Verschmelzung von Fonds der Monega

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Monega hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 30. September 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegeben und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Monega Zins ProAktiv DE0005321095 Monega Global Bond (R) DE000A1JSW06

Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 19. September 2016 gekauft werden und bis zum 19. September 2016 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln
An die Anleger der Sondervermögen:
Monega Zins ProAktiv
(ISIN DE0005321095)
und
Monega Global Bond (R)
(ISIN DE000A1JSW06)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „Monega Zins ProAktiv“ (nachfolgend „abgebendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Monega Global Bond (R)“ (nachfolgend „aufnehmendes Sondervermögen“) zu verschmelzen.
Verwahrstelle des abgebenden und aufnehmenden Sondervermögens ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf.
Die Verschmelzung der Sondervermögen wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem 04.08.2016 genehmigt.
Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzungen ist eine Steigerung des Anlagevolumens, um eine kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erreichen. Zugleich wird durch die Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgrößenvorteile die angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert.
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Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des abgebenden und aufnehmenden Sondervermögens
Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des abgebenden Sondervermögens auf das aufnehmende Sondervermögen. Beide Sondervermögen sind als OGAWSondervermögen gem. KAGB ausgestaltet. Durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Sondervermögen soll das abgebende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden („Verschmelzung durch Aufnahme“ gem. § 1 Absatz 19 Nr. 37a KAGB).
Den Anteilinhabern des abgebenden Sondervermögens werden Anteile des aufnehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben.
Die Anteile des abgebenden Sondervermögens werden automatisch und für die Anleger auf Ebene des Sondervermögens kostenfrei in Anteile am aufnehmenden Sondervermögen umgetauscht. Das Umtauschverhältnis wird so berechnet, dass der Wert der neuen Anteile genau dem Wert der bisherigen Anteile entspricht. Durch die Verschmelzung wird sich die Anzahl der Anteile ändern, der individuelle Wert des Depots des einzelnen Anlegers bleibt hiervon unberührt.
Die MONEGA geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung auf das aufnehmende Sondervermögen keine Auswirkungen auf das Portfolio, die Anlageziele, die Anlagestrategie sowie die Wertentwicklung hat. Es ist jedoch beabsichtigt, nach Wirksamwerden der Verschmelzung eine geringfügige Neuordnung des Portfolios im Sinne einer Anpassung der Vermögensgegenstände und Quoten an das aufnehmende Sondervermögen vorzunehmen.
Die Merkmale Anlagepolitik, Anlageziele und Profil des typischen Anlegers der beteiligten Sondervermögen finden Sie nachfolgend:
Der abgebende Fonds „Monega Zins ProAktiv“ ist ein Dachfonds und legt über Investmentfonds in das gesamte Spektrum festverzinslicher Wertpapiere an. Dabei gehören klassische Staatsanleihen und Pfandbriefe ebenso zum Portfolio, wie Unternehmensanleihen, Wandelanleihen und Emerging Markets Anleihen hoher Schuldnerqualität sowie Hochzinsanleihen, bei denen ein höheres Risiko mit entsprechend höheren Zinsen vergütet wird. Ziel des Fondsmanagements sind hohe Wertzuwächse. Für das OGAW-Sondervermögen sollen zu mindestens 51% Anteile an OGAWInvestmentvermögen bzw. denen vergleichbare in- und ausländische Sondervermögen erworben werden, die ihrerseits entsprechend den Anlagebedingungen überwiegend in Anleihen und/oder Pfandbriefen angelegt sind. In diesem Fall wird für die Einhaltung des Anlageschwerpunktes der minimale Anteil Wertpapiere, die an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder in einem dieser Staaten an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, in diesem OGAW-Investmentvermögen berücksichtigt. Darüber hinaus können für das OGAW-Sondervermögen die nach dem KAGB und den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben werden. Die Gesellschaft wird für das Sondervermögen nur solche Vermögensgegenstände erwerben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Es kann keine Garantie für den Anlageerfolg gegeben werden. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung:
Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
Der aufnehmende Fonds „Monega Global Bond (R)“ ist ein Rentenfonds mit Anlageschwerpunkt in weltweite verzinsliche Wertpapiere. Der Fonds legt zu mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens weltweit in Staatsanleihen, Anleihen staatsnaher Emittenten, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen an. Eine gesonderte geographische Ausrichtung der Anlagen ist nicht vorgesehen. Zu den staatsnahen Emittenten zählen insbesondere Zentralbanken, Regierungs- und Regionalbehörden und supra-nationale Organisationen. Unternehmensanleihen und Anleihen von Emittenten aus Schwellenländern können beigemischt werden. Dabei wird auch in Anleihen investiert, die in Fremdwährung denominiert sind. Die jeweiligen in Fremdwährung erworbenen festverzinslichen Wertpapiere werden je nach Markteinschätzung offen gelassen bzw. gesichert. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert.
Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel des Fondsmanagements sind gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse in jedem Marktumfeld. Die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet.
Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Der Fonds setzt Derivate sowohl zu Investitions- als auch zu Absicherungszwecken ein. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.

Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im aufnehmenden Sondervermögen auswirkt.
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens werden im Hinblick auf die Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu Beginn des dem Übertragungsstichtags folgenden Tages beim aufnehmenden Sondervermögen angesetzt.
Die Verschmelzung erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Zu beachten ist allerdings, dass die nicht bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des abgebenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags als zugeflossen gelten (§ 14 Abs. 5 Satz 1 InvStG). Als ausschüttungsgleiche Erträge sind auch die nicht bereits zu versteuernden angewachsenen Erträge des abgebenden Sondervermögens zu behandeln (§ 14 Abs. 5 Satz 3 InvStG).
Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann.
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Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-, Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von dem abgebenden noch von dem aufnehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die Gesellschaft. Im Zuge der Verschmelzung der Sondervermögen werden derzeit – neben den oben genannten bereits bestehenden Unterschieden – keine Kostenänderungen erwartet.
Rechte der Anleger
Bis zum nachfolgenden Stichtag sind die Anleger des abgebenden Sondervermögens und des aufnehmenden Sondervermögens berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen:
23.09.2016
Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle des Fondsvermögens eingehen, werden noch berücksichtigt.
Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „Monega Zins ProAktiv“ bis zu dem vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „Monega Euro-Bond“ (ISIN DE0005321061) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der Monega Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „Monega Global Bond (R)“ bis zu dem vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „Monega Euro-Bond“ (ISIN DE0005321061) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der Monega Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
Die Ausgabe von Anteilen des abgebenden Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH endet ebenfalls mit dem vorgenannten Stichtag. Die Verschmelzung erfolgt
zum Ablauf des 30.09.2016.
Anleger des abgebenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben oder umtauschen, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des aufnehmenden Seite 6 von 6
Sondervermögens. Anleger des aufnehmenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben, bleiben unverändert Anleger des aufnehmenden Sondervermögens und können ihre Anteile weiterhin bewertungstäglich zurückgeben.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Sondervermögens wird Ihnen auf Anfrage eine Erklärung des Wirtschaftsprüfers gemäß § 185 Absatz 2 i.V.m. § 186 Absatz 3 Nr. 3 KAGB bezüglich der erfolgten Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte des abgebenden und des aufnehmenden Sondervermögens werden Ihnen auf Anfrage von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf der Internetseite unter http://www.monega.de abrufbar.
Die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des aufnehmenden Sondervermögens finden Sie anliegend.
Köln, im August 2016
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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