Universal hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 15. März 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Berenberg High Discount-EUR T | DE000A0LBSZ2 | BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL UI R | DE000A0YKM57 |
Berenberg High Discount-USD | DE000A1CU8H4 | ||
Berenberg High Discount-EUR A | DE000A1CS5D3 | ||
BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL R | DE000A0YFRC7 |
Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 12. Februar 2016 gekauft und bis zum 01. März 2016 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch
eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung der OGAW-Sondervermögen „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“1, „Berenberg High Discount“2 (übertragende Sondervermögen) und „BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL“ 3 (übernehmendes Sondervermögen).
Die drei Sondervermögen werden von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Das Portfoliomanagement der drei Sondervermögen erfolgt durch die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg. Die Verwahrstelle der drei Sondervermögen ist die State Street Bank GmbH, München (nachfolgend „Verwahrstelle“).
Die beiden übertragenden Sondervermögen „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“ und „Berenberg High Discount“ sollen durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen „BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL“3 zum 15. März 2016 (Übertragungsstichtag) verschmolzen werden („Verschmelzung durch Aufnahme“ gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB)).
Den Anlegern der übertragenden Sondervermögen werden mit der Verschmelzung Anteile des übernehmenden Sondervermögens ausgegeben.
Die Verschmelzung erfolgt jeweils gegen Gewährung von Anteilen der Anteilklasse R des übernehmenden Sondervermögens (ISIN: DE000A0YKM57) an die Anleger der folgenden Anteilklassen der beiden übertragenden Sondervermögen: Anteilklasse EUR T (ISIN: DE000A0LBSZ2), Anteilklasse USD (ISIN: DE000A1CU8H4), Anteilklasse EUR A (ISIN: DE000A1CS5D3) des „Berenberg High Discount“ sowie Anteilklasse EUR R (ISIN: DE000A0YFRC7) des „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“.
Für Anleger der Anteilklasse I des „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“ (ISIN: DE000A0YFRB9) erfolgt die Verschmelzung gegen Gewährung von Anteilen der Anteilklasse I des übernehmenden Sondervermögens (ISIN: DE000A0YKM65).
Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung
Durch die Verschmelzung wird eine Erhöhung des Anlagevolumens erzielt, wodurch eine kosteneffizientere Verwaltung erreicht und somit die Wettbewerbsfähigkeit des übernehmenden Sondervermögens gesteigert wird. Zudem ermöglicht ein höheres Fondsvolumen grundsätzlich eine breitere Diversifikation.
Weitere Beweggründe für die Verschmelzung des „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“ auf das Sondervermögen „BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL“3 Als übernehmendes Sondervermögen wurde der „BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL“3 festgelegt, da der Fonds eine ähnliche Renditequelle und ein ähnliches Risikoprofil aufweist. Dabei ist das Renditepotenzial im aktuellen Niedrigzinsumfeld beim übernehmenden Sondervermögen besser und stellt sich hingegen für das übertragende Sondervermögen ökonomisch kaum mehr attraktiv dar.
Die breitere Diversifikation ermöglicht eine Verstetigung des Performancepfades und eine Reduzierung des Positionsrisikos.
1 Für dieses Sondervermögen wird ein Rumpfgeschäftsjahr mit Geschäftsjahresende 15.03.2016 (Übertragungsstichtag) eingelegt.
2 Für dieses Sondervermögen wird ein Rumpfgeschäftsjahr mit Geschäftsjahresende 15.03.2016 (Übertragungsstichtag) eingelegt.
3 Dieses Sondervermögen wird zum 01. Februar 2016 in „Berenberg DyMACS Volatility Premium“ umbenannt.
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Zudem konnte das Fondsvolumen des übernehmenden Sondervermögens zuletzt an Volumen gewinnen, wobei das Fondsvolumen des übertragenden Sondervermögens hingegen abgeschmolzen ist. Derzeit verfügt das übernehmende Sondervermögen über das deutlich höhere Fondsvolumen.
Weitere Beweggründe für die Verschmelzung des „Berenberg High Discount“ auf das Sondervermögen „BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL“ 3 Als übernehmendes Sondervermögen wurde der „BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL“3 festgelegt, da der Fonds über eine Anlagestrategie verfügt, die den Anforderungen eines volatilen Marktumfeldes im Sinne einer stabilen Ertragserzielung besser gerecht wird. Durch die Erweiterung der Anlagestrategie über Discountstrukturen hinaus kann potenziell eine ähnliche Rendite bei geringerem Risiko erwirtschaftet werden.
Die kurze Duration der investierten Staatsanleihen hoher Bonität ermöglicht es, bei einem sich ändernden Zinsumfeld, sich relativ kurzfristig neu zu positionieren.
Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger Anleger der übertragenden Sondervermögen werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens, sofern sie nicht von ihrem Rückgabe- oder Umtauschrecht Gebrauch machen (vgl. unten: Rechte der Anleger). Ihre Anteile an den übertragenden Sondervermögen werden in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht. Von da an sind auch für die Anleger der übertragenden Sondervermögen die Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens maßgeblich.
Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich in diesem Zusammenhang durch die Verschmelzung keine Änderungen.
Änderungen in der Anlagestrategie für die Anleger des „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“
Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“ wird sich die Anlagestrategie gegenüber dem übernehmenden Sondervermögen nur geringfügig ändern. Das übernehmende Sondervermögen kann bis zu 100 % seines Vermögens in Bankguthaben halten. Bei dem übertragenden Sondervermögen hingegen ist diese Investitionsgrenze auf maximal 25 % beschränkt. Das übernehmende Sondervermögen wird analog der Anlagestrategie des übertragenden Sondervermögens weiterhin in kurzlaufende Qualitätsanleihen mit hoher Bonität, wie z.B. Staatsanleihen und Pfandbriefe investieren. Zudem sieht auch weiterhin die Anlagestrategie vor, dass Zusatzerträge mit einer marktneutralen Optionsstrategie erzielt werden können.
Beide Sondervermögen dürfen bis zu 10 % in Investmentanteilen investieren. Zudem können beide Sondervermögen Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen und jeweils bis zu 10 % ihres Vermögens in sonstige Anlageinstrumente investieren.
Änderungen in der Anlagestrategie für die Anleger des „Berenberg High Discount“ Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens „Berenberg High Discount“ wird sich die Anlagestrategie ändern. Das übernehmende Sondervermögen investiert im Gegensatz zum „Berenberg High Discount“ in Qualitätsanleihen ausgewählter Emittenten hoher Bonität mit kurzer Restlaufzeit (z.B. Staatsanleihen, Pfandbriefe). Diese Kerninvestitionen werden strategisch durch marktneutrale Optionsstrategien auf Aktien oder Aktienindices ergänzt. Eine Investition von mindestens 51 % in Discountstrukturen ist nicht mehr vorgesehen. Somit ist beim übernehmenden Sondervermögen die jeweilige Investitionsgrenze in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben nicht mehr auf maximal 49 % des WerSeite 3 von 9
tes des Sondervermögens beschränkt. Das übernehmende Sondervermögen setzt z.T. Strukturen ein, die vom Auszahlungsprofil Discountstrukturen ähnlich sind. Beide Sondervermögen dürfen bis zu 10 % in Investmentanteilen investieren. Zudem können beide Sondervermögen Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.
Eine Neuordnung der Portfolios im Sinne einer Neuausrichtung der Anlagestrategie der drei Sondervermögen ist vor dem Übertragungsstichtag nicht geplant. Auch nach der Verschmelzung wird das übernehmende Sondervermögen an seiner bisherigen Portfoliostruktur festhalten, sofern die dann aktuelle Marktsituation nichts anderes erfordert.
Hinsichtlich der Risikostruktur sind die beiden übertragenden Sondervermögen „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“ in Risikoklasse 2 (2 von 7) bzw. „Berenberg High Discount“ in Risikoklasse 4 (4 von 7) gemäß Leitlinie CESR 10-673 der Umsetzung der UCITS IV/ OGAW IV-Richtlinie eingestuft (eine niedrigere Ziffer steht bei diesem Indikator für ein typischerweise geringeres Risiko bei typischerweise geringerer Rendite, eine höhere entsprechend für höheres Renditepotential bei höherem Risiko). Das Risikoprofil des übernehmenden Sondervermögens „BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL“3 ist derzeit in Risikoklasse 3 (3 von 7) gemäß Leitlinie CESR 10-673 der Umsetzung der UCITS IV/ OGAW IV-Richtlinie eingestuft. Die Risikoeinstufung der Sondervermögen kann sich im Zeitablauf gemäß der o.g. Leitlinie ändern.
Hinsichtlich der Ertragsstruktur ist das übertragende Sondervermögen „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“ weitgehend mit dem übernehmenden Sondervermögen „BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL“3 vergleichbar. Das übertragende Sondervermögen „Berenberg High Discount“ lässt im Vergleich zu dem übernehmenden Sondervermögen aufgrund seiner Schwankungsbreite des Anteilpreises (Volatilität) hingegen grundsätzlich höhere Gewinnchancen zu, die aber mit einem deutlich höheren Verlustrisiko einhergehen können.
Anleger der übertragenden Sondervermögen sollten berücksichtigen, dass das Rendite- und Risikoprofil der beiden übertragenden Sondervermögen zukünftig der Anlagestrategie des übernehmenden Sondervermögens entspricht.
Die Kostenstruktur der übertragenden und des übernehmenden Sondervermögen(s) stellt sich wie folgt dar:
Die Kosten, die im Laufe des Geschäftsjahres abgezogen werden („Laufende Kosten“) lagen im letzten Geschäftsjahr beim übertragenden Sondervermögen „BERENBERG DyMACS FIXED INCOME MARKET NEUTRAL“ bei 0,51 % p.a. (Anteilklasse I) bzw. bei 1,06 % p.a. (Anteilklasse R). Die laufenden Kosten des übertragenden Sondervermögens „Berenberg High Discount“ lagen im letzten Geschäftsjahr bei 1,23 % p.a. (Anteilklasse EUR A) bzw. bei 1,22 % p.a. (Anteilklasse T) sowie bei 1,24 % p.a. (Anteilklasse USD). Die laufenden Kosten des übernehmenden Sondervermögens „BERENBERG DyMACS EQUITY MARKET NEUTRAL“ 3 lagen hingegen bei 0,69 % p.a. (Anteilklasse I) bzw. bei 1,36 % p.a. (Anteilklasse R).
Für keines der drei Sondervermögen ist eine erfolgsabhängige Vergütung vorgesehen.
Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden weder den übertragenden noch dem übernehmenden Sondervermögen belastet. Die Kosten der Verschmelzung trägt die Gesellschaft.