Monega hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. August 2016 fusionieren. Die Anteile des
„abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von
der Fondsgesellschaft vorgegeben und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
DEVK Vermögensverwaltung Classic | DE000A0X9SC6 | Monega Multi Konzept | DE000A1143Q0 |
Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 19. August 2016 gekauft werden und bis zum 19. August 2016 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung
und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln
An die Anleger der Sondervermögen:
DEVK Vermögensverwaltung Classic
(ISIN DE000A0X9SC6)
und
Monega Multi Konzept
(ISIN DE000A1143Q0)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das Gemischte Sondervermögen „DEVK Vermögensverwaltung Classic“ (nachfolgend „abgebendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als Gemischte Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Monega Multi Konzept“ (nachfolgend „aufnehmendes Sondervermögen“) zu verschmelzen.
Verwahrstelle des abgebenden und aufnehmenden Sondervermögens ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf.
Die Verschmelzung der Sondervermögen wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem 18. Juli 2016 genehmigt.
Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzungen ist eine Steigerung des Anlagevolumens, um eine kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erreichen. Zugleich wird durch die Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgrößenvorteile die angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert.
Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des abgebenden und aufnehmenden Sondervermögens
Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des abgebenden Sondervermögens auf das aufnehmende Sondervermögen. Beide Sondervermögen sind als Gemischte Sondervermögen gem. KAGB ausgestaltet. Durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Sondervermögen soll das abgebende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden („Verschmelzung durch Aufnahme“ gem. § 1 Absatz 19 Nr. 37a KAGB).
Den Anteilinhabern des abgebenden Sondervermögens werden Anteile des aufnehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben.
Die Anteile des abgebenden Sondervermögens werden automatisch und für die Anleger auf Ebene des Sondervermögens kostenfrei in Anteile am aufnehmenden Sondervermögen umgetauscht. Das Umtauschverhältnis wird so berechnet, dass der Wert der neuen Anteile genau dem Wert der bisherigen Anteile entspricht. Durch die Verschmelzung wird sich die Anzahl der Anteile ändern, der individuelle Wert des Depots des einzelnen Anlegers bleibt hiervon unberührt.
Die MONEGA geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung auf das aufnehmende Sondervermögen keine Auswirkungen auf das Portfolio, die Anlageziele, die Anlagestrategie sowie die Wertentwicklung hat. Es ist jedoch beabsichtigt, nach Wirksamwerden der Verschmelzung eine geringfügige Neuordnung des Portfolios im Sinne einer Anpassung der Vermögensgegenstände und Quoten an das aufnehmende Sondervermögen vorzunehmen.
Die Merkmale Anlagepolitik, Anlageziele und Profil des typischen Anlegers der beteiligten Sondervermögen finden Sie nachfolgend:
Der abgebende Fonds „DEVK Vermögensverwaltung Classic“ ist ein Multi Asset Fonds und hat keinen Anlageschwerpunkt. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel des Fondsmanagements sind gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Der Fonds setzt Derivate sowohl zu Investitions- als auch zu Absicherungszwecken ein. Empfehlung:
Der Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
Der aufnehmende Fonds „Monega Multi Konzept“ ist ein Multi Asset Fonds und hat keinen Anlageschwerpunkt. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert.
Ziel des Fondsmanagements sind gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse. Um dies zu erreichen investiert der Fonds u.a. in Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Der Fonds setzt Derivate sowohl zu Investitions- als auch zu Absicherungszwecken ein. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Empfehlung: Der Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Fondsdaten der beteiligten Sondervermögen und deren Anteilklassen:
DEVK
Vermögensverwaltung
Classic
(ISIN DE000A0X9SC6)
Monega Multi Konzept
(ISIN DE000A1143Q0)
Rendite-Risiko-
Indikator (SRRI) 3 3
Max. Ausgabeaufschlag 4,0 % 3,0 %
Rücknahmeabschlag — —
Max. Verwaltungsvergütung 1,5 % 1,5 %
Max. Verwahrstellenvergütung 0,15 % 0,08 %
Geschäftsjahresende 31.08. 30.06.
Fondswährung EUR EUR
Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im aufnehmenden Sondervermögen auswirkt.
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens werden im Hinblick auf die Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu Beginn des dem Übertragungsstichtags folgenden Tages beim aufnehmenden Sondervermögen angesetzt.
Die Verschmelzung erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Zu beachten ist allerdings, dass die nicht bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des abgebenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags als zugeflossen gelten (§ 14 Abs. 5 Satz 1 InvStG). Als ausschüttungsgleiche Erträge sind auch die nicht bereits zu versteuernden angewachsenen Erträge des abgebenden Sondervermögens zu behandeln (§ 14 Abs. 5 Satz 3 InvStG).
Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-, Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von dem abgebenden noch von dem aufnehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die Gesellschaft. Im Zuge der Verschmelzung der Sondervermögen werden derzeit – neben den oben genannten bereits bestehenden Unterschieden – keine Kostenänderungen erwartet.
Rechte der Anleger
Bis zum nachfolgenden Stichtag sind die Anleger des abgebenden Sondervermögens und des aufnehmenden Sondervermögens berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen:
24.08.2016
Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle des Fondsvermögens eingehen, werden noch berücksichtigt.
Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „DEVK Vermögensverwaltung Classic“ bis zu dem vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „SpardaOptiAnlage Ausgewogen EA“ (ISIN DE000A0NGFH2) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der Monega Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „Monega Multi Konzept“ bis zu dem vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „SpardaOptiAnlage Ausgewogen EA“ (ISIN DE000A0NGFH2) Seite 5 von 5
umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der Monega Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
Die Ausgabe von Anteilen des abgebenden Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH endet ebenfalls mit dem vorgenannten Stichtag.
Die Verschmelzung erfolgt
zum Ablauf des 31.08.2016.
Anleger des abgebenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben oder
umtauschen, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des aufnehmenden ondervermögens. Anleger des aufnehmenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben, bleiben unverändert Anleger des aufnehmenden Sondervermögens und können ihre Anteile weiterhin bewertungstäglich zurückgeben.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Sondervermögens wird Ihnen auf Anfrage eine Erklärung des Wirtschaftsprüfers gemäß § 185 Absatz 2 i.V.m. § 186 Absatz 3 Nr. 3 KAGB bezüglich der erfolgten Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte des abgebenden und des aufnehmenden Sondervermögens werden Ihnen auf Anfrage von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf der Internetseite unter http://www.monega.de abrufbar.
Die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des aufnehmenden Sondervermögens finden Sie anliegend.
Köln, im Juli 2016
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung