Verschmelzung von Fonds der BNP Paribas

FFB Logo
FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

BNP Paribas hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 29. Januar 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Parvest Opportunities World C LU0823442255 Parvest Equity Best Selection World LU1270636993
BNP PARIBAS L1 Opportunities World LU0982368481 BNP PARIBAS L1 Equity World Quality Focus C LU1056591487

Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 15. Januar 2016 gekauft und zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne
in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.


Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung
und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

A – Zusammenlegung von PARVEST Master-Teilfonds
Um den Anteilinhabern des Teilfonds „Opportunities World“ zu ermöglichen, von einem wesentlich besseren Alpha-Potenzial zu profitieren, da der Zielansatz während der vergangenen fünf Jahre(1) bessere Ergebnisse generiert hat, beschließt der Verwaltungsrat der Luxemburger OGAW PARVEST (die „Gesellschaft“)
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 32 der Gesellschaftssatzung sowie Kapitel 8 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu
OGA (das Gesetz), den eingebrachten Teilfonds „Opportunities World“ ohne Liquidation aufzulösen, indem alle seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den aufnehmenden Teilfonds „Equity Best Selection World“ übertragen werden. Im Gegenzug erhalten die Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds neue Anteile des aufnehmenden Teilfonds gemäß Artikel 1 Punkt 20), a) des Gesetzes.
(1) Frühere Ergebnisse stellen keinen Indikator oder Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.
Gleichzeitig beschließt der Verwaltungsrat, um die Palette zu vereinfachen und den Anteilinhabern Klassen anzubieten, die auf eine einzige Währung lauten
(„Mono-Currency“), die in EUR bewerteten Anteile ohne Liquidation in die Klasse „Classic-CAP“ des aufnehmenden Teilfonds aufzulösen, indem ihre gesamten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die aufnehmende Klasse „Classic EUR-CAP“ übertragen werden. Im Gegenzug werden neue Anteile der aufnehmenden Klasse wie folgt an die Anteilinhaber ausgegeben.
Die Zusammenlegung wird am Freitag, dem 29. Januar 2016 (Handelstag für Aufträge), wirksam.
Zu diesem Datum werden Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds und der Anteile dementsprechend Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds und der Klasse.
Der eingebrachte Teilfonds wird zum Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung nicht mehr fortbestehen.
Eingebrachter PARVEST

(1) Inhaber von Anteilen, die die Zahlung einer jährlichen Dividende anstreben, erhalten Anteile, die ihre Erträge zur Wiederanlage einbehalten.
Die Anzahl an Anteilen, die die Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds erhalten, wird durch Multiplikation der Anzahl der von ihnen an den eingebrachten Anteilsklassen gehaltenen Anteile mit der Umtauschquote berechnet.
Die Umtauschquoten werden am Freitag, dem 29. Januar 2016 durch Division des Nettoinventarwerts (NIW) pro Anteil der eingebrachten Klassen am Freitag, dem
29. Januar 2016 durch den entsprechenden NIW pro Anteil der aufnehmenden Klassen am Freitag, dem 29. Januar 2016 auf der Grundlage der Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte am Donnerstag, dem 28. Januar 2016 berechnet.
Die Kriterien, die am Datum der Berechnung der Umtauschquote zur Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls Verbindlichkeiten herangezogen werden, sind dieselben, die zur Berechnung des NAV verwendet werden, wie im Kapitel „Nettoinventarwert“ in Buch I des Prospekts der Gesellschaft beschrieben.
Eingetragene Anteilinhaber erhalten Namensanteile.
Eigentümer von Inhaberanteilen erhalten immobilisierte Inhaberanteile.
Für den Bruchteil an Anteilen in der aufnehmenden Klasse, der über die dritte Dezimalstelle hinausgeht, wird kein Barausgleich geleistet.
Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge für den eingebrachten Teilfonds und Anteile werden bis zur Ablauffrist am Freitag, dem 22. Januar 2016, angenommen. Nach diesen Terminen eingehende Anträge werden zurückgewiesen.
Anteilinhaber des eingebrachten und aufnehmenden Teilfonds, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, können bis zum Annahmeschluss am Freitag, dem 22. Januar 2016 die gebührenfreie Rücknahme ihrer Anteile fordern.
Anteilinhabern, deren Anteile von einem Clearinghaus gehalten werden, wird empfohlen, sich über die speziellen Bedingungen zu informieren, die für Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausche gelten, die über diese Art von Vermittler durchgeführt werden.
Zwischen dem eingebrachten und dem aufnehmenden Teilfonds besteht folgender Unterschied:
Merkmale
„Opportunities World“ Eingebrachter Teilfonds
„Equity Best Selection World“ Aufnehmender Teilfonds
Anlagepolitik
Dieser Teilfonds investiert in eine begrenzte Anzahl (drei bis sieben) von Gruppen von Vermögenswerten, die jeweils einen bestimmten Anlagesektor oder ein bestimmtes Thema repräsentieren. Jede dieser Gruppen von Vermögenswerten wird durch die nachfolgend genannten Vermögenswerte dargestellt (ist jedoch nicht auf diese beschränkt).
Dieser Teilfonds kann sowohl in internationale Aktien als auch in internationale Wandelschuldverschreibungen, internationale Anleihen und Schatzanweisungen oder ähnliche Wertpapiere investieren, soweit es sich bei solchen Anlagen um auf internationalen Märkten begebene übertragbare Wertpapiere handelt, sowie in Finanzderivate auf solche Vermögenswerte. Die Vermögenswerte können auf jegliche Währung lauten.
Den verbleibenden Teil kann der Teilfonds in andere übertragbare Wertpapiere (einschließlich P-Notes), Geldmarktinstrumente, derivative Finanzinstrumente oder flüssige Mittel investieren, sowie bis zur Obergrenze von 10 % seines Vermögens in OGAW oder OGA.
Dieser Teilfonds investiert zu jeder Zeit mindestens 75 % seines Vermögens in Aktien und/oder aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen, die auf der Grundlage eines fundamentaldatenorientierten Anlageverfahrens ausgewählt werden.
Der Rest, d. h. maximal 25 % seines Vermögens, kann in allen sonstigen Wertpapieren (einschließlich P-Notes), Geldmarktinstrumenten oder liquiden Mitteln angelegt werden, solange die Anlagen in Schuldtiteln jeglicher Art 15 % und die Anlagen in OGAW oder OGA 10 % des Vermögens nicht übersteigen.
In Bezug auf die oben angegebenen Anlagegrenzen können die Anlagen des Teilfonds in „chinesischen A-Aktien“ über Stock Connect bis zu 25 % seiner Vermögenswerte betragen.
Nur zu Absicherungszwecken kann der Teilfonds Finanzderivate einsetzen.

Alle sonstigen Gebühren, Honorare und Aufwendungen für die eingebrachten und aufnehmenden Teilfonds sind gleich.
Um eine Verletzung der Anlagepolitik durch die Zusammenlegung zu vermeiden und im Interesse der Anleger zu handeln, muss der Portfoliomanager möglicherweise das Portfolio des eingebrachten Teilfonds vor der Zusammenlegung zur Übereinstimmung mit der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds anpassen.
Alle Aufwendungen in Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung werden von der Verwaltungsgesellschaft BNP Paribas Investment Partners Luxembourg getragen, mit Ausnahme der Revisionskosten, die vom eingebrachten Teilfonds und der eingebrachten Klasse getragen werden.
Die Zusammenlegung wird von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative, den Abschlussprüfern der Gesellschaft, validiert.
Wie jede Zusammenlegung kann dieser Vorgang das Risiko der Performance-Verwässerung in sich bergen.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, sich an ihren örtlichen Steuerberater bzw. ihre örtliche Steuerbehörde zu wenden, um eine Steuerberatung oder Informationen zu möglichen steuerlichen Folgen in Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung zu erhalten.
Die Zusammenlegung besitzt keine Auswirkungen für die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds.
Die Zusammenlegungsverhältnisse und der Betrag, der der zuständigen nationalen Behörde mitgeteilt wird oder der Kapitalertragsteuer von 35 % unterliegt, die zum Zeitpunkt der Zusammenlegung der Wertpapiere erhoben wird, werden auf der Website www.bnpparibas-ip.com veröffentlicht, sobald sie bekannt sind.
Der Jahres- und Halbjahresbericht und die Rechtsdokumente der Gesellschaft, die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds und die Berichte der Depotbank und des Abschlussprüfers bezüglich dieses Vorgangs sind bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger für die aufnehmenden Klassen sind ebenfalls auf der Website www.bnpparibas-ip.com erhältlich und die Anteilinhaber werden darum gebeten, sich mit diesen vertraut zu machen.
Diese Mitteilung wird auch mit allen neuen Anlegern vor Bestätigung ihres Zeichnungsauftrags kommuniziert.
Erläuterungen zu Begriffen oder Ausdrücken, die in dieser Mitteilung nicht definiert werden, finden Sie im Prospekt der Gesellschaft.
B – Zusammenlegung von BNP Paribas L1 Feeder-Teilfonds
Der „PARVEST Opportunities World“ Master-Teilfonds des „BNP Paribas L1 Opportunities World“ Feeder-Teilfonds wird am 29. Januar 2016 mit dem „PARVEST Equity Best Selection World“ Master-Teilfonds des „BNP Paribas L1“ Feeder-Teilfonds zusammengelegt werden.
Daher beschließt der Verwaltungsrat der Luxemburger OGAW BNP Paribas L1 (die „Gesellschaft“) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 32 der Gesellschaftssatzung sowie Kapitel 8 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu OGA (das Gesetz), den eingebrachten Feeder-Teilfonds „Opportunities World“ ohne Liquidation aufzulösen, indem all seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den aufnehmenden Feeder-Teilfonds „Equity World Quality Focus“ übertragen werden. Im Gegenzug erhalten die Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds neue Anteile des aufnehmenden Teilfonds gemäß Artikel 1, Punkt 20), a) des Gesetzes.
Die Zusammenlegung wird am Freitag, dem 29. Januar 2016 (Handelstag für Aufträge), wirksam.
Zu diesem Datum werden Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds dementsprechend Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds.
Der eingebrachte Teilfonds wird zum Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung nicht mehr fortbestehen.
Eingebrachte Teilfonds von BNP Paribas L1
Aufnehmender BNP Paribas L1
Die Anzahl an Anteilen, die die Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds erhalten, wird durch Multiplikation der Anzahl der von ihnen an den eingebrachten Anteilsklassen gehaltenen Anteile mit der Umtauschquote berechnet.
Die Umtauschquoten werden am Freitag, dem 29. Januar 2016 durch Division des Nettoinventarwerts (NIW) pro Anteil der eingebrachten Klassen am Freitag, dem
29. Januar 2016 durch den entsprechenden NIW pro Anteil der aufnehmenden Klassen am Freitag, dem 29. Januar 2016 auf der Grundlage der Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte am Donnerstag, dem 28. Januar 2016 berechnet.
Die Kriterien, die am Datum der Berechnung der Umtauschquote zur Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls Verbindlichkeiten herangezogen werden, sind dieselben, die zur Berechnung des NAV verwendet werden, wie im Kapitel „Nettoinventarwert“ in Buch I des Prospekts der Gesellschaft beschrieben.
Eingetragene Anteilinhaber erhalten Namensanteile.
Eigentümer von Inhaberanteilen erhalten dematerialisierte Inhaberanteile. Für den Bruchteil an Anteilen in der aufnehmenden Klasse, der über die dritte Dezimalstelle hinausgeht, wird kein Barausgleich geleistet.
Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge für den eingebrachten Teilfonds werden bis zur Ablauffrist am Freitag, dem 22. Januar 2016 angenommen.
Nach diesen Terminen eingehende Anträge werden zurückgewiesen.
Anteilinhaber des eingebrachten und aufnehmenden Teilfonds, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, können bis zum Annahmeschluss am Freitag, dem 22. Januar 2016 die gebührenfreie Rücknahme ihrer Anteile fordern.
Anteilinhabern, deren Anteile von einem Clearinghaus gehalten werden, wird empfohlen, sich über die speziellen Bedingungen zu informieren, die für Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausche gelten, die über diese Art von Vermittler durchgeführt werden.
Zwischen dem eingebrachten und dem aufnehmenden Teilfonds besteht folgender Unterschied:
Merkmale
„Opportunities World“ Eingebrachter Teilfonds
„Equity World Quality Focus“ Aufnehmender Teilfonds
Anlagepolitik
Dieser Teilfonds investiert mindestens 85 % seiner Vermögenswerte in den Master „PARVEST Opportunities World“ über den Einsatz der Anteile der Kategorie „X“, die auf EUR lauten.
Dieser Teilfonds investiert mindestens 85 % seiner Vermögenswerte in den Master „PARVEST Equity Best Selection World“ über den Einsatz der Anteile der Kategorie „X“, die auf USD lauten.
Anlagepolitik des Master
Dieser Teilfonds investiert in eine begrenzte Anzahl (drei bis sieben) von Gruppen von Vermögenswerten, die jeweils einen bestimmten Anlagesektor oder ein bestimmtes Thema repräsentieren. Jede dieser Gruppen von Vermögenswerten wird durch die nachfolgend genannten Vermögenswerte dargestellt (ist jedoch nicht auf diese beschränkt).
Dieser Teilfonds kann sowohl in internationale Aktien als auch in internationale Wandelschuldverschreibungen, internationale Anleihen und Schatzanweisungen oder ähnliche Wertpapiere investieren, soweit es sich bei solchen Anlagen um auf internationalen Märkten begebene übertragbare Wertpapiere handelt, sowie in Finanzderivate auf solche Vermögenswerte. Die Vermögenswerte können auf jegliche Währung lauten.
Den verbleibenden Teil kann der Teilfonds in andere übertragbare Wertpapiere (einschließlich P-Notes), Geldmarktinstrumente, derivative Finanzinstrumente oder flüssige Mittel investieren, sowie bis zur Obergrenze von 10 % seines Vermögens in OGAW oder OGA.
Dieser Teilfonds investiert zu jeder Zeit mindestens 75 % seines Vermögens in Aktien und/oder aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen, die auf der Grundlage eines fundamentaldatenorientierten Anlageverfahrens ausgewählt werden.
Der Rest, d. h. maximal 25 % seines Vermögens, kann in allen sonstigen Wertpapieren (einschließlich P-Notes), Geldmarktinstrumenten oder liquiden Mitteln angelegt werden, solange die Anlagen in Schuldtiteln jeglicher Art 15 % und die Anlagen in OGAW oder OGA 10 % des Vermögens
nicht übersteigen.
In Bezug auf die oben angegebenen Anlagegrenzen können die Anlagen des Teilfonds in „chinesischen A-Aktien“ über Stock Connect bis zu 25 % seiner Vermögenswerte betragen.
Nur zu Absicherungszwecken kann der Teilfonds Finanzderivate einsetzen.

(1) Dem Master berechnete Gebühren
Alle Aufwendungen in Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung werden von der Verwaltungsgesellschaft BNP Paribas Investment Partners Luxembourg getragen, mit Ausnahme der Revisionskosten, die vom eingebrachten Teilfonds und der eingebrachten Klasse getragen werden.
Die Zusammenlegung wird von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative, den Abschlussprüfern der Gesellschaft, validiert.
Wie jede Zusammenlegung kann dieser Vorgang das Risiko der Performance-Verwässerung in sich bergen.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, sich an ihren örtlichen Steuerberater bzw. ihre örtliche Steuerbehörde zu wenden, um eine Steuerberatung oder Informationen zu möglichen steuerlichen Folgen in Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung zu erhalten.
Die Zusammenlegung besitzt keine Auswirkungen für die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds.
Die Zusammenlegungsverhältnisse und der Betrag, der der zuständigen nationalen Behörde mitgeteilt wird oder der Kapitalertragsteuer von 35 % unterliegt, die zum Zeitpunkt der Zusammenlegung der Wertpapiere erhoben wird, werden auf der Website www.bnpparibas-ip.com veröffentlicht, sobald sie bekannt sind.
Der Jahres- und Halbjahresbericht und die Rechtsdokumente der Gesellschaft, die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds und die Berichte der Depotbank und des Abschlussprüfers bezüglich dieses Vorgangs sind bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger für die aufnehmenden Klassen sind ebenfalls auf der Website www.bnpparibas-ip.com erhältlich und die Anteilinhaber werden darum gebeten, sich mit diesen vertraut zu machen.
Diese Mitteilung wird auch mit allen neuen Anlegern vor Bestätigung ihres Zeichnungsauftrags kommuniziert.
Erläuterungen zu Begriffen oder Ausdrücken, die in dieser Mitteilung nicht definiert werden, finden Sie im Prospekt der Gesellschaft.
Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte bei der deutschen Informationsstelle BNP Paribas Investment Partners Belgium S.A., Zweigniederlassung Deutschland, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, kostenlos in Papierform erhältlich.
Beachten Sie, dass diese Mitteilung eine Liste aller Teilfonds und Anteilsklassen enthält, die von dieser Zusammenlegung betroffen sind. Sie bezieht sich möglicherweise auf Teilfonds und Klassen, die nicht in Ihrem Land zugelassen sind. Sie stellt keine Aufforderung zur Zeichnung dieser nicht zugelassenen Teilfonds und Anteilsklassen dar. Informationen dazu, welche Teilfonds und Klassen in Ihrem Land zugelassen sind, finden Sie auf Ihrer lokalen Website von BNP Paribas Investment Partners.
Luxemburg, 27. November 2015
Der Verwaltungsrat
PARVEST
SICAV luxemburgischen Rechts – Kategorie OGAW
Eingetragener Sitz: 33, rue de Gasperich, L-5826 Hesperange
Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister Nr. B 33.363
BNP PARIBAS L1
SICAV luxemburgischen Rechts – Kategorie OGAW
Eingetragener Sitz: 33, rue de Gasperich, L-5826 Hesperange
Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister Nr. B 32.327
ZUSAMMENLEGUNGSMITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER
PARVEST MASTER-TEILFONDS
„OPPORTUNITIES WORLD“ IN „EQUITY BEST SELECTION WORLD“
ANTEILE IN EUR IN DIE KLASSE „CLASSIC-CAP“ DES TEILFONDS „EQUITY BEST SELECTION WORLD“ IN DIE KLASSE „CLASSIC EUR-CAP“ DESSELBEN TEILFONDS
BNP PARIBAS L1 FEEDER-TEILFONDS
„OPPORTUNITIES WORLD“ IN „EQUITY WORLD QUALITY FOCUS“
ZUSAMMENLEGUNG MIT WIRKUNG ZUM 29. JANUAR 2016 (HANDELSTAG FÜR AUFTRÄGE)

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert