FRANKFURT-TRUST, DWS und Monega haben uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 30. Juni 2016 fusionieren. Die Anteile der „abgebenden Fonds“ gehen damit in den „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Global Selection OP | DE0005315188 | Top Dividend | DE000A14N7Y3 |
KlawInvest-Trading | DE000A0M1UF5 |
Fondsanteile der „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 21.Juni 2016 gekauft werden und bis zum 21. Juni 2016 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaften. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaften haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Verschmelzungsinformationen nach § 186 KAGB
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln
Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt a.M.
FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt a.M.
An die Anleger der Sondervermögen:
Global Selection OP (ISIN: DE0005315188)
und
KlawInvest-Trading (ISIN: DE000A0M1UF5)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Asset Management Investment GmbH, die FRANKFURT-TRUST Investment- Gesellschaft mbH („FT“) und die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH haben gemeinsam beschlossen, die Publikums-Sondervermögen „Global Selection OP“ und „ KlawInvest-Trading“ (nachfolgend jeweils „übertragendes Sondervermögen“) auf das als OGAW-Publikums- Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Top Dividend“ („übernehmendes Sondervermögen“) im Wege der Verschmelzung durch Neugründung zu verschmelzen.
Verwahrstelle des „Global Selection OP“ ist die State Street Bank GmbH, Verwahrstelle des „KlawInvest-Trading“ ist die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main („BNY“) und die Funktion der Verwahrstelle des übernehmenden Sondervermögens “Top Dividend“ übernimmt die Kreissparkasse Köln.
Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzungen ist eine Steigerung des Anlagevolumens, um eine kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erreichen. Zugleich wird durch die Bündelung der Vermögenswerte aufgrund der damit verbundenen Losgrößenvorteile eine verbesserte Risikostreuung ermöglicht.
Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der übertragenden Sondervermögen auf das übernehmende Sondervermögen. Das Sondervermögen „Global Selection OP“ ist als OGAWSondervermögen ausgestaltet, das Sondervermögen „KlawInvest-Trading“ ist ein Alternativer Investmentfonds („AIF“) gem. KAGB. Das übernehmende Sondervermögen wird als OGAWSondervermögen ausgestaltet sein. Durch die Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen soll das jeweilige übertragende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden („Verschmelzung durch Neugründung“ gem. § 1 Absatz 19 Nr. 37b KAGB).
Den Anteilinhabern des jeweils übertragenden Sondervermögens werden Anteile des übernehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben.
Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des übertragenden Sondervermögens
Die Anteile der übertragenden Sondervermögen werden automatisch und für die Anleger kostenfrei in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht. Das Umtauschverhältnis wird so berechnet, dass der Wert der neuen Anteile genau dem Wert der bisherigen Anteile entspricht. Durch die Verschmelzung wird sich die Anzahl der Anteile ändern, der individuelle Wert des Depots des einzelnen Anlegers bleibt hiervon unberührt.
Im Rahmen der Verschmelzung ist es aus technischen Gründen erforderlich, Anteilscheinkäufe und – verkäufe um den Verschmelzungstermin herum auszusetzen. Daher sind Anteilscheinumsätze in den übertragenden Sondervermögen letztmalig zum 24.06.2016 möglich.
Vor der Verschmelzung ist nicht beabsichtigt, eine grundlegende Neuordnung der jeweiligen Portfolien vorzunehmen, Nach der Verschmelzung ist beabsichtigt, das zusammengeführte Portfolio weitestgehend in der bestehenden Form entsprechend den neuen Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens weiterzuführen. Ggf. kann es aufgrund der neuen Struktur zu einer geringfügigen Neuordnung des Portfolios im Sinne einer Anpassung der Vermögensgegenstände und Quoten kommen. Hierbei sollen insbesondere die prozentualen Anteile der einzelnen Zielfonds nach der Verschmelzung auf das dann neue Fondsvolumen angepasst werden, zudem wird eine Adjustierung der Quote an Bankguthaben erfolgen, aus der sich Nachkäufe oder Verkäufe in einzelnen Zielfonds- Positionen ergeben können.
Die Merkmale Anlagepolitik, Anlageziele und Profil des typischen Anlegers der beteiligten Sondervermögen stimmen in den wesentlichen Punkten überein.
Der übernehmende Fonds „Top Dividend“ wird als Aktienfonds ausgestaltet sein, der seinen Anlageschwerpunkt auch über Zielfondsinvestments darstellen kann.
Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel der Anlagepolitik sind gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse in jedem Marktumfeld Die Anlage in den Fonds ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, höhere Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anleger sollte einen langfristigen Anlagehorizont haben.
Der übertragende Fonds „Global Selection OP“ ist ein Multi Asset Fonds und hat keinen Anlageschwerpunkt.
Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Dazu investiert der Fonds vornehmlich in ausgewählte Zielfonds, die einer aktiven Stopp-Loss-Politik unterliegen. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziele der Anlagepolitik sind langfristig Wachstum und Ertrag.
Der Fonds ist für den wachstumsorientierten Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und Währungschancen erreichen will. Sicherheit und Liquidität werden den Ertragsaussichten untergeordnet. Damit verbunden sind höhere Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten führen können.
Der übertragende Fonds „KlawInvest-Trading“ legt weltweit in Aktien-, Renten und Mischfonds an. Der Schwerpunkt liegt auf aktiv gemanagten Aktienfonds, die in dividenden- und ertragsstarke Einzelwerte investieren. Darüber hinaus kommen in beschränktem Umfang börsennotierte Indexfonds (ETFs) unterschiedlicher Anbieter zum Einsatz, mit denen kurz- und mittelfristige Marktchancen genutzt werden sollen.
Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel einer Anlage ist es, an der Wertentwicklung der internationalen Aktienmärkte teilzuhaben.
Die Anlage in den Fonds ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den Finanzmärkten gewonnen haben, dies entspricht der Risikoklasse 5. Der Anleger muss damit bereit und in der Lage sein, deutliche ertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen.
Erläuterung erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee):
Für zwei der beteiligten Sondervermögen werden Performance Fees erhoben. Diese sind grundsätzlich nach demselben Muster ausgestaltet. Für das übernehmende Sondervermögen wird die Performance Fee nachstehend beispielhaft erläutert:
Für das übernehmende Sondervermögen wird zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung/Performance Fee erhoben. Diese liegt bei 15% der Mehrrendite des Sondervermögens über einer Wertentwicklung von 5% (HurdleRate) unter Berücksichtigung einer HighWatermark. Das übernehmende Sondervermögen muss also eine Rendite von mehr als 5% erwirtschaften, bevor aus der weiteren positiven Wertentwicklung des Sondervermögens die Performance Fee in Höhe von 15% des Mehrertrages anfällt. Zudem müssen etwaige Negativrenditen aus vorherigen Jahren immer erst aufgeholt werden, bevor eine Performance Fee anfällt.
Bis zum Verschmelzungsstichtag am 30.06.2016 werden die Performance Fees gemäß den Vertragsbedingungen der jeweils übertragenden Sondervermögen berechnet.
Im Zuge der Verschmelzung wird bei dem abgebenden Sondervermögen KlawInvest-Trading ein neues Geschäftsjahr als Rumpfgeschäftsjahr eingeführt. Dies bedeutet, dass das am 01.01.2016 beginnende Geschäftsjahr beim abgebenden Sondervermögen KlawInvest-Trading entsprechend bereits am 30.06.2016 zum Verschmelzungsstichtag endet.
Bei dem abgebenden Sondervermögen Global Selection OP entsteht durch die Verschmelzung ein Rumpfgeschäftsjahr zum 30.06.2016.
Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Sondervermögen auswirkt.
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens werden im Hinblick auf die Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu Beginn des dem Übertragungsstichtags folgendem Tag beim übernehmenden Sondervermögen angesetzt.
Die Verschmelzung beider Sondervermögen erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Steuerlich hat die Verschmelzung der Sondervermögen, soweit diese steuerneutral gem. § 14 InvStG i.V.m. § 189 KAGB durchgeführt wird, für die Anteilseigner im Übrigen keine Auswirkungen. Die Anteile des übernehmenden Sondervermögens Top Dividend treten an die Stelle der Anteile der übertragenden Sondervermögen Global Selection OP und KlawInvest-Trading, so dass bei einer steuerneutralen Verschmelzung der Umtausch insbesondere nicht als Verkauf angesehen wird. Für die Anleger der übertragenden Sondervermögen Global Selection OP und KlawInvest-Trading gilt dies nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Die im jeweils übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer berücksichtigt und gelten steuerlich den Anlegern als zugeflossen. Zu beachten ist allerdings, dass die nicht bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des übertragenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags als zugeflossen gelten (§ 14 Abs. 5 Satz 1 InvStG). Als ausschüttungsgleiche Erträge sind auch die nicht bereits zu versteuernden angewachsenen Erträge des übertragenden Sondervermögens zu behandeln (§ 14 Abs. 5 Satz 3 InvStG).
Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-, Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von dem übertragenden noch von dem übernehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die jeweilige Gesellschaft. Im Zuge der Verschmelzung der Sondervermögen werden derzeit – neben den oben genannten bereits bestehenden Unterschieden – keine Kostenänderungen erwartet.
Rechte der Anleger
Die Anleger der übertragenden Sondervermögen sind aufgrund der Verschmelzung berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile von der jeweiligen Gesellschaft ohne weitere Kosten bis zu nachfolgendem Stichtag zu verlangen:
24.06.2016
Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.
Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „Global Selection OP“ bis zum vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „Multi Opportunities“ (ISIN LU0116291054) umtauschen, ein luxemburger Fonds, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt, von der Deutsche Asset Management S.A. verwaltet und ebenfalls von der Deutsche Asset Management Investment GmbH als Portfoliomanager betreut wird.
Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „KlawInvest-Trading“ bis zum vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „FT Global HighDividend“ (ISIN DE0005317416) oder jeden anderen frei erwerbbaren Fonds der FRANKFURTTRUST Investment-Gesellschaft mbH umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH verwaltet wird.
Die Ausgabe von Anteilen des jeweils übertragenden Sondervermögens durch die jeweilige KVG endet ebenfalls mit den vorgenannten Stichtagen.
Die Verschmelzung erfolgt für die beiden übertragenden Sondervermögen zum Ablauf des 30.06.2016
Anleger der übertragenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben oder umtauschen, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Sondervermögens wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur Verfügung gestellt. Dieser wird jedoch nach seiner Fertigstellung ebenfalls im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.
Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte der übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens werden Ihnen auf Anfrage von der jeweils verwaltenden Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf folgenden Internetseiten kostenlos abrufbar:
Sondervermögen „Top Dividend“: www.monega.de
Sondervermögen „Global Selection OP“: www.dws.de
Sondervermögen „KlawInvest-Trading“: www.frankfurt-trust.de
Die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des übernehmenden Sondervermögens finden Sie anliegend.
Köln/Frankfurt a.M., im Mai 2016
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
Deutsche Asset Management Investment GmbH
Die Geschäftsführung
FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
Anlage:
Wesentliche Anlegerinformationen für das Sondervermögen Top Dividend.