Verschmelzung von Fonds der Flossbach von Storch SICAV

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 Flossbach von Storch hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 1. Juli 2015 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile der „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das jeweilige Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass der übernehmende Teilfonds im vorliegenden Fall als leere Hülle in dem bestehenden Luxemburger Investmentfonds, Flossbach von Storch, angelegt wurde. ISIN und Wertpapierkennnummern bleiben damit für die „aufnehmenden Fonds“ bestehen.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Flossbach von Storch SICAV – Wachstum F LU0323578228 Flossbach von Storch SICAV – Multi Asset-Growth I LU0323578228
Flossbach von Storch SICAV – Wachstum R LU0323578491 Flossbach von Storch SICAV – Multi Asset-Growth R LU0323578491

Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen der „abgebenden Fonds“ können von der FFB noch bis zum 18. Juni 2015 vorgenommen werden Bei den Fondszusammenlegungen werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf die „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzungen unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen haben. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.


Bestandskunden der aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich über die Fusionen informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Flossbach von Storch SICAV – Wachstum
WKN A0M43X; ISIN LU0323578228
WKN A0M43Y; ISIN LU0323578491
(„ÜBERTRAGENDER TEILFONDS“)
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Die Aktionäre des Teilfonds Flossbach von Storch SICAV – Wachstum werden hiermit unterrichtet, dass der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen,
aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, die Aktienklasse R des Teilfonds Flossbach von Storch SICAV – Wachstum („übertragender Teilfonds“) mit der Anteilklasse R des neu gegründeten Teilfonds Flossbach von Storch – Multi Asset-Growth („übernehmender Teilfonds“) sowie die Aktienklasse F des Teilfonds Flossbach von Storch SICAV – Wachstum („übertragender Teilfonds“) mit der Anteilklasse I des neu gegründeten Teilfonds Flossbach von Storch – Multi Asset-Growth („übernehmender Teilfonds“) mit Wirkung zum 1. Juli 2015 (Übertragungsstichtag), auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (30. Juni 2015), zu verschmelzen.
Der übernehmende Teilfonds wurde als leere Hülle in dem bestehenden Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement) Flossbach von Storch, der gemäß der OGAW-Richtlinie in der Form eines Organismus für gemeinschaftliche Anlagen in übertragbaren Wertpapieren („OGAW“) in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds auf unbestimmte Dauer errichtet wurde und in den Anwendungsbereich des Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) fällt, aufgelegt. Der Flossbach von Storch wird von der Verwaltungsgesellschaft Flossbach von Storch Invest S.A. verwaltet.
Durch die Verschmelzung verlieren die Aktionäre des übertragenden Teilfonds ihren Aktionärsstatus und die damit verbundenen Aktionärsrechte.

Der Verwaltungsrat der Flossbach von Storch SICAV und die Verwaltungsgesellschaft des Flossbach von Storch erachten die Verschmelzung aus geschäftspolitischen und wirtschaftlichen Gründen im Interesse der Aktionäre als vorteilhaft.
Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden mit Wirkung zum 1. Juli 2015 in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Im Zuge der Verschmelzung wird das Portfolio des übertragenden Teilfonds an die strengeren Bedingungen und Vorgaben hinsichtlich der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds der nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) aufgelegt wurde, angepasst.
Mitteilung an die Aktionäre 5 / 6
Flossbach von Storch SICAV – Wachstum 2015.05
Aufgrund der genannten Verschmelzung kann es ab dem 24. Juni 2015 sowie während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden.
Es wird eine steuerneutrale Verschmelzung angestrebt.
Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die genannten Verschmelzungen werden durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers, Société coopérative begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag die jeweiligen Umtauschverhältnisse, die Methode zur Berechnung derselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens des abgebenden Teilfonds. Über die Verschmelzung wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Aktionären auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Aktionäre, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Aktien bis zum 24. Juni 2015 um 15.00 Uhr kostenlos an den jeweiligen Teilfonds zurückgeben.
Die Ausgabe sowie Rückgabe von Aktien ist während des Zeitraums vom 24. Juni 2015 ab 15.00 Uhr bis einschließlich 30. Juni 2015 15.00 Uhr für den übertragenden Teilfonds nicht möglich.
Die Aktionäre des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Aktien eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Wertes des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Diese Umtauschverhältnisse werden am 1. Juli 2015 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.fvsinvest.lu) bekannt gegeben. Die Umtauschverhältnisse können ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Aktionäre des übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Aktien nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Verschmelzung werden von dem übertragenden Teilfonds getragen.
Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds Flossbach von Storch – Multi Asset-Growth weiter.
Der aktuelle gültige Verkaufsprospekt nebst Satzung sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei der Zahl- und Vertriebsstelle, der Depotbank sowie der Investmentgesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft Flossbach von Storch Invest S.A. (www.fvsinvest.lu) kostenlos erhältlich. Betroffenen Aktionären wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Der nach der Verschmelzung gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformation erhalten Sie ab dem 1. Juli 2015 kostenlos bei der Zahl- und Vertriebsstelle, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft Flossbach von Storch Invest S.A. (www.fvsinvest.lu).
Luxemburg im Mai 2015
Der Verwaltungsrat der Flossbach von Storch SICAV Mitteilung an die Aktionäre 6 / 6
Flossbach von Storch SICAV – Wachstum 2015.05
Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D- 60265 Frankfurt am Main.
Repräsentant und Vertriebsstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
Flossbach von Storch AG, Ottoplatz 1, D-50679 Köln.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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