Wir wurden darüber informiert, dass folgende Fonds zum 6. Juli 2015 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
iShares MSCI Australia – B UCITS ETF |
IE00B5V70487 | iShares MSCI Australia UCITS ETF |
IE00B5377D42 |
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde von der FFB bereits eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Eventuell bestehende Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Bestandskunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung