Verschmelzung von Allianz Global Investors Funds

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 Allianz Global Investors hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 9. Juni 2015 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
AGIF – Allianz Dynamic Multi Asset Plus – A (H2-EUR) LU0342683553 AGIF – Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 50 – A – EUR LU1019989323

Die Ausgabe von Anteilen wurde von der FFB bereits eingestellt.
Die Rückgabe von Anteilen kann über die FFB bis zum 22. Mai 2015 vorgenommen werden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Allianz Global Investors Fund – Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 50
Fondsverschmelzung des Allianz Global Investors Fund – Allianz Dynamic Multi Asset Plus mit dem Allianz Global Investors
Fund – Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 50
Sehr geehrte Anteilinhaberin,
Sehr geehrter Anteilinhaber,
Sie halten Anteile an dem Fonds Allianz Global Investors Fund – Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 50 in Ihrem Wertpapierdepot.
Der Verwaltungsrat der Allianz Global Investors Fund – Société d’Investissement à Capital Variable (die „Gesellschaft“) hat beschlossen, mit Wirkung zum 9. Juni 2015 (der „Verschmelzungsstichtag“) den Allianz Global Investors Fund – Allianz Dynamic Multi Asset Plus (der „zu verschmelzende Teilfonds“) mit dem Allianz Global Investors Fund – Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 50 (der „aufnehmende Teilfonds“) wie unten aufgeführt zu verschmelzen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Fondsverschmelzung erfolgte für Anleger mit Wohnsitz in Deutschland am 24. April 2015 in der Börsenzeitung.
Die Verschmelzung hat keine wesentlichen wirtschaftlichen Veränderungen für Anleger des aufnehmenden Fonds.
Warum erfolgt die Fondsverschmelzung?
Der Teilfonds Allianz Global Investors Fund – Allianz Dynamic Multi Asset Plus wird mit dem Teilfonds Allianz Global Investors Fund – Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 50 verschmolzen, da beide ähnliche Anlageziele verfolgen. Infolge der Verschmelzung wird beabsichtigt, einen größeren Fonds zu schaffen, der eine effizientere Nutzung der Ressourcen des Fondsmanagements ermöglichen wird.
Auswirkungen für den aufnehmenden Fonds
Infolge der Verschmelzung erhöht sich das verwaltete Vermögen, was eine effizientere Nutzung der Ressourcen des Fondsmanagements ermöglicht. Das Risikoprofil und die Anlageziele bleiben unverändert.
Ablauf der Fondsverschmelzung
Am Verschmelzungsstichtag werden den Anlegern des zu verschmelzenden Fonds Anteile des aufnehmenden Fonds gutgeschrieben. Im Gegenzug gehen die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des zu verschmelzenden Fonds auf den aufnehmenden Fonds über. Auf die Anlagestruktur des aufnehmenden Fonds hat dies keinerlei Auswirkungen.
Die Fondsverschmelzung wird von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und in dem auf den Verschmelzungsstichtag folgenden Jahres- bzw. Halbjahresbericht der Gesellschaft behandelt.

Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Verschmelzung der Teilfonds nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Anteile am aufnehmenden Fonds wie gewöhnlich kostenlos zurückgeben.
Ihnen entstehen keine Kosten im Zusammenhang mit der Fondsverschmelzung.
Die wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekt erhalten Sie bei Ihrem Finanzberater. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf Anfrage während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft und der Informationsstellen in jedem Rechtsgebiet, in dem die Teilfonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, einsehbar bzw. kostenlos erhältlich. Sie können diese Unterlagen auch über die Webseiten www.allianzglobalinvestors.de und www.allianzgi-regulatory.eu beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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