Flossbach von Storch hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 01. Juli 2016 fusionieren. Die Anteile der „abgebenden Fonds“ gehen damit in die „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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Flossbach von Storch – Equity Opportunities I | LU0399027456 | Flossbach von Storch – Global Equity I | LU0320532970 |
Flossbach von Storch – Equity Opportunities R | LU0399027290 | Flossbach von Storch – Global Equity R | LU0366178969 |
– | – | Flossbach von Storch – Global Equity F | LU0097333701 |
Fondsanteile der „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 21. Juni 2016 gekauft und bis zum 21. Juni 2016 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf die „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden der aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung