Die Erste-Sparinvest hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 15. Dezember 2015 fusionieren.
Die Anteile der „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
ESPA SHORT TERM EMERGING-MARKETS (A) | AT0000500921 | ESPA BOND LOCAL EMERGING (A) | AT0000A0AUE0 |
ESPA SHORT TERM EMERGING-MARKETS (T) | AT0000500939 | ESPA BOND LOCAL EMERGING (T) | AT0000A0AUF7 |
Fondsanteilen der „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 26. November 2015 gekauft oder verkauft werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf die „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden der aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Information für die Anteilinhaber des
ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS
Die ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. informiert Sie hiermit, dass mit Wirksamkeit 15.12.2015 der Investmentfonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS, dessen Anteile Sie besitzen, mit dem Investmentfonds ESPA BOND LOCAL EMERGING verschmolzen wird.
Übertragender Fonds:
ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 2 Abs. 1 und 2 lnvFG 201 1 idgF,
Übernehmender Fonds:
ESPA BOND LOCAL EMERGING, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 2 Abs. 1 und 2 lnvFG 2011 idgF, beide verwaltet von der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Habsburgergasse 1 a, A-1 010 Wien (“Verwaltungsgesellschaft”).
Zum Stichtag 15.12.2015 übernimmt somit der ESPA BOND LOCAL EMERGING alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS, sodass der Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS nach der Verschmelzung nicht weiter fortbesteht.
1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung
Die Veranlagungsstrategie sowie das Anlageuniversum des übernehmenden Fonds ESPA BOND LOCAL EMERGING sowie des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS sind ähnlich. Seide Fonds sind Anleihenfonds mit Anlageschwerpunkt auf Anleihen aus Schwellenländern (=Emerging Markets). Sie unterscheiden sich vor allem durch die vergleichsweise kürzere Zinsbindung des übertragenden Fonds.
Die Hauptbeweggründe für die geplante Verschmelzung sind sinkendes Kundeninteresse am übertragenden Fonds, die Straffung der Investmentfondspalette sowie die Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Ein größeres Fondsvolumen ermöglicht ein effizienteres Management und kann sich zusätzlich positiv auf die Gesamtkosten des übernehmenden Fonds auswirken.
Im Zuge der Verschmelzung kommt es zu einer Anpassung der Fondsbestimmungen des übernehmenden Fonds.
Aktuell verfügt der ESPA BOND LOCAL EMERGING (übernehmender Fonds) über ein Fondsvolumen von rund EUR 37,6 Mio. und der ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS (übertragender Fonds) von rund EUR 23,9 Mio.
2. Auswirkungen der geplanten Verschmelzung
Nach der Verschmelzung werden die vormaligen Anteilinhaber des ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS (übertragender Fonds) zu Anteilinhabern des ESPA BOND LOCAL EMERGING (übernehmender Fonds).
Seide Fonds sind Anleihenfonds mit Anlageschwerpunkt auf Anleihen aus Schwellenländern (=Emerging Markets). Für den übernehmenden Fonds werden überwiegend Staatsanleihen, Schuldverschreibungen von Kreditinstituten, Anleihen von Unternehmen sowie Anleihen in Form von Geldmarktinstrumenten von Schwellenländern erworben. Es werden sowohl auf Euro als auch auf USO sowie auf lokale Währung lautende Anleihen erworben. Für den übertragenden Fonds werden überwiegend auf lokale Währungen lautende Geldmarktinstrumente, die von Staaten aus Ernerging Markets begeben werden, erworben.
Darüber hinaus können auch Staatsanleihen und sonstige (Unternehmens-) Anleihen mit geringer Restlaufzeit erworben werden. Weiters können auch Sichteinlagen eine wesentliche Rolle spielen. Die Veranlagungsstrategie sowie das Anlageuniversum des übertragenden und des übernehmenden Fonds weichen insbesondere hinsichtlich der vergleichsweise kürzeren Zinsbindung des übertragenden Fonds voneinander ab.
Sowohl der übertragende ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS sowie der übernehmende ESPA BOND LOCAL EMERGING weisen bezüglich des Synthetischen Risiko- und Ertragsindikators (SRRI) die gleiche Einstufung auf. Folglich ergibt sich durch die Verschmelzung keine wesentliche Änderung im Risiko- und Ertragsprofil für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds.
Aufgrund der höheren Verwaltungsgebühr des übernehmenden Fonds kommt es zu einer Erhöhung der laufenden Kosten für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds. Gleichzeitig ist aufgrund des höheren Fondsvolumens des verschmolzenen Fonds eine Senkung der anteiligen Fixkosten möglich. Größere und somit kosteneffizientere Transaktionen können darüber hinaus eine positive Auswirkung auf die Gesamtkosten des verschmolzenen Fonds haben.
Die im übertragenden Fonds vorhandenen Verlustvorträge in Höhe von rund EUR 15,5 Mio.
gehen im Zuge der Verschmelzung verloren. Im übernehmenden Fonds sind keine Verlustvorträge vorhanden.
Einheitliche Standards österreichischer Lagerstelien regeln den Umgang mit Fondsverschmelzungen im Zusammenhang mit Kursgewinnsteuer, wodurch Anteilinhabern des übertragenden Fonds, die ihr Wertpapierdepot in Österreich führen, kein Nachteil entstehen sollte.
Als Anteilinhaber des übertragenden Fonds sollte Ihnen dennoch bewusst sein, dass die Verschmelzung auch eine Auswirkung auf Ihre persönliche Steuerposition haben kann. Sie sollten Ihren Kundenbetreuer und/oder Steuerberater hinsichtlich einer Einschätzung der möglichen steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung kontaktieren.
Nachstehende Tabelle zeigt, welche Anteilsklasse des übernehmenden Fonds die entsprechende Anteilsklasse des übertragenden Fonds aufnehmen wird
Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt vor der Verschmelzung keine Neugewichtung des Portfolios des ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS {übertragender Fonds) vorzunehmen.
Eine Verwässerung der Performance und eine Änderung des erwarteten Ergebnisses auf Seiten des übertragenden oder des übernehmenden Investmentfonds wi rd grundsätzlich nicht erwartet. Nach der Verschmelzung wird das übernommene Portfolio an das Portfolio des übernehmenden Fonds angeglichen. Dadurch kann es kurzfristig zu einer Verwässerung der Performance kommen.
3. Ihre Rechte in Bezug auf die geplante Verschmelzung
Als Anteilinhaber des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS haben Sie gemäߧ 123 lnvFG 2011 bis einschließlich 3.12.2015 (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information) das Recht Ihre Anteile am übertragenden Fonds kostenlos zurückzugeben und deren Auszahlung zu verlangen.
Wir empfehlen Ihnen die Wesentliche Anlegerinformation {KID) des übernehmenden Fonds, die diesem Schreiben angefügt ist, zu lesen. Diese ist ebenfalls unter www.erste-am.com im Internet abrufbar.
Der Abschlussprüfer des übertragenden Fonds wird eine Bestätigung ausstellen, die die beschlossenen Kriterien für die Bewertung des Vermögens und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses und das tatsächliche Umtauschverhältnis umfasst. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung des Abschlussprüfers anfordern (§ 119 lnvFG 2011 ).
Die Depotbank (Erste Group Bank AG) hat den durch die Verwaltungsgesellschaft erstellten Verschmelzungsplan (§ 117 lnvFG 2011) zu prüfen und dessen Ordnungsmäßigkeit zu bestätigen. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Verschmelzungsplans durch die Depotbank anfordern (§ 118 lnvFG 2011 ).
Sie können die Verwaltungsgesellschaft an ihrem eingetragenen Sitz oder per E-Mail kontaktieren (kontakt@sparinvest.com), um weitere Informationen zu erhalten.
4. Einzelheiten der Durchführung der Verschmelzung
Im Austausch für Ihre Anteile der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS erhalten Sie eine Anzahl von Anteilen der betreffenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds in Höhe der in der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds gehaltenen Anteile, multipliziert mit dem betreffenden Umtauschverhältnis. Anteilsbruchteile werden bis auf zwei Dezimalstellen ausgegeben. Im Rahmen der Verschmelzung kommt es zu keiner Barzahlung aus dem Nettobestandswert der Anteile des übertragenden Fonds.
Das Umtauschverhältnis wird berechnet, indem der Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übertragenden Fonds vom 14.12.2015 durch den Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übernehmenden Fonds desselben Datums geteilt wird (Die Auflistung der bestehenden Anteilsgattungen finden Sie unter Pkt. 2).
Ausgabe- und Rücknahmeaufträge bezüglich des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS werden nach dem Order-Annahmeschluss des 3.12.2015 nicht mehr akzeptiert. Anteile am übertragenden Fonds, für die bis Order-Annahmeschluss des 3.12.2015 keine Rücknahme beantragt wird, werden in Anteile des übernehmenden Fonds umgewandelt (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information). Nach diesem Stichtag und solange, bis die Verschmelzung wirksam wird, werden alle bei dem übertragenden Fonds eingehenden Zeichnungs- und Rücknahmeanträge abgelehnt, damit die Verschmelzung der beiden Fonds effizient durchgeführt werden kann.
Die im übertragenden Fonds eventuell steuerlich nicht mehr erfassten Erträge werden im übertragenden Fonds durch die Depotbank manuell erfasst und anschließend auf den übernehmenden Fonds übertragen, bei der Errechnung des Umtauschverhältnisses berücksichtigt und am Verschmelzungsstichtag verbucht.
Die Verschmelzung wird am 15.12.2015 wirksam. An diesem Stichtag werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen, sodass der ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS nach der Verschmelzung nicht weiter fortbesteht.
Die bei der Verschmelzung entstehenden Kosten und Auslagen trägt die Verwaltungsgesellschaft
5. Einzelheiten zu Ihren Rechten als Anteilinhaber des übertragenden Fonds vor und nach Wirksamwerden der geplanten Verschmelzunq
Vor der Verschmelzung:
Sie können Ihre Anteile ab sofort bis einschließlich 3.12.2015 (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information) zum geltenden Nettoinventarwert je Anteil ohne Rücknahmegebühren zurückgeben (Einzelheiten zur Verschmelzung finden Sie im Punkt 4).
Nach der Verschmelzung:
Nach der Verschmelzung (15.12.2015) werden Sie, als vormaliger Anteilinhaber des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS zum Anteilinhaber des übernehmenden Fonds und können Ihre Anteile unter Einhaltung der Bestimmungen des Prospekts des übernehmenden Fonds an jedem Bewertungstag zurückgeben:
Nach der Verschmelzung können Sie jederzeit die Rücknahme der Anteile durch Vorlage der Anteilscheine oder durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der Depotbank verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Wert eines Anteiles entspricht, für Rechnung des Fonds zurückzunehmen.
Order-Annahmeschlusszeiten: für Beorderungen über Depotbank angebundene Systeme (insbesondere Orders in den Filialen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG):
bis 15:45 Uhr (MEZ, Ortszeit Wien)
für Beorderungen aller anderen Kunden (Sales, Handel, etc.): bis 15:00 Uhr (MEZ, Ortszeit Wien)
Der Prospekt des übernehmenden Fonds ist zudem unter www.erste-am.com abrufbar.
Wien am 14.10.2015
Mit freundlichen Grüßen
ERSTE-SPARINVEST
Beilagen:
Prospekt und Fondsbestimmungen des übernehmenden Fonds ESPA BOND LOCAL EMERGING
Wesentliche Anlegerinformation des übernehmenden Fonds ESPA BOND LOCAL EMERGING