Verschmelzung von DWS Fonds

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 Wir wurden darüber informiert, dass folgende Fonds zum 22. Juli 2015 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
DWS Global Strategie (Renten) DE0005152490 DWS Inter-Renta DE0008474040

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ endet bei der FFB am 9.Juli 2015.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Bestandskunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

die Anleger der Fonds DWS Global Strategie (Renten) und DWS Inter-Renta 05. Juni 2015 Verschmelzung des Fonds DWS Global Strategie (Renten) auf den Fonds DWS Inter-Renta am 22. Juli 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH das OGAWSondervermögen DWS Global Strategie (Renten) (übertragender Fonds) am 22. Juli 2015 auf das OGAW-Sondervermögen DWS Inter-Renta, Anteilklasse LD, (übernehmender Fonds) verschmelzen.

Nachstehende Übersicht enthält die wesentlichen Veränderungen für die Anleger in den verschmelzenden Fonds: Fondsname DWS Global Strategie (Renten) DWS Inter-Renta übertragender Fonds übernehmender Fonds Anteilklassen / LD ISIN/WKN DE0005152490 515249 DE0008474040 847404 Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist die Partizipation an den Chancen der globalen Rentenmärkte und die Erwirtschaftung einer möglichst hohen Wertentwicklung und zugleich angemessenen jährlichen Ausschüttung in Euro.

Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände.

Mindestens zwei Drittel des Wertes des Fonds müssen in verzinslichen Wertpapieren internationaler Aussteller angelegt werden. Bis zu 49% des Wertes des Fonds dürfen in Bezug auf die Fondswährung ein Währungsrisiko aufweisen.

Bis zu 30% des Wertes des Fonds dürfen in Vermögensgegenständen angelegt werden, die ein Währungsrisiko durch nicht europäische Währungen bergen. Dies können insbesondere auch außereuropäische Schwellenländerwährungen sein. Als nicht europäische Schwellenländer werden all diejenigen Länder außerhalb von Europa angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank, der International Finance Cooperation (IFC) oder einer der großen international tätigen Investmentbanken als nicht entwickelte Industrieländer betrachtet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, handelt es sich zurzeit dabei um die Währungen der folgenden Länder: Mexiko, Israel, Südafrika, Chile, Brasilien, Philippinen, Argentinien, Thailand, Der Fonds strebt als Anlageziel einen hohen stetigen Ertrag und zugleich eine angemessene jährliche Ausschüttung in Euro an.

Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände.

Mindestens 70% des Wertes des Fonds müssen in verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Aussteller angelegt werden. Bis zu 30% des Wertes können in sonstigen Vermögensgegenständen nach § 24 Nr. 1 der „Besonderen Anlagebedingungen“ angelegt werden. Bis zu 25% des Wertes des Fonds können in Wandel- und Optionsanleihen angelegt werden. Bis zu 10% des Wertes des Fonds können in Aktien und andere Beteiligungswertpapiere angelegt werden.

Die auszuwählenden Werte sollen unter Ausnutzung der international unterschiedlichen Zinsen und der jeweiligen Marktlage einen überdurchschnittlich hohen und stetigen Ertrag bringen.

Je bis zu 30% des Wertes des Fonds dürfen in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben angelegt werden.

Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des Fonds in Anteilen an anderen Fonds (Investmentanteile) investieren. Dabei darf der über 5% des Wertes des Fonds hinausgehende Teil an Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH Mainzer Landstraße 178–190 60327 Frankfurt am Main 2 Südkorea, Kolumbien, Taiwan, Indonesien, Indien, China, Ukraine, Malaysia. Die durchschnittliche Bonität der Aussteller soll im Investmentgrade- Bereich liegen. Je bis zu einem Drittel des Wertes des Fonds dürfen in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben angelegt werden.

Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des Fonds in Anteilen an anderen Fonds (Investmentanteile) investieren. Dabei darf der über 5% des Wertes des Fonds hinausgehende Teil an Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen bestehen.

Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen bestehen.

Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagestrategie tatsächlich erreicht werden.

Fondsmanager Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH Ertragsverwendung Ausschüttung Ausschüttung Kostenpauschale / Vergütung der Verwaltungsgesellschaft Kostenpauschale 0,85% p.a.

Kostenpauschale 0,85% p.a.

Fondswährung EUR EUR Anteilklassenwährung / EUR Erfolgsabhängige Vergütung Derzeit 0,00% Keine erfolgsabhängige Vergütung Anlegerprofil Wachstumsorientiert Wachstumsorientiert SRRI 3 4 Orderannahme 13:30 MEZ 13:30 MEZ Ausgabeaufschlag 3% 3% Rücknahmeabschlag Keiner Keiner Garantie Keine Keine Geschäftsjahr 1.10. – 30.9. 1.10. – 30.9.

Fondsdomizil Deutschland Deutschland Vertriebsländer Deutschland, Österreich Deutschland, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Schweiz Der übertragende Fonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Fonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Verschmelzung wird gemäß § 1 Absatz 19 Nr. 37 a) und § 190 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“) durchgeführt. Im Rahmen der Verschmelzung wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des übertragenden Fonds stattfinden.

Als Ergebnis der Verschmelzung werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Fonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung Anteile an dem übernehmenden Fonds einschließlich eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.

Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden Fonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Fonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung entspricht.

Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen und der übertragende Fonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Fonds werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Fonds werden automatisch im Register des übernehmenden Fonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Fonds ausgegeben werden.

Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.

Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im aufnehmenden Fonds auswirkt.

3 Die Verschmelzung erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.

Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem Text hervor. Darüber hinaus werden den Anteilinhabern des übertragenden Fonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet.

Der übertragende Fonds DWS Global Strategie (Renten) und der übernehmende Fonds DWS Inter- Renta sind Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) im Sinne des KAGB.

Beide Fonds sind rechtlich unselbständige OGAW-Sondervermögen, die von der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH verwaltet werden. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.

Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Verschmelzung (insbesondere Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Verschmelzung verbunden sind) weder dem übertragenden Fonds noch dem übernehmenden Fonds bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH übernommen.

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des übertragenden Teilfonds endet am 15. Juli 2015. Bis zum 15. Juli 2015 sind die Anleger des übertragenden und übernehmenden Teilfonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Orders, die am 15. Juli 2015 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am 22. Juli 2015.

Die KPMG AG, Frankfurt am Main, wird seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß § 185 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 KAGB für Zwecke der geplanten Verschmelzung zu erstellen.

Als Anleger eines durch die Verschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Verschmelzung zur Verfügung gestellt.

Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH unter folgender Adresse beantragen: Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH Mainzer Landstraße 11-17, 60327 Frankfurt Zusätzliche Informationen bezüglich der Verschmelzung sind am Sitz der Kapitalverwaltungsgesellschaft erhältlich.

Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Inter-Renta liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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