Verschmelzung von Fonds der UBS

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UBS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 06. Juli 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in den „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
UBS (Lux) Money Market Fund – CAD LU0033504282 UBS (Lux) Money Market Fund – USD LU1397021822

Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB nicht mehr gekauft werden und bis zum 24. Juni 2016 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Mitteilung an die Anteilinhaber von UBS (Lux) Money Market Fund – CAD und UBS (Lux) Money Market Fund – USD (gemeinsam als die «Anteilinhaber» bezeichnet) Die Verwaltungsgesellschaft von UBS (Lux) Money Market Fund, einem «Fonds Commun de Placement» (FCP), möchte Sie von der Entscheidung in Kenntnis setzen, den Subfonds UBS (Lux) Money Market Fund – CAD (der «übertragende Subfonds») am 6. Juli 2016 (das «Datum des Inkrafttretens») mit dem Subfonds UBS (Lux) Money Market Fund – USD (der «übernehmende Subfonds») (beide gemeinsam als die «Subfonds» bezeichnet) zu verschmelzen (die «Verschmelzung»).
Da das Nettovermögen des übertragenden Subfonds auf ein Niveau gefallen ist, auf dem eine wirtschaftlich vertretbare Verwaltung des Subfonds nicht mehr möglich ist, weil die Anlagemöglichkeiten vor dem Hintergrund einer abnehmenden Vermögensbasis weniger geworden sind und dies angesichts der strengen Diversifizierungs- und Ratingvorgaben für UBS Money Market Funds ein immer grösser werdendes Problem darstellt, und aufgrund der Tatsache, dass die Subfonds von demselben Portfolioverwalter verwaltet werden, ist es nach Ansicht des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft des übertragenden Subfonds und des übernehmenden Subfonds im besten Interesse der Anteilinhaber, den übertragenden Subfonds gemäss Artikel 12.2 des Verwaltungsreglements des UBS (Lux) Money Market Fund mit dem übernehmenden Subfonds zu verschmelzen.
Zum Datum des Inkrafttretens werden mit den Anteilen des übertragenden Subfonds, die mit dem übernehmenden Subfonds verschmolzen werden, in jeder Hinsicht die gleichen Rechte verbunden sein wie mit den vom übernehmenden Subfonds ausgegebenen Anteilen. Ferner werden die ausgegebenen Anteile in CAD abgesichert, um Währungsschwankungen des CAD gegenüber dem USD entgegen zu wirken.
Die Verschmelzung erfolgt auf der Grundlage des Nettoinventarwerts je Anteil zum 5. Juli 2016 (der «Stichtag»). Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Subfonds dem übernehmenden Subfonds zugerechnet. Die Zahl der dadurch auszugebenden neuen Anteile wird am Datum des Inkrafttretens auf Basis des Umtauschverhältnisses entsprechend dem Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden Subfonds am Stichtag im Vergleich zu entweder (i) dem Erstausgabepreis der entsprechenden übernehmenden Anteilklasse des übernehmenden Subfonds – sofern diese Anteilklasse vor dem Stichtag noch nicht ausgegeben wurde – oder (ii) dem Nettoinventarwert je Anteil der übernehmenden Anteilklasse des übernehmenden Subfonds am Stichtag berechnet.
Die Verschmelzung bringt für die Anteilinhaber folgende Änderungen mit sich

Subfonds verkauft und in liquide Mittel investiert wird, kann die Verschmelzung die Zusammensetzung des Portfolios des übertragenden Subfonds wesentlich beeinflussen. Etwaige Anpassungen des Portfolios werden vor dem Datum des Inkrafttretens vorgenommen. Wie jede andere Verschmelzung birgt auch die vorliegende Verschmelzung aufgrund der Neustrukturierung des Portfolios des übertragenden Subfonds ein potenzielles Risiko der Performanceverwässerung. Darüber hinaus bleiben die Merkmale Die Mitteilung an die Anteilinhaber steht auch unter der folgenden Website zur Verfügung:
https://www.ubs.com/lu/en/asset_management/notifications.html der Subfonds wie Geschäftsjahr, Handelshäufigkeit, Risiko- und Ertragsprofil («SRRI») und Cut-off- Zeitpunkt unverändert. Die maximale pauschale Verwaltungsgebühr des übernehmenden Subfonds entspricht der maximalen pauschalen Verwaltungsgebühr des übertragenden Subfonds. Die laufenden Gebühren des übernehmenden Subfonds sind höher als die laufenden Gebühren des übertragenden Subfonds oder gleich. Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und -auslagen (mit Ausnahme eventueller Transaktionskosten für den übertragenden Subfonds) in Verbindung mit dieser Verschmelzung werden von der UBS AG getragen und haben weder Auswirkungen auf den übertragenden noch auf den übernehmenden Subfonds.
Für Anteilinhaber des übertragenden Subfonds und des übernehmenden Subfonds, die der Verschmelzung nicht zustimmen, ist die Rücknahme ihrer Anteile kostenlos bis zum Cut-off- Zeitpunkt um 15.00 Uhr MEZ am 29. Juni 2016 möglich. Der übertragende Subfonds wird anschliessend für Rücknahmen geschlossen. Ab sofort ist für den übertragenden Subfonds eine Abweichung von dessen Anlagepolitik zulässig, soweit dies für die Anpassung des zugehörigen Portfolios an die Anlagepolitik des übernehmenden Subfonds erforderlich ist. Die Verschmelzung tritt am 6. Juli 2016 in Kraft und ist bindend für alle Anteilinhaber, die keine Rücknahme ihrer Anteile beantragt haben.
Anteile des übertragenden Subfonds wurden bis zum 13. Mai 2016, Cut-off-Zeitpunkt 15.00 Uhr MEZ ausgegeben. Am Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung werden die Anteilinhaber des übertragenden Subfonds in das Register der Anteilinhaber des übernehmenden Subfonds eingetragen und sind darüber hinaus in der Lage, ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Subfonds auszuüben, so z. B. das Recht, den Rückkauf, die Rücknahme oder den Umtausch von Anteilen des übernehmenden Subfonds zu beantragen.
PricewaterhouseCoopers, 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg, wurde mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, in dem die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a bis c Alternative 1 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das «Gesetz von 2010») vorgesehenen Bedingungen zum Zwecke dieser Verschmelzung überprüft werden. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern rechtzeitig vor der Verschmelzung auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird PricewaterhouseCoopers mit der Überprüfung des tatsächlichen Umtauschverhältnisses beauftragt, das am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses festgelegt wird, so wie dies in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c Alternative 2 des Gesetzes von 2010 vorgesehen ist. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Anteilinhabern des übertragenden Subfonds nahegelegt, die KII für den übernehmenden Subfonds zu lesen, die online unter www.ubs.com/funds verfügbar sind. Anteilinhaber, die weiterführende Informationen wünschen, können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Anleger hinsichtlich ihrer Beteiligungen an Investmentfonds möglicherweise steuerpflichtig sind. Bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland:
UBS Deutschland AG, Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main
Luxemburg, 17. Mai 2016 | Die Verwaltungsgesellschaft
Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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