Verschmelzung von Monega Fonds

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Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. Mai 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Rendite FX Plus R DE0007560856 Monega Vermögenskonzept DE000A1JSW06
Rendite FX Plus I DE000A0MS775 Monega Vermögenskonzept (I) DE000A1143J5

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB endet am 13. Mail 2015.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln An die Anleger der Sondervermögen: Rendite FX Plus (Anteilklasse R: ISIN DE0007560856 Anteilklasse I: ISIN DE000A0MS775) und Monega Vermögenskonzept (ab 01.04.2015: „Monega Global Bond“) (Anteilklasse R: ISIN DE000A1JSW06 Anteilklasse I: ISIN DE000A1143J5) Sehr geehrte Damen und Herren, die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, die OGAW-Sondervermögen „Rendite FX Plus“ (nachfolgend „abgebendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Monega Vermögenskonzept“ (ab 01.04.2015: „Monega Global Bond“, nachfolgend „aufnehmendes Sondervermögen“) zu verschmelzen.

Verwahrstelle des abgebenden Sondervermögens ist die Kreissparkasse Köln, Köln.

Verwahrstelle des aufnehmenden Sondervermögens ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf.

Die Verschmelzung der Sondervermögen wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem 13.03.2015 genehmigt.

Seite 2 von 7 Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzungen ist eine Steigerung des Anlagevolumens, um eine kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erreichen. Zugleich wird durch die Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgrößenvorteile die angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert.

Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des abgebenden und aufnehmenden Sondervermögens Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des abgebenden Sondervermögens auf das aufnehmende Sondervermögen. Beide Sondervermögen sind als OGAWSondervermögen gem. KAGB ausgestaltet. Durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Sondervermögen soll das abgebende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden („Verschmelzung durch Aufnahme“ gem. § 1 Absatz 19 Nr. 37a KAGB).

Den Anteilinhabern der Anteilklasse R des abgebenden Sondervermögens werden Anteile an der Anteilklasse R des aufnehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben.

Den Anteilinhabern der Anteilklasse I des abgebenden Sondervermögens werden Anteile an der Anteilklasse I des aufnehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben.

Die Anteile des abgebenden Sondervermögens werden automatisch und für die Anleger kostenfrei in Anteile am aufnehmenden Sondervermögen umgetauscht. Das Umtauschverhältnis wird so berechnet, dass der Wert der neuen Anteile genau dem Wert der bisherigen Anteile entspricht. Durch die Verschmelzung wird sich die Anzahl der Anteile ändern, der individuelle Wert des Depots des einzelnen Anlegers bleibt hiervon unberührt.

Die MONEGA geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung auf das aufnehmende Sondervermögen keine Auswirkungen auf das Portfolio, die Anlageziele, die Anlagestrategie sowie die Wertentwicklung hat. Es ist jedoch beabsichtigt, nach Wirksamwerden der Verschmelzung eine geringfügige Neuordnung des Portfolios im Sinne einer Anpassung der Vermögensgegenstände und Quoten an das aufnehmende Sondervermögen vorzunehmen.

Seite 3 von 7 Die Merkmale Anlagepolitik, Anlageziele und Profil des typischen Anlegers der beteiligten Sondervermögen finden Sie nachfolgend: Der abgebende Fonds „Rendite FX Plus“ ist ein Währungsfonds mit Rentenanteil der Anleihen mit Beimischungen in den wichtigsten Währungen der Welt kombiniert. Das OGAW- Sondervermögen muss mindestens zu 51 % seines Wertes aus in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktpapieren und/oder Bankguthaben bestehen, sowie einen möglichst hohen Wertzuwachs in Euro durch Anlagen in den globalen Devisenmärkten unter Ausnutzen von Devisenkursschwankungen von frei konvertierbaren Währungen erzielen. In diesem Fall wird für die Einhaltung des Anlageschwerpunktes der minimale Anteil Wertpapiere, die an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder in einem dieser Staaten an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, in diesem OGAW-Investmentvermögen berücksichtigt.

Darüber hinaus können für das OGAW-Sondervermögen die nach dem KAGB und den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben werden. Die Gesellschaft wird für das Sondervermögen nur solche Vermögensgegenstände erwerben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als vier Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.

Der aufnehmende Fonds „Monega Global Bond“ ist (zum Zeitpunkt der Verschmelzung) ein OGAW-Sondervermögen, ausgestaltet als Rentenfonds mit Anlageschwerpunkt in weltweite verzinsliche Wertpapiere. Der Fonds investiert zu mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens weltweit in Staatsanleihen, Anleihen staatsnaher Emittenten, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen mit guter Bonität. Zu den staatsnahen Emittenten zählen insbesondere Zentralbanken, Regierungs- und Regionalbehörden und supranationale Organisationen. Unternehmensanleihen und Anleihen von Emittenten aus Schwellenländern können beigemischt werden. Dabei wird auch in Anleihen investiert, die in Fremdwährung denominiert sind. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden für dieses OGAW-Sondervermögen im Rahmen der Anlagepolitik die zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Die jeweiligen in Fremdwährung erworbenen festverzinslichen Wertpapiere werden je nach Markteinschätzung nicht, teilweise oder vollständig gesichert. Ziel des Fondsmanagements sind stabile Wertzuwächse. Der Fonds setzt Derivate sowohl zu Investitions- als auch zu Absicherungszwecken ein. Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.

Seite 4 von 7 Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Fondsdaten der beteiligten Sondervermögen und deren Anteilklassen: Anteilklassen R: Rendite FX Plus “R” (ISIN: DE0007560856) Monega Global Bond „R“ (ISIN: DE000A1JSW06) Rendite-Risiko-Indikator (SRRI) 3 3 Ausgabeaufschlag 3,50 % 3,50 % Rücknahmeabschlag — — Verwaltungsvergütung 1,30 % 1,20 % Erfolgsabhängige Vergütung 20% ab REX Performance 5 Jahre + 300 BP — Verwahrstellenvergütung 0,05 % 0,065 % Geschäftsjahr 01.06. – 31.05. 01.10. – 30.09.

Fondswährung EUR EUR Anteilklassen I: Rendite FX Plus “I” (ISIN: DE000A0MS775) Monega Global Bond „I“ (ISIN: DE000A1143J5) Rendite-Risiko-Indikator (SRRI) 3 3 Ausgabeaufschlag 0,00 % 0,00 % Rücknahmeabschlag — — Verwaltungsvergütung 0,65 % 0,40 % Erfolgsabhängige Vergütung 20% ab REX Performance 5 Jahre + 300 BP — Verwahrstellenvergütung 0,05 % 0,065 % Geschäftsjahr 01.06. – 31.05. 01.10. – 30.09.

Fondswährung EUR EUR Seite 5 von 7 Erläuterung erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee): Für das abgebende Sondervermögen wird zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung/ Performance Fee erhoben. Diese liegt bei 20% der Mehrrendite des Sondervermögens über dem festgelegten Vergleichsindex (REX Performance 5 Jahre + 300 Basispunkte) unter Berücksichtigung einer HighWaterMark. Das abgebende Sondervermögen muss also eine Rendite von mehr als 3% (300 Basispunkte) über der Entwicklung des „REX Performance 5 Jahre“-Index erwirtschaften, bevor aus der weiteren positiven Wertentwicklung des Sonder-vermögens die Performance Fee in Höhe von 20% des Mehrertrages fällig wird. Zudem müssen etwaige Negativrenditen aus vorherigen Jahren immer erst aufgeholt werden, bevor eine Performance Fee anfällt. Maximal darf die PerformanceFee einen Betrag von 2% des Durchschnittswertes des Sondervermögens in dem betreffenden Geschäftsjahr betragen.

Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im aufnehmenden Sondervermögen auswirkt.

Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens werden im Hinblick auf die Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu Beginn des dem Übertragungsstichtags folgendem Tag beim aufnehmenden Sondervermögen angesetzt.

Die Verschmelzung erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h.

es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw.

Anschaffungsvorgang. Zu beachten ist allerdings, dass die nicht bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des abgebenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags als zugeflossen gelten (§ 14 Abs. 5 Satz 1 InvStG). Als ausschüttungsgleiche Erträge sind auch die nicht bereits zu versteuernden angewachsenen Erträge des abgebenden Sondervermögens zu behandeln (§ 14 Abs. 5 Satz 3 InvStG).

Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann.

Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-, Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von dem abgebenden noch von dem aufnehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die Gesellschaft. Im Zuge der Verschmelzung der Sondervermögen werden derzeit – neben den oben genannten bereits bestehenden Unterschieden – keine Kostenänderungen erwartet.

Seite 6 von 7 Rechte der Anleger Bis zum nachfolgenden Stichtag sind die Anleger des abgebenden Sondervermögens und des aufnehmenden Sondervermögens berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen: 21.05.2015 Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.

Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „Rendite FX Plus“ bis zu dem vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „Monega Euro-Bond“ (ISIN DE0005321061) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der Monega Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.

Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „Monega Global Bond“ bis zu dem vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „WGZ Mittelstand Rentenfonds“ (ISIN DE000A1JSWX5) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der Monega Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.

Die Ausgabe von Anteilen des abgebenden Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH endet ebenfalls mit dem vorgenannten Stichtag.

Die Verschmelzung erfolgt zum Ablauf des 31.05.2015.

Anleger des abgebenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben oder umtauschen, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des aufnehmenden Sondervermögens. Anleger des aufnehmenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben, bleiben unverändert Anleger des aufnehmenden Sondervermögens und können ihre Anteile weiterhin bewertungstäglich zurückgeben.

Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Sondervermögens wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur Verfügung gestellt.

Seite 7 von 7 Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte des abgebenden und des aufnehmenden Sondervermögens werden Ihnen auf Anfrage von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf der Internetseite unter http://www.monega.de abrufbar.

Die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des aufnehmenden Sondervermögens finden Sie anliegend.

Köln, im März 2015 Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Die Geschäftsführung

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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