Deka Investments hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 30. November 2015 fusionieren.
Die Anteile der „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf.
Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Deka Bund + S Finanz: 1-3 TF | DE0009771865 | DekaTresor | DE0008474750 |
DekaValor | DE0009763169 | DekaTresor | DE0008474750 |
Fondsanteile der „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 26. Oktober 2015 gekauft und bis zum 16. November 2015 über die FFB zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung von Deka Bund + S Finanz: 1-3 und DekaValor (übertragende Fonds) auf DekaTresor (übernehmender Fonds)
Die Deka Investment GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) hat beschlossen, die von ihr verwalteten richtlinienkonformen Investmentvermögen Deka Bund + S Finanz: 1-3 (ISIN Anteilklasse TF: DE0009771865; ISIN Anteilklasse I: DE000DK1CJX9) bzw. DekaValor (ISIN:
DE0009763169) auf das richtlinienkonforme Investmentvermögen DekaTresor (ISIN: DE0008474750) zu verschmelzen.
Anleger von Deka Bund + S Finanz: 1-3 bzw. von DekaValor erhalten im Rahmen der Verschmelzung Anteile von DekaTresor.
Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung
Grund für die Verschmelzung von Deka Bund + S Finanz: 1-3 auf DekaTresor ist das aktuelle und auch perspektivisch schwierige Umfeld (niedriges Zinsniveau), aufgrund dessen das mit Deka Bund + S Finanz: 1-3 verfolgte Ziel, durch die Vereinnahmung laufender Zinserträge und durch eine positive Kursentwicklung einen Kapitalzuwachs zu erzielen, nicht sichergestellt werden kann.
Wegen des anhaltend niedrigen Zinsumfelds in der Eurozone und dem kontinuierlich fallenden Fondsvolumen ist auch die Aufrechterhaltung des Fondskonzeptes von DekaValor nicht mehr sinnvoll.
Die Verschmelzung hat nicht nur eine Straffung unserer Produktpalette und eine kosteneffizientere Verwaltung, sondern auch eine Ausdehnung des Fondsvolumens des übernehmenden Fonds zur Folge. Dies führt wiederum zu Losgrößenvorteilen, von denen Anleger der übertragenden Fonds profitieren können. Darüber hinaus ermöglicht die flexiblere Anlagepolitik von DekaTresor attraktivere Renditechancen.
Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger Anleger von Deka Bund + S Finanz: 1-3 und von DekaValor werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Fonds DekaTresor. Die Rechtsbeziehungen zwischen Anlegern und der Gesellschaft richten sich von da an nach den Anlagebedingungen des übernehmenden Fonds.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden von der Gesellschaft getragen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann.
Potenzielle Auswirkungen auf Anleger von Deka Bund + S Finanz: 1-3
Im Vergleich zu Deka Bund + S Finanz: 1-3 weist DekaTresor eine breitere Streuung auf.
Zwar investieren beide Sondervermögen vornehmlich in auf Euro lautende verzinsliche Wertpapiere der Eurozone. Im Gegensatz zu Deka Bund + S Finanz: 1-3 besteht aber bei DekaTresor keine Bindung an eine gewichtete, durchschnittliche Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als drei Jahren. Vielmehr konzentriert sich das übernehmende Sondervermögen auf alle kurz- und mittelfristigen Wertpapiere, vornehmlich auf Staatsanleihen, aber auch auf Anleihen von öffentlichen Emittenten aus der Eurozone, für die Staatsgarantien bestehen.
Zudem können auch Pfandbriefe und Unternehmensanleihen erworben werden. Weiterhin können wie bei Deka Bund + S Finanz: 1-3 Geschäfte in von einem Basiswert abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) getätigt werden und mehr als 35% des Sondervermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Bundesrepublik Deutschland investiert werden.
Das übertragende Investmentvermögen sind vom Risiko- und Ertragsprofil derzeit in die Risikoklasse 2 (von 7) gemäß CESR-Leitlinie 10- 673 eingestuft, das übernehmende Investmentvermögen ist derzeit ebenfalls in die Risikoklasse 2 eingestuft; die Einstufung unterliegt im Zeitablauf jedoch Änderungen.
Deka Investment GmbH
Ein Ausgabeaufschlag fällt beim übertragenden Investmentvermögen nicht an. Beim übernehmenden Investmentvermögen wird ein Ausgabeaufschlag in Höhe von maximal 2,50 % fällig. Der tatsächliche Ausgabeaufschlag des übernehmenden Investmentvermögens entspricht dem maximalen Ausgabeaufschlag. Auswirkungen auf die Anleger hat dies hingegen nicht, da nur Neuanleger den Ausgabeaufschlag zu entrichten haben und weder Anleger des übernehmenden noch Anleger der übertragenden Fonds als solche anzusehen sind.
Die laufenden Kosten von Deka Bund + S Finanz: 1-3 lagen im letzten Geschäftsjahr bei 1,42% für die Anteilklasse TF und 0,43% für die Anteilklasse I. Die laufenden Kosten des übernehmenden Investmentvermögens DekaTresor betragen 0,54% (Kostenschätzung).
Eine erfolgsabhängige Vergütung darf weder im übertragenden Investmentvermögen noch im übernehmenden Investmentvermögen berechnet werden.
Umschichtungen oder Neuordnungen der Portfolios werden bei Deka Bund + S Finanz: 1-3 unmittelbar vor Verschmelzung vorgenommen, indem diejenigen Vermögensgegenstände veräußert und Termingeschäfte geschlossen werden, welche im Portfolio von DekaTresor keine Berücksichtigung finden. Nach vollzogener Verschmelzung wird im aufnehmenden Portfolio die dann vorgesehene Zielallokation hergestellt.
Das Geschäftsjahr von Deka Bund + S Finanz: 1-3 beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni eines jeden Jahres. Das Geschäftsjahr des übernehmenden Investmentvermögens beginnt am 1. September und endet am 31. August eines jeden Jahres. Für Anleger von Deka Bund + S Finanz: 1-3 ändern sich daher das Geschäftsjahr und die Stich- und Veröffentlichungstage für die Jahres- und Halbjahresberichte.
Die Erträge werden für das übertragende Investmentvermögen ausgeschüttet und für das übernehmende Investmentvermögen thesauriert.
Für Anleger von Deka Bund + S Finanz: 1-3 ändert sich daher mit der Verschmelzung die Ertragsverwendung.
Im Anschluss an die Verschmelzung wird in den wesentlichen Anlegerinformationen ausschließlich die Wertentwicklung des übernehmenden Investmentvermögens DekaTresor dargestellt, da Deka Bund + S Finanz: 1-3 mit der Verschmelzung nicht fortbesteht.
Potenzielle Auswirkungen auf Anleger von DekaValor
Das Anlagekonzept von DekaValor verfolgt das Ziel, kurz- bis mittelfristig einen Kapitalzuwachs zu generieren und stimmt damit in der Zielsetzung mit DekaTresor überein. Auch die Anlageformen sind grundsätzlich vergleichbar (Anleihen staatlicher Aussteller, Pfandbriefe, Unternehmensanleihen aus der Eurozone). Allerdings weisen die Anlagen in DekaValor eine kürzere Restlaufzeit von in der Regel bis zu ca. 2 Jahren auf, während DekaTresor überwiegend Anleihen im Restlaufzeitenbereich von 1 bis zu 4 Jahren erwirbt.
Mit DekaTresor steht ein Fondskonzept bereit, das überwiegend in verzinsliche Wertpapiere mit kurz- bis mittelfristiger Laufzeit investiert.
Anlageschwerpunkt bilden hierbei Staatsanleihen sowie Anleihen öffentlicher Emittenten aus der Eurozone, für die Staatsgarantien bestehen. Daneben können besicherte, verzinsliche Wertpapiere (z.B. Pfandbriefe) und ausgewählte Unternehmensanleihen erworben werden. Darüber hinaus können Geschäfte in von einem Basiswert abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) getätigt werden.
Dieser Investmentfonds darf mehr als 35% des Sondervermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Bundesrepublik Deutschland investieren.
Das übertragende Investmentvermögen DekaValor ist vom Risiko- und Ertragsprofil derzeit in die Risikoklasse 1 (von 7) gemäß CESRLeitlinie 10-673 eingestuft, das übernehmende Investmentvermögen ist derzeit in die Risikoklasse 2 eingestuft; die Einstufung unterliegt im Zeitablauf jedoch Änderungen.
Der maximale Ausgabeaufschlag beträgt beim übertragenden Investmentvermögen 1,00% und beim übernehmenden Investmentvermögen 2,50%. Der derzeitige Ausgabeaufschlag entspricht jeweils dem maximalen Ausgabeaufschlag. Auswirkungen auf die Anleger hat dies hingegen nicht, da nur Neuanleger den Ausgabeaufschlag zu entrichten haben und weder Anleger des übernehmenden noch der übertragenden Fonds als solche anzusehen sind.
Die laufenden Kosten von DekaValor lagen im letzten Geschäftsjahr bei 0,55 %. Die laufenden Kosten des übernehmenden Investmentvermögens DekaTresor betragen hingegen 0,54% (Kostenschätzung).
Weder DekaValor noch DekaTresor erheben eine erfolgsbezogene Vergütung.
Umschichtungen oder Neuordnungen der Portfolios werden bei DekaValor unmittelbar vor Verschmelzung vorgenommen, indem diejenigen Vermögensgegenstände veräußert und Termingeschäfte geschlossen werden, welche im Portfolio von DekaTresor keine Berücksichtigung finden sollen. Nach vollzogener Verschmelzung wird im aufnehmenden Portfolio die dann vorgesehene Zielallokation hergestellt.
Das Geschäftsjahr von DekaValor beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Das Geschäftsjahr des übernehmenden Investmentvermögens beginnt am 1. September und endet am 31. August eines jeden Jahres. Für Anleger von DekaValor ändern sich daher das Geschäftsjahr und die Stich- und Veröffentlichungstage für die Jahres- und Halbjahresberichte.
Die Erträge werden für das übertragende Investmentvermögen DekaValor sowie für das übernehmende Investmentvermögen gleichermaßen thesauriert. Für die Anleger von DekaValor gibt es daher keine Änderung hinsichtlich der Ertragsverwendung.
Potenzielle Auswirkungen auf Anleger von DekaTresor
Für DekaTresor ergeben sich durch die Verschmelzung keine unmittelbaren Änderungen in Bezug auf Risikoeinstufung, Ausgabeaufschlag und laufende Kosten.
Durch die Verschmelzung ergeben sich für den übernehmenden Fonds DekaTresor keine Änderungen in der Anlagepolitik sowie in den Zielen des Fonds. Die Verschmelzung kann aber zu kurzzeitigen Verschiebungen in der Zielallokation führen, die kurzfristig wieder hergestellt wird.
Das Geschäftsjahr läuft weiterhin vom 1. September bis zum 31. August eines jeden Jahres. Stichtage und Veröffentlichungstage für die Jahres- und Halbjahresberichte bleiben von der Verschmelzung unberührt.
Rechte der Anleger
Die Ausgabe von Anteilen aller übertragenden Fonds wird mit Ablauf des 30. Oktober 2015 eingestellt. Ab dem 2. November sind Käufe nicht mehr möglich.
Anleger, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten, mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden können, an die Gesellschaft zurück zu geben oder den Umtausch ihrer Anteile ohne weitere Kosten in einen anderen Fonds (deutsches Sondervermögen oder EU-Investmentvermögen), der mit den bisherigen Anlagegrundsätzen vereinbar ist und von der Gesellschaft oder einem Unternehmen desselben Konzerns verwaltet wird, zu verlangen. Da die Gesellschaft oder ein konzernangehöriges Unternehmen keine entsprechenden Fonds verwaltet, kann den Anlegern nur das zuvor beschriebene Recht zur Rückgabe angeboten werden. Eine Rückgabe an die Gesellschaft ist bis 20. November 2015 (Auftragseingang bei der Gesellschaft) möglich. Anleger, die das Angebot auf kostenlose Rückgabe nicht wahrgenommen haben, können ab 30. November 2015 ihre Rechte als Anleger des Fonds DekaTresor wahrnehmen und die Anteile jederzeit gemäß den Bestimmungen des übernehmenden Fonds zurückgeben.
Am Übertragungsstichtag werden die in den übertragenden Sondervermögen seit Ende des letzten Geschäftsjahres aufgelaufenen Erträge thesauriert. Bei Deka Bund + S Finanz: 1-3 ist Stichtag der 30. Juni 2015, während das maßgebliche Geschäftsjahresende beim DekaValor auf den 31. Dezember 2014 fällt; der ermittelte Anteilwert spiegelt dies jeweils wider.
Bei DekaTresor erfolgt eine Thesaurierung der Erträge zum Geschäftsjahresende am 31. August 2015. Auch Erträge, die zwischen dem 31. August 2015 und dem Verschmelzungsstichtag anfallen, werden zum dann folgenden Geschäftsjahresende thesauriert. Mittels Ertragsausgleich und Berücksichtigung im Rahmen des Umtauschverhältnisses wird eine sachgerechte Zuordnung gewährleistet.
Anlegern wird der Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers bezüglich der Verschmelzung nach Erstellung im Anschluss an die Verschmelzung auf Anfrage bei der Gesellschaft (Deka Investment GmbH, Mainzer Landstr. 16, 60325 Frankfurt am Main) kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage werden den Anlegern von der Gesellschaft sowie der DekaBank Deutsche Girozentrale unter der Rufnummer (0 69) – 7147-6 52 weitere Informationen zur Verschmelzung zur Verfügung gestellt.
Übertragungsstichtag
Geplanter effektiver Verschmelzungstermin ist der 30. November 2015.
Wesentliche Anlegerinformationen des übernehmenden Fonds
Nachfolgend finden Sie die Charakteristika des übernehmenden Fonds in einer vergleichenden Darstellung mit den Merkmalen der übertragenden Sondervermögen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen zu DekaTresor. Wir bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen.