Verschmelzung von Metzler Fonds

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Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Privat Portfolio Plan 1 DE000A0D8QG7 Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A DE000A1J16U3

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB endet am 22. Oktober 2014.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir informieren die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fusion.

Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Verschmelzungsinformationen an die Anleger der OGAW-Sondervermögen
Privat Portfolio Plan 1 (ISIN: DE000A0D8QG7) und Metzler Vermögensverwaltungsfonds
30 A (ISIN: DE000A1J16U3)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Metzler Investment GmbH hat beschlossen, mit Ablauf des 31. Oktober 2014 (Übertragungsstichtag) das OGAW-Sondervermögen Privat Portfolio Plan 1 (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das bestehende OGAW-Sondervermögen Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A (nachfolgend „übernehmendes Sondervermögen“) steuerneutral zu verschmelzen. Es handelt sich um eine inländische Verschmelzung durch Aufnahme, bei der sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das bestehende übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung übertragen werden.
Die Metzler Investment GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) ist die OGAWKapitalverwaltungsgesellschaft beider OGAW-Sondervermögen.
Die Verwahrstellenfunktion für beide OGAW-Sondervermögen hat die B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA übernommen. I. Hintergrund und Beweggründe der Verschmelzung Das zu übertragende Sondervermögen wurde am 1. August 2005 aufgelegt. Das aktuelle Fondsvolumen beträgt per 30. Mai 2014 2,72 Mio. Euro. Das übernehmende Sondervermögen wurde am 2. April 2013 aufgelegt. Das aktuelle Fondsvolumen beträgt per 30. Mai 2014 3,81 Mio. Euro.
Beide OGAW-Sondervermögen verfolgen eine ähnliche Anlagestrategie und investieren in globale Anlageinstrumente mit einer Aktienquote von maximal 50 % des Wertes des jeweiligen OGAW-Sondervermögens.Die Fondsvolumina beider Sondervermögen sind niedrig. Durch eine Verschmelzung der Sondervermögen wird eine Optimierung für die Anleger erreicht. Eine Optimierung der Produktpalette der Metzler Investment GmbH durch Verschmelzung eines OGAW-Sondervermögens auf ein anderes OGAW-Sondervermögen erhöht zudem die Transparenz für die Anleger und ist sowohl für die Anleger des übertragenden als auch des übernehmenden Sondervermögens unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft.
II. Potentielle Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle und der Portfolioverwalter beider OGAW-Sondervermögen bleiben nach der Verschmelzung gleich.
Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile am übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht, sodass Anleger des übertragenden Sondervermögens Anteile am übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die Anleger des übertragenden Sondervermögens sind somit mit der Verschmelzung in dem übernehmenden Sondervermögen investiert.
Die Anleger haben alternativ die Möglichkeit, sich zur Rückgabe der Anteile zu entschließen (siehe Punkt III.).
Die Rechtsbeziehungen richten sich ab der Übertragung nach den Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens. Dabei sind die Allgemeinen Anlagebedingungen für beide OGAW-Sondervermögen identisch, da die OGAWSondervermögen über denselben Rechtsträger verfügen.
Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich durch die Verschmelzung hinsichtlich ihrer Rechtsposition keine Änderungen. Die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens sind unverändert gültig.
Sowohl für die Anleger des übertragenden Sondervermögens als auch des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich durch die Verschmelzung keine wesentlichen Änderungen in der Anlagepolitik und –strategie, für die Anleger des übertragenden Sondervermögens jedoch im Risikoprofil.
Die Anlage in das Sondervermögen Privat Portfolio Plan 1 ist ausgewogen und für Anleger geeignet, die bereits gewisse Erfahrungen mit den Finanzmärkten gewonnen haben.
Die Anlage in das Sondervermögen Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A ist nur für erfahrene und risikobereite Anleger geeignet, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen.
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Die Einstufung des Risikoindikators SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator), der das Risiko- und Ertragsprofil eines Sondervermögens definiert(Einstufung in 7 Kategorien) unterscheidet sich bei den beiden OGAW-Sondervermögen. Das Sondervermögen Privat Portfolio Plan 1 ist in Kategorie 3 eingestuft, da sein Anteilpreis wenig bis moderat schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen niedrig bis moderat sein können. Das Sondervermögen Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A ist in Kategorie 4 eingestuft, da sein Anteilpreis moderat schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen moderat sein können. Dem entsprechend liegt die empfohlene Mindestanlagedauer des Sondervermögens Privat Portfolio Plan 1 bei mindestens drei Jahren, die des Sondervermögens Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A bei mindestens fünf Jahren. Die Einstufung des Risikoindikators kann sich im Laufe der Zeit ändern.
Hinsichtlich der Ertragsverwendung gibt es keine Unterschiede. Die Erträge beider OGAW-Sondervermögen werden thesauriert, d.h. am Geschäftsjahresende wiederangelegt.
Die an die Gesellschaft und die Verwahrstelle zu zahlenden Vergütungen unterscheiden sich geringfügig. Mit der Verschmelzung profitieren die Anleger des übertragenden Sondervermögens von der geringeren aktuellen Verwaltungsvergütung des übernehmenden Sondervermögens. Die aktuelle Verwahrstellenvergütung des übernehmenden Sondervermögens ist dagegen höher als die des übertragenden Sondervermögens.
Die laufenden Kosten des übertragenden Sondervermögens lagen im letzten Geschäftsjahr bei 2,20 %. Die geschätzten laufenden Kosten des übernehmenden Sondervermögens lagen im letzten Geschäftsjahr bei 2,84 %. Hierbei handelt es sich um eine Kostenschätzung, da die Anteilklasse zum 2. April 2013 aufgelegt wurde und daher ein Rumpfgeschäftsjahr hatte. Die laufenden Kosten umfassen alle angefallenen Gesamtkosten des jeweiligen OGAW-Sondervermögens mit Ausnahme der erfolgsabhängigen Vergütung und der Transaktionskosten im Verhältnis zum Fondsvermögen.
Sämtliche Kosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden von der Gesellschaft getragen. Ausgenommen sind Kosten,
die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem übertragenden Sondervermögen mit der letzten Bewertung belastet.
Das Geschäftsjahr des übernehmenden Sondervermögens beginnt am 1. September und endet am 31. August eines jeden Jahres. Das Geschäftsjahr des übertragenden Sondervermögens beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens ändern sich daher nach der Verschmelzung die Stichtage und Veröffentlichungstage für die Jah4 res- und Halbjahresberichte entsprechend den Stichtagen des übernehmenden Sondervermögens.
Ein Jahresbericht für das übertragende Sondervermögen wird letztmalig zum Übertragungsstichtag 31. Oktober 2014 erstellt und spätestens vier Monate nach dem Übertragungsstichtag im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft unter www.metzler-fonds.com veröffentlicht.
Die Verschmelzung erfolgt für die Anleger des übertragenden Sondervermögens steuerneutral (§14 InvStG). Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven und stiller Lasten. Zum Verschmelzungstermin wird für das übertragende Sondervermögen Privat Portfolio Plan 1 eine Ertragsthesaurierung gemäß den Vorgaben der Textziffer 240 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen zum InvStG vom 18. August 2009 durchgeführt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation möchten wir Sie bitten, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden.
III. Rechte der Anleger im Zusammenhang mit der Verschmelzung Solche Anleger des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten an die Gesellschaft zurückzugeben. Das Recht beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Anleger beider OGAW-Sondervermögen über die geplante Verschmelzung unterrichtet werden und endet fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses (Übertragungsstichtag 31. Oktober 2014) am 27. Oktober 2014.
Anleger, die das Angebot auf kostenlose Rückgabe ihrer Anteile nicht wahrgenommen haben, können ab dem 1. November 2014 ihre Rechte als Anleger des übernehmenden Sondervermögens wahrnehmen und jederzeit die Anteile gemäß den Bestimmungen des übernehmenden Sondervermögens zurückgeben.
Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die Gesellschaft ab dem 27. Oktober 2014 die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens aus. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens noch Aufträge für die Zeichnung und Auszahlung von Anteilen erteilen.
Auf Anfrage erhalten die Anleger der OGAW-Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers gemäß § 185 Abs. 2 KAGB.
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Weitere Informationen, die wesentlichen Anlegerinformationen, der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen und die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind jederzeit kostenlos erhältlich auf der Homepage der Gesellschaft (www.metzlerfonds.
com) oder bei der
Metzler Investment GmbH,
Postfach 20 01 38,
60605 Frankfurt am Main.
IV. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag Der geplante Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der Ablauf des Geschäftsjahresendes des übertragenden Sondervermögens, der 31. Oktober 2014.
Die Vermögensgegenstände des übertragenden Sondervermögens werden am Übertragungsstichtag 1:1 in das übernehmende Sondervermögen übertragen. Auf Basis der Vermögensbewertung der beiden OGAW-Sondervermögen vom 31. Oktober 2014 wird das Umtauschverhältnis ermittelt. Nach dem ermittelten Umtauschverhältnis werden die Anteile des übertragenden Sondervermögens in Anteile des übernehmenden Sondervermögens umgetauscht. Das festgelegte Umtauschverhältnis und der gesamte Vorgang werden von den Wirtschaftsprüfern geprüft.
Das Umtauschverhältnis wird mit zehn Nachkommastellen ermittelt.
V. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens
Den vorliegenden Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens zu Ihrer Information beigefügt.
Wir bitten Sie, diese zu lesen.
Frankfurt am Main, im Juni 2014
Metzler Investment GmbH
Die Geschäftsführung

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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