Allianz Global Investors hat uns informiert, dass folgende Fonds zum 10. Juli 2015 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Adirenta A EUR | DE0008471079 | Allianz Euro Rentenfonds A (EUR) | DE0008475047 |
Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ endet über die FFB am 19. Juni 2015.
Die Rückgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ kann über die FFB bis zum 27. Juni 2015 vorgenommen werden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Bestandskunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Adirenta
Fondsverschmelzung auf den Allianz Euro Rentenfonds
Sehr geehrte Anteilinhaberin,
Sehr geehrter Anteilinhaber,
Sie halten Anteile an dem Investmentfonds Adirenta („Adirenta“) in Ihrem Wertpapierdepot.
Die Verwaltungsgesellschaft des Adirenta, Allianz Global Investors GmbH, hat beschlossen, den Adirenta am 10.07.2015 (dem „Verschmelzungsstichtag“) auf den Investmentfonds Allianz Euro Rentenfonds („Allianz Euro Rentenfonds“) zu verschmelzen, der ebenfalls durch Allianz Global Investors GmbH verwaltet wird.
Die Anteilklasse des Adirenta wird nach folgendem Schema auf die entsprechende Anteilklasse des Allianz Euro
Rentenfonds verschmolzen:
Die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung der Fondsverschmelzung erfolgt am 26.05.2015 im Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der Website: www.allianzglobalinvestors.de.
Warum erfolgt die Fondsverschmelzung?
Das Ziel dieser Konsolidierung besteht darin, das Produktangebot innerhalb der gleichen Produktstrategie zu straffen.
Durch die Verschmelzung der Vermögenswerte des Adirenta als untergehender Fonds mit denen des aufnehmenden Fonds Allianz Euro Rentenfonds möchte man ein größeres Fondsvolumen generieren. Folglich kann die Strategie mit einem größeren Anlagevolumen umgesetzt werden. Dies ermöglicht es, Marktchancen noch umfassender und flexibler zu verfolgen, und dient damit dem Interesse der Anteilinhaber. Der zu verschmelzende Fonds ist in Bezug auf sein Chance-Risiko-Profil und sein Anlageziel sehr ähnlich im Vergleich zum Allianz Euro Rentenfonds.
Gegenüberstellung von Anlagepolitik und Risikoprofil
Gesetzliche Verkaufsunterlagen
Diesem Schreiben ist das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ des Adirenta und des Allianz Euro Rentenfonds beigefügt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen zu den Anlagemöglichkeiten und dem Risikoprofil des jeweiligen Fonds. Daher sollten Sie den Inhalt der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ aufmerksam lesen. Der Jahresbericht des Allianz Euro Rentenfonds ist vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs des Allianz Euro Rentenfonds verfügbar. Der Halbjahresbericht steht zwei Monate nach Ablauf des Geschäftshalbjahres des Allianz Euro Rentenfonds zur Verfügung.
Die genannten Unterlagen sowie die Verkaufsprospekte der jeweiligen Fonds erhalten Sie bei Ihrem Berater oder können von Ihnen am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Informationsstellen in jedem Rechtsgebiet, in dem die Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen bzw. kostenlos angefragt werden. Außerdem stehen diese Unterlagen im Internet unter www.allianzglobalinvestors.de bzw. www.allianzgiregulatory.
eu für Sie bereit.
Die Fondsverschmelzung wird von einem Abschlussprüfer überprüft. Den genehmigten Verschmelzungsbericht stellen wir Ihnen gerne auf Rückfrage kostenfrei zur Verfügung. Er ist rund vier Monate nach dem Verschmelzungsstichtag verfügbar.
Änderungen im Portfolio des Fonds Adirenta im Zuge der Fondsverschmelzung
Im Hinblick auf die Fondsverschmelzung wird das Portfolio des Adirenta ab dem 24. 06. 2015 an das des Allianz Euro Rentenfonds angepasst. Alle notwendigen Umschichtungen erfolgen im Rahmen der Bestimmungen des derzeit gültigen Verkaufsprospekts des Adirenta.
Kauf weiterer Anteile am Adirenta
Die Ausgabe neuer Anteile am Adirenta wird am 26.05.2015 eingestellt. Somit werden letztmalig Kaufaufträge, die am 22.05.2015 bis 07.00 Uhr (MEZ) bei uns eingegangen sind, zum Anteilpreis vom 22.05.2015 ausgeführt.
Verkauf von Anteilen am Adirenta
Die Rückgabe von Anteilen am Adirenta ist bis zum 02.07.2015 bis 07.00 Uhr (MEZ) – wie gewohnt kostenfrei – möglich.
Verkaufsaufträge werden letztmalig mit dem Preis vom 02.07.2015 abgerechnet.
Ab dem 03.07.2015 wird die Anteilrücknahme eingestellt.
Ablauf der Fondsverschmelzung
Nach dem Verschmelzungsstichtag werden Ihrem Wertpapierdepot automatisch und kostenfrei, d.h. ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlags, Anteile am Allianz Euro Rentenfonds im Gegenwert ihrer bisherigen Anlage im Adirenta gutgeschrieben.
Hierzu wird der Wert Ihres Anteilbestands am Adirenta durch den Anteilpreis des Allianz Euro Rentenfonds geteilt. Das Ergebnis ist Ihr neuer Anteilbestand am Allianz Euro Rentenfonds der anschließend Ihrem Wertpapierdepot gutgeschrieben wird. Berechnungsgrundlage ist der am Verschmelzungstag ermittelte jeweilige Anteilpreis der beiden Fonds.
Am Verschmelzungsstichtag wird der Adirenta etwaige Erträge des laufenden Geschäftsjahres thesaurieren.
Ihnen entstehen keine Kosten im Zusammenhang mit der Fondsverschmelzung.
Steuerneutrale Fondsverschmelzung
Der Erwerb von Anteilen des Allianz Euro Rentenfonds im Zuge der Fondsverschmelzung des Adirenta gilt aus steuerlicher Sicht grundsätzlich nicht als Neuerwerb. Dies bedeutet, dass bei einem späteren Verkauf der Anteile am Allianz Euro Rentenfonds der Preis und Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs der Anteile am Adirenta für die Ermittlung einer etwaigen Steuerpflicht von Erträgen maßgebend sind. Wenn Sie weitere steuerrechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Fondsverschmelzung für Sie persönlich haben, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater
Mit freundlichen Grüßen
Allianz Global Investors GmbH