Verschmelzung von Fonds der BNP

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BNP hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 26. August 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegeben und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
BNP PARIBAS MATIERES PREMIERES FR0010292276 Parvest World Commodities C H (EUR) LU0823449425

Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB nicht gekauft oder zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

PARVEST
SICAV luxemburgischen Rechts – Kategorie OGAW
Eingetragener Sitz: 10, rue Edward Steichen, L-2540 Luxemburg
Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister Nr. B 33.363
ZUSAMMENLEGUNGSMITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER
„Commodities“
Aufnehmender Teilfonds
Zusammenlegung mit Wirkung zum 26. August 2016 (Handelstag für Aufträge)
Der Verwaltungsrat des luxemburgischen OGAW PARVEST (die „Gesellschaft“) hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 32 der Satzung der Gesellschaften und Kapitel 8 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu OGA (das „Gesetz“) sowie in Übereinkunft mit BNP Paribas Asset Management, einer französischen Gesellschaft, die als Verwaltungsgesellschaft des französischen offenen Investmentfonds-OGAW BNP PARIBAS MATIERES PREMIERES* agiert, beschlossen, den eingebrachten französischen offenen Investmentfonds in den aufnehmenden Teilfonds in Übereinstimmung mit Artikel 1, Absatz 20), a) des Gesetzes einzubringen.
* Der Fonds ist nicht in Deutschland registriert.
Eingebrachter französischer offener Investmentfonds* Aufnehmender Teilfonds von PARVEST
ISIN-Code Teilfonds Klasse Währung Teilfonds Klasse Währung ISIN-Code
FR0010292276
BNP PARIBAS
MATIERES PREMIERES
Thesaurierung EUR Rohstoffe
Classic H
EUR-CAP
EUR LU0823449425
* Der Fonds ist nicht in Deutschland registriert.
1) Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung
Die Zusammenlegung erfolgt am Freitag, den 26. August 2016 (Handelstag für Aufträge, OTD).
2) Hintergrund und Begründung der Zusammenlegung
Die BNP Paribas Group möchte ihre Fondspalette und die zugehörigen Kosten rationalisieren.
3) Auswirkungen der Zusammenlegung auf Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds
Da die eingebrachten und aufnehmenden Portfolios nicht kompatibel sind, wird der Portfoliomanager das Portfolio des eingebrachten Teilfonds in den Tagen vor der Zusammenlegung verkaufen und die daraus erzielten Barmittel in den aufnehmenden Teilfonds übertragen, um einen durch die Zusammenlegung bedingten Verstoß gegen die Anlagepolitik zu verhindern und im Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Alle aufgelaufenen Erträge in Bezug auf die übertragenen Vermögenswerte werden thesauriert und wieder angelegt.
Die Zusammenlegung besitzt keine Auswirkungen für die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds.
4) Organisation des Umtauschs von Anteilen
Die Inhaber der eingebrachten Klasse erhalten neue Anteile des aufnehmenden Teilfonds. Die Anzahl der neuen Anteile wird berechnet, indem die Anzahl der in den eingebrachten französischen offenen Investmentfonds gehaltenen Anteile mit der Umtauschquote multipliziert wird.
Die Umtauschquoten werden am Freitag, dem 26. August 2016 durch Division des Nettoinventarwerts (NIW) pro Anteil der eingebrachten Klasse am Freitag, dem 26. August 2016 durch den entsprechenden NIW pro Anteil der aufnehmenden Klasse am Freitag, dem 26. August 2016 auf der Grundlage der Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte am Donnerstag, dem 25. August 2016 berechnet.
Die Kriterien, die am Datum der Berechnung der Umtauschquote zur Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls Verbindlichkeiten herangezogen werden, sind dieselben, die zur Berechnung des NAV verwendet werden, wie im Kapitel „Nettoinventarwert“ in Buch I des Prospekts der Gesellschaft beschrieben. Eingetragene Anteilinhaber erhalten Namensanteile.

Eingetragene Anteilinhaber erhalten Namensanteile.
Eigentümer von Inhaberanteilen erhalten Inhaberanteile.
Für den Bruchteil an Anteilen in der aufnehmenden Klasse, der über die dritte Dezimalstelle hinausgeht, wird kein Barausgleich geleistet.
5) Das Recht auf Rückgabe der Anteile
Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, können bis zum Annahmeschluss am Freitag, dem 19. August 2016, die gebührenfreie Rücknahme ihrer Anteile fordern.
6) Weitere Informationen
Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung werden von BNP Paribas Investment Partners Luxembourg, der Verwaltungsgesellschaft des aufnehmenden Teilfonds, getragen, mit Ausnahme der Revisionskosten, die von dem eingebrachten französischen offenen Investmentfonds getragen werden.
Die Zusammenlegung wird von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative, den Abschlussprüfern des aufnehmenden Teilfonds, validiert.
Der Jahres- und Halbjahresbericht und die Rechtsdokumente der Gesellschaft, die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds und die Berichte der Depotbank und des Abschlussprüfers bezüglich dieses Vorgangs sind bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Das Dokument mit den wesentlichen Informationen für den aufnehmenden Teilfonds ist ebenfalls auf der Website www.bnpparibas-ip.com erhältlich und die Anteilinhaber werden darum gebeten, sich mit diesen vertraut zu machen.
Anteilinhaber, die weitere Informationen über diese Zusammenlegung benötigen, können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden.
Diese Mitteilung wird auch an potenzielle Anleger gesendet, bevor diese Zeichnungen bestätigen.
Erläuterungen zu Begriffen oder Ausdrücken, die in dieser Mitteilung nicht definiert werden, finden Sie im Prospekt der Gesellschaft.
Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte bei der deutschen Informationsstelle BNP Paribas Investment Partners Belgium S.A., Zweigniederlassung Deutschland, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, kostenlos in Papierform erhältlich.
Luxemburg, 19. Juli 2016
Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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