Fidelity Funds hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 20. Juli 2015 fusionieren. Das bedeutet, dass die Anteile der „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das jeweilige Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Fidelity Funds – European Aggressive Fund A Acc (EUR) | LU0251129465 | Fidelity Funds – European Dynamic Growth Fund A Acc (EUR) | LU0261959422 |
Fidelity Funds – European Aggressive Fund A (EUR) | LU0083291335 | Fidelity Funds – European Dynamic Growth Fund A (EUR) | LU0119124781 |
Fidelity Funds – European Aggressive Fund Y Acc (EUR) | LU0318939500 | Fidelity Funds – European Dynamic Growth Fund Y Acc (EUR) | LU0318940003 |
Anteilskäufe und –verkäufe des „abgebenden Fonds“ sind über die FFB noch bis zum 7. Juli 2015 möglich.
Bei den Fondszusammenlegungen werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Bestehende Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf die „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzungen unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen haben. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Bestandskunden der aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Die beigefügte Information muss gemäß §167 KAGB auf einem
dauerhaften Datenträger an den Anleger weitergeleitet werden.
Wichtige Änderungen bei Fidelity Funds
17 April 2015
Verschmelzung des Fidelity Funds – European Aggressive Fund mit dem
Fidelity Funds – European Dynamic Growth Fund
Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Verwaltungsrat von Fidelity Funds (der „Verwaltungsrat”) beschlossen hat, den Fidelity Funds – European Aggressive Fund (der „zu verschmelzende Teilfonds”) mit Wirkung vom 20. Juli 2015 (das „Datum des Inkrafttretens”) mit dem Fidelity Funds – European Dynamic Growth Fund (der „aufnehmende Teilfonds”) zu verschmelzen. Unseren Unterlagen entnehmen wir, dass Sie ein Anteilinhaber („Anteilinhaber” bzw. „Sie”) eines der betroffenen Teilfonds oder beider Teilfonds sind. Weitere Informationen über die betroffenen Bestände entnehmen Sie bitte den in Anlage I dieses Schreibens aufgelisteten ISINs.
Der Verwaltungsrat hat sich zu dieser Maßnahme entschlossen, weil der Portfoliomanager des
aufnehmenden Teilfonds vor kurzem die Verwaltung des zu verschmelzenden Teilfonds übernommen hat und beide Teilfonds somit ähnliche Anlageziele haben. Der Verwaltungsrat ist stets bestrebt, das Teilfondsangebot von Fidelity Funds effizient zu halten und zu vermeiden, dass in der Kategorie der Aktienfonds zwei Teilfonds mit nahezu identischen Strategien angeboten werden. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Vermögensgegenstände des zu verschmelzenden Fonds mit denjenigen des aufnehmenden Teilfonds zusammenzulegen. Beide Teilfonds haben dieselbe jährliche Managementgebühr und wir gehen davon aus, dass die Verschmelzung keine Auswirkungen auf die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds haben wird.
Aus Sicht des Verwaltungsrats liegt die vorgeschlagene Verschmelzung (die „Verschmelzung”) im Interesse der Anteilinhaber und erfolgt im Einklang mit Artikel 21.bis der Satzung von Fidelity Funds (die „Satzung”).
Nachstehend haben wir genauere Informationen über die Verschmelzung für Sie zusammengefasst. Sie brauchen keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Sollten Sie jedoch nicht mit der Verschmelzung einverstanden sein, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anteile kostenlos gegen Anteile eines anderen, Ihnen zur Verfügung stehenden Teilfonds von Fidelity Funds umzutauschen oder sie zu verkaufen.
Vergleich der Anlageziele, Risikoprofile und laufenden Kosten des zu verschmelzenden Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds Das Anlageziel des zu verschmelzenden Teilfonds lautet wie folgt:
Legt hauptsächlich in Aktien von europäischen Unternehmen an. Unter Verfolgung eines aggressiven Ansatzes kann der Manager Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche auswählen. Die Anlagen des Teilfonds werden typischerweise auf eine begrenzte Anzahl von Unternehmen konzentriert und folglich wird das sich daraus ergebende Portfolio weniger diversifiziert sein. Dies wird Anlegern zusagen, die bereit sind, die mit dieser Art von Anlagen verbundenen höheren Risiken zu tragen.
Fidelity Funds
Société d’investissement à Capital Variable
2a rue Albert Borschette, B.P. 2174
L-1021 Luxembourg
RCS Luxembourg B 34.036
Tél: +352 250 404 1
Fax: +352 26 38 39 38
Das Anlageziel des aufnehmenden Fonds lautet wie folgt:
Der Teilfonds strebt langfristiges Kapitalwachstum hauptsächlich durch Anlagen in ein aktiv gemanagtes Portfolio aus Unternehmen an, die ihren Geschäftssitz in Europa haben bzw. dort einen überwiegenden Teil ihrer Tätigkeit ausüben. Der Teilfonds wird in der Regel Unternehmen mittlerer Größe mit einer Marktkapitalisierung zwischen 1 und 10 Mrd. Euro bevorzugen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikoprofile des zu verschmelzenden und des aufnehmenden Teilfonds.
Anwendbare Risikofaktoren*
ALLGEMEINE RISIKEN, DIE FÜR ALLE TEILFONDS GELTEN MIT AKTIEN VERBUNDEN ES RISIKO LÄNDER-, KONZENTRATIONSUND ANLAGESTILRISIKO RISIKEN IN VERBINDUNG MIT DERIVATEN
Fidelity Funds – European
Aggressive Fund v v v v
Fidelity Funds – European
Dynamic Growth Fund v v v v
* Weitere Informationen zu diesen Risikokategorien finden Sie im aktuellen Prospekt von Fidelity Funds in Abschnitt 1.2 „Risikofaktoren”.
Weitere Informationen finden Sie in den wesentlichen Anlegerinformationen („KIIDs”) der jeweiligen Anteilsklassen des aufnehmenden Teilfonds, die diesem Schreiben als Anlage II beigefügt sind, sowie im Prospekt von Fidelity Funds (der „Prospekt”) (erhältlich am eingetragenen Sitz von Fidelity Funds oder unter www.fidelityworldwideinvestment.com).
Für die bestehenden Anteilsklassen des zu verschmelzenden Teilfonds sowie die entsprechenden Anteilsklassen des aufnehmenden Teilfonds galten zum 2. März 2015 folgende laufenden Kosten (Ongoing Charges Figure, „OCF”):
Anteilsklassen OCF1 des Fidelity Funds – European Aggressive Fund OCF 1 des Fidelity Funds – European Dynamic Growth Fund
A-EUR 1,94% 1,93%
A-ACC-EUR 1,94% 1,93%
A-SGD 1,94% 1,93%2
E-ACC-EUR 2,69% 2,68%
Y-EUR 1,20% 1,19%
Y-ACC-EUR 1,19% 1,18%
Der Verwaltungsrat ist der Meinung, dass die Verschmelzung keine Verwässerung der Performance des aufnehmenden Teilfonds zur Folge haben wird.
Kosten der Verschmelzung
Die durch die Verschmelzung verursachten Kosten einschließlich Rechts-, Rechnungsprüfungs-, aufsichtsbehördlicher und Versandkosten werden von FIL Fund Management Limited, dem Investmentmanager von Fidelity Funds, getragen. Beim zu verschmelzenden Teilfonds bestehen keine nicht abgeschriebenen ausstehenden Vorlaufkosten. Alle dem zu verschmelzenden Teilfonds zuzuordnenden zusätzlichen Verbindlichkeiten, die nach 18.00 Uhr MEZ am Datum des Inkrafttretens entstehen, werden vom aufnehmenden Teilfonds getragen.
Nächste Schritte
Wenn Sie mit diesen Änderungen einverstanden sind, brauchen Sie keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
Die Verschmelzung wird gemäß der Satzung und dem Prospekt durchgeführt. Die Ausgabe, Umschichtung und Rücknahme von Anteilen am zu verschmelzenden Teilfonds wird ab 13. Juli 2015, 18:00 Uhr MEZ eingestellt. Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds können ihre neu ausgegebenen Anteile am aufnehmenden Teilfonds ab Geschäftsbeginn am 21. Juli 2015 handeln. Etwaige zum Stichtag der Verschmelzung aufgelaufene Erträge aus Anlagen im zu verschmelzenden Teilfonds fließen in den 1 Die OCF stellen die Kosten dar, die von dem Teilfonds im Laufe eines Jahres abgezogen werden, und werden in Bezug auf den Nettoinventarwert pro Anteil angegeben. Sie werden am Ende des Geschäftsjahres des Teilfonds berechnet und können von Jahr zu Jahr schwanken. Für neue Anteilsklassen werden die OCF bis zum Ende des Geschäftsjahres des Teilfonds geschätzt. Die OCF umfassen folgende Kostenarten: Managementgebühren, Verwaltungsgebühren, Verwahrstellen- und Depotbankgebühren und Transaktionskosten, Kosten für die Berichterstattung an die Anteilinhaber, behördliche Registrierungsgebühren, etwaige Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats und Bankgebühren. Folgende Kostenarten sind nicht in den OCF enthalten: etwaige erfolgsabhängige Gebühren, Transaktionskosten des Portfolios, außer im Fall von durch den Teilfonds gezahlten Ausgabeaufschlägen/Rücknahmeabschlägen beim Kauf oder Verkauf von Anteilen in anderen Organismen für gemeinsame Anlagen.
2 Bitte beachten Sie, dass die Anteilsklasse A-SGD des aufnehmenden Teilfonds erst vor kurzem aufgelegt wurde. Daher ist dieser Prozentsatz nur eine Schätzung zum 2. März 2015.
abschließenden Nettoinventarwert pro Anteil ein und werden nach der Verschmelzung fortlaufend im Nettoinventarwert pro Anteil des aufnehmenden Teilfonds verbucht. Wenn Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds ihre Anteile bis 13. Juli 2015 nicht zurückgegeben oder umgeschichtet haben, werden ihre bestehenden Anteile automatisch in Anteile der entsprechenden Anteilsklasse des aufnehmenden Teilfonds umgetauscht.
Das Verhältnis für den Umtausch der Anteile am zu verschmelzenden Teilfonds in die entsprechenden Anteile am aufnehmenden Teilfonds wird auf Grundlage des letzten verfügbaren Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilsklassen bei Geschäftsschluss am 17. Juli 2015 ermittelt.
Wenn Sie mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, bieten wir Ihnen eine kostenlose Umschichtung Ihrer bestehenden Anteile am zu verschmelzenden Teilfonds und/oder am aufnehmenden Teilfonds in einen anderen, Ihnen zur Verfügung stehenden Teilfonds von Fidelity Funds an. Alternativ können Sie Ihre bestehenden Anteile am zu verschmelzenden Teilfonds und/oder am aufnehmenden Teilfonds kostenlos zurückgeben. Wenn Sie Ihre Anteile zurückgeben oder umschichten möchten, sollten Sie sich entweder an Ihren Finanzberater oder unter Angabe der Referenznummer EA0615 an das für Sie zuständige Service-Center von Fidelity wenden. Fidelity wird keine Rücknahme- oder Umschichtungsgebühr erheben, wenn die Anweisung schriftlich nach Maßgabe dieses Schreibens und unter Angabe der oben genannten Referenznummer eingeht. Kostenlose Rücknahmen oder Umschichtungen von Anteilen können an jedem Bewertungstag ab dem Erhalt dieses Schreibens bis zum 13. Juli 2015, 18:00 Uhr MEZ angewiesen werden und werden normalerweise zum nächsten ermittelten Nettoinventarwert ausgeführt. Erfolgt der Handel mit Anteilen über Vertriebsstellen, können andere Verfahren zur Anwendung kommen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem üblichen Ansprechpartner.
Der vom Abschlussprüfer von Fidelity Funds bezüglich der Verschmelzung erstellte Bericht kann kostenlos beim eingetragenen Sitz von Fidelity Funds angefordert werden.
Die vorgeschlagene Verschmelzung hat für den zu verschmelzenden und den aufnehmenden Teilfonds in Luxemburg keinerlei steuerliche Auswirkungen. Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds bitten wir zu beachten, dass die Verschmelzung je nach persönlichen Umständen und Wohnsitz des Anteilinhabers und des somit jeweils gültigen Steuerrechts im steuerlichen Sinne als Anteilsveräußerung gelten kann. Bitte beachten Sie auch, dass die Rücknahme oder die Umschichtung Ihrer Anteile u. U. als Veräußerung im steuerlichen Sinne gilt. Wenn Sie hinsichtlich Ihrer steuerlichen Situation im Zweifel sind, empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Der Verwaltungsrat übernimmt die volle Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts des vorliegenden Schreibens und bestätigt nach Durchführung aller angemessenen Prüfungen, dass es nach seinem besten Wissen und Gewissen keine weiteren Sachverhalte gibt, deren Auslassung eine in dieser Mitteilung enthaltene Aussage irreführend gestalten würde.
In diesem Schreiben nicht definierte Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie im Prospekt.
Sollten Sie Rückfragen zu diesem Vorschlag haben, bitten wir Sie, sich an Ihren Finanzberater oder das Service-Center von Fidelity zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Wathelet
Director, FIL (Luxembourg) S.A.
Corporate Director, Fidelity Funds