Candriam hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 16. Dezember 2014 fusioniert wurden.
Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgegangen sind. Das Umtauschverhältnis wurde von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Candriam Equities B Mediterranean D | BE0165162687 | Candriam Equities B Europe | BE0945523646 |
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde von der FFB bereits eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung wurde entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Bestandskunden des aufnehmenden Fonds wurden ebenfalls schriftlich über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
MITTEILUNG I. Verschmelzung von Teilfonds durch Übernahme Hiermit laden wir die Inhaber von Anteilen der nachstehend genannten Teilfonds zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung (aHV) (nähere Erläuterungen siehe unten) für den jeweils für sie maßgeblichen Teilfonds ein. Die Hauptversammlungen finden am 8. Dezember 2014 in der avenue des Arts 58 in B-1000 Brüssel statt, um über die jeweiligen Punkte der Tagesordnung zu beraten und beschließen.
TAGESORDNUNG Vorschlag zur Verschmelzung des jeweils übertragenden Teilfonds mit dem entsprechenden übernehmenden Teilfonds: Übertragender Teilfonds AHV Übernehmender Teilfonds AHV Candriam Equities B Nordic 10.00 Uhr => Candriam Equities B Mediterranean 10.20 Uhr => Candriam Equities B Europe 10.40 Uhr A. Kenntnisnahme und Prüfung der folgenden Dokumente und Berichte: • Verschmelzungsplan mit den gemäß Art. 167 des Königlichen Erlasses vom 12. November 2012 über bestimmte öffentliche Organismen für gemeinsame Anlagen vorgeschriebenen Informationen, erstellt vom jeweiligen Verwaltungsrat der Teilfonds in Form einer privatschriftlichen Urkunde und bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts Brüssel hinterlegt bzw. zu hinterlegen; • Bericht der Depotbank gemäß Artikel 171 des Königlichen Erlasses vom 12. November 2012; • Bericht des Abschlussprüfers über den Verschmelzungsplan gemäß Artikel 172 des Königlichen Erlasses vom 12. November 2012.
Die genannten Dokumente stehen den Anteilinhabern kostenfrei am Sitz der Gesellschaft zur Verfügung.
Am selben Ort stehen den Anteilinhabern darüber hinaus die Berichte des Abschlussprüfers über die drei vergangenen Geschäftsjahre der Gesellschaft, die Jahresberichte für die letzten drei Geschäftsjahre und ein Rechnungsabschluss der betroffenen Teilfonds gemäß Art. 697 § 2 Punkt 5 des belgischen Gesellschaftsrechts zur Verfügung.
- Vorschläge zur Beschlussfassung: B.1. Vorschlag zur Verschmelzung: Übertragende und übernehmende Teilfonds: Der Versammlung wird vorgeschlagen, die Teilfonds zu verschmelzen, indem der jeweils übernehmende Teilfonds sämtliche aktivischen und passivischen Positionen des Gesamtvermögens des jeweils übertragenden Teilfonds übernimmt, und zwar in Übereinstimmung mit den im Verschmelzungsplan (siehe Punkt A.) festgelegten Modalitäten und Bedingungen.
Übertragende Teilfonds: Vorbehaltlich der Zustimmung zur Verschmelzung wird die Auflösung ohne Abwicklung des übertragenden Teilfonds festgestellt.
B.2. Festlegung des Umtauschverhältnisses und der Vergütung für die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds: Der Versammlung wird vorgeschlagen, dem Folgenden zuzustimmen: dem Umtauschverhältnis, das auf der Grundlage der weiter unten angegebenen Formel festgelegt wird, und der Auflegung einer entsprechenden Anzahl an Anteilen für den übernehmenden Teilfonds, wobei die neu begebenen Anteile der gleichen Anteilsart sind wie die Anteile, die von den Anlegern vor der Verschmelzung an dem übertragenden Teilfonds gehalten wurden. Diese neuen Anteile werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds im Gegenzug zur Übertragung der aktivischen und passivischen Positionen des übertragenden Teilfonds zugeteilt, und zwar nach Maßgabe der jeweiligen Nettoinventarwerte, des hieraus resultierenden Umtauschverhältnisses und der folgenden Bedingungen: Übertragender Teilfonds Klasse Art => Übernehmender Teilfonds Klasse Art Candriam Equities B Nordic C thes. => Candriam Equities B Europe C thes.
Candriam Equities B Nordic C auss. => Candriam Equities B Europe C auss.
Candriam Equities B Mediterranean C thes. => Candriam Equities B Europe C thes.
Candriam Equities B Mediterranean C auss. => Candriam Equities B Europe C auss.
Die Anzahl der Anteile, die einem Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds zugeteilt werden, ergibt sich nach der folgenden Formel und den folgenden Bedingungen: A = Anzahl der zugeteilten neuen Anteile B = Anzahl der Anteile des ursprünglichen, übertragenden Teilfonds C = Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden Teilfonds vom 5. Dezember 2014 (berechnet am 8. Dezember 2014), also der am Tag der Versammlung geltende Nettoinventarwert C = Nettoinventarwert je Anteil des übernehmenden Teilfonds vom 5. Dezember 2014 (berechnet am 8. Dezember 2014), also der am Tag der Versammlung geltende Nettoinventarwert (unter Berücksichtigung der etwaigen Teilung des Nettoinventarwerts des Anteils) Wird einem Anteilinhaber infolge des Umtauschs ein Anteilsbruchteil zugewiesen, so kann er einen solchen Anteilsbruchteil kostenfrei (nach Abzug etwaiger Steuern und Abgaben) zur Rücknahme durch den übernehmenden Teilfonds einreichen oder ihn durch Zahlung des entsprechenden Restbetrages in einen ganzen Anteil aufstocken.
D A B C × = C. Befugnisse: Der Versammlung wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat alle Befugnisse für die Durchführung der nach der Tagesordnung zu fassenden Beschlüsse zu erteilen.
*** Das Umtauschverhältnis wird an dem Tag berechnet, an dem die Hauptversammlungen der Umstrukturierung zustimmen.
Um eine reibungslose Durchführung der Transaktion zu gewährleisten, werden Anträge auf Zeichnung, Rücknahme und Umwandlung (sowohl für die übertragenden als auch die übernehmenden Teilfonds) ab dem 5. Dezember 2014 um 12.00 Uhr vorübergehend ausgesetzt. Die Anleger der übertragenden Teilfonds können bis zum 28. November 2014, 12.00 Uhr die Rücknahme ihrer Anteile beantragen, welche kostenfrei ist (mit Ausnahme der Steuern und Abgaben, die von den Behörden des Landes erhoben werden, in dem die Anteile verkauft werden). Alternativ können sie die Umwandlung ihrer Anteile in Anteile der gleichen Anteilsart des Candriam Sustainable Europe und/oder des Candriam Quant Equities Europe (eine SICAV nach dem luxemburgischen Recht) oder – sofern sie Anleger des Teilfonds Candriam Equities B Mediterranean sind – in Anteile des Candriam Equities L EMU (eine SICAV nach dem luxemburgischen Recht) beantragen.
Unter der Voraussetzung, dass die Verschmelzung genehmigt wird, können Anteilinhaber, die das vorstehend beschriebene Recht innerhalb der genannten Frist nicht ausgeübt haben oder sich dagegen entschieden haben, ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Fonds ab dem 16. Dezember 2014 (Orderannahmeschluss 12.00 Uhr) geltend machen. Die Verschmelzung tritt 6 Bankgeschäftstage, nachdem die Hauptversammlungen der Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben, in Kraft, das heißt am 16. Dezember 2014.
Sollte die Verschmelzung nicht genehmigt werden, können ab dem 9. Dezember 2014 wieder Anträge eingereicht werden (Orderannahmeschluss: 12.00 Uhr).
*** Die Beschlussfassung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Verordnungen und den maßgeblichen Bestimmungen der Satzung.
Wir weisen darauf hin, dass für die Teilnahme an den aHV die satzungsgemäßen Bestimmungen einzuhalten sind.
Der Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen, die letzten periodischen Berichte, der Verschmelzungsplan sowie das Offenlegungsdokument im Sinne von Artikel 173 des Königlichen Erlasses vom 12. November 2012 über bestimmte öffentliche Organismen für gemeinsame Anlagen sind kostenfrei bei folgenden Stellen erhältlich: am Sitz der Gesellschaft und bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle (Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg). Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen und die letzten periodischen Berichte sind darüber hinaus auf den folgenden Internetseiten abrufbar: www.candriam.com und www.belfius.be.
- Informationen für die Anleger A. Candriam Equities B European Property Securities: Die Anteilinhaber werden über folgende Änderungen in Kenntnis gesetzt: – Änderung der Anlagepolitik: Das geografische Anlageuniversum wird erweitert von »europäisch« auf »global«. Die Anlagen erfolgen über OGA-Anteile.
Aus diesem Grund ändern sich auch die Berechnung des Nettoinventarwerts und die Bedingungen für die Zeichnung, die Rücknahme und den Umtausch von Anteilen zwischen den Anteilskategorien.
– Der Fonds wird umbenannt in »Global Property Funds«.
– Änderung der Anlageverwaltungsgebühr: o Klasse C: Max. 1,00 % (bisher: max. 1,50 %) o Klasse I: Max. 0,50 % (bisher: max. 0,55 %) – Änderung der Verwaltungsgebühr: o Klasse C: Max. 0,13 % (bisher: max. 0,12 %) o Klasse I: Max. 0,06 % (bisher: max. 0,08 %) B. Candriam Equities B Europe Small & Mid Caps Klasse I: Korrektur der Depotbankgebühr: Max. 0,04 % (bisher: max. 0,03 %).
- Candriam Equities B Belgium: Verdeutlichung der besonderen Strategie der Anlagepolitik. Diese Neuformulierung beinhaltet keine grundlegende Änderung.
- Informationen für die Anleger aller Teilfonds: Präzisierung der Informationen für die Anteilinhaber in Bezug auf Transaktionen mit außerbörslichen Finanzderivaten und in Bezug auf Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung.
Sämtliche Änderungen treten am 16. Dezember 2014 (Datum des Nettoinventarwerts) in Kraft.
Anteilinhaber, die mit den unter den Punkten II. A. und II. B. erläuterten Änderungen nicht einverstanden sind, können innerhalb eines Monats ab dem Datum dieser Mitteilung die gebührenfreie Rücknahme ihrer Anteile beantragen (es fallen lediglich die von den Behörden der Vertriebsländer des Fonds erhobenen Steuern und Abgaben an).
Der Entwurf des entsprechend geänderten Prospekts und der gegebenenfalls entsprechend geänderten wesentlichen Anlegerinformationen sind kostenlos auf Anfrage bei den vorgenannten Stellen erhältlich.
*** Der Verwaltungsrat der Gesellschaft