Verschmelzung von Fonds der UBAM SICAV

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UBAM SICAV hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 17. Oktober 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegeben und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
UBAM – Calamos US Equity Growth AC LU0034171404 UBAM – Adams US Small Cap Equity AC USD LU1273966553

Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB nicht mehr gekauft und zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,
Der Verwaltungsrat von UBAM SICAV informiert Sie über die Entscheidung, die per Umlaufbeschluss am 16 September 2016 getroffen wurde, d. h.:
Der Teilfonds UBAM – GCM MIDCAP US EQUITY GROWTH wird am 17 Oktober 2016 mit dem Teilfonds UBAM – ADAMS US SMALL CAP EQUITY der UBAM SICAV zusammengelegt, wobei Letzterer gemäß der Art der Zusammenlegung, die in Artikel 1 Punkt 20 a) des Gesetzes vom 17 Dezember 2010 beschrieben wird, Ersteren aufnimmt.
Diese Zusammenlegung ist im Rückgang des verwalteten Vermögens in Verbindung mit einer unter den Erwartungen liegenden relativen Performance begründet. Der Teilfonds UBAM – ADAMS US SMALL CAP EQUITY bietet eine bessere Risikostreuung aufgrund seiner besseren Anlagendiversifizierung und der geringeren Korrelation mit Unternehmen mit hoher Kapitalisierung im selben geografischen Raum. Des Weiteren glaubt der Verwaltungsrat, dass die Unternehmen mit kleineren Kapitalisierung mehr Potenzial haben und attraktiver sind als Unternehmen mit mittlerer oder hoher Kapitalisierung.
Die Zusammenlegung tritt am 17 Oktober 2016 um Mitternacht in Kraft.
Die Anlagepolitik und die Ziele des aufnehmenden und des aufgenommenen Teilfonds unterscheiden sich wie folgt:
UBAM – GCM MIDCAP US EQUITY GROWTH
Das Nettovermögen dieses Teilfonds, der auf ein langfristiges Kapitalwachstum abzielt, wird in erster Linie in Aktien und gleichartige übertragbare Wertpapiere angelegt, sowie zusätzlich in Warrants auf übertragbare Wertpapiere, Wandelanleihen oder Rentenpapiere mit Warrants auf übertragbare Wertpapiere, Rentenpapiere und andere Schuldtitel sowie Geldmarktinstrumente, die vornehmlich von Unternehmen ausgegeben werden, (i) deren eingetragener Sitz sich in Japan befindet oder (ii) die einen überwiegenden Teil ihrer Geschäfte in Japan tätigen oder (iii) die als Holdinggesellschaften überwiegende Beteiligungen an Unternehmen mit eingetragenem Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika halten.
Die Unternehmen, in die dieser Teilfonds vornehmlich investiert, werden vor allem auf der Basis ihres potenziellen Gewinn- oder Ertragswachstums ausgewählt, das den Schätzungen des Anlageverwalters zufolge höher ist als das Wachstum ihrer Branche bzw. des Marktes insgesamt.
Der Nettoinventarwert wird in USD angegeben.
UBAM – ADAMS US SMALL CAP EQUITY
Das Nettovermögen dieses Teilfonds wird in erster Linie in Aktien und gleichartige Wertpapiere angelegt, sowie zusätzlich in Warrants auf Wertpapiere, Wandelanleihen oder Rentenpapiere mit Warrants auf Wertpapiere, Rentenpapiere und andere Schuldtitel sowie Geldmarktinstrumente, die vornehmlich von Gesellschaften ausgegeben werden, die ihren eingetragenen Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben.
Dieser Teilfonds konzentriert sich auf Wertpapiere mit kleiner Kapitalisierung, die im Russell 2000 Index enthalten sind. Das Portfolio des Teilfonds besteht hauptsächlich aus Aktien, die im Russel 2000 Index enthalten sind. Ergänzend kann der Anlageverwalter jedoch auch in Aktien außerhalb des Russel 2000 Index investieren. Die Mindest- und Höchstmarktkapitalisierung der angestrebten Aktien entspricht jener des Russel 2000 Index. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Anlageverwalter – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Anlageberater – in Bezug auf die Verwaltung dieses Teilfonds seinen eigenen Anlagestil verfolgt und dabei erheblich von den Merkmalen des Index abweichen kann, zu denen unter anderem die Diversifizierung nach Sektor oder Untersektor, Branche oder Wertpapierkonzentration gehören.
Der Marktkapitalisierungsumfang der für das Portfolio des Teilfonds ausgewählten Unternehmen muss mindestens USD 100 Millionen betragen.
Der Anlageverwalter konzentriert sich auf Unternehmen, die er für eine günstige Anlagegelegenheit hält.
Dabei werden Faktoren wie die Bewertung, Gewinnqualität und -dynamik sorgfältig abgewogen. Die Unternehmen, in dieser Teilfonds vornehmlich investiert, werden anhand eines disziplinierten Anlageverfahrens ausgewählt, das ein systematisches Beurteilungswerkzeug mit der Fundamentaldatenanalyse kombiniert. Der Schwerpunkt des Teams liegt darauf, durch die Titelauswahl einen Wertzuwachs zu erzielen.
Der Nettoinventarwert wird in USD angegeben.

Die anderen Gebühren, die für den aufnehmenden Teilfonds berechnet werden, sind ebenfalls mit denen für den aufgenommenen Teilfonds identisch.
Ab dieser Benachrichtigung und bis zur Umsetzung der Zusammenlegungsentscheidung (i) werden keine Anteile des UBAM – GCM MIDCAP US EQUITY GROWTH ausgegeben und (ii) es wird mit der Rücknahme der Anteile fortgefahren. Diese Rücknahmen erfolgen ohne Berechnung einer Rücknahmegebühr.
Alle Anteilinhaber der Teilfonds, die von der Zusammenlegung betroffen sind, erhalten einen Monat lang ab dem Datum dieser Mitteilung die Gelegenheit, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile zu beantragen.
Anteilinhabern des Teilfonds UBAM – GCM MIDCAP US EQUITY GROWTH, die die Rücknahme ihrer Anteile zum Zeitpunkt der Zusammenlegung nicht beantragt haben, werden Anteile des Teilfonds UBAM – ADAMS US SMALL CAP EQUITY zugewiesen, die denselben Typ und dieselben Eigenschaften (Währung, Marktkapitalisierung, Ausschüttung) aufweisen wie die Anteile, die sie im UBAM – GCM MIDCAP US EQUITY GROWTH hielten.

Die Berechnung des Umtauschverhältnisses wird am 18 Oktober 2016 vorgenommen, indem der Nettoinventarwert (NIW) je Anteil des aufgenommenen Teilfonds zum 17 Oktober 2016 durch den NIW der entsprechenden Anteilsklasse des aufnehmenden Teilfonds zum 17 Oktober 2016 dividiert wird. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses wird von den Abschlussprüfern von UBAM kontrolliert. Der Auditbericht ist am Sitz des Fonds (287-289 route d’Arlon, L-1150 Luxembourg) einsehbar.
Der Verwaltungsrat der UBAM SICAV

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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