Verschmelzung von HSBC INKA Fonds

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 Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 30. Juni 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen.
Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
HSBC Trinkaus Euro Geldmarktfonds AD 975668 HSBC Trinkaus Kurzläufer 532455

Die Rückgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ kann über die FFB bis zum 25. Juni 2015 vorgenommen werden. Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ endet bei der FFB am 12. Juni 2015.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.


Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung des HSBC Trinkaus Euro Geldmarktfonds (ISIN: DE0009756684 (Anteilklasse AD)) auf den HSBC Trinkaus Kurzläufer (ISIN: DE0005324552) Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf („ Gesellschaft“ ) verwaltet die OGAWSondervermögen HSBC Trinkaus Kurzläufer („ übernehmendes Sondervermögen“ ) und HSBC Trinkaus Euro Geldmarktfonds („ übertragendes Sondervermögen“). Für beide Sondervermögen hat die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf das Amt der Verwahrstelle übernommen. Fondsmanager der beiden Sondervermögen ist die HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf.

Das übertragende Sondervermögen soll gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Satz 1 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches („ KAGB“) durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung zum 30.06.2015 aufgelöst werden („Verschmelzung“).

Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Ziel und Hintergrund der Verschmelzung ist zum einen eine Steigerung des Anlagevolumens durch Verschmelzung der beiden Sondervermögen, um eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Investoren darzustellen, da hierdurch eine anteilige Belastung der Anleger beider Sondervermögen durch Transaktions- und Prüfungskosten reduziert wird. Zum anderen ist die Erzielung einer positiven Rendite des HSBC Trinkaus Euro Geldmarktfonds im derzeitigen Zinsumfeld äußerst schwierig, was sich auch auf absehbare Zeit wohl nicht ändern sollte.

Das Sondervermögen HSBC Trinkaus Euro Geldmarktfonds wurde als Fonds aufgelegt, welcher in auf Euro lautende Geldmarktinstrumente zwecks Darstellung eines liquiden Anlageinstrumentes mit hoher Bonität und geldmarktnaher Rendite investiert. Der Fonds kann zusätzlich zu Geldmarktinstrumenten grundsätzlich auch in Bankguthaben und Geldmarktfonds investieren. Mindestens 85 % des Fondsvermögens müssen aus diesen Vermögensgegenständen bestehen.

Die Anlagestrategie des HSBC Trinkaus Kurzläufer sieht darüber hinausgehende Möglichkeiten vor.

Dieser Fonds investiert in auf Euro lautende Geldmarktinstrumente sowie festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von maximal drei Jahren und einer hohen Bonität. Der Fonds kann außerdem in Bankguthaben und Derivate investieren, wobei mindestens 51 % des Wertes des Fonds in verzinslichen Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten gehalten werden müssen. Die Vermögensgegenstände lauten ausschließlich auf Euro und für den Fonds werden ausschließlich Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und sonstige Anlageinstrumente erworben, die beim Erwerb über ein Investmentgrade-Rating verfügen. Den Fokus legt das Fondsmanagement auf Senior Corporate Bonds (erstrangige Unternehmensanleihen) aus dem Investmentgrade-Bereich. Opportunistisch können auch Covered Bonds (Pfandbriefe bzw. Staatsanleihen) beigemischt werden.

Auf Grund dieser erweiterten Investmentmöglichkeiten hat der HSBC Trinkaus Kurzläufer bessere Chancen, eine attraktivere Rendite als ein reiner Geldmarktfonds wie der HSBC Trinkaus Euro Seite 2 von 3 Geldmarktfonds zu erwirtschaften. Vor dem Hintergrund der aktuellen und weiterhin erwarteten Niedrigzinsphase empfiehlt auch der Fondsmanager, die beiden Sondervermögen zu verschmelzen und dabei den HSBC Trinkaus Kurzläufer als das übernehmende Sondervermögen zu bestimmen.

Potenzielle Auswirkungen der Verschmelzung für die Anleger Für das übernehmende Sondervermögen und die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich bezüglich der Anlagegrundsätze, der Anlagestrategie und der Rechtsposition der Anleger keine Änderungen nach der Verschmelzung.

