Verschmelzung von Fonds der Flossbach von Storch SICAV

FFB Logo
FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

 Flossbach von Storch hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 1. Juli 2015 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile der „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das jeweilige Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass der übernehmende Teilfonds im vorliegenden Fall als leere Hülle in dem bestehenden Luxemburger Investmentfonds, Flossbach von Storch, angelegt wurde. ISIN und Wertpapierkennnummern bleiben damit für die „aufnehmenden Fonds“ bestehen.

Abgebender Fonds ISIN WKN ISIN
Flossbach von Storch SICAV – Defensiv F LU0323577840 Flossbach von Storch SICAV – Multi Asset-Defensive I LU0323577840
Flossbach von Storch SICAV – Wachstum R LU0323577923 Flossbach von Storch SICAV – Multi Asset-Defensive R LU0323577923

Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen der „abgebenden Fonds“ können von der FFB noch bis zum 18. Juni 2015 vorgenommen werden Bei den Fondszusammenlegungen werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf die „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzungen unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen haben. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Bestandskunden der aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich über die Fusionen informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Mitteilung an die Aktionäre des nachfolgenden Teilfonds
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Flossbach von Storch SICAV – Defensiv
WKN A0M43T; ISIN LU0323577840
WKN A0M43U; ISIN LU0323577923
(„ÜBERTRAGENDER TEILFONDS“)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Aktionäre des Teilfonds Flossbach von Storch SICAV – Defensiv werden hiermit unterrichtet, dass der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, die Aktienklasse R des Teilfonds Flossbach von Storch SICAV – Defensiv („übertragender Teilfonds“) mit der Anteilklasse R des neu gegründeten Teilfonds Flossbach von Storch – Multi Asset- Defensive („übernehmender Teilfonds“) sowie die Aktienklasse F des Teilfonds Flossbach von Storch SICAV – Defensiv („übertragender Teilfonds“) mit der Anteilklasse I des neu gegründeten Teilfonds Flossbach von Storch – Multi Asset- Defensive („übernehmender Teilfonds“) mit Wirkung zum 1. Juli 2015 (Übertragungsstichtag), auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (30. Juni 2015), zu verschmelzen.
Der übernehmende Teilfonds wurde als leere Hülle in dem bestehenden Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement) Flossbach von Storch, der gemäß der OGAW-Richtlinie in der Form eines Organismus für gemeinschaftliche Anlagen in übertragbaren Wertpapieren („OGAW“) in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds auf unbestimmte Dauer errichtet wurde und in den Anwendungsbereich des Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) fällt, aufgelegt. Der Flossbach von Storch wird von der Verwaltungsgesellschaft Flossbach von Storch Invest S.A. verwaltet.
Durch die Verschmelzung verlieren die Aktionäre des übertragenden Teilfonds ihren Aktionärsstatus und die damit verbundenen Aktionärsrechte.
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne
des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern
unverzüglich zu übermitteln ist.
Mitteilung an die Aktionäre 2 / 6
Flossbach von Storch SICAV – Defensiv 2015.05
Die wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und des übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:

ÜBERTRAGENDER TEILFONDS
Flossbach von Storch SICAV – Defensiv
ÜBERNEHMENDER TEILFONDS
Flossbach von Storch – Multi Asset-Defensive Anlageziele:
Der Flossbach von Storch SICAV – Defensiv („Teilfonds“) strebt als Anlageziel an, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu erzielen. Die Anlagestrategie wird auf Basis der fundamentalen Analyse der globalen Finanzmärkte getroffen. Weiterhin sollen die Anlagen nach den Kriterien der Werthaltigkeit (Value) ausgewählt werden.
Anlageziele:
Ziel der Anlagepolitik des Flossbach von Storch – Multi Asset-Defensive („Teilfonds“) ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu erzielen. Die Anlagestrategie wird auf Basis der fundamentalen Analyse der globalen Finanzmärkte getroffen. Weiterhin sollen die Anlagen nach den Kriterien der Werthaltigkeit (Value) ausgewählt werden.
Anlagepolitik:
Der Teilfonds investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung weltweit in börsennotierte oder an einem anderen geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Aktien, Geldmarktinstrumente, Zertifikate (z.B. auf Indices, Aktien, speziell zusammengestellten Aktienkörben, Anleihen, Währungen, Commodities, Investmentfonds, Reits,) und Anleihen aller Art – inklusive Null-Kupon-Anleihen und variabel verzinsliche Wertpapiere sowie strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen und Wandelanleihen), wobei die Aktienquote auf maximal 35 % des Netto- Teilfondsvermögens beschränkt ist. Ferner kann der Teilfonds innerhalb seiner Anlagepolitik alle nach Artikel 4 der Satzung erlaubten Arten von Zielfonds, (auch sog. Exchange Traded Funds – „ETF“) im Rahmen eines aktiven Managements erwerben.
Bezüglich der durch den Fonds gehaltenen Zielfonds (einschl. ETF´s) sowie Zertifikate und Derivate auf Commodities, Commodity-Indices, und Baskets wird vereinbart, dass für den Fonds keine effektive Lieferung von Rohstoffen oder Waren stattfinden wird. Das gilt nicht, soweit es sich um die Lieferung von Gold handelt.
Bis zu 15 % des Netto-Teilfondsvermögens dürfen direkt (physisch) in Gold investiert werden. Darüber hinaus Anlagepolitik:
Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen:
Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds, Derivate, flüssige Mittel und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Die Aktienquote ist dabei auf maximal 35 % des Netto- Teilfondsvermögens beschränkt.
Der Teilfonds hat die Möglichkeit bis zu 20 % des Netto- Teilfondsvermögens indirekt in Edelmetalle zu investieren.
Dies erfolgt über:
• Delta-1 Zertifikate auf Edelmetalle (Gold, Silber, Platin)
• börsennotierte geschlossene Fonds auf Edelmetalle (Gold, Silber, Platin)
Bei den Delta-1 Zertifikaten handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 2 der Mitteilung an die Aktionäre 3 / 6
Flossbach von Storch SICAV – Defensiv 2015.05 kann der jeweilige Teilfonds bis zu 10 % seines Teilfondsvermögens indirekt (z.B. über Zertifikate, Gold Bullion Securities etc.) in Gold und andere Edelmetalle investieren, wobei jedoch die Gesamtanlage des Teilfonds in Gold (direkt und indirekt) niemals 25 % des Teilfondsvermögens übersteigen darf.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß §196 KAGB sowie auf andere Underlyings. Bei den sonstigen Underlyings handelt es sich um Edelmetalle, Rohstoffe, Investmentfonds die nicht gemäß § 196 KAGB aufgelegt wurden sowie Indizes auf vorgenannte Instrumente, bei denen es sich nicht um einen Finanzindex handelt.
Entgegen der allgemeinen Anlagegrundsätze und – beschränkungen ist die Aufnahme von Krediten (außer valutarische Überziehungen) nicht gestattet.

Ferner sind Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, sowie der Erwerb von unverbrieften Darlehensforderungen nicht gestattet.
Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008.
Aus Gründen der Risikomischung dürfen höchstens 10 % des Netto-Teilfondsvermögens indirekt in ein Edelmetall investiert werden. Bei den vorgenannten indirekten Investitionsmöglichkeiten in Edelmetalle ist die physische Lieferung ausgeschlossen.
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49 % des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto- Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie den weiteren o.g. Anlagegrenzen abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem o.g. Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird.
Anteile an OGAW oder anderen OGA werden nur bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Teilfondsvermögens erworben, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 der Satzung erfolgen.
Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen.
Risikoprofil:
Risikoprofil – Konservativ
Der Fonds eignet sich für konservative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen Risikoprofil:
Risikoprofil – Konservativ
Der Fonds eignet sich für konservative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen Mitteilung an die Aktionäre 4 / 6
Flossbach von Storch SICAV – Defensiv 2015.05 besteht ein moderates Gesamtrisiko, dem auch moderate Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
besteht ein moderates Gesamtrisiko, dem auch moderate Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
SRRI:
Aktienklasse F: 4
Aktienklasse R: 4
SRRI:
Anteilklasse I: 4
Anteilklasse R: 4
Cut-Off Zeit für die Ausgabe und Rücknahme von Aktien:
15.00 Uhr MEZ/MESZ
Cut-Off Zeit für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen:
14.00 Uhr MEZ/MESZ
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen teilfondsspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelung des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
ÜBERTRAGENDER TEILFONDS
Flossbach von Storch SICAV – Defensiv
ÜBERNEHMENDER TEILFONDS
Flossbach von Storch – Multi Asset-Defensive
Verwaltungsvergütung:
Aktienklasse F: bis zu 1,50 % p.a., gegenwärtig 0,78 % p.a.
Aktienklasse R: bis zu 2,00 % p.a., gegenwärtig 1,28 % p.a.
Verwaltungsvergütung:
Anteilklasse I: bis zu 0,78 % p.a.
Anteilklasse R: bis zu 1,53 % p.a.
Verwahrstellenvergütung: bis zu 0,09 % p.a.
Depotbankvergütung: bis zu 0,065 % p.a.
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,03 % p.a.
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,02 % p.a.
Register- und Transferstellenvergütung:
15,– Euro p.a. pro Anlagekonto und 40,– Euro p.a. pro Anlagekonto in Verbindung mit einem Sparplan und/oder Entnahmeplan
Register- und Transferstellenvergütung:
15,– Euro p.a. pro Anlagekonto und 40,– Euro p.a. pro Anlagekonto in Verbindung mit einem Sparplan und/oder Entnahmeplan
Der Verwaltungsrat der Flossbach von Storch SICAV und die Verwaltungsgesellschaft des Flossbach von Storch erachten die Verschmelzung aus geschäftspolitischen und wirtschaftlichen Gründen im Interesse der Aktionäre als vorteilhaft.
Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden mit Wirkung zum 1. Juli 2015 in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Im Zuge der Verschmelzung wird das Portfolio des übertragenden Teilfonds an die strengeren Mitteilung an die Aktionäre 5 / 6
Flossbach von Storch SICAV – Defensiv 2015.05
Bedingungen und Vorgaben hinsichtlich der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds der nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) aufgelegt wurde, angepasst.
Aufgrund der genannten Verschmelzung kann es ab dem 24. Juni 2015 sowie während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden.
Es wird eine steuerneutrale Verschmelzung angestrebt.
Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die genannten Verschmelzungen werden durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers, Société coopérative begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag die jeweiligen Umtauschverhältnisse, die Methode zur Berechnung derselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens des abgebenden Teilfonds. Über die Verschmelzung wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Aktionären auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Aktionäre, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Aktien bis zum 24. Juni 2015 um 15.00 Uhr kostenlos an den jeweiligen Teilfonds zurückgeben.
Die Ausgabe sowie Rückgabe von Aktien ist während des Zeitraums vom 24. Juni 2015 ab 15.00 Uhr bis einschließlich 30. Juni 2015 15.00 Uhr für den übertragenden Teilfonds nicht möglich.
Die Aktionäre des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Aktien eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Wertes des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Diese Umtauschverhältnisse werden am 1. Juli 2015 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.fvsinvest.lu) bekannt gegeben. Die Umtauschverhältnisse können ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Aktionäre des übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Aktien nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Verschmelzung werden von dem übertragenden Teilfonds getragen.
Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds Flossbach von Storch – Multi Asset-Defensive weiter.
Der aktuelle gültige Verkaufsprospekt nebst Satzung sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei der Zahl- und Vertriebsstelle, der Depotbank sowie der Investmentgesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft Flossbach von Storch Invest S.A. (www.fvsinvest.lu) kostenlos erhältlich. Betroffenen Aktionären wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Der nach der Verschmelzung gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformation erhalten Sie ab dem 1. Juli 2015 kostenlos bei der Zahl- und Vertriebsstelle, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft Flossbach von Storch Invest S.A. (www.fvsinvest.lu).
Luxemburg im Mai 2015
Der Verwaltungsrat der Flossbach von Storch SICAV
Mitteilung an die Aktionäre 6 / 6
Flossbach von Storch SICAV – Defensiv 2015.05
Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D- 60265 Frankfurt am Main.
Repräsentant und Vertriebsstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
Flossbach von Storch AG, Ottoplatz 1, D-50679 Köln.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert