Verschmelzung von Axxion Fonds

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 Entgegen unserer Information vom 8. Mai 2015 wird der Teilfonds mit der ISIN LU0157022814 in den Teilfonds mit der ISIN LU1221107615 fusioniert. Die ISIN LU0138526776 bleibt unverändert bestehen.
Axxion S.A. hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 17. Juni 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
AKROBAT FUND – VALUE LU0157022814 AKROBAT FUND – EUROPA – B LU1221107615

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde von der KVG und der FFB bereits eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.


Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB
den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg 82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
AKROBAT FUND mit den Teilfonds
AKROBAT FUND – EUROPA (ISIN LU0138526776; LU1221107615) und
AKROBAT FUND – VALUE (ISIN LU0157022814)
Die Anleger der oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des AKROBAT FUND (FCP Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010), die Axxion S.A., im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, den Teilfonds AKROBAT FUND – VALUE (der „übertragende Teilfonds“) mit Wirkung zum 17. Juni 2015 in den Teilfonds AKROBAT FUND – EUROPA (der „übernehmende Teilfonds“) zu verschmelzen. Der Umtausch der Anteile erfolgt auf der Basis der Anteilwerte vom 16. Juni 2015. Der übertragende Teilfonds (LU0157022814) wird mit der Anteilklasse B (LU1221107615) des übernehmenden Teilfonds verschmolzen. Dabei erhalten die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds Anteile des übernehmenden Teilfonds, die wertmäßig den jeweils bisher gehaltenen Anteilen am übertragenden Teilfonds entsprechen.
Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung im Interesse der Anleger als vorteilhaft. Aufgrund des aktuell geringen Teilfondsvermögens des übertragenden Teilfonds, ist die Verwaltungsgesellschaft der Auffassung, dass eine wirtschaftliche effiziente Verwaltung des Teilfonds nicht mehr möglich erscheint. Durch die mit der Verschmelzung einhergehende Erhöhung des Teilfondsvermögens besteht die Möglichkeit, dass, die Kostenquote für die verbleibenden Anleger reduziert werden kann. Das Teilfondsvermögen des übertragenden Teilfonds entspricht von der strategischen Ausrichtung und der Investmentphilosophie dem übernehmenden Teilfonds. Angesichts der Möglichkeit einer wirtschaftlich effektiveren Verwaltung eines kombinierten Portfolios, soll der übertragende Teilfonds mit dem übernehmenden Teilfonds verschmolzen werden und damit letztendlich eine Erwirtschaftung höherer Erträge für die Anteilinhaber beider bisherigen Teilfonds erreicht werden.
Für die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds ergeben sich durch die Verschmelzung mit dem übernehmenden Teilfonds keine Änderungen.
Die Erfolgsvergütungen im übertragenden Teilfonds sind bereits zum Verschmelzungszeitpunkt im jeweiligen Anteilpreis berücksichtigt, sodass Anleger des untergehenden Teilfonds nur zukünftig anfallende Erfolgsvergütung des übernehmenden Teilfonds tragen müssen.
Alle aufgelaufenen Erträge im übertragenden und übernehmenden Teilfonds sind bereits zum Verschmelzungszeitpunkt im jeweiligen Anteilpreis berücksichtigt, sodass Anleger des untergehenden Teilfonds nur an zukünftigen Erträgen des übernehmenden Teilfonds partizipieren werden.
Anlegern des übertragenden Teilfonds wird empfohlen, sich über den aufnehmenden Teilfonds zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zu lesen. Die wesentlichen Anlegerinformationen sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (www.axxion.lu) einzusehen und am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich. Weitere Informationen über die Verschmelzung können bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden.
Alle Vermögenswerte des übertragenden Teilfonds werden am Tage der Verschmelzung auf den übernehmenden Teilfonds übertragen.
Aufgrund der Verschmelzung und der Zusammenlegung der beiden Portfolien kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen. Durch eine entsprechende Umschichtung des Portfolios des übernehmenden Teilfonds werden die etwaigen Anlagegrenzverletzungen jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zurückgeführt.
Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden den betroffenen Teilfonds nicht belastet.
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 16. Juni 2015 statt. Der effektive Verschmelzungstag ist der 17. Juni 2015. Dabei erhalten die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds Anteile des übernehmenden Teilfonds, die wertmäßig
den jeweils bisher gehaltenen Anteilen am übertragenden Teilfonds entsprechen.
Es ist geplant die Verschmelzung steuerneutral durchzuführen. Um zu klären, ob die Verschmelzung für Sie als Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds in Ihrem Herkunftsland steuerliche Konsequenzen hat, konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.
Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 10. Juni 2015, 16:30 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt. Zeichnungen und Rücknahmen im übernehmenden Teilfonds bleiben davon unberührt. Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag dieser Veröffentlichung, bis zum 10. Juni 2015, 16:30 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Abrechnungsmodalitäten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, erhalten am ersten Bankarbeitstag nach der letztmalig getrennten Berechnung der Anteilwerte die Anteile des übertragenden Teilfonds in Anteile des übernehmenden Teilfonds getauscht und haben nach der Verschmelzung das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben.
Der Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im Mai 2015 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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