Die jetzige Anlagestrategie des untergehenden Sondervermögens ist mit der Anlagestrategie des aufnehmenden Sondervermögens durchaus vergleichbar, wobei jedoch Letzteres im Hinblick auf das Anlageuniversum weniger eingeschränkt ist und daher auf das aktuelle Zinsumfeld flexibler reagieren kann. Ein Abschlussbericht für das übertragende Sondervermögen wird letztmalig zum Übertragungsstichtag erstellt und spätestens vier Monate nach dem Übertragungsstichtag im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Im Übrigen ändert sich die rechtliche Position des Anlegers des übertragenden Sondervermögens nicht.

Anleger des übertragenden Sondervermögens sollten berücksichtigen, dass das Risiko- und Renditeprofil des Fonds zukünftig der Anlagestrategie des übernehmenden Sondervermögens entspricht. Die Einstufung des übertragenden Sondervermögens HSBC Trinkaus Euro Geldmarktfonds erfolgt derzeit in die Risikoklasse 1 (von 7) gemäß Leitlinie CESR 10-673 der Umsetzung der UCITS IV/OGAW IVRichtlinien.

Das übernehmende Sondervermögen ist aktuell in die Risikoklasse 2 eingestuft. Die Risikoeinstufung des Sondervermögens kann sich im Zeitablauf gemäß der o.g. Leitlinie ändern.

Die laufenden Kosten des HSBC Trinkaus Euro Geldmarktfonds betragen derzeit 0,20 % p.a.

(Anteilklasse AD). Die Verwaltungsvergütung des übertragenden Sondervermögens wird täglich abgegrenzt und steht der Gesellschaft bis zum 30.06.2015, 24:00 Uhr, zu.

Demgegenüber betragen die laufenden Kosten des HSBC Trinkaus Kurzläufer derzeit 0,59 % p.a.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann.

Die im übertragenden Sondervermögen bis zum 30.06.2015 aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer (Steuerliquidität) berücksichtigt und gelten steuerlich den Anlegern als zugeflossen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, das Portfolio des übertragenden Sondervermögens vor der Verschmelzung von den Vermögensgegenständen zu bereinigen, die vertraglich nicht für das aufnehmende Sondervermögen zugelassen sind. Eine Neuordnung des Portfolios des aufnehmenden Sondervermögens ist weder vor noch im Anschluss an die Verschmelzung der beiden Sondervermögen geplant. Die Rückgabe der Anteile am HSBC Trinkaus Euro Geldmarktfonds ist bis zum Übertragungsstichtag möglich, eine Ausgabe von Anteilen erfolgt jedoch nur noch bis einschließlich 19.06.2015.

Seite 3 von 3 Rechte der Anleger Anleger beider Sondervermögen, die nicht einverstanden sind mit der Verschmelzung, sind grundsätzlich berechtigt, von der Gesellschaft entweder die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden oder aber, soweit möglich, den Umtausch ihrer Anteile in Anteile eines anderen Sondervermögens, das mit den bisherigen Anlagegrundsätzen vereinbar ist und von Gesellschaft verwaltet wird, ohne weitere Kosten zu verlangen.

Da die Gesellschaft keine Sondervermögen verwaltet, deren Anlagegrundsätze mit denen des übertragenden bzw. des übernehmenden Sondervermögens vergleichbar sind, besteht für die Anleger des übertragenden bzw. übernehmenden Sondervermögens nur die Möglichkeit der im vorherigen Absatz beschriebenen kostenlosen Rückgabe ihrer Anteile.

Das kostenlose Rückgaberecht kann bis einschließlich zum 30.06.2015 bei der Gesellschaft geltend gemacht werden.

Anleger des übertragenden Sondervermögens, die nicht innerhalb der bis zum 30.06.2015 gesetzten Frist das kostenlose Rücknahmeangebot der Gesellschaft annehmen, können nach der erfolgten Verschmelzung der beiden Sondervermögen unter Beachtung der vertraglichen Regelungen des HSBC Trinkaus Kurzläufer ihre Anteile börsentäglich zurückgeben.

Auf Anfrage werden den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Wirtschaftsprüfers zur Verschmelzung gem. § 185 Abs. 2 KAGB sowie weitere Informationen gerne kostenlos von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

Übertragungsstichtag Geplanter Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der 30.06.2015.

Wesentliche Anlegerinformationen des HSBC Trinkaus Kurzläufer Diesen Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des HSBC Trinkaus Kurzläufer beigefügt, die die Anleger des übertragenden Sondervermögens lesen sollten.

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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