos ausführen. Allerdings können in einigen Ländern lokale Zahlstellen, Korrespondenzbanken oder vergleichbare Beauftragte unter Umständen Transaktionsgebühren erheben. Bei den örtlichen Beauftragten gelten unter Umständen frühere örtliche Uhrzeiten für den Handelsschluss als die oben angegebenen. Sie sollten dies mit diesen Beauftragten klären, um sicherzustellen, dass Ihre Anweisungen vor dem Handelsschluss um 13:00 Uhr Ortszeit Luxemburg am 30. September 2015 bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch könnte sich auf den Steuerstatus Ihrer Anlage auswirken. Wir empfehlen Ihnen deshalb, unabhängigen professionellen Rat in diesen Angelegenheiten einzuholen.
Weitere Informationen
Im Zusammenhang mit der Zusammenlegung wird ein Prüfbericht vom Abschlussprüfer der Gesellschaft erstellt. Dieser kann auf Anfrage kostenlos von der Verwaltungsgesellschaft bezogen werden.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Schroders-Niederlassung,
Ihren professionellen Berater oder an die Verwaltungsgesellschaft unter der Telefonnummer (+352) 341 342 212.
Mit freundlichen Grüßen
Noel Fessey
Zeichnungsberechtigter
Nathalie Wolff
Zeichnungsberechtigte

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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