Amundi hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 22. März 2019 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegeben und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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Amundi F.II – Euro Short-Term Reg. Units A (Euro)(cap.) |
LU0119402856 | Amundi Fds II Euro Alpha Bond A Cap | LU1760615614 |
Amundi F.II-Absolute Return Bd Reg.Units A(EUR)(Cap.) |
LU0363630376 | Amundi Fds II Euro Alpha Bond A Cap | LU1760615614 |
Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB nicht mehr gekauft und bis zum 12.03.2019
zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert. Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB