Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 25. September 2015 fusionieren. Das bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
DWS Global Protect 80 II | LU0216964394 | DWS Funds Global Protect 80 | LU0188157704 |
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird von der FFB am 14. September 2015 eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir hierfür einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für Ihre Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Fusion des Fonds DWS Global Protect 80 II auf den Teilfonds DWS Funds Global Protect 80
am 25. September 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen Fonds zu optimieren, wird die Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. den Fonds DWS Global Protect 80 II („übertragender Fonds“) am 25. September 2015 entsprechend auf den Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 („übernehmender Teilfonds“) fusionieren.
Der übertragende Fonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel 1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des übertragenden Fonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Fonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden Fonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der übertragende Fonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Fonds werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Fonds werden automatisch im Register des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion des Fonds und des Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem detaillierten Anschreiben an die Investoren hervor. Darüber hinaus werden den Anteilinhabern des übertragenden Fonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet.Es handelt sich beim Fonds DWS Global Protect 80 II um rechtlich unselbstständiges Investmentvermögen (fonds commun de placement) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezember 2010“).
Bei dem Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 handelt es sich um einen Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital. Vor diesem Hintergrund ändert sich die rechtliche Stellung des Anlegers.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion verbunden sind) weder dem übertragenden Fonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von der Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds erlischt am 18. September 2015.
Bis zum 18. September 2015 sind die Anleger des übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Orders, die am 18. September 2015 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Fusion erfolgt am 25. September 2015.
KPMG Luxembourg, Société Coopérative, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger des durch die Fusion betroffenen Fonds oder Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion zur Verfügung gestellt. Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft unter folgender Adresse beantragen:
Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxemburg
Luxemburg
Zusätzliche Informationen bezüglich der Fusion sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Funds Global Protect 80 liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Fonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A